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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Hoyerswerda
Bauarbeiten
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Schulgebäude
Einbau von Türen
Dokument Nr...: 176937-2019 (ID: 2019041609054448506)
Veröffentlicht: 16.04.2019
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DE-Hoyerswerda: Bauarbeiten
2019/S 75/2019 176937
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
S.-G.-Frentzel-Str. 1
Hoyerswerda
02977
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3571456549
E-Mail: [1]vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
Fax: +49 357145786549
NUTS-Code: DED2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hoyerswerda.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen/2076074/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 213 Tischlerarbeiten Innen Objekttüren; Oberschule Hoyerswerda
Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.21/19/18-VOB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur
Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977
Hoyerswerda; Los 213 Tischlerarbeiten Innen Objekttüren;
Vergabe-Nr. I/60.21/19/18-VOB.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000
45214200
45421131
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C
Hauptort der Ausführung:
Hoyerswerda
DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem
Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße
7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich
energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und der Einbau von
Objektinnentüren, 1- und mehrteilig in den Erweiterungsneubau.
Leistungsumfang: ca. 64 St. Innentüren; ca. 44 m WC-Trennwände
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/07/2019
Ende: 27/03/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aufmaß/Vorbereitung: ab 22.7.2019
Bauzeit: 30.9. bis 27.3.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf Gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot,
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.,
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2018/S 240-547289
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 11:30
Ort:
Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda
Zimmer 2.07
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem
Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen, DS Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [7]www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
§ 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das
Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung
oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise
erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem
Fall nicht.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen, DS Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [8]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [9]www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2019
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1. mailto:vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de?subject=TED
2. http://www.hoyerswerda.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen/2076074/zustellweg-auswaehlen
4. https://www.evergabe.de/
5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:547289-2018:TEXT:DE:HTML
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.lds.sachsen.de/
8. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
9. http://www.lds.sachsen.de/
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