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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Rastatt
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 96660-2019 (ID: 2019022810021758393)
Veröffentlicht: 28.02.2019
*
DE-Rastatt: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2019/S 42/2019 96660
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Rastatt
Schlossplatz 5
Rastatt
76437
Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias Möhrle
Telefon: +49 72223813105
E-Mail: [1]m.moehrle@landkreis-rastatt.de
Fax: +49 72223813199
NUTS-Code: DE246
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.landkreis-rastatt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
Sicherstellung einer NGA Breitbandversorgung im Wege der
Dienstleistungskonzession
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, den Betrieb und die Erbringung von
Endkundendiensten im Wege der Pacht über eine hochleistungsfähige
Telekommunikationsnetzinfrastruktur (N(ext)G(eneration)A(ccess)- Netz)
im Landkreis Rastatt auf Gemarkung der Städte und Gemeinden Au am
Rhein, Bietigheim, Bischweier, Bühlertal, Durmersheim,
Elchesheim-Illingen, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Hügelsheim,
Iffezheim, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt,
Sinzheim, Steinmauern, Weisenbach gemäß Anlage Aufgabenbeschreibung im
Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb
nach der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
(Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV) in der zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung geltenden Fassung (vgl. BGBl. 2016, S. 624, 683 ff.,
zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18.7.2017, BGBl. I
S. 2745) zu vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 7 900 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Rastatt auf Gemarkung der Städte und Gemeinden gemäß II. 2.4
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
Sicherstellung einer NGA Breitbandversorgung im Wege der
Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Endkundendiensten in Form
von Telefonie, Internet und Fernsehen nebst Wartung, Instandhaltung,
Unterhaltung und Dokumentation. Das Projekt wird per Zuwendungsbescheid
nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie
des Bundes) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden Württemberg (VwV
Breitbandmitfinanzierung) gefördert. Deshalb sind sämtliche Vorgaben
der einschlägigen Förderprogramme sowie insbesondere die Vorgaben des
zugrundeliegenden Förderbescheides vom späteren Auftragnehmer
einzuhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Netzpacht 55 %; siehe weitere Beschreibung gemäß
Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe
* Kriterium: Versorgungskonzept: 45 %; siehe weitere Beschreibung
gemäß Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen und etwaige Bieterrundschreiben können
auch unter dem Direktlink
[3]https://www.landkreis-rastatt.de/,Lde/Startseite/aktuelles/Oeffentli
che+Ausschreibungen.html heruntergeladen werden.
Die Erstlaufzeit des ausgeschriebenen Netzbetriebsvertrages von 15
Jahren kann bis zu 2 mal um je 2 weitere Jahre verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 147-337519
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung einer passiven Infrastruktur im Landkreis Rastatt zur
Sicherstellung einer NGA Breitbandversorgung im Wege der
Dienstleistungskonzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
HL komm Telekommunikations GmbH
Nonnenmühlgasse 1
Leipzig
04107
Deutschland
NUTS-Code: DED51
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 4 800 000.00 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 7 900 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind die Vorgaben gemäß den
Ausschreibungsunterlagen zu beachten, auf die ergänzend verwiesen wird.
Im Übrigen wird klargestellt, dass mit diesem Teilnahmewettbewerb keine
Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss eines
Netzbetriebsvertrages entsteht. Das Projekt steht insbesondere unter
dem Vorbehalt einer Gewährung der beantragten Fördermittel. Der
Auftraggber übernimmt daher keine Kosten, die Bietern im Zusammenhang
mit der Teilnahme entstehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
E-Mail: [5]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse:
[6]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung und Antragstellung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
ist in § 160 GWB wie folgt geregelt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Im Übrigen wird die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform
in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser
Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst
10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen
werden (vgl. § 134 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2019
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References
1. mailto:m.moehrle@landkreis-rastatt.de?subject=TED
2. https://www.landkreis-rastatt.de/
3. https://www.landkreis-rastatt.de/,Lde/Startseite/aktuelles/Oeffentliche+Ausschreibungen.html
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:337519-2018:TEXT:DE:HTML
5. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
6. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
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