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Ausschreibung: Schlammbehandlung - DE-Paderborn
Schlammbehandlung
Dokument Nr...: 175622-2019 (ID: 2019041509343447146)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
  DE-Paderborn: Schlammbehandlung
   2019/S 74/2019 175622
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   3. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (künftig: Klärschlamm AWP GmbH)
   Tegelweg 25
   Paderborn
   33102
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Frank Klass
   Telefon: +49 5251-503-4412
   E-Mail: [1]ausschreibung@ww-energie.com
   Fax: +49 5251-503-4417
   NUTS-Code: DEA47
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ww-energie.com
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kommunales Energieversorgungsunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klärschlammverwertung Westfalen Weser GmbH (KWW)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01 KS_AWP
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513800
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) plant über ihre 100
   %ige Tochter der 3.Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH [künftig:
   KS-AWP GmbH (KS-AWP)] die Gründung der Klärschlammverwertung Westfalen
   Weser GmbH (KWW). Die KWW soll ab dem 1.1.2022 langfristig das
   Phosphorrecycling aus kommunalen Klärschlämmen inkl. Logistik i. W. aus
   Ostwestfalen-Lippe und aus Südniedersachsen sicherstellen. Hierfür wird
   sie eine Klärschlammverwertungsanlage planen, bauen und betreiben sowie
   die Aschen ab Anlageninbetriebnahme einer Phosphorrückgewinnung
   unterziehen lassen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die KS-AWP
   einen Kooperationspartner (KOP oder Partner genannt) für die KWW. Vom
   1.1.2020 bis zum 31.12.2021 soll der KOP bereits geringere bei der
   KS-AWP
   Anfallende Klärschlammmengen unter Rückgriff auf eigene
   Verwertungsmöglichkeiten verwerten und die dafür erforderliche Logistik
   übernehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 250 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA47
   Hauptort der Ausführung:
   Paderborn, Ostwestfalen-Lippe, Südniedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der KOP übernimmt als Coinvestor der KS-AWP in der KWW die technische
   und kaufmännische Geschäftsbesorgung insbesondere die Planung, den Bau
   und den Betrieb der Klärschlammverwertungsanlage sowie die spätere
   Phosphoraufbereitung der Aschen. Der KOP stattet gemeinsam mit der
   KS-AWP die KWW kapitalseitig so aus, dass die KWW eine Anlage zur
   Klärschlammverwertung finanzieren, sowie bauen und betreiben kann. Die
   Beauftragung hierzu erfolgt durch die KWW.
   Die KS-AWP schreibt daher eine 50-70 %ige Beteiligung an der noch durch
   die KS-AWP zu gründenden KWW aus. Der gesuchte Partner muss den
   Standort, sowie die Planung, den Bau und den Betrieb (kaufmännische und
   technische Betriebsführung) der Verwertungsanlage und außerhalb der KWW
   eigenständig das Phosphorrecycling ab Analgeninbetriebnahme
   gewährleisten. Die Kapazität der Verwertungsanlage und für das
   Phosphorrecycling soll grundsätzlich bis zu 120 000 t Originalsubstanz
   (21-30 % Trockensubstanz (TS), Durchm. 25 %TS pro Jahr betragen.
   Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die
   Verwertungskapazität der Klärschlammbehandlungsanlage gemäß Ziffer
   II.2.11) zu erhöhen. Die Verwertung des Klärschlamms ist ab 1.1.2022
   sicherzustellen, das Phosphorrecycling ab Anlageninbetriebnahme der
   Klärschlammbehandlungsanlage.
   Der Partner wird sich als Gesellschafter an der KWW beteiligen. Die KWW
   wird Klärschlammmengen der KS-AWP von mindestens 80 000 tos/ p. a. ab
   dem 1.1.2022 abnehmen. Der Partner stellt durch Anlieferung von
   Klärschlamm (von bis zu ca. 40 000 tos / p. a.) seinerseits die
   Auslastung der Anlage sicher.
   Zu den Aufgaben des Partners gehören ferner:
    die ggf. erforderliche temporäre Lagerung/Deponierung der Aschen,
   sowie die Sicherstellung einer Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2022
   für die Gesamtmenge der anfallenden Aschen. Hierfür erhält der Partner
   keine Vergütung. Es wird ein eigenständiges, wirtschaftlich tragfähiges
   Recycling außerhalb der KWW unterstellt,
    der Transport der von der KS-AWP zur Verfügung gestellten
   Klärschlammmengen von der
   Jeweiligen Abwasserbehandlungsanlage bis zur Verwertungsanlage. Die
   Beladung auf den jeweiligen Abwasserbehandlungsanlagen kann durch die
   KS-AWP durchgeführt werden.
   Bereits ab dem 1.1.2020 soll der Kooperationspartner im Kalenderjahr
   2020 ca. 55 000 tos Klärschlamm von der KS-AWP abnehmen und unter
   Rückgriff auf eigene Verwertungsmöglichkeiten verwerten sowie die
   entsprechende Logistik für den Klärschlammtransport von der jeweiligen
   Abwasserbehandlungslage zu den dem KOP zur Verfügung stehenden
   Verwertungsanlagen übernehmen. Im Kalenderjahr 2021 soll der KOP ca. 65
   000 tos Klärschlamm von der KS-AWP abnehmen und entsprechend entsorgen
   sowie die erforderliche Logistik übernehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 324
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Konkretisierung zur Verlängerungshandhabung ist Gegenstand der
   Verhandlungsgespräche.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Alle Bewerber, die ihre Eignung anhand der in Abschnitt III dieser
   Bekanntmachung dargestellten Anforderungen/Eignungsnachweise mit dem
   Teilnahmeantrag nachweisen, werden anschließend zur Abgabe eines
   indikativen Angebots aufgefordert. Die Bieter der 3 im Rahmen einer
   vorläufigen Wertung der indikativen Angebote anhand der in den
   Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien Bestplatzierten
   indikativen Angebote werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen
   und anschließend zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots
   aufgefordert. Sind weniger als 3 ordnungsgemäße indikative Angebote
   eingegangen, wird eine entsprechend geringere Anzahl an Bietern zu
   Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Einzelheiten ergeben sich aus
   den Vergabeunterlagen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Verwertungskapazität
   der Klärschlammverwertungsanlage um weitere rund 40 000 tos/ p. a. zu
   erhöhen und die Verwertungskapazität damit auf insgesamt bis zu rund
   160 000 tos/ p. a. festzulegen (einseitiges Optionsrecht des
   Auftraggebers). Die Einzelheiten ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Aufhebungskriterien:
   Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Wirtschaftlichkeit des
   Angebots.
   Angebote mit einem Behandlungspreis von mehr als netto 100,00 EUR je
   Tonne Originalsubstanz, unabhängig von der Behandlungskapazität der
   Anlage (vgl. Ziff. 4. a) und b) sowie Ziff. 10. im
   Angebotsschreiben/Formblatt 1) und/oder einem Transportpreis von mehr
   als netto 0,20 EUR je Tonne Originalsubstanz je Kilometer, unabhängig
   von der Behandlungskapazität der Anlage (vgl. Ziff. 6. a) und b) sowie
   Ziff. 11. im Angebotsschreiben/Formblatt 1) gelten als unwirtschaftlich
   und sind daher nicht zuschlagsfähig.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
   Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter
   Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben.
   Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die
   Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Nachunternehmers oder
   eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend Drittunternehmen
   genannt) in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe i. S. des § 47 VgV),
   muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für
   den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der
   Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der
   Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser
   Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag
   beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für
   Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine
   Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle
   einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise,
   sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei
   Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen
   formal bzw. inhaltlich nichtgenügende Dokumente, Nachweise, Angaben und
   Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende
   Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung
   ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder
   Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
   Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom
   Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff.
   I.3).
   2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (auch für
   etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
   3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
   §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt
   III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende
   Drittunternehmen vorzulegen);
   4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden
   Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und
   über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht
   an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten
   Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff.I.3).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   1) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
   einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   2) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der
   Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers
   / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder im Bereich Klärschlammentsorgung
   oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom
   Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff.
   I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum
   Auftragsbereich Thermische Verwertung der vergangenen 3 Jahre
   (Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum
   Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang,
   Verwertungsmengen und Verwertungswege).
   2) Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum
   Auftragsbereich Aschebearbeitung der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum
   Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum
   Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang
   (Verwertungsmengen und Verwertungswege).
   3) Referenzen von mindestens einem vergleichbarem Projekt zum
   Auftragsbereich Transportdienstleistungen im Bereich Entsorgung der
   vergangenen 3 Jahre (Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand,
   Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter
   Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege).
   4) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens mit Stand zum 1.3.2019 ersichtlich ist, nach dem vom
   Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff.
   I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
   5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
   6) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Einreichen des
   Nachweises).
   7) Nachweis über eine Transportgenehmigung für Klärschlämme.
   8) Eigenerklärung zur Anzahl geeigneter Fahrzeuge und Mitarbeiter für
   die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand (ca. 20
   Transporte/Tag).
   9) Eigenerklärung zur Akzeptanz der Beteiligungsbandbreite von 50-70 %
   durch den Bewerber in Abhängigkeit von der Höhe des
   Einlieferungsanteils des Bewerbers.
   10) Eigenerklärung, die Anlage mit maximaler, angemessener Rendite
   gemäß Kommunalrecht zu betreiben.
   11) Eigenerklärung, die Klärschlammbehandlungsanlage mit Klärschlamm im
   Umfang von bis zu 40 000 tos / p. a. beliefern zu können.
   12) Phosphorrückgewinnungsreferenz (konkrete Expertise mit Anlagen in
   Bau, über 80 % Rückgewinnungsquote aus der Asche, vermarktbare
   Wertstoffe als Recyclingprodukte, Erfahrung mit Pilotanlage, ohne
   Zusatzkosten für Einlieferer).
   13) Eigenerklärung über fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten und
   Freigabeerfordernisse sowie über die Verpflichtung des Bewerbers, im
   Falle der Zuschlagserteilung bestehenden Anmeldepflichten gegenüber
   Fusionskontrollbehörden nachzukommen, nach dem vom Auftraggeber
   bereitgestellten Formblatt VII TNA, siehe URL unter Ziff. I.3).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Voraussetzung ist generell, dass die Dienstleistung der Unternehmen
   den gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und sonstigen technischen
   Vorschriften entsprechen müssen,
    Dem Bewerber steht es frei, seinem Teilnahmeantrag weitere Unterlagen
   beizulegen, die geeignet sind, die Eignung nachzuweisen.
   Im Übrigen gelten die Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/05/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (zur
   Qualifikation, Ausschreibung, Verhandlung und Vertragswerk, etc.)
   erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch,
    Die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der
   Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen,
    Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der
   Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
   [5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63 fristgemäß
   hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu
   erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist
   unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren.
   Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen,
    Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis zum 2.5.2019 / 23.59 Uhr über
   die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63 einzureichen. Die
   Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in
   anonymisierter Form zur Verfügung gestellt,
    In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
   Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den
   Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
    Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein
   gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot
   eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind
   Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte
   Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die
   Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
    Der zu vergebende Auftrag hat eine Grundlaufzeit von 324 Monaten,
    Der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren,
   einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie
   der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig,
   keine Entschädigung,
    Eine Bezuschlagung des indikativen Angebots erfolgt nicht,
    Die in den Verträgen und der Leistungsbeschreibungen enthaltenen
   Bedingungen stellen keine Mindestbedingungen dar und können im Zuge der
   Verhandlungen geändert werden,
    Erläuterung zu Ziffer II.2.5): Die einzelnen Bestandteile des
   Zuschlagskriteriums Preis sind nur in den Vergabeunterlagen
   aufgeführt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9EYP63
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren eingehaltenwerden.
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
   In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
   GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/04/2019
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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