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Ausschreibung: OP-Ausrüstung - DE-Leipzig
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 175344-2019 (ID: 2019041509274046866)
Veröffentlicht: 15.04.2019
*
DE-Leipzig: OP-Ausrüstung
2019/S 74/2019 175344
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 46/Logistikzentrum, Aufgang A/1. Etage Delitzscher Straße 141
Leipzig
04129
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 341909-3250
E-Mail: [1]ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de
Fax: +49 341909-3251
NUTS-Code: DED51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.sanktgeorg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leasing und Installation einer Spine Suite O-Arm und Beschaffung eines
Plasmachirurgiesystems mit integrierter bipolarer NaCl-Koagulation.
Referenznummer der Bekanntmachung: 016 19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33162100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mobilen 3D-Bildgebungssystems, welches 2D als auch
3D-Bilder, einen lateralen Patientenzugang und einen echten 360^o
3D-Scan innerhalb von 30s mit einem FOV (Field-of-View) Ø von bis zu 40
cm ermöglicht. Angebunden an ein optisches 2-Cart-Navigationssystem mit
zwei 27 Muti-Touch-Monitore zur intuitiven Steuerung, WLAN zum
Krankenhausnetzwerk und speziell ausgerichteten OP-Instrumenten. Zudem
wird ein Plasmachirurgiesystem mit integrierter bipolarer
NaCl-Koagulation angeschafft.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51
Hauptort der Ausführung:
04129 Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leasing und Installation einer Spine Suite O-Arm: Beschaffung eines
mobilen 3D-Bildgebungssystems, welches 2D als auch 3D-Bilder, einen
lateralen Patientenzugang und einen echten 360^o 3D-Scan innerhalb von
30s mit einem FOV (Field-of-View) Ø von bis zu 40 cm ermöglicht.
Angebunden an ein optisches 2-Cart-Navigationssystem mit zwei 27
Muti-Touch-Monitore zur intuitiven Steuerung, WLAN zum
Krankenhausnetzwerk und speziell ausgerichteten OP-Instrumenten. Zudem
wird ein Plasmachirurgiesystem mit integrierter bipolarer
NaCl-Koagulation angeschafft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Vergabe kann nur als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erfolgen, da aus technischen Gründen kein
Wettbewerb vorhanden ist. Im Bereich der intraoperativen Navigation und
Bildgebung bietet das Unternehmen innovative Lösungen für hochpräzise
und zuverlässige Eingriffe in der Orthopädie an. Der mobile,
multidimensionale O-Arm als chirurgisches Bildgebungssystem liefert dem
Orthopäden eine außergewöhnliche Bildqualität im 2D-Fluoro- sowie im
3D-Scan-Modus und verbindet dabei die Funktionen eines traditionellen
C-Bogens mit denen eines intraoperativen 3D-Bildgebungssystems.
Vergleichbare Systeme sind am Markt nicht verfügbar.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 016 19
Bezeichnung des Auftrags:
Leasing und Installation einer Spine Suite O-Arm und Beschaffung eines
Plasmachirurgiesystems mit integrierter bipolarer NaCl-Koagulation.
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Medtronic GmbH
Earl-Bakken-Platz 1
Meerbusch
40670
Deutschland
NUTS-Code: DEA1D
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419773202
E-Mail: [3]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer
mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag
von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der
öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
1) der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs.
2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands,
die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/04/2019
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References
1. mailto:ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de?subject=TED
2. http://www.sanktgeorg.de/
3. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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