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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Rastatt
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 96660-2019 (ID: 2019022810021758393)
Veröffentlicht: 28.02.2019
*
  DE-Rastatt: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
   2019/S 42/2019 96660
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Rastatt
   Schlossplatz 5
   Rastatt
   76437
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Matthias Möhrle
   Telefon: +49 72223813105
   E-Mail: [1]m.moehrle@landkreis-rastatt.de
   Fax: +49 72223813199
   NUTS-Code: DE246
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.landkreis-rastatt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
   Sicherstellung einer NGA  Breitbandversorgung im Wege der
   Dienstleistungskonzession
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64214400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es ist beabsichtigt, den Betrieb und die Erbringung von
   Endkundendiensten im Wege der Pacht über eine hochleistungsfähige
   Telekommunikationsnetzinfrastruktur (N(ext)G(eneration)A(ccess)- Netz)
   im Landkreis Rastatt auf Gemarkung der Städte und Gemeinden Au am
   Rhein, Bietigheim, Bischweier, Bühlertal, Durmersheim,
   Elchesheim-Illingen, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Hügelsheim,
   Iffezheim, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt,
   Sinzheim, Steinmauern, Weisenbach gemäß Anlage Aufgabenbeschreibung im
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb
   nach der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
   (Konzessionsvergabeverordnung  KonzVgV) in der zum Zeitpunkt der
   Veröffentlichung geltenden Fassung (vgl. BGBl. 2016, S. 624, 683 ff.,
   zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18.7.2017, BGBl. I
   S. 2745) zu vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 7 900 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rastatt auf Gemarkung der Städte und Gemeinden gemäß II. 2.4
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
   Sicherstellung einer NGA  Breitbandversorgung im Wege der
   Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Endkundendiensten in Form
   von Telefonie, Internet und Fernsehen nebst Wartung, Instandhaltung,
   Unterhaltung und Dokumentation. Das Projekt wird per Zuwendungsbescheid
   nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie
   des Bundes) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
   Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
   der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden  Württemberg (VwV
   Breitbandmitfinanzierung) gefördert. Deshalb sind sämtliche Vorgaben
   der einschlägigen Förderprogramme sowie insbesondere die Vorgaben des
   zugrundeliegenden Förderbescheides vom späteren Auftragnehmer
   einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Netzpacht 55 %; siehe weitere Beschreibung gemäß
       Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe
     * Kriterium: Versorgungskonzept: 45 %; siehe weitere Beschreibung
       gemäß Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Ausschreibungsunterlagen und etwaige Bieterrundschreiben können
   auch unter dem Direktlink
   [3]https://www.landkreis-rastatt.de/,Lde/Startseite/aktuelles/Oeffentli
   che+Ausschreibungen.html heruntergeladen werden.
   Die Erstlaufzeit des ausgeschriebenen Netzbetriebsvertrages von 15
   Jahren kann bis zu 2 mal um je 2 weitere Jahre verlängert werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 147-337519
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
   Sicherstellung einer NGA  Breitbandversorgung im Wege der
   Dienstleistungskonzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   11/12/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   HL komm Telekommunikations GmbH
   Nonnenmühlgasse 1
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   NUTS-Code: DED51
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 4 800 000.00 EUR
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 7 900 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind die Vorgaben gemäß den
   Ausschreibungsunterlagen zu beachten, auf die ergänzend verwiesen wird.
   Im Übrigen wird klargestellt, dass mit diesem Teilnahmewettbewerb keine
   Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss eines
   Netzbetriebsvertrages entsteht. Das Projekt steht insbesondere unter
   dem Vorbehalt einer Gewährung der beantragten Fördermittel. Der
   Auftraggber übernimmt daher keine Kosten, die Bietern im Zusammenhang
   mit der Teilnahme entstehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721 / 926-8730
   E-Mail: [5]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721 / 926-3985
   Internet-Adresse:
   [6]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einleitung und Antragstellung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
   ist in § 160 GWB wie folgt geregelt:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Im Übrigen wird die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform
   in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser
   Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst
   10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen
   werden (vgl. § 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/02/2019
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   1. mailto:m.moehrle@landkreis-rastatt.de?subject=TED
   2. https://www.landkreis-rastatt.de/
   3. https://www.landkreis-rastatt.de/,Lde/Startseite/aktuelles/Oeffentliche+Ausschreibungen.html
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:337519-2018:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   6. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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