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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-München
Stadtplanung
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 176270-2019 (ID: 2019041509484147740)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
DE-München: Stadtplanung
2019/S 74/2019 176270
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): PLAN HA II/12 Vergabestelle der HA II Stadtplanung
E-Mail: [1]plan.ha2-12@muenchen.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.muenchen.de/plan
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0e60ca-80331-mun
chen-stadtebaulicher-landschaftsplanerischer-ideenwettbewerb-zur-langfr
istigen-en
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0e60ca-80331-mun
chen-stadtebaulicher-landschaftsplanerischer-ideenwettbewerb-zur-langfr
istigen-en
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb zur
langfristigen Entwicklung des Münchner Nordosten mit 2 Stufen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb (§
3 Abs. 1 RPW und Abs. 2 RPW) zum Münchner Nordosten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und
landschaftsplanerische Konzeptentwicklung für das ca. 600 ha große
Areal bei Englschalking, Daglfing, Johanneskirchen und Riem in 3
Nutzungsdichten von 10 000, 20 000 und 30 000 EinwohnerInnen.
Es besteht der Wunsch der Stadt München, dass alle teilnehmenden Büros
jeweils eine Leistung mit 3 Konzepten zu 3 Nutzungsdichten mit 10 000,
20 000, 30 000 EinwohnerInnen abgeben. Begründet wird dies über die in
der Stadtgesellschaft unterschiedlichen, konfliktreichen Vorstellungen
über ein verträgliches Wachstum der Stadt. Die Darstellungen von 3
Konzepten sollen als Grundlage für die politische und öffentliche
Diskussion dienen und sollen entsprechende Entscheidungshilfen liefern.
Der Münchner Nordosten zählt neben Freiham zu den wichtigsten
strategischen Vorhaben der Stadtentwicklung in München. Aufgrund der
herausragenden Bedeutung dieses Wettbewerbs für die zukünftige
Entwicklung der Stadt bietet sich hier die Möglichkeit, eine Vision für
Münchens Wachstums zu schaffen. Durch besonders kreative Ansätze und
Ideen sollen Visionen entstehen, die die besonderen Identitäten
Münchens berücksichtigen.
Der Wettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb ausgelobt und ist wie
folgt aufgebaut:
Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (1. Stufe):
In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden maximal zehn
gleichrangige PreisträgerInnen bestimmt, diese stellen die
Teilnehmenden der nachfolgenden 2. Stufe dar.
Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Stufe):
Fortführung mit der Preisgruppe der 1. Stufe des Wettbewerbs. In der
abschließenden Preisgerichtssitzung wird eine Rangfolge ermittelt. Mit
Ermittlung der Rangfolge durch das Preisgericht ist der Ideenwettbewerb
beendet.
Im Anschluss findet kein Verhandlungsverfahren statt. Es erfolgt keine
Auftragsvergabe.
Über einen möglichen Ideenankauf (Nutzungsrechte) einer oder mehrerer
Arbeiten wird voraussichtlich in der geplanten
Stadtratsbeschlussfassung zum Ergebnis des Ideenwettbewerbs entschieden
(siehe VI.3).
Dialogveranstaltungen nach Abschluss der 1. Stufe:
Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss der 1. Stufe eine
Dialogveranstaltung mit EigentümerInnen sowie eine Dialogveranstaltung
mit der weiteren Öffentlichkeit und eine Ausstellung durchzuführen. Im
Anschluss daran startet die 2. Stufe. Die Anonymität bleibt über das
gesamte Verfahren bis zum Abschluss der 2. Stufe bestehen. Die
Teilnehmenden verpflichten sich zur Wahrung der Anonymität der
Wettbewerbsarbeiten. Ein Verstoß hiergegen oder die Aufhebung der
Anonymität durch die teilnehmenden Büros in sonstiger Weise führt somit
zum Ausschluss des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags vom weiteren
Verfahren.
Sowohl in der Dialogveranstaltung mit den EigentümerInnen als auch in
der Dialogveranstaltung mit der Öffentlichkeit werden die Arbeiten der
Preisgruppe ohne Nennung der Verfasser,.d. h. anonym, präsentiert. Die
Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit,
ihre Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen der Preisgruppe aus der
ersten Wettbewerbsstufe zu äußern. Diese werden den teilnehmenden Büros
in geeigneter Weise für ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag zur
Kenntnis gegeben.
Mit der Abgabe ihrer Beiträge erklären die Teilnehmenden der 1. Stufe
ihr Einverständnis mit deren anonymisierten Veröffentlichungen im
Rahmen der o. g. Veranstaltungen.
Dialogveranstaltungen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs:
Sowohl im Eigentümerworkshop als auch Öffentlichkeitsworkshop werden
die Arbeiten der PreisträgerInnen unter Nennung und im Beisein der
EntwurfsverfasserInnen präsentiert. Die Öffentlichkeit und die
EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Ideen und
Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.
Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene siehe VI.3)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Es ist zwingend eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den
Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur/-planung in
optionaler Kooperation mit Stadtplanung nachzuweisen. Für detaillierte
Angaben siehe VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden
Kriterien bewertet:
1) Qualität der konzeptionelle Leitidee(n) mit einer klaren Haltung zum
Ort;
2) Qualität des Städtebaus;
4) Qualität der Grün- und Freiraumplanung;
5) Qualität der Erschließung und verkehrlichen Lösung;
6) Programmerfüllung (Nutzungen, Nutzungsdichten,
Entwicklungsabschnitte etc.).
Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung
dar. Die Bewertung der Kriterien ergibt sich aus dem Vergleich der
eingereichten Vorschläge.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2019
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtwettbewerbssumme für die 1. Stufe beläuft sich auf 256 000,00
EUR (netto) und wird unter der Preisgruppe zu gleichen Teilen verteilt.
In Stufe 1 wird eine Preisgruppe von maximal 10 Arbeiten gebildet. Die
Wettbewerbssumme der Stufe 1 kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Für die 2. Stufe wird eine Preissumme in Abhängigkeit der geforderten
Leistungen von voraussichtlich 274 000,00 EUR (netto) ausgeschüttet.
Hiervon wird eine Preissumme von 137 000,00 EUR (netto) entsprechend
der ermittelten Rangfolge unter den mit Preisen und Anerkennungen
ausgezeichneten Arbeiten ausgeschüttet. Darüber hinaus erhält jedes der
teilnehmenden Teams der zweiten Stufe, das eine prüffähige und in
wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechenden
Wettbewerbsbeitrag abgibt, jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von
13 700 EUR (netto) bei 10 Teilnehmenden.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen. Die Wettbewerbssumme der 2. Stufe kommt
dabei immer zur Ausschüttung.
Sofern die Teilnehmenden Mehrwertsteuer abführen wird ihnen diese
anteilig zusätzlich vergütet.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (Stimmberechtigte, ständig
anwesende Stellvertretende und Stellvertrende)
Frau Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, LH München
(stimmberechtigt)
Frau Claudia Meixner, Architektin, Frankfurt/Main (stimmberechtigt)
Frau Prof. Anne-Julchen Bernhardt, Architektin/Köln (stimmberechtigt)
Herr Prof. Markus Allmann, Architekt, München (stimmberechtigt)
Herr Prof. Dr. Benedikt Boucsein, Architekt, Zürich (stimmberechtigt)
Herr Prof. Manuel Scholl, Architekt, Zürich (stimmberechtigt)
Herr Michael Ziller, Architekt und Stadtplaner, München
(stimmberechtigt)
Frau Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
(stimmberechtigt)
Frau Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München (stimmberechtigt)
Herr Dr. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand (stimmberechtigt)
Herr Dr. Carlo Becker, Landschaftsarchitekt, Berlin (stimmberechtigt)
Frau Prof. Dr. Angela Million, Stadt- und Regionalplanerin, Berlin
(ständig anwesende Stellvertretung)
Frau Prof. Dr. Susanne Hoffmann, Architektin, Berlin (ständig anwesende
Stellvertretung)
Frau Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin,
Bockhorn (ständig anwesende Stellvertretung)
Frau Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Kassel (ständig
anwesende Stellvertretung)
Herr Steffen Kercher, Stadtplaner, Plan HA II/6 Sonderplanungen und
Projektentwicklung (ständig anwesende Stellvertretung)
Frau Prof. Carola Dietrich, Architektin, München (nicht ständig
anwesende Stellvertretung)
Herr Prof. Axel Humpert, Architekt, Zürich (nicht ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Dr. Cyrus Zahiri, Architekt, Berlin (nicht ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Arne Lorz, Plan HA I Stadtentwicklungsplanung (nicht ständig
anwesende Stellvertretung)
Frau Susanne Hutter von Knorring, Plan HA II/5 Grünplanung (nicht
ständig anwesende Stellvertretung)
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
Herr Dieter Reiter, Oberbürgermeister der LH München (stimmberechtigt)
Frau Kristina Frank, Kommunalreferentin der LH München
(stimmberechtigt)
Herr Stadtrat Hans Podiuk, CSU-Fraktion (stimmberechtigt)
Herr Stadtrat Walter Zöller, CSU-Fraktion (stimmberechtigt)
Frau Stadträtin Bettina Messinger, SPD-Fraktion (stimmberechtigt)
Frau Stadträtin Heide Rieke, SPD-Fraktion (stimmberechtigt)
Herr Stadtrat Herbert Danner, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa
Liste (stimmberechtigt)
Frau Stadträtin Gabriele Neff, Fraktion FDP-HUT (stimmberechtigt)
Frau Angelika Pilz-Strasser, Vorsitzende Bezirksausschuss 13
Bogenhausen (stimmberechtigt)
Herr Otto Steinberger, Vorsitzender Bezirksauschuss 15 Trudering-Riem
(stimmberechtigt)
Frau Suzan Erdogan, Büro des Oberbürgermeister (ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Stadtrat Marian Offman, CSU-Fraktion (ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Bürgermeister Manuel Pretzl, CSU-Fraktion (ständig anwesende
Stellvertretung)
Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer, SPD-Fraktion (ständig anwesende
Stellvertretung)
Frau Stadträtin Anne Hübner, SPD-Fraktion (ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Stadtrat Paul Bickelbacher, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen /
Rosa Liste (ständig anwesende Stellvertretung)
Herr Stadtrat Richard Progl, Bayernpartei (ständig anwesende
Stellvertretung)
Herr Robert Brannekämper (MdL), stellv. Vorsitzender Bezirksauschuss 13
Bogenhausen (ständig anwesende Stellvertretung)
Frau Dr. Magdalena Miehle, Bezirksauschuss 15 Trudering-Riem (ständig
anwesende Stellvertretung)
Frau Tanja Peikert, Kommunalreferat KR-IS (nicht ständig anwesende
Stellvertretung)
Frau Sabine Stucke, Kommunalreferat KR-IS (nicht ständig anwesende
Stellvertretung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Teilnehmende haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu
prüfen. Hierbei sind neben den unten genannten fachlichen Anforderungen
ebenfalls die folgenden städtischen Vorgaben zu erfüllen:
Scientology-Schutzerklärung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten
ansässige:
natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
zu Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt
oder Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche
Anforderungen als Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie
2013/55/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht,
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt
werden,
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die
fachliche Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die
sonstige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt,
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der
Auslobung erfüllt sein.
Nutzungsrechte und Ideenankauf:
Alle PreisträgerInnen der zweiten Stufe verpflichten sich durch ihre
Teilnahme an der Stufe 2 des Wettbewerbs, die Nutzungsrechte an ihren
Arbeiten, sofern sie für den Ideenankauf ausgewählt werden, an die
Ausloberin zu übertragen. Mit Abgabe ihrer Arbeit erklären die TN
zugleich unwiderruflich das Angebot auf Übertragung der
ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte gegenüber der
Ausloberin. Für den Ideenankauf ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 83
000 (netto) für eine anzukaufende Arbeit angesetzt.
Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene:
1. Stufe
Rückfragenkolloquium: 07.5.19
Abgabe Pläne: 14.6.19
Preisgerichtssitzung: 16.07 und 17.7.19
Öffentlichkeitsbeteiligung: voraussichtlich 20.7.19
2. Stufe
Rückfragenkolloquium: 01.10.19
Abgabe Pläne: 13.12.19
Abgabe Modell: 20.12.19
Preisgerichtssitzung: 24.1.20.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt
werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die
Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/04/2019
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4. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0e60ca-80331-munchen-stadtebaulicher-landschaftsplanerischer-ideenwettbewerb-z
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7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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