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Ausschreibung: Zerkleinerungsmaschinen - DE-Hannover
Zerkleinerungsmaschinen
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 177646-2019 (ID: 2019041609223949232)
Veröffentlicht: 16.04.2019
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DE-Hannover: Zerkleinerungsmaschinen
2019/S 75/2019 177646
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Karl-Wiechert-Allee 60 c
Hannover
30625
Deutschland
E-Mail: [1]einkauf@aha-region.de
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aha-region.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abfallwirtschaft Region Hannover Lieferung von 4 stationären
Zerkleinerern für Restabfall
Referenznummer der Bekanntmachung: 817/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42996100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 4 stationären Zerkleinerern für Restabfall inkl.
Wartungsverträge.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929
Hauptort der Ausführung:
Deponie Hannover
Moorwaldweg 312
30659 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA) am
Standort Hannover-Lahe werden 4 stationäre Zerkleinerer für Restabfall
benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung inkl.
Montage der 4 Zerkleinerer. Die Demontage und Inzahlungnahme der
Altgeräte ist ebenfalls Teil der Leistung. Ebenso sind Wartungsverträge
für die Maschinen anzubieten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Handhabung des Betriebs nach Urteil der
Vergabestelle / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Handhabung der Wartung nach Urteil der
Vergabestelle / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Zerkleinerungsergebnisses /
Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für jeden Bieter auszufüllen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Falls der Bieter
nicht mit dem Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, befindet sich
als Anlage zum Angebot eine zusätzliche Unternehmensbeschreibung des
Herstellers,
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB
eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der
Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter auszufüllen.
Angaben jeweils für 2015, 2016, 2017 und Mittelwert 2015-2017:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. Falls der Bieter nicht mit dem
Hersteller der Zerkleinerer identisch ist, sind zusätzlich die
Gesamtumsätze des Herstellers einzutragen,
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf
die Lieferung von Abfallzerkleinerern.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter auszufüllen.
BL 1 Qualitätssicherung:
Als Anlage zum Angebot ist ein Nachweis über die Zertifizierung nach EN
ISO 9001 (Qualitätsmanagement) beigefügt. Falls der Bieter nicht mit
dem Hersteller des Zerkleinerers identisch ist, reicht ein Nachweis der
Zertifizierung nach EN ISO 9001 für den Hersteller aus (Deckblatt des
Zertifikats ausreichend).
BL 2 Referenzen Lieferung von Abfallzerkleinerern (mindestens 3
Referenzen) mit Angabe:
des Auftraggebers,
des Modells,
des Lieferdatums,
des Einsatzzwecks,
Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2019
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten
Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese
Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt
werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen.
Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein
Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen
sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass
sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der
Vergabeunterlagen).
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7 Laufzeit: Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf
die Wartungsverträge, wobei diese für 6 000 Betriebsstunden auszulegen
sind, was einer Laufzeit von etwas über 2 Jahren entsprechen könnte;
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist
außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
nicht.
Bieter haben vor Angebotsabgabe gemeinsam mit dem Auftraggeber zu
prüfen, ob die Anforderungen der Zerkleinerer an die Örtlichkeiten den
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb genügen. Angebote von
Bietern, die keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt haben, können
nicht gewertet werden! Der Bieter hat dazu einen Termin mit dem
Auftraggeber zu vereinbaren. Für weitere Information siehe
Vergabeunterlagen.
Es ist ein Testbetrieb für alle geeigneten Bieter mit wertungsfähigen
Angeboten vorgesehen. Die Ergebnisse aus diesem Test fließen in die
Bewertung ein. Die Bieter müssen sich daher bereit erklären, auf
Aufforderung innerhalb von 14 Tagen jeweils einen Zerkleinerer für
einen Testbetrieb von maximal 3 Werktagen (Montag bis Freitag) zur
Verfügung zu stellen (inkl. Auf- und Abbau in Hannover).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY7AH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-3306/3307/3308
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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References
1. mailto:einkauf@aha-region.de?subject=TED
2. http://www.aha-region.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY7AH
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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