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Ausschreibung: Betonarbeiten - DE-Kamp-Lintfort
Betonarbeiten
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Dokument Nr...: 177029-2019 (ID: 2019041609073748605)
Veröffentlicht: 16.04.2019
*
DE-Kamp-Lintfort: Betonarbeiten
2019/S 75/2019 177029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 GmbH
Am Rathaus 2
Kamp-Lintfort
47475
Deutschland
Telefon: +49 2842 / 912-394
E-Mail: [1]vergabestelle@kamp-lintfort.de
Fax: +49 2842 / 912-367
NUTS-Code: DEA1F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kamp-lintfort2020.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E11877274
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft zur Umsetzung einer Landesgartenschau
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Vorbereitung u. Ausführung v. Maßnahmen im
Zusammenhang der Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 und deren
Durchführung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 Hochbauten Erlebnispädagogisches
Zentrum Niederrhein und GreenFabLab
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262300
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auf dem Areal des geplanten Zechenparks Friedrich Heinrich" sollen im
Rahmen der Stadtentwicklung Kamp-Lintforts mit dem
Erlebnispädagogischen Zentrum Niederrhein (EPZN) und dem
GreenFabLab (GFL) 2 Gebäude für Ausstellungs-,
Schulungs- und Bildungs-Angebote entstehen. Die in diesem
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen stehen im Zusammenhang mit
der Errichtung der beiden oben genannten Gebäude. Das Zechenareal
bildet den südlichen Schwerpunkt der Landesgartenschau 2020 in
Kamp-Lintfort. Dabei erstreckt sich das Zechenareal von der
Friedrichstraße im Norden bis zur Kattenstraße im Süden. Östlich wird
das Areal durch die Ringstraße, bzw. den Oberlauf der Großen Goorley"
begrenzt. Westlich schließen die Ausstellungsflächen der
Landesgartenschau bzw. die Masterplanflächen des zukünftigen
Friedrich-Heinrich-Quartiers an. Nach der Landesgartenschau bilden
Zechenpark und Zechenquartier die neue räumliche Mitte der Stadt
Kamp-Lintfort.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorgesehenen Standorte der beiden geplanten Gebäude befinden sich
an den jeweiligen Enden der lang gestreckten Parkanlage. Eine Vielzahl
der zukünftigen Besucher des Areals werden die geplanten Gebäude als
Auftakt- bzw. den Endpunkt ihres Parkbesuches erleben. Hierdurch fällt
den Gebäuden eine wichtige Funktion innerhalb der Anlage zu.
Konzeptionelle Absicht des Entwurfes ist eine sorgfältige Einbettung in
die Gestaltung des Landschaftsparks bei gleichzeitiger Adressbildung.
Den vorliegenden Entwürfen für das EPZN und das GFL liegt die Leitidee
zugrunde, einerseits für beide Gebäude einheitliche
Gestaltungsprinzipien hinsichtlich der Baukörperentwicklung, der
Materialität sowie der konstruktiven Prinzipien anzuwenden, und
andererseits die spezifischen Eigenheiten der Nutzungen
herauszuarbeiten. Vor dem Hintergrund der relativ weiten Distanzen
zwischen den beiden Standorten werden 2 markante Gebäudekonturen mit
einer ähnlichen Vorgehensweise entwickelt. Die Baukörper ähneln sich
formal und gestalterisch, haben jedoch bei näherer Betrachtung
spezifische Unterschiede:
Abgeleitet aus den zentralen öffentlichen Funktionen der beiden Gebäude
wird eine markante Schnittkontur entwickelt.
Für die öffentlicheren Nutzungsbereiche wird die Raumhöhe erhöht, die
eher dienenden Zonen werden dagegen in den niedrigeren Bereichen
angeordnet. Das System von abwechselnd hohen wie niedrigen Bereich
gliedert die Funktionen und den Baukörper. Schnittkontur und Dimension
passen sich den programmatischen und räumlichen Vorgaben an. Auf diese
Weise entsteht ein spannendes und nachvollziehbares Wechselspiel aus
Form und Funktion. Die nach Norden orientierten, erhöhten
Fassadenflächen dienen zudem zur natürlichen Belichtung und Belüftung.
Die beiden Gebäude (EPZN + GFL) sollen als ein Bauvorhaben gleichzeitig
erstellt werde. Angestrebt wird ein insgesamt hoher Vorfertigungsgrad
der einzelnen Bauelemente.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/06/2019
Ende: 05/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf Verlangen hat der Bieter einen Nachweis der Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder
Wohnsitzes. Zur Bestätigung können vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer
Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung
gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig
nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung)
wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung
eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer entsprechenden Berufs-/
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-,
und Vermögensschäden),
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch
Bestätigung durch einen Steuerberater),
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in
Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen
Steuerberater),
Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorzulegen.
Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung
gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig
nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung)
wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung
eingereicht werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Auf Verlangen hat der Bieter 3 Referenznachweise mit
mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der
ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau,
Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
Angaben zu Arbeitskräften: Auf Verlangen hat der Bieter die Zahl der
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung
gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig
nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung)
wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung
eingereicht werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/05/2019
Ortszeit: 11:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/05/2019
Ortszeit: 11:45
Ort:
Stadt Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Subreport-ELViS einzureichen. Bieter die ihr Angebot nicht elektronisch
über die Vergabeplattform einreichen werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Sicherheiten:
Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Mängelansprüche 3 % der
Rechnungssumme Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist o. der Frist
für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu
zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne
Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Der Bauherr schließt eine Bauleistungsversicherung ab, an der sich der
Auftragnehmer in einer Höhe von 0,3 % der Auftragssumme beteiligt.
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit 400,00 EUR an einem gemeinsamen
Baustellenschild auf dem Zechenareal.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@kamp-lintfort.de?subject=TED
2. http://www.kamp-lintfort2020.de/
3. https://www.subreport.de/E11877274
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