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Ausschreibung: Schlammbehandlung - DE-Paderborn
Schlammbehandlung
Dokument Nr...: 175622-2019 (ID: 2019041509343447146)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
DE-Paderborn: Schlammbehandlung
2019/S 74/2019 175622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
3. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (künftig: Klärschlamm AWP GmbH)
Tegelweg 25
Paderborn
33102
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Frank Klass
Telefon: +49 5251-503-4412
E-Mail: [1]ausschreibung@ww-energie.com
Fax: +49 5251-503-4417
NUTS-Code: DEA47
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ww-energie.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Energieversorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klärschlammverwertung Westfalen Weser GmbH (KWW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01 KS_AWP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513800
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) plant über ihre 100
%ige Tochter der 3.Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH [künftig:
KS-AWP GmbH (KS-AWP)] die Gründung der Klärschlammverwertung Westfalen
Weser GmbH (KWW). Die KWW soll ab dem 1.1.2022 langfristig das
Phosphorrecycling aus kommunalen Klärschlämmen inkl. Logistik i. W. aus
Ostwestfalen-Lippe und aus Südniedersachsen sicherstellen. Hierfür wird
sie eine Klärschlammverwertungsanlage planen, bauen und betreiben sowie
die Aschen ab Anlageninbetriebnahme einer Phosphorrückgewinnung
unterziehen lassen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die KS-AWP
einen Kooperationspartner (KOP oder Partner genannt) für die KWW. Vom
1.1.2020 bis zum 31.12.2021 soll der KOP bereits geringere bei der
KS-AWP
Anfallende Klärschlammmengen unter Rückgriff auf eigene
Verwertungsmöglichkeiten verwerten und die dafür erforderliche Logistik
übernehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 250 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47
Hauptort der Ausführung:
Paderborn, Ostwestfalen-Lippe, Südniedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der KOP übernimmt als Coinvestor der KS-AWP in der KWW die technische
und kaufmännische Geschäftsbesorgung insbesondere die Planung, den Bau
und den Betrieb der Klärschlammverwertungsanlage sowie die spätere
Phosphoraufbereitung der Aschen. Der KOP stattet gemeinsam mit der
KS-AWP die KWW kapitalseitig so aus, dass die KWW eine Anlage zur
Klärschlammverwertung finanzieren, sowie bauen und betreiben kann. Die
Beauftragung hierzu erfolgt durch die KWW.
Die KS-AWP schreibt daher eine 50-70 %ige Beteiligung an der noch durch
die KS-AWP zu gründenden KWW aus. Der gesuchte Partner muss den
Standort, sowie die Planung, den Bau und den Betrieb (kaufmännische und
technische Betriebsführung) der Verwertungsanlage und außerhalb der KWW
eigenständig das Phosphorrecycling ab Analgeninbetriebnahme
gewährleisten. Die Kapazität der Verwertungsanlage und für das
Phosphorrecycling soll grundsätzlich bis zu 120 000 t Originalsubstanz
(21-30 % Trockensubstanz (TS), Durchm. 25 %TS pro Jahr betragen.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die
Verwertungskapazität der Klärschlammbehandlungsanlage gemäß Ziffer
II.2.11) zu erhöhen. Die Verwertung des Klärschlamms ist ab 1.1.2022
sicherzustellen, das Phosphorrecycling ab Anlageninbetriebnahme der
Klärschlammbehandlungsanlage.
Der Partner wird sich als Gesellschafter an der KWW beteiligen. Die KWW
wird Klärschlammmengen der KS-AWP von mindestens 80 000 tos/ p. a. ab
dem 1.1.2022 abnehmen. Der Partner stellt durch Anlieferung von
Klärschlamm (von bis zu ca. 40 000 tos / p. a.) seinerseits die
Auslastung der Anlage sicher.
Zu den Aufgaben des Partners gehören ferner:
die ggf. erforderliche temporäre Lagerung/Deponierung der Aschen,
sowie die Sicherstellung einer Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2022
für die Gesamtmenge der anfallenden Aschen. Hierfür erhält der Partner
keine Vergütung. Es wird ein eigenständiges, wirtschaftlich tragfähiges
Recycling außerhalb der KWW unterstellt,
der Transport der von der KS-AWP zur Verfügung gestellten
Klärschlammmengen von der
Jeweiligen Abwasserbehandlungsanlage bis zur Verwertungsanlage. Die
Beladung auf den jeweiligen Abwasserbehandlungsanlagen kann durch die
KS-AWP durchgeführt werden.
Bereits ab dem 1.1.2020 soll der Kooperationspartner im Kalenderjahr
2020 ca. 55 000 tos Klärschlamm von der KS-AWP abnehmen und unter
Rückgriff auf eigene Verwertungsmöglichkeiten verwerten sowie die
entsprechende Logistik für den Klärschlammtransport von der jeweiligen
Abwasserbehandlungslage zu den dem KOP zur Verfügung stehenden
Verwertungsanlagen übernehmen. Im Kalenderjahr 2021 soll der KOP ca. 65
000 tos Klärschlamm von der KS-AWP abnehmen und entsprechend entsorgen
sowie die erforderliche Logistik übernehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 324
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Konkretisierung zur Verlängerungshandhabung ist Gegenstand der
Verhandlungsgespräche.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die ihre Eignung anhand der in Abschnitt III dieser
Bekanntmachung dargestellten Anforderungen/Eignungsnachweise mit dem
Teilnahmeantrag nachweisen, werden anschließend zur Abgabe eines
indikativen Angebots aufgefordert. Die Bieter der 3 im Rahmen einer
vorläufigen Wertung der indikativen Angebote anhand der in den
Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien Bestplatzierten
indikativen Angebote werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen
und anschließend zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots
aufgefordert. Sind weniger als 3 ordnungsgemäße indikative Angebote
eingegangen, wird eine entsprechend geringere Anzahl an Bietern zu
Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Einzelheiten ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Verwertungskapazität
der Klärschlammverwertungsanlage um weitere rund 40 000 tos/ p. a. zu
erhöhen und die Verwertungskapazität damit auf insgesamt bis zu rund
160 000 tos/ p. a. festzulegen (einseitiges Optionsrecht des
Auftraggebers). Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aufhebungskriterien:
Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Wirtschaftlichkeit des
Angebots.
Angebote mit einem Behandlungspreis von mehr als netto 100,00 EUR je
Tonne Originalsubstanz, unabhängig von der Behandlungskapazität der
Anlage (vgl. Ziff. 4. a) und b) sowie Ziff. 10. im
Angebotsschreiben/Formblatt 1) und/oder einem Transportpreis von mehr
als netto 0,20 EUR je Tonne Originalsubstanz je Kilometer, unabhängig
von der Behandlungskapazität der Anlage (vgl. Ziff. 6. a) und b) sowie
Ziff. 11. im Angebotsschreiben/Formblatt 1) gelten als unwirtschaftlich
und sind daher nicht zuschlagsfähig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter
Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die
Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Nachunternehmers oder
eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend Drittunternehmen
genannt) in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe i. S. des § 47 VgV),
muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für
den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der
Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der
Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser
Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag
beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für
Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle
einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise,
sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei
Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen
formal bzw. inhaltlich nichtgenügende Dokumente, Nachweise, Angaben und
Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende
Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung
ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder
Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom
Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff.
I.3).
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (auch für
etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt
III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende
Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden
Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und
über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht
an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten
Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff.I.3).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der
Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers
/ der Bewerbergemeinschaftsmitglieder im Bereich Klärschlammentsorgung
oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom
Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff.
I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum
Auftragsbereich Thermische Verwertung der vergangenen 3 Jahre
(Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum
Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang,
Verwertungsmengen und Verwertungswege).
2) Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum
Auftragsbereich Aschebearbeitung der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum
Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum
Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang
(Verwertungsmengen und Verwertungswege).
3) Referenzen von mindestens einem vergleichbarem Projekt zum
Auftragsbereich Transportdienstleistungen im Bereich Entsorgung der
vergangenen 3 Jahre (Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand,
Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter
Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege).
4) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des
Unternehmens mit Stand zum 1.3.2019 ersichtlich ist, nach dem vom
Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff.
I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
6) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Einreichen des
Nachweises).
7) Nachweis über eine Transportgenehmigung für Klärschlämme.
8) Eigenerklärung zur Anzahl geeigneter Fahrzeuge und Mitarbeiter für
die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand (ca. 20
Transporte/Tag).
9) Eigenerklärung zur Akzeptanz der Beteiligungsbandbreite von 50-70 %
durch den Bewerber in Abhängigkeit von der Höhe des
Einlieferungsanteils des Bewerbers.
10) Eigenerklärung, die Anlage mit maximaler, angemessener Rendite
gemäß Kommunalrecht zu betreiben.
11) Eigenerklärung, die Klärschlammbehandlungsanlage mit Klärschlamm im
Umfang von bis zu 40 000 tos / p. a. beliefern zu können.
12) Phosphorrückgewinnungsreferenz (konkrete Expertise mit Anlagen in
Bau, über 80 % Rückgewinnungsquote aus der Asche, vermarktbare
Wertstoffe als Recyclingprodukte, Erfahrung mit Pilotanlage, ohne
Zusatzkosten für Einlieferer).
13) Eigenerklärung über fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten und
Freigabeerfordernisse sowie über die Verpflichtung des Bewerbers, im
Falle der Zuschlagserteilung bestehenden Anmeldepflichten gegenüber
Fusionskontrollbehörden nachzukommen, nach dem vom Auftraggeber
bereitgestellten Formblatt VII TNA, siehe URL unter Ziff. I.3).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Voraussetzung ist generell, dass die Dienstleistung der Unternehmen
den gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und sonstigen technischen
Vorschriften entsprechen müssen,
Dem Bewerber steht es frei, seinem Teilnahmeantrag weitere Unterlagen
beizulegen, die geeignet sind, die Eignung nachzuweisen.
Im Übrigen gelten die Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/05/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (zur
Qualifikation, Ausschreibung, Verhandlung und Vertragswerk, etc.)
erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch,
Die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der
Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen,
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der
Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63 fristgemäß
hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu
erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist
unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen,
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis zum 2.5.2019 / 23.59 Uhr über
die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63 einzureichen. Die
Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in
anonymisierter Form zur Verfügung gestellt,
In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den
Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein
gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot
eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind
Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte
Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die
Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
Der zu vergebende Auftrag hat eine Grundlaufzeit von 324 Monaten,
Der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren,
einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie
der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig,
keine Entschädigung,
Eine Bezuschlagung des indikativen Angebots erfolgt nicht,
Die in den Verträgen und der Leistungsbeschreibungen enthaltenen
Bedingungen stellen keine Mindestbedingungen dar und können im Zuge der
Verhandlungen geändert werden,
Erläuterung zu Ziffer II.2.5): Die einzelnen Bestandteile des
Zuschlagskriteriums Preis sind nur in den Vergabeunterlagen
aufgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9EYP63
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren eingehaltenwerden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/04/2019
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2. http://www.ww-energie.com/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9EYP63
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