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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Mainz
Dienstleistungen von Architekturbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 175575-2019 (ID: 2019041509335447114)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
  DE-Mainz: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2019/S 74/2019 175575
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   WB Wohnbau Mainz GmbH
   Dr. Martin-Luther-King-Weg 20
   Mainz
   55122
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): KNH Rechtsanwälte; z-Hd. Fr. Werner; Friedrichstr.
   2-6, 60323 Frankfurt am Main
   Telefon: +49 69905569949
   E-Mail: [1]vergabe@knh-frankfurt.de
   NUTS-Code: DEB35
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.knh-rechtsanwaelte.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49YPF8/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   KNH Rechtsanwälte
   Friedrichstr. 2-6
   Frankfurt am Main
   60323
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Vanessa Werner
   Telefon: +49 699055699-0
   E-Mail: [4]vergabe@knh-frankfurt.de
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.knh-rechtsanwaelte.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49YPF8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: öffentlicher Auftraggebr gemäß § 99 Nr. 4 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Wohnungsbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wohn-, Gewerbe-, Sozial- und Kulturquartier- Kommissbrotbäckerei
   Referenznummer der Bekanntmachung:
   Kommissbrotbäckerei-2019-1-Objektplanung Gebäude
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Ensemble der Kommissbrotbäckerei in der Rheinallee 111 in Mainz
   soll einer neuen Nutzung als Wohn-, Gewerbe-, Sozial- und
   Kulturquartier zugeführt werden. Hierzu sind die Bestandsgebäude A, B
   und C umzubauen und zu sanieren. Der Verbindungsanbau zwischen Gebäuden
   B und C wird vom AG abgerissen. Das vorhandene Gebäude D wird ebenfalls
   abgerissen. An seiner Stelle wird eine neue Wohnbebauung realisiert.
   Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der
   Objektplanung Gebäude und Freianlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000
   71222000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35
   Hauptort der Ausführung:
   Kommissbrotbäckerei Rheinallee 111 Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das zum Hafen hin durch die Rheinallee abgegrenzte Grundstück, das zum
   Süden hin von der Lahnstraße, im Westen von der Wallaustraße und im
   Norden von der Moselstraße umrahmt wird, liegt in der nördlichen
   Mainzer Neustadt. Es hat eine Grundstücksgröße von rund 9 345 qm.
   Die Gebäude auf dem Areal verfügen aktuell über eine Nutzfläche von
   rund 13 600 qm. Nach der derzeitigen Konzeption wird ein Teil der
   Gebäude (Gebäude A, B und C) erhalten, das heutige Gebäude D durch eine
   neue Wohnbebauung ersetzt.
   Die Quartiersentwicklung für die nördliche Neustadt wurde durch den
   inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanentwurf N 87 planungsrechtlich
   festgelegt.
   Die Entwicklung der Kommissbrotbäckerei wird, wie durch die
   Bauvoranfrage bestätigt, nach den Maßgaben des § 34 BauGB bewertet.
   Gegenstand dieser Ausschreibung der Wohnbau Mainz GmbH sind die
   Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen für das
   Gesamtareal sowie dessen Anbindung an die verkehrliche und technische
   Infrastruktur wie sie sich aus dem beigefügten detaillierten
   Leistungsbild ergeben (Anlage B).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 55
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und
   finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit:
   Umsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV): 20 %
   Der Umsatz für die Objektplanung Gebäude oder vergleichbar im
   Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ab 1,3 Mio.
   EUR netto 2 Punkte, ab 1,6 Mio. EUR netto 4 Punkte usw. (je 300 000 EUR
   2 Punkte), ab 2,5 Mio. EUR netto 10 Punkte.
   Mitarbeiteranzahl: 20 %
   Erklärung, aus der die durchnittliche jährliche Mitarbeiterzahl
   (festangestellte Architekten oder Ingenieure) ersichtlich ist. Ab 10
   Mitarbeitern 2 Punkte, ab 15 Mitarbeitern 4 Punkte, ab 20 Mitarbeitern
   6 Punkte, ab 25 Mitarbeitern 8 Punkte und ab 30 Mitarbeitern 10 Punkte.
   Referenzen (§ 46 Abs. 3 VgV): 60 %
    2 Referenzen Objektplanung Gebäude mit einem Mix aus Neubau und
   denkmalgeschütztem Gebäude aus dem Bereich Wohn und Gewerbe (je
   wertbare Referenz 10 Punkte): Wertung 20 %,
    2 Referenzen vergleichbare Größenordnung mit einem hohen Wohnanteil:
   Wertung 20 %: vergleichbare Größenordnung mindestens netto 8,0 Mio. EUR
   (KGR 300 und 400), ab netto 12 Mio. EUR 5 Punkte, ab netto 16 Mio. EUR
   10 Punkte, ab 20 Mio. EUR 15 Punkte, ab 24 Mio. EUR und mehr 20 Punkte.
   Je Referenz Gesamtpunktzahl durch 2,
    2 Referenzen aus dem Bereich geförderter Wohnraum (Mietwohnungen in
   Geschosswohnungsbau) - je wertbare Referenz 10 Punkte: Wertung: 20 %
   Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte
   Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Grundsätzlich wertungsfähig sind
   Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
   Referenzprojekte der letzten 6 Jahre mit Abschluss Leistungsphase 8.
   Bei laufenden Projekten ist der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell
   laufenden Leistungsphase Leistungsphase anzugeben.
   Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von
   Grundleistungen) wird die Referenz voll bewertet. Wurden mindestens 40
   % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die
   Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem
   Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet. Es werden keine
   Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
   Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien
   gewertet, sofern sie in der Kategorie die spezifischen Anforderungen
   erfüllen.
   Sollten mehr als 5 Bewerber unter Anwendung sämtlicher objektiver
   Kriterien die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen und gleich geeignet
   sein, entscheidet das Los, welche Bewerber zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftrag umfasst
   zunächst für die Leistungen der Objektplanung Gebäude sowie der
   Freianlagenplanung die Leistungen der Leistungsphase 1-4 der Stufe I
   gemäß dem detaillierten Leistungsbild.
   Für die Leistungen der Objektplanung Gebäude ist optional eine
   Beauftragung mit den Leistungen der Leistungsphasen 5-7 als Stufe II,
   Leistungsphase 8 als Stufe III und Leistungsphase 9 als Stufe IV
   vorgesehen. Der Auftraggeber kann einzelne Teilleistungen der
   Leistungsphasen vollständig oder teilweise abrufen. Ein Anspruch auf
   Übertragung aller oder einzelner Teilleistungen bzw. der weiteren
   Stufen/Abschnitte besteht nicht. Aus der stufen- bzw. abschnittsweisen
   Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen bzw. Abschnitte
   kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine höheres bzw.
   zusätzliches Honorar herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung
   zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und
   Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden
   Nachweise nachzufordern.
   2) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass keine
   Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und 2 GWB
   vorliegen.
   3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG)
   gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass der
   Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
   Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
   2) Verbindliche Erklärung über den Netto-Jahresumsatz in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) insgesamt für das
   Büro/Unternehmen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Im Falle
   der Einschaltung von Nachunternehmern darf der Umsatz der
   Nachunternehmer nur entsprechend ihren Anteilen am Gesamtauftrag
   angegeben werden, wenn die Nachunternehmer diesen Umsatz mit
   vergleichbaren Leistungen erzielt haben.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
   zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
   und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   3) Bestätigung des Versicherers, dass eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
   besteht:
    Personenschäden (für die einzelne Person): 3 000 000 EUR,
    Sach- und Vermögensschäden: 3 000 000 EUR.
   Und dass diese Deckungssummen jeweils mit mindestens 2 Schadensfälle
   pro Jahr zur Verfügung stehen.
   Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit
   ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines
   Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem
   Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
   zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
   und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden
   3,0 Mio. EUR, Sach- und Vermögensschäden 3,0 Mio. EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten
   festangestellten Mitarbeiter (Architekten / Ingenieure), mit Angabe der
   Berufserfahrung und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung.
   Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern dürfen nur die
   Mitarbeiter der Nachunternehmer angegeben werden, die in dem für die
   Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
   2) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf.
   durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
   Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis
   seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von
   Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche
   Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der
   Bewerbung nachweisen, § 47 VgV.
   3) Vergleichbare Referenzprojekte mit den Angaben gem. Ziffer II.2.9
   Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2
   DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen
   weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen. Name und
   Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben. Die
   Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu
   den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl.
   Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
   Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende
   Unterangaben vollständig gemacht werden:
    Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
    Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer),
    Bei Bewerbergemeinschaften /Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des
   Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers),
    Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses von
   Leistungsphase 8,
    Projektkosten (KGR 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12) netto,
    Bearbeitete Leistungsphasen,
    Schwierigkeitsgrad (Honorarzone),
    Art der Baumaßnahme (Neubau-, Wiederaufbau-,
   Umbau-/Modernisierungsmaßnahme und/oder
   Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme).
   Hinweis: Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann
   dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz
   führen.
   Allgemeiner Hinweis zu III.1.1), III.1.2), III.1.3):
   Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in
   anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache)
   mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
   Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für
   wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung
   auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer
   mit dem Teilnahmeantrag die in III.1) genannten Erklärungen und
   Nachweise ebenfalls einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 75 Abs. 2 VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   § 75 VgV (Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsbezeichnung, wenn der
   Bewerber nach geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende
   Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland
   tätig zu werden).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2019
   Ortszeit: 18:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49YPF8
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Stiftstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131165-240
   E-Mail: [7]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
   richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
   Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
   das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
   in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
   1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller
   den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
   des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2
   GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Stiftstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/04/2019
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   1. mailto:vergabe@knh-frankfurt.de?subject=TED
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   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49YPF8/documents
   4. mailto:vergabe@knh-frankfurt.de?subject=TED
   5. http://www.knh-rechtsanwaelte.de/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49YPF8
   7. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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