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Ausschreibung: Zerkleinerungsmaschinen - DE-Hannover
Zerkleinerungsmaschinen
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 177646-2019 (ID: 2019041609223949232)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
  DE-Hannover: Zerkleinerungsmaschinen
   2019/S 75/2019 177646
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
   Karl-Wiechert-Allee 60 c
   Hannover
   30625
   Deutschland
   E-Mail: [1]einkauf@aha-region.de
   NUTS-Code: DE929
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aha-region.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfallwirtschaft Region Hannover  Lieferung von 4 stationären
   Zerkleinerern für Restabfall
   Referenznummer der Bekanntmachung: 817/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42996100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 4 stationären Zerkleinerern für Restabfall inkl.
   Wartungsverträge.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929
   Hauptort der Ausführung:
   Deponie Hannover
   Moorwaldweg 312
   30659 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA) am
   Standort Hannover-Lahe werden 4 stationäre Zerkleinerer für Restabfall
   benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung inkl.
   Montage der 4 Zerkleinerer. Die Demontage und Inzahlungnahme der
   Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge
   für die Maschinen anzubieten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Handhabung des Betriebs nach Urteil der
   Vergabestelle / Gewichtung: 10 %
   Qualitätskriterium - Name: Handhabung der Wartung nach Urteil der
   Vergabestelle / Gewichtung: 10 %
   Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Zerkleinerungsergebnisses /
   Gewichtung: 40 %
   Preis - Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für jeden Bieter auszufüllen.
    BB 1 Unternehmensbeschreibung:
   Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
   beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
   sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Falls der Bieter
   nicht mit dem Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, befindet sich
   als Anlage zum Angebot eine zusätzliche Unternehmensbeschreibung des
   Herstellers,
    BB 2 Registereintrag:
   Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beigefügt.
   Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
   Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB
   eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der
   Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für jeden Bieter auszufüllen.
   Angaben jeweils für 2015, 2016, 2017 und Mittelwert 2015-2017:
    WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. Falls der Bieter nicht mit dem
   Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, sind zusätzlich die
   Gesamtumsätze des Herstellers einzutragen,
    WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf
   die Lieferung von Abfallzerkleinerern.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufliche Leistungsfähigkeit:
   Für jeden Bieter auszufüllen.
    BL 1 Qualitätssicherung:
   Als Anlage zum Angebot ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach EN
   ISO 9001 (Qualitätsmanagement) beigefügt. Falls der Bieter nicht mit
   dem Hersteller des Zerkleinerers identisch ist, reicht ein Nachweis der
   Zertifizierung nach EN ISO 9001 für den Hersteller aus (Deckblatt des
   Zertifikats ausreichend).
    BL 2 Referenzen Lieferung von Abfallzerkleinerern (mindestens 3
   Referenzen) mit Angabe:
    des Auftraggebers,
    des Modells,
    des Lieferdatums,
    des Einsatzzwecks,
    Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/05/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/05/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten
   Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese
   Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt
   werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen.
   Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein
   Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen
   sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass
   sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der
   Vergabeunterlagen).
   Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
   ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
   Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
   Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
   dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
   Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf
   die Wartungsverträge, wobei diese für 6 000 Betriebsstunden auszulegen
   sind, was einer Laufzeit von etwas über 2 Jahren entsprechen könnte;
   Näheres siehe Vergabeunterlagen.
   Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
   Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
   Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
   einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
   und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
   Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist
   außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
   personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
   rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
   Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
   Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
   Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
   Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
   nicht.
   Bieter haben vor Angebotsabgabe gemeinsam mit dem Auftraggeber zu
   prüfen, ob die Anforderungen der Zerkleinerer an die Örtlichkeiten den
   Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb genügen. Angebote von
   Bietern, die keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt haben, können
   nicht gewertet werden! Der Bieter hat dazu einen Termin mit dem
   Auftraggeber zu vereinbaren. Für weitere Information siehe
   Vergabeunterlagen.
   Es ist ein Testbetrieb für alle geeigneten Bieter mit wertungsfähigen
   Angeboten vorgesehen. Die Ergebnisse aus diesem Test fließen in die
   Bewertung ein. Die Bieter müssen sich daher bereit erklären, auf
   Aufforderung innerhalb von 14 Tagen jeweils einen Zerkleinerer für
   einen Testbetrieb von maximal 3 Werktagen (Montag bis Freitag) zur
   Verfügung zu stellen (inkl. Auf- und Abbau in Hannover).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY7AH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 413115-3306/3307/3308
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/04/2019
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   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH
   5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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