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Ausschreibung: Verblendmauerwerk - DE-Bremen
Verblendmauerwerk
Dokument Nr...: 176971-2019 (ID: 2019041609062248547)
Veröffentlicht: 16.04.2019
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DE-Bremen: Verblendmauerwerk
2019/S 75/2019 176971
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Heuss-Allee 14
Bremen
28215
Deutschland
E-Mail: [1]edgar.melzer@immobilien.bremen.de
NUTS-Code: DE5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://vergabe.bremen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-16884cc3644-471b02d6ae607404
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.vergabe.bremen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [6]www.vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
08 Verblendmauerwerk
Referenznummer der Bekanntmachung: V0085/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262521
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verblendmauerwerk.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Herstellen von ca. 833 m^2 Verblendmauerwerk mit 20 cm MiWo-Dämmung,
Steinformat 290 x 90 x 52 mm; ca. 170 m Verblendkonsolanker Edelstahl;
Statischer Nachweis Konsolanker.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/05/2020
Ende: 16/09/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE-Programm Land Bremen 2014-2020 für Sporthalle an der Oberschule
Ohlenhof
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
oder Handwerksrolle (§6a EU Nr. 1 VOB/A);
2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und
ggfls. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. 6f EU VOB/A;
3) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt, ordungsgemäß erfüllt hat. Falls der Bieter in die engere
Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabstelle
verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig
ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit des Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §
48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich
eines Sozialkassentrafivertrages fällt, ist das durch formloses
Eigenerklärung mitzuteilen;
4) Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnemerantrag in die engere Wahl kommt, ist der
Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen;
5) Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare
Erklärungen/Nachweise zu erbringen;
6) Wegen der Erklärungen und Nachweisführungen und der
Nachweispflichten Gilt § b EU VOB/A;
7) Das Formblatt 124 Eigenerklärungen liegt den Verdingungsunterlagen
bei.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise) über:
1) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Mindestumsatz: 400 000 EUR in jedem Geschäftsjahr;
2) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A). Wegen
der Erklärungen, der Nachweisführungen und der Nachweispflichten gilt §
6b EU VOB/A.
Siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise) über:
1) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des
privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Geforderter Mindeststandard:
3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind;
2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Geforderter
Mindeststandard: mindestes 10 Arbeitskräfte in jedem Jahr.
3) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird
deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer
Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen:
Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggfls. zu § 6f EU VOB/A,
Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu
vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes
sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen
Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der
letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die fehlende Eignung oder die
fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum
Ausschluss des Angebotes führen. Der Bieter ist berechtigt, einen
benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten
Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot
deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der
Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser
Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss
aber in dem Fall, dass er den NU für den Bereich benannt hat, fpr die
besondere Qualifikation oder Referenzen das NU Verlangt werden,
entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die
Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt. Auf
besonderes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU
Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur
Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b))
vorzulegen. Ergänzend gilt § 6b EU VOB/A;
4) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmers zur Qualitätssicherung (§ 6a EU VOB/A, Satz 3 c)).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2019
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2019
Ortszeit: 10:30
Ort:
Immobilien Bremen Vergabemanagement
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre
Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten
Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren
Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Rügen sind ausschließlich an den unter 1.1) genannten Auftraggeber
zu senden;
2) Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Post, Fax und Email als
Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte immer die
Vergabenummer gemäß IV.3.1) an;
3) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder
amtlichen Stellen gefordert, sind sie soweit sie nicht in deutsch
verfasst wurden inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen
Übersetzung einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau
und Verkehr
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@bau.bremen.de
Fax: +49 421-496-32311
Internet-Adresse: [8]http://www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren
gem. der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei
der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen
Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle
unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB
informiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau
und Verkehr
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@bau.bremen.de
Fax: +49 421-496-32311
Internet-Adresse: [10]www.bauumwelt.bremen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2019
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1. mailto:edgar.melzer@immobilien.bremen.de?subject=TED
2. http://www.immobilien.bremen.de/
3. http://vergabe.bremen.de/
4. https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16884cc3644-471b02d6ae6
07404
5. http://www.vergabe.bremen.de/
6. http://www.vergabe.bremen.de/
7. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
8. http://www.bauumwelt.bremen.de/
9. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
10. http://www.bauumwelt.bremen.de/
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