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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Schwerin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 176358-2019 (ID: 2019041509514847875)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
  DE-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2019/S 74/2019 176358
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für
   Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern,
   vertreten durch die VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
   mbH
   VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): VMV  Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
   Telefon: +49 38559087-0
   E-Mail: [1]vergabe@vmv-mbh.de
   Fax: +49 38559087-45
   NUTS-Code: DE80
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vmv-mbh.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von
   Verkehrsleistungen.
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Ostseeküste-Ost.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Erteilung
   eines Auftrags über die Erbringung von Verkehrsleistungen im
   Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Teilnetz Ostseeküste-Ost.
   Dieser Auftrag soll im Wege einer Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der
   VO (EG) 1370/2007 für eine Dauer von 2 Jahren erteilt werden. Im
   Anschluss an diesen Auftrag sollen die Verkehrsleistungen des
   Teilnetzes Ostseeküste-Ost im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens
   vergeben werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80
   Hauptort der Ausführung:
   Eisenbahnstrecken Rostock Hbf  Sassnitz/Binz, Rostock Hbf  Stralsund
   und Stralsund  Züssow
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sollen Verkehrsleistungen mit einem Volumen von ca. 1,8 Mio. Zugkm
   pro Jahr beauftragt werden. Da der derzeit laufende Verkehrsvertrag im
   Dezember 2019 endet und bis dahin kein anderes Verkehrsunternehmen im
   Rahmen eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des GWB und der VgV
   ausgewählt werden kann, hat sich die VMV zur Beauftragung dieser
   Verkehrsleistungen im Wege einer Notmaßnahme entschieden. Anderenfalls
   würde nach Auslaufen des derzeitigen Verkehrsvertrags die unmittelbare
   Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Es wird auf die Ausführungen unter VI.3) verwiesen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/04/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   ODEG  Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
   Bahnhof 1
   Parchim
   19370
   Deutschland
   Telefon: +49 30814077101
   E-Mail: [3]info@odeg.de
   Fax: +49 30814077444
   NUTS-Code: DE80
   Internet-Adresse: [4]www.odeg.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte
   Auftragsvergabe. Die VMV ist der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe
   ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Wege einer Notmaßnahme
   nach Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 zulässig ist, da der bisherige
   Verkehrsvertrag im Dezember 2019 endet und ohne die Ergreifung einer
   Notmaßnahme die Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste
   bestünde. Im Rahmen ihrer Entscheidung über das zu beauftragende
   Unternehmen hat die VMV das unter Abschnitt V.2.3) genannte Unternehmen
   unter Ausübung ihres diesbezüglichen Ermessens ausgewählt. Die
   beabsichtigte Auftragsvergabe erfolgt nicht vor Ablauf von 10
   Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt.
   Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen
   Wert des Auftrags.
   3) Die Angabe Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
   unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum
   EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt. Beabsichtigt ist
   hier jedoch die Auftragsvergabe im Wege einer Notmaßnahme nach Art. 5
   Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 3855885164/65
   E-Mail: [5]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   Fax: +49 3855884855817
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
   135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
   Eckdrift 97
   Schwerin
   19061
   Deutschland
   Telefon: +49 38561738110
   E-Mail: [6]abst@abst-mv.de
   Fax: +49 38561738120
   Internet-Adresse: [7]http://www.abst-mv.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/04/2019
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   2. http://www.vmv-mbh.de/
   3. mailto:info@odeg.de?subject=TED
   4. http://www.odeg.de/
   5. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
   6. mailto:abst@abst-mv.de?subject=TED
   7. http://www.abst-mv.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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