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Ausschreibung: Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem - DE-Nürnberg
Netzwerkinfrastruktur
Dokument Nr...: 868150-2019 (ID: 2019022308075648563)
Veröffentlicht: 23.02.2019
*
  Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018004810  Moxa Netzwerkkomponenten
Energiemanagementsystem
AUFTRAGGEBER
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
AdolfBraunStr. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland
14.02.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Einladung zur Angebotsabgabe bei RA/3-VMN nach UVgO mit Bewerbungsbedingungen (VHBN 0505 - 11 3
Angebot nach UVgO an RA/3-VMN (VHBN 0508 - 11/2018)........................................................................... 7
Nachunternehmerliste bei nationalen Ausschreibungen nach UVgO (VHBN 0514 - 11/2018)
 .................... 10
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) (VHBN 0 11
Erläuterungen zu Sicherheitsleistungen und Bürgschaften (VHBN 0801 - 11/2018) ....................................... 12
Besondere Vertragsbedingungen
(BVB-L)....................................................................................................... 16
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZAVB)
....................................................................................................... 18
4
................................................................................................................................
............................... 18
Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
....................................................................................................... 18
5
................................................................................................................................
............................... 19
Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
..................................................................................................... 19
6
................................................................................................................................
............................... 19
Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
......................................................................................... 19
7
................................................................................................................................
............................... 19
Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
..................................................................................... 19
8
................................................................................................................................
............................... 20
Abnahme (VOL/B	13)
........................................................................................................................... 20
9
................................................................................................................................
............................... 20
Mängelansprüche (VOL/B  14)
............................................................................................................ 20
10
................................................................................................................................
............................. 20
Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
........................................................................................................ 20
11
................................................................................................................................
............................. 20
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16) ................................................................. 20
12
................................................................................................................................
............................. 21
Zahlungen (VOL/B  17)
......................................................................................................................... 21
13
................................................................................................................................
............................. 21
Überzahlungen (VOL/B  17)
.................................................................................................................. 21
14
................................................................................................................................
............................. 21
Abtretung
................................................................................................................................
................. 21
14.2
................................................................................................................................
.................. 21
Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, ................................................................. 21
15
................................................................................................................................
............................. 22
Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
............................................................................................................. 22
16
................................................................................................................................
............................. 23
Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
........................................................................................................ 23
17
................................................................................................................................
............................. 23
i
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19) ..................................................................... 23
18
................................................................................................................................
............................. 23
Gerichtsstand (VOL/B  19)
..................................................................................................................... 23
Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit
................................................................................................. 24
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 25
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 37
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 40
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und
für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2018004810
Maßnahme Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
Auftragsbezeichnung Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
Auftragsbeschreibung Der Lieferumfang besteht aus der Lieferung der aktiven Netzwerkkomponenten für das EnMS
Netzwerk.  44 x Netzwerkswitch für Montageplattenaufbau  2 x Netzwerkswitch für 19 Montage  94
x SFP LWL Modul  44 x Montagewinkel für Netzwerkswitch  9 x Medienkonverter Ethernet
Gerätedokumentation
VERFAHREN
Auftraggeber Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 90429 Nürnberg
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
324240001 Netzwerkinfrastruktur
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutschee vergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sukzessivlieferungsvertra g
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 20.03.2019 23:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 27.03.2019 23:59:00
Bindefrist 26.04.2019
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
1
Beginn 13.05.2019
Ende 24.05.2019
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutschee vergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 20.03.2019 23:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutschee vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen
von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Stadt Nürnberg
vhbn_0505, Stand November 2018 Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Einladung zur Angebotsabgabe nach UVgO
mit Bewerbungsbedingungen
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Maßnahme:
Leistungsbereich:
Ausschreibungs-Nr.:
Die Bindefrist endet mit dem
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: bis
Stadt Nürnberg
Die Angebotsfrist läuft am um Uhr ab
Angebote sind einzureichen bei:
(nur bei zulässiger schriftlicher Angebotsabgabe relevant) Rechtsamt
Vergabemanagement
Bauhof 9 (Nebeneingang)
90402 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie um ein Angebot für die oben bezeichnete Maßnahme.
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben auszufüllen, zu
unterschreiben und zusammen mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis oder einer
entsprechenden Kurzfassung sowie den Vergabeunterlagen in einem verschlossenen
Umschlag unter Verwendung des beiliegenden Kennklebezettels einzureichen.
Zur Beschleunigung der Angebotsprüfung bitten wir Sie, Ihr Angebot zusätzlich auch auf
Datenträger im GAEB-Standard 90 (Datenart 84) einzureichen.
Die Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr 8.30 - 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Firma
Adolf-Braun-Str. 33 90429 Nürnberg
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
Harald Lindner
Adolf-Braun-Str. 33
90429 Nürnberg
+49 9112315686
+49 9112315641
harald.lindner@stadt.nuernberg.de
14.02.2019
Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
2046
27.03.2019 23:59:00
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
26.04.2019
13.05.2019 24.05.2019
3
vhbn_0505, Stand November 2018 Seite 2 von 4
1. Anlagen:
siehe im Angebotsschreiben unter Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen
2. Rückfragen, Einsicht in nicht abgegebene Verdingungsunterlagen und gegebenenfalls
Vereinbarung eines Ortstermins beim
3. Nebenangebote werden
zugelassen ausgeschlossen
jedoch nur für folgende Leistungsbereiche:
Zusätzlich zu Nr. 10.4 müssen Nebenangebote noch folgende Mindestanforderungen erfüllen:
4. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten (näheres siehe Leistungsbeschreibung):
nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
Entgegen Nr. 10.3.5 der Bewerbungsbedingungen sind Nachlässe mit Bedingung zugelassen,
die sich auf die Vergabe mehrerer oder aller Lose beziehen.
5. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich
Preis Gewichtung %
Gewichtung %
Gewichtung %
Gewichtung %
Gewichtung %
6. Evtl. Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
7. Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB) beigelegt, muss
sein Angebot gemäß  42 Abs.1 Nr. 4 UVgO ausgeschlossen werden.
8.
9.
Tel.: Fax.:
Email:
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Adolf-Braun-Str. 33
90429 Nürnberg
+49 9112315686 +49 9112315641
harald.lindner@stadt.nuernberg.de
4
vhbn_0505, Stand November 2018 Seite 3 von 4
10. BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
10.0 Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen enthalten.
10.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
10.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
10.3 Angebot
10.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
10.3.2 Bei schriftlicher Angebotsübermittlung ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben; für
das Angebot sind die Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen.
Die von der Vergabestelle verfassten Verdingungsunterlagen sind allein verbindlich, auch bei Abweichungen in
Bezug auf den Text oder die Mengenangaben, zwischen der vom Bieter ausgedruckten Fassung und den
Vergabeunterlagen der Vergabestelle.
10.3.3 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung
abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Angebote in Textform dürfen nur abgegeben werden, wenn
dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber
verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
10.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe
und Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und
genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt
diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
10.3.5 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem
Angebot nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote
berücksichtigt, wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist
mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
10.3.6 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln
nachweist, dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
10.3.7 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
10.4 Nebenangebote
10.4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren
Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
10.4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
5
vhbn_0505, Stand November 2018 Seite 4 von 4
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
- hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
10.4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
10.4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
10.4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne
Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im
Nebenangebot zu erklären.
10.4.6 Nebenangebote, die den Nummern 10.4.1 bis 10.4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen
werden.
10.5 Bietergemeinschaften
10.5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall
erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
10.5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
10.6 Nachunternehmer
10.6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen,
dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen auf Anforderung vorzulegen.
10.6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
10.6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen.
10.6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen
in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren
kann.
10.7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn
zuständigen vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
10.8 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
6
Stadt Nürnberg
vhbn 0508, Stand November 2018 Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Rechtsamt
Vergabemanagement
Bauhof 9 - Nebeneingang
90402 Nürnberg
1. Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns
eingesetzten Preisen wie folgt an:
Angebotssumme netto EURO
abzüglich Nachlass von % EURO
Zwischensumme netto EURO
zuzüglich % Mehrwertsteuer EURO
Angebotssumme brutto EURO
Die Anzahl von Nebenangeboten ist auf dieser Seite anzugeben.
Nebenangebote: nein ja Anzahl
Skonto % bei Zahlung innerhalb von Werktagen
nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
(gilt für alle rechtzeitig geleisteten Zahlungen des Auftraggebers in Verbindung mit
den Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen Nr. 12 und den Bewerbungsbedingungen
Nr. 10.3.4.)
Das Hauptangebot ist ein Festpreisangebot!
(Zusätzlich zum Hauptangebot kann der Bieter ein Nebenangebot mit Lohngleitklausel
abgeben, sofern das Formblatt Angebotsergänzung Lohnpreisgleitung der Ausschreibung
beiliegt und das Nebenangebot auf dieser Seite an der bezeichneten
Stelle angegeben ist.)
Bei zulässiger schriftlicher Angebotsabgabe ist eine Unterschrift
auf der letzten Seite erforderlich.
Name, Anschrift, Fernruf des Bieters (Stempel oder handschriftlich):
Wird vom Auftraggeber ausgefüllt:
Auf Vollständigkeit
geprüft: i.A.
nachgerechnet: i.A.
geprüfte
Angebotssumme:
Bemerkungen:
>>>
______
um Uhr
Angebot nach UVgO
Maßnahme:
Leistungsbereich:
Ausschreibungs-Nr.:
Einreichungstermin: am
Die Bindefrist endet mit dem
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
2046
27.03.2019 23:59:00
26.04.2019
7
Vhbn_0508, Stand November 2018 Seite 2 von 3
2. Meinem / Unserem Angebot liegen die im nachfolgenden Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen
aufgeführten Vertragsbedingungen und die VOL/B in der am Tage der Angebotseröffnung
gültigen Fassung zu Grunde. Die Rangfolge richtet sich nach  1 VOL/B.
Verzeichnis der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen umfassen:
Nachunternehmerliste
Besondere Vertragsbedingungen (BVB/L)
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Nürnberg für Leistungen (ZAVB)
Seiten Leistungsbeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Liste der angeforderten Erklärungen und Nachweise
vom Bieter beigefügte Unterlagen:
zum Verbleib beim Bieter bestimmt:
12
8
Vhbn_0508, Stand November 2018 Seite 3 von 3
3. Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft. seit unter Nr.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen
entsprechenden Versicherungsträger an.
4. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
 meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
 in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500  belegt worden bin/sind,
 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
5.
5.1 Ich/wir gehöre(n) zu
Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigen
5.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
5.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus
EWR-Staat bzw. Staat des WTO- Abkommens
anderen Staat Nationalität:
5.4 Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nr.
6. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
7. Die mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/unseres
Angebotes.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Im Fall der zulässigen schriftlichen Angebotsabgabe:
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
Bei zulässiger schriftlicher Angebotsabgabe: Ist das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle
unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
9
Stadt Nürnberg
vhbn_0514, Stand November 2018 Seite 1 von 1
Nachunternehmerliste
bei nationalen Ausschreibungen nach UVgO
Maßnahme:
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und
Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen
bedienen werde(n).
Positionsnummer Zur Untervergabe vorgesehene Leistung
Den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen sind die vollständigen Vergabeunterlagen
der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
10
Stadt Nürnberg
vhbn_0522, Stand November 2018 Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
bei der Vergabe von durch
die Stadt Nürnberg
Ausschreibung Nr.:
Vergabeverfahren:
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw.	124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
11
Stadt Nürnberg
Rechtsamt
Vergabemanagement
Herr Süß
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Zimmer-Nr. 208
Tel.: 09 11 / 2 31-48 30
Fax: 09 11 / 2 31-42 09
vmn@stadt.nuernberg.de
www.rechtsamt.nuernberg.de
vhbn 0801, Stand November 2018 Seite 1 von 4
Erläuterungen zu
Sicherheitsleistungen und Bürgschaften
in Ergänzung zu  9c VOB/A, 17 VOB/B und zu Nr. 14 ZVB, bzw. in Ergänzung
zu  21 Abs. 5 UVgO, 18 VOL/B und zu Nr. 15 und 16 ZAVB
1 Sicherheitsleistungen dienen der Absicherung
1.1 dafür, dass der Auftragnehmer
a) die ihm übertragenen Leistungen einschließlich der Abrechnung
vertragsgemäß erbringt,
b) Mängelbeseitigung und Schadenersatz erfüllt,
c) Überzahlungen einschließlich Zinsen erstattet;
1.2 von Abschlagszahlungen für angefertigte, bereitgestellte Bauteile oder
für auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile;
1.3 von Vorauszahlungen;
1.4 von Verpflichtungen Dritter außerhalb von Werk- und Lieferverträgen
aufgrund von Vereinbarungen, Verträgen, sonstigen Rechtsgeschäften,
von Auflagen in Genehmigungen, Bescheiden etc. (z.B. freiwillige Vorleistung
auf den Erschließungsbeitrag, Übernahme von Straßenherstellungskosten,
Gestattungsverträge mit Kostentragung, Straßenwiederherstellung
nach Sondernutzung). Diese Bereiche gehören nicht zum
Vergabewesen, werden der Zweckmäßigkeit halber aber hier mit abgehandelt.
2 Sicherheiten sind zu verlangen
2.1 für die vertragsgemäße Erfüllung
a) bei Bauleistungen im Rahmen Öffentlicher Ausschreibung bzw. Offenem
Verfahren
mit einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als
250.000 Euro ohne Mehrwertsteuer
b) bei Bauleistungen im Rahmen anderer Vergabeverfahren und bei
Liefer- und Dienstleistungen in der Regel nicht, ausnahmsweise je
doch dann, wenn dies für die sach- und fristgerechte Durchführung
notwendig
erscheint;
2.2 für die Erfüllung der Mängelansprüche, wenn eine Sicherheit nach
Nr. 2.1 gefordert wurde oder wenn besondere Gründe hierfür vorliegen;
2.3 für Abschlagszahlungen im Sinne von Nr. 1.2 sowie für Vorauszahlungen
(Nr. 1.3);
2.4 für Verpflichtungen Dritter im Sinne von Nr. 1.4, wenn dies im Interesse
der Stadt Nürnberg geboten und rechtlich zulässig ist.
12
vhbn 0801, Stand November 2018 Seite 2 von 4
3. Arten und Form der Sicherheiten
3.1 Sofern die Sicherheitsleistung nicht durch Einbehalt bei fälligen Zahlungen erfolgt, sind
als Sicherheit selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaften eines
- in der Europäischen Union oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen (GPA) bzw. WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS)
zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zu fordern
(einschlägige Länder siehe Anmerkung auf Seite 3 unten). Konzernbürgschaften
(das sind Bürg-schaften von Instituten, die überwiegend im Eigentum des Auftragnehmers/
Vertragspartners stehen) sind nicht anzunehmen (Insolvenzrisiko, Mittelstandsrichtlinien).
3.2 Die in der EU zugelassenen Kreditinstitute können bei den sachbearbeitenden Dienststellen
nachgefragt werden. Bei Vorlage von Bürgschaften anderer Kreditinstitute hat der
Auftragnehmer/Vertragspartner den Nachweis der Zulassung zu führen, bei Nichtzulassung
ist die Bürgschaft abzulehnen.
3.3 Bei Verpflichtungen Dritter nach Nr. 1.4 können ausnahmsweise auch Verpfändungen von
auf EURO lautenden Sparguthaben angenommen werden; hierüber ist ein Verpfändungsvertrag
abzuschließen (siehe Nr. 6.3.3 Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der
Stadt Nürnberg).
3.4 Die Annahme der Sicherheiten bedarf der Zustimmung der Stadt Nürnberg. Für die
Urkunden sind die Vordrucke der Stadt Nürnberg zu verwenden. Die Kosten der Sicherheiten
trägt der Auftragnehmer/Vertragspartner.
3.5 Bürgschaftsurkunden müssen auf EURO ausgestellt und gemäß  766 i.V. mit  126 BGB
vom Bürgen eigenhändig und rechtswirksam unterzeichnet sein; Stempel, Faksimiles,
elektronische Form oder sonstige technische Verfahren sind nicht rechtsgültig. Diese
Formvorschrift ist nicht zwingend, wenn der Bürge Kaufmann und die Bürgschaft für ihn
ein Handelsgeschäft ist. Dies ist zu prüfen, bei Banken und Versicherungsgesellschaften
ist es regelmäßig gegeben.
3.6 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen.
Bei Arbeitsgemeinschaften als Auftragnehmer müssen die Bürgschaften auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein, Einzelbürgschaften der Mitglieder sind nicht anzunehmen.
Anmerkungen zu Nr. 3.1
EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich, Zypern
EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
WTO/GPA-Länder Armenien, Kanada, Hongkong, Israel, Japan, Korea, Singapur, Schweiz, Taiwan, USA.
13
vhbn 0801, Stand November 2018 Seite 3 von 4
4 Höhe der Sicherheiten, Rückgabe der Urkunden
4.1 Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung und für Mängelansprüche sind 5 v.H. der
vorläufigen Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer vorzusehen. Höhere Sicherheiten
bis max. 10 v. H. der Auftragssumme dürfen nur ausnahmsweise (bei besonderen
Risiken) gefordert werden. Erhöht sich die Auftragssumme durch Nachtragsvereinbarungen
um mehr als 100.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer, ist die Höhe der Sicherheit entsprechend
anzupassen; in begründeten Fällen kann dies auch für geringere Auftragserweiterungen
gefordert werden.
Die Bürgschaftsurkunde wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn entweder eine
Umwandlung nach Nr. 4.2 stattgefunden hat und die Mängelansprüchebürgschaft vorliegt
oder wenn nach Ablauf der Mängelansprüchefrist die sonstigen Voraussetzungen nach Nr.
4.2 gegeben sind.
4.2 Mängelansprüchebürgschaft
Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche (auch Dritter) einschließlich Schadenersatz und Erstattung
von Überzahlungen mit Zinsen kann der Auftragnehmer den Austausch einer Vertragserfüllungs-
und Mängelansprüchebürgschaft in eine Mängelansprüchebürgschaft verlangen. Als
Sicherheit für die Mängelansprüche sind 3 v.H. der Schlussrechnungssumme einschließlich
Mehrwertsteuer zuzüglich der voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter
Mängel vorzusehen.
Die Bürgschaftsurkunde wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für
die Mängelansprüche einschließlich der Mängelbeseitungsleistungen abgelaufen ist.
Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf
der Auftraggeber einen seinem Absicherungsinteresse entsprechenden Teil der Sicherheit
zurückhalten.
4.3 Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
Abschlagszahlungen nach Nr. 1.2 und Vorauszahlungen nach Nr. 1.3 sind in voller Höhe
einschließlich Mehrwertsteuer abzusichern.
Die Bürgschaftsurkunden werden auf Verlangen zurückgegeben
a) bei Abschlagszahlungsbürgschaften, wenn die Stoffe/Bauteile, für die Sicherheit
geleistet worden ist, mängelfrei eingebaut sind,
b) bei Vorauszahlungsbürgschaften, sobald die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen
angerechnet worden ist.
4.4 Sonstige Bürgschaften
Sonstige Verpflichtungen nach Nr. 1.4 sind in voller Höhe abzusichern. Die Sicherheiten
werden auf Verlangen zurückgegeben, sobald die Verpflichtung voll erfüllt ist und evtl.
Nachwirkungsfristen abgelaufen sind.
5 Verfahren/Zuständigkeiten (siehe auch Nr. 6.3.8 AFB)
5.1 Die sachbearbeitenden Dienststellen fordern die Sicherheiten beim Auftragnehmer
/Vertragspartner an. Die förmliche Annahme und Verwaltung obliegt den anordnungsbefugten
Dienststellen. Es ist darauf zu achten, dass die Bürgschaftsurkunde im Original
vorgelegt wird.
14
vhbn 0801, Stand November 2018 Seite 4 von 4
5.2 Die anordnungsbefugten Dienststellen entscheiden über die Annahme
a) von unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaften
- des Bundes, der Länder und deren Sondervermögen in unbegrenzter Höhe
- von öffentlich-rechtlichen inländischen Sparkassen in unbegrenzter Höhe
- von nach Nr. 3.1 zugelassenen Kreditinstituten und Kreditversicherern bis zu
einer Million EURO im Einzelfall,
b) der Verpfändung von Sparguthaben bei öffentlich-rechtlichen inländischen
Sparkassen in unbegrenzter Höhe, bei anderen inländischen Kreditinstituten bis
zu einer Million EURO im Einzelfall.
Ansonsten entscheidet der Stadtkämmerer anhand der ihm zuzuleitenden Unterlagen.
5.3 Sind Zahlungen von der Vorlage von Sicherheiten abhängig, ist das Datum des Eingangs
der Sicherheit auf den Rechnungen/Auszahlungsanweisungen vorzumerken. Skontofristen
beginnen erst mit der (unverzüglichen) Annahme der Sicherheitsleistung zu laufen.
5.4 Nach Wegfall der Gründe für eine Sicherheitsleistung (siehe Nr. 4) geben die anordnungsbefugten
Dienststellen, ggf. nach Benachrichtigung durch die sachbearbeitenden Dienststellen,
die Sicherheit an den Auftragnehmer/Vertragspartner zurück.
6 Vordrucke
6.1 Für die Sicherheitsleistungen sind (soweit einschlägig) folgende Standardvordrucke der
Stadt Nürnberg zu verwenden:
a) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
b) Mängelansprüchebürgschaft
c) Abschlagszahlungsbürgschaft
d) Vorauszahlungsbürgschaft
e) Vertragserfüllungsbürgschaft f. Ausführung u. Kostentragung durch Dritte
f) Vertragserfüllungsbürgschaft für besondere Leistungen, Kostenerstattung
g) Verpflichtungserklärung mit Bürgschaft (Vorschuss für Straßenbau)
h) Bürgschaft für Kosten nach Sondernutzung an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
i) Verpfändungsvertrag für Sparguthaben
6.2 Anstelle dieser Vordrucke können ausnahmsweise auch formal andere Ausfertigungen angenommen
werden, wenn sie mit den Vordrucken der Stadt Nürnberg inhaltlich übereinstimmen
und in deutscher Sprache abgefasst sind.
6.3 Die Standardvordrucke sind im Intranet abrufbar unter
Vorschriften >> Handbuch der Vergabe >> Formblätter Sicherheitsleistungen
15
Stadt Nürnberg
Besondere Vertragsbedingungen (BVB/L)
für die Ausführung folgender angebotener Leistungen
Maßnahme
Angebot für
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B).
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom o.g.
Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung am
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen
innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.
bis zum
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Datum
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart:
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist:
vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der Lieferung/Leistung,
der nicht genutzt werden kann.
VHB-N 0520, Stand Juni 2013 Seite 1 von 2
Einführung eines Energiemanagmentssystems (EnMS)
Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
Adolf-Braun-Straße 55, 90429 Nürnberg
H30 Zentrallager
13.05.2019
24.05.2019
0.5
16
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen:
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. des Endbetrags der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen ( 15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
5.2 Evtl. notwendige Rechnungsunterlagen
( z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.
6. Sicherheitsleistung ( 18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten.
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von
5 % der Auftragssumme ( 9 Abs. 4 VOL/A bzw.  11 EG Abs. 4 VOL/A)
% der Auftragssumme (bei besonderen Risiken, höchstens 10 % )
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, die die Leistung, den
Inhalt des Vertrages oder dessen Abwicklung betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer
Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
(gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 20.12.2007 (Nr. I B 1612-917-29-926)
in der jeweils gültigen Fassung)
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
(Hinweis: Die Bedingungen sind zu nummerieren; werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen,
ist zu schreiben:
VHB-N 0520, Stand Juni 2013 Seite 2 von 2
1
Keine.
17
Stadt Nürnberg
VHB-N 0521, Stand Juni 2013 Seite 1 von 6
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
18
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Seite 2 von 6 19
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
Seite 3 von 6 20
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
Seite 4 von 6 21
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
Seite 5 von 6 22
Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
23
Stadt Nürnberg
VHB-N 0423, Stand Juni 2013 Seite 1 von 1
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen
verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn der ILO-Konvention 182
(Nachweis zur Eignung des Bieters über seine Zuverlässigkeit nach  97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung)
1. Gemäß Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.06.2006 sind bei Beschaffungen der
Stadt Nürnberg künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne
der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und erbracht wurden bzw. deren Hersteller oder Verkäufer aktive
und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
2. Werden die von Ihnen angebotenen Produkte ganz oder teilweise in Asien, Afrika oder Lateinamerika
hergestellt oder bearbeitet? Nein keine weiteren Angaben erforderlich
Ja Bitte weitere Angaben unter 3. machen
3. Falls obengenannte Produkte in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden,
sind folgende Angaben, Nachweise bzw. Erklärungen erforderlich.
3.1 Welche der angebotenen Produkte wurden in Asien, Afrika oder Lateinamerika ganz oder teilweise
hergestellt oder bearbeitet? (Bei Bedarf Angaben auf Zusatzblatt fortsetzen.)
Positions-Nr. Produktbezeichnung Herstellungs- bzw. Bearbeitungsländer
3.2 Existiert eine unabhängige Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel), die bestätigt,
dass das/die Produkt/e nicht unter Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinn der ILO-Konvention Nr.
182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde/n? Ja (siehe Beilage) Nein
3.3 Es liegt kein Zertifikat/Siegel vor, aber:
 ein Verhaltenskodex (code of conducts): Ja (siehe Beilage)
 eine Sozialklausel: Ja (siehe Beilage)
 eine Selbstverpflichtung: Ja, siehe nachfolgender Text:
Ich/wir versichern, dass das/die Produkt/e ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn der ILOnehm
re Lieferanten und deren Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen
mer
-
Ich b
dies
insb gieren, weitergegeben
werden darf.
Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder verarbeitet wurde/n. Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unteren,
meine/unse
zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben (z. B. Erarbeitung wirksa
Kontrollmechanismen für Zulieferfirmen, Maßnahmen zur Rehabilitation und sozialen Eingliederung be
troffener Kinder oder Verbesserung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern).
in mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
em und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat. Ich/wir stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte,
esondere Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit enga
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.02.2019
Verfahren: 2018004810  Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis
Baubeschreibung
1. Anlagen und Verfahrensbeschreibung
1.1 Energiemanagementsystem (EnMS)
In den Klärwerken der Stadt Nürnberg wird ein
Energiemanagementsystem (EnMS) als eigenständiges
System
mit einer verteilten Architektur.eingesetzt.
Aufgrund der weit verteilten Anordnung der vorhandenen
Messgeräte wird ein verteiltes EnMS mit
Datenkonzentratoren in
der Nähe der Messgeräte eingesetzt. Ziel ist, alle
Energie und
Medienrelevanten Daten in einem System verfügbar zu
machen. Dies erfordert ein Energiemanagementsystem,
welches Daten aus einer zum Teil heterogen aufgebauten
Systemlandschaft übernimmt.
Das EnMS besteht aus einem zentralen Server und 10
Datenkonzentratoren die in die lokalen
Niederspannungsverteilung en eingebaut werden und dort
die
aten von den bestehenden Messgeräten erfassen.
1.2 Liefer und Leistungsumfang
Der Liefer und Leistungsumfang besteht im
Wesentlichen aus
der Lieferung der aktiven Netzwerkkomponenten.
1.3 Terminlicher Ablauf
Lieferung komplett: 21.12.2018
2. Bemessungs und Ausführungsgrundlagen
2.1 Allgemein
Bei Verwendung von gleichwertigen Materialien sind dem
Angebot genaue
Produktbeschreibungen mit allen technischen Daten
beizulegen.
Nebenangebote in anderer technischer Ausführung, die
die Geometrie und
die Innenbemessungen der Bauteile abändern, werden
nicht zugelassen.
Aus Gründen der Umweltverträglichkeit, soll der
Einsatz von PVC auf das
Notwendigste reduziert werden.
2.2 Normung
Bei Doppelregelungen und Widersprüchen in den
nachfolgenden ZTV, gilt
die neuere/fortgeschriebene ZTV.
Alle einschlägigen Vorschriften und Richtlinien sowie
Normen sind in der
jeweils gültigen neuesten Ausgabe zu berücksichtigen.
Leistungsverzeichnis  1/12
25
Hierunter fallen
insbesondere:
Die VOB/C DIN 18299 ("Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art")
und die VOB/C DIN 18382 ("Nieder und
Mittelspannungsanlagen mit
Nennspannungen bis 36 kV")
Alle vom Bayer. Staatsministerium des Innern als
anerkannte Regeln der
Baukunst eingeführten DINRichtlinien, Merkblätter und
Vorschriften.
Sicherheitsregeln für Abwasserbehandlungsanlage n
"Bau undAusrüstung"
(GUVV C5)
VDIRichtlinien, insbesondere VDI 2263
DVGWRegelwerk
ATV Regelwerk
VDEBestimmungen
AD  Merkblätter Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter
Arbeitsstättenverordnung (Lärmschutz usw.)
Gewerbeordnung
Die einschlägigen Vorschriften der ortsbehördlichen,
berufsgenossenschaftliche n, polizeilichen und
baubehördlichen
Bestimmungen.
Der Bieter hat die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Fassungen
zu berücksichtigen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden,
europäische technische Zulassung, gemeinsame
technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden
auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3. Liefer und Leistungsumfang
3.1 Allgemeines
Zum Lieferumfang gehört:
die Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten
die Lieferung passiver Netzwerkkomponenten
Dokumentation und Bestandsunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Beauftragten
des Auftraggebers,
den Sonderfachleuten und den Fachbehörden Auskunft zu
geben und Einblick
in seine Unterlagen zu gewähren, soweit dies für ihre
Tätigkeit
erforderlich ist.
3.2 Fabrikate und Typenfestlegung
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Leistungsverzeichnis  2/12
26
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden. Die zentrale NEtzwerkanalyse und
konfiguration erfolgt
mit der Software MXconfig. Alle aktiven Komponenten
des
Lieferumfangs müssen mit dieser Software managebar
sein.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
01 Einbaugeräte und Zubehör EUR .........................
01.01 Netzwerk Switch und Zubehör EUR .........................
01.01.0010 Netzwerk Switch
Montageplattenaufbau
USt. [%]
19%
Menge
42,00
Einheit
St
Managed Gigabit Ethernet Switch mit 16+2GbPorts
mit folgenden Eigenschaften:
 IPv6 Ready
 DNV und GL zertifiziert
 IEEE 1588 PTP (Precision Time Protocol) für genaue
Zeitangaben zur Netzwerksynchronisierung
 DHCPOption 82 für IPAdresszuweisung mit
verschiedenen
Policies
 Unterstützung für Modbus/industrielles
TCPEthernetProtokoll
 IEC 61850 GOOSEMessagingkompatibe l
 Turbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms bei voller
Auslastung) und RSTP/STP (IEEE 802.1w/D)
 IGMP Snooping und GMRP zur Filterung von
MulticastDatenverkehr
 Portbasiertes VLAN, IEEE 802.1Q VLAN und GVRP zur
Vereinfachung der Netzwerkplanung
 QoS (IEEE 802.1p/1Q) und TOS/DiffServ zur
Verbesserung
des Determinismus
 Port Trunking für optimale Bandbreitennutzung
 IEEE 802.1X, HTTPS und SSH zur Verbesserung der
Netzwerksicherheit
 SNMPv1/v2c/v3 für verschiedene Stufen des
Netzwerkmanagements
 RMON für effiziente Netzwerküberwachung und proaktive
Funktionen
 Bandbreitenmanagement verhindert einen
unvorhersehbaren
Netzwerkstatus.
 PortSpiegelung für OnlineDebugging
 Automatische Warnungen per EMail und Relaisausgang
 24V Netzteil
 Verwaltung von zentraler Stelle mit MXconfig
Der Switch soll als ein eigenständiger Managed
Ethernet Switch
mit 18 Ports ausgeführt sein, der zwei
GigabitKombiPorts mit
integrierten RJ45 oder SFPSteckplätzen für
GigabitGlasfaserkommunik ation bietet. Der redundante
EthernetTurbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms)
soll die
Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit des
NetzwerkBackbone
unterstützen. Der Switch muss außerdem intelligente
Netzwerkmanagementfunktio nen unterstützen,
einschließlich
QoS, IGMP Snooping/GMRP, VLAN, Port Trunking,
SNMPv1/v2c/v3, IEEE 802.1X, HTTPS und SSH.
Hersteller: Moxa
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/12
27
Typ: EDS518A
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
01.01.0020 Managed Gigabit Ethernet
Switch LWL
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Managed Gigabit Ethernet Switch mit 14+2+2GbPorts
mit folgenden Eigenschaften:
 IPv6 Ready
 DNV und GL zertifiziert
 IEEE 1588 PTP (Precision Time Protocol) für genaue
Zeitangaben zur Netzwerksynchronisierung
 DHCPOption 82 für IPAdresszuweisung mit
verschiedenen
Policies
 Unterstützung für Modbus/industrielles
TCPEthernetProtokoll
 IEC 61850 GOOSEMessagingkompatibe l
 Turbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms bei voller
Auslastung) und RSTP/STP (IEEE 802.1w/D)
 IGMP Snooping und GMRP zur Filterung von
MulticastDatenverkehr
 Portbasiertes VLAN, IEEE 802.1Q VLAN und GVRP zur
Vereinfachung der Netzwerkplanung
 QoS (IEEE 802.1p/1Q) und TOS/DiffServ zur
Verbesserung
des Determinismus
 Port Trunking für optimale Bandbreitennutzung
 IEEE 802.1X, HTTPS und SSH zur Verbesserung der
Netzwerksicherheit
 SNMPv1/v2c/v3 für verschiedene Stufen des
Netzwerkmanagements
 RMON für effiziente Netzwerküberwachung und proaktive
Funktionen
 Bandbreitenmanagement verhindert einen
unvorhersehbaren
Netzwerkstatus.
 ABC01 (Automatic Backup Configurator) zum Backup der
Systemkonfiguration
 PortSpiegelung für OnlineDebugging
 Automatische Warnungen per EMail und Relaisausgang
 Verwaltung von zentraler Stelle mit MXconfig
Der Switch soll als ein eigenständiger Managed
Ethernet Switch
mit 18 Ports ausgeführt sein, der zwei
GigabitKombiPorts mit
integrierten RJ45 oder SFPSteckplätzen für
GigabitGlasfaserkommunik ation und zusätzlich 2 Ports
mit
Multimode SC 100BaseFX Ports bietet. Der redundante
EthernetTurbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms)
soll die
Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit des
NetzwerkBackbone
unterstützen. Der Switch muss außerdem intelligente
Netzwerkmanagementfunktio nen unterstützen,
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/12
28
einschließlich
QoS, IGMP Snooping/GMRP, VLAN, Port Trunking,
SNMPv1/v2c/v3, IEEE 802.1X, HTTPS und SSH.
Hersteller: Moxa
Typ: EDS518AMMSC
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
01.01.0030 Managed Gigabit Ethernet
Switch
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
19" Managed Gigabit Ethernet Switch mit 24 Gigabit
Ethernet
ports
mit folgenden Eigenschaften:
 IPv6 Ready
 DNV und GL zertifiziert
 IEEE 1588 PTP (Precision Time Protocol) für genaue
Zeitangaben zur Netzwerksynchronisierung
 DHCPOption 82 für IPAdresszuweisung mit
verschiedenen
Policies
 Unterstützung für Modbus/industrielles
TCPEthernetProtokoll
 IEC 61850 GOOSEMessagingkompatibe l
 Turbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms bei voller
Auslastung) und RSTP/STP (IEEE 802.1w/D)
 IGMP Snooping und GMRP zur Filterung von
MulticastDatenverkehr
 Portbasiertes VLAN, IEEE 802.1Q VLAN und GVRP zur
Vereinfachung der Netzwerkplanung
 QoS (IEEE 802.1p/1Q) und TOS/DiffServ zur
Verbesserung
des Determinismus
 Port Trunking für optimale Bandbreitennutzung
 IEEE 802.1X, HTTPS und SSH zur Verbesserung der
Netzwerksicherheit
 SNMPv1/v2c/v3 für verschiedene Stufen des
Netzwerkmanagements
 RMON für effiziente Netzwerküberwachung und proaktive
Funktionen
 Bandbreitenmanagement verhindert einen
unvorhersehbaren
Netzwerkstatus.
 ABC02 (Automatic Backup Configurator) zum Backup der
Systemkonfiguration
 PortSpiegelung für OnlineDebugging
 Automatische Warnungen per EMail und Relaisausgang
 Verwaltung von zentraler Stelle mit MXconfig
Der Switch soll als ein eigenständiger Managed
Ethernet Switch
mit 4 bestückten LWL GigabitPorts ausgeführt sein und
insgesamt 24 GigabitKombiPorts mit integrierten
RJ45 oder
SFPSteckplätzen für GigabitGlasfaserkommunik ation
bieten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/12
29
Der redundante EthernetTurbo Ring
(Wiederherstellungszeit <
20 ms) soll die Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit des
NetzwerkBackbone unterstützen. Der Switch muss
außerdem
intelligente Netzwerkmanagementfunktio nen unterstützen,
einschließlich QoS, IGMP Snooping/GMRP, VLAN, Port
Trunking, SNMPv1/v2c/v3, IEEE 802.1X, HTTPS und SSH.
Hersteller: Moxa
Typ: IKSG6524A4GTXSFPHVHV
oder gleichwertig
inklusiv betriebsfertiger Montage in einem bestehenden
vor Ort
Schaltschrank mit Montage einschließlich Verdrahtungs
und
Befestigungsmaterial
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
01.01.0040 Managed Gigabit Ethernet
Switch
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
19" Managed Gigabit Ethernet Switch mit 24 Gigabit
Ethernet
ports
mit folgenden Eigenschaften:
 IPv6 Ready
 DNV und GL zertifiziert
 IEEE 1588 PTP (Precision Time Protocol) für genaue
Zeitangaben zur Netzwerksynchronisierung
 DHCPOption 82 für IPAdresszuweisung mit
verschiedenen
Policies
 Unterstützung für Modbus/industrielles
TCPEthernetProtokoll
 IEC 61850 GOOSEMessagingkompatibe l
 Turbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms bei voller
Auslastung) und RSTP/STP (IEEE 802.1w/D)
 IGMP Snooping und GMRP zur Filterung von
MulticastDatenverkehr
 Portbasiertes VLAN, IEEE 802.1Q VLAN und GVRP zur
Vereinfachung der Netzwerkplanung
 QoS (IEEE 802.1p/1Q) und TOS/DiffServ zur
Verbesserung
des Determinismus
 Port Trunking für optimale Bandbreitennutzung
 IEEE 802.1X, HTTPS und SSH zur Verbesserung der
Netzwerksicherheit
 SNMPv1/v2c/v3 für verschiedene Stufen des
Netzwerkmanagements
 RMON für effiziente Netzwerküberwachung und proaktive
Funktionen
 Bandbreitenmanagement verhindert einen
unvorhersehbaren
Netzwerkstatus.
 ABC02 (Automatic Backup Configurator) zum Backup der
Systemkonfiguration
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/12
30
 PortSpiegelung für OnlineDebugging
 Automatische Warnungen per EMail und Relaisausgang
 Verwaltung von zentraler Stelle mit MXconfig
Der Switch soll als ein eigenständiger Managed
Ethernet Switch
mit 8 SFP Ports und 4 bestückten LWL GigabitPorts
ausgeführt
sein und insgesamt 24 GigabitKombiPorts mit
integrierten
RJ45 oder SFPSteckplätzen für
GigabitGlasfaserkommunik ation bieten. Der redundante
EthernetTurbo Ring (Wiederherstellungszeit < 20 ms)
soll die
Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit des
NetzwerkBackbone
unterstützen. Der Switch muss außerdem intelligente
Netzwerkmanagementfunktio nen unterstützen,
einschließlich
QoS, IGMP Snooping/GMRP, VLAN, Port Trunking,
SNMPv1/v2c/v3, IEEE 802.1X, HTTPS und SSH.
Hersteller: Moxa
Typ: IKSG6524A8GSFP4GTXSFP HVHV
oder gleichwertig
inklusiv betriebsfertiger Montage in einem bestehenden
vor Ort
Schaltschrank mit Montage einschließlich Verdrahtungs
und
Befestigungsmaterial
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
01.01.0050 Automatic Backup
Configurator ABC01
USt. [%]
19%
Menge
44,00
Einheit
St
Automatic Backup Configurator ABC01
PlugnPlay Adapter zum automatischen Backup der Switch
Konfiguration
128Mb flash
Hersteller: Moxa
Typ: ABC01
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  7/12
31
01.01.0060 Automatic Backup
Configurator ABC02
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Automatic Backup Configurator ABC02USB
PlugnPlay Adapter zum automatischen Backup der Switch
Konfiguration
128Mb flash
mit USB Anschluss
Hersteller: Moxa
Typ: ABC02USB
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0070 1GPortGigabitEthernet
SFPModule
USt. [%]
19%
Menge
35,00
Einheit
St
1GPortGigabitEthernet SFPModule
zum Einsatz in combo Port des Netzwerk Switch zur
Anbindung
an multimode LWL Netzwerk
 Kompatibel mit IEEE 802.3z
 DifferentialLVPECLEin und Ausgänge
 Einzelne 3,3 VStromversorgung
 TTLSignalerfassungsanzei ge
 HotPlugfähig
 Laserprodukt der Klasse 1, entspricht EN608251
Hersteller: Moxa
Typ: SFP1GLSXLC
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  8/12
32
01.01.0080 1PortEthernetSFPModul e USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
St
1PortEthernetSFPModul e
zum Einsatz in combo Port des Netzwerk Switch zur
Anbindung
an multimode LWL Netzwerk
 Kompatibel mit IEEE 802.3z
 DifferentialLVPECLEin und Ausgänge
 Einzelne 3,3 VStromversorgung
 TTLSignalerfassungsanzei ge
 HotPlugfähig
 Laserprodukt der Klasse 1, entspricht EN608251
Hersteller: Moxa
Typ: SFP1FEMLC
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0090 Befestigungswinkel für
MoxaSwitch
USt. [%]
19%
Menge
44,00
Einheit
St
Lieferung und Montage eines Befestigungswinkel 90 Grad
zur
Montage eines MoxaSwitch in einer Schranktür
(Befestigung
durch Kleben oder Bohren in Tür),
passend für Moxa EDS518A
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.02 Medienkonverter und Zubehör EUR .........................
01.02.0010 Medienkonverter Ethernet USt. [%]
19%
Menge
9,00
Einheit
St
Medienkonverter Ethernet TP (RJ45) nach LWL Monomode
Funktionsumfang:
 10/100/1000BaseT(X)
 1000BaseSX/LX/LHX/ZX
 Link Fault PassThrough (LFP)
 Alarm bei Stromausfall oder PortFehler über
Relaisausgang
 Redundanter Stromanschluss
 Betriebstemperatur von 40 bis 75 C (TModelle)
 Geeignet für gefährliche Umgebungen
Industrieller GigabitMedienkonverter für zuverlässige
und
stabile Medienkonvertierung von 10/100/1000BaseT(X) zu
1000BaseSX/LX/LHX/ZX in rauen industriellen Umgebungen.
Geeignet für den Dauereinsatz in industriellen
Automatisierungsanwendung en.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  9/12
33
Hersteller: Moxa
Typ: IMC101G
Aus Gründen der Lager und Instandhaltung ist das
genannte Fabrikat für den Auftragnehmer bindend.
01.02.0020 1GPortGigabitEthernet
SFPModule
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
St
1GPortGigabitEthernet SFPModule
zum Einsatz in combo Port des Netzwerk Switch zur
Anbindung
an multimode LWL Netzwerk
 Kompatibel mit IEEE 802.3z
 DifferentialLVPECLEin und Ausgänge
 Einzelne 3,3 VStromversorgung
 TTLSignalerfassungsanzei ge
 HotPlugfähig
 Laserprodukt der Klasse 1, entspricht EN608251
Hersteller: Moxa
Typ: SFP1GLSXLC
oder gleichwertig
inklusiv betriebsfertiger Montage im Netzwerkswitch
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.02.0030 1PortEthernetSFPModul e USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
1PortEthernetSFPModul e
zum Einsatz in combo Port des Netzwerk Switch zur
Anbindung
an multimode LWL Netzwerk
 Kompatibel mit IEEE 802.3z
 DifferentialLVPECLEin und Ausgänge
 Einzelne 3,3 VStromversorgung
 TTLSignalerfassungsanzei ge
 HotPlugfähig
 Laserprodukt der Klasse 1, entspricht EN608251
Hersteller: Moxa
Typ: SFP1FEMLC
oder gleichwertig
Auf dem Klärwerk 1 und 2 der Stadt Nürnberg befinden
sich
Fabrikate und Typen im Einsatz, die mit betriebseigenen
Diagnosegeräten nach ISO 9000 geprüft und programmiert
werden.
Aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Lager und
Instandhaltung, der Ersatzbeschaffung und der
fabrikat und
typgebundenen Programmierbibliothek für Bus, SPS und
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  10/12
34
PLS
sind die vorgegebenen Fabrikate und Typen der
EMSRTechnik
bindend.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  11/12
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.02.2019
Verfahren: 2018004810  Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  12/12
36
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.02.2019
Verfahren: 2018004810  Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Insolvenzverfahren [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass über mein/unser Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Liquidationserklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Nachunternehmer I [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich / Wir werde(n) für o.g. Maßnahme Nachunternehmer einsetzen.
Hinweis: Der Einsatz von Nachunternehmern stellt kein Eignungskriterium im Vergabeverfahren dar, die Abfrage muss jedoch
software/
systemtechnisch bedingt in dieser Rubrik erfolgen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Nachunternehmer II [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wenn Sie Nachunternehmer einsetzen, geben Sie nachfolgend bitte an, für welchen Leistungsbereich/Pos. Nr. SIe Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Im Auftragsfall sind auf Aufforderung der Vergabestelle Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel
der
beauftragten Unternehmen zur Verfügung stehen.
Den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen sind die vollständigen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur
Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie keine Nachunternehmer einsetzen, schreiben Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld.
5 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
ich/wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/3
37
7 Einhaltung AEntG / MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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8 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
10 Unternehmensart [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstigen (0)
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Kriterienkatalog  2/3
38
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.02.2019
Verfahren: 2018004810  Moxa Netzwerkkomponenten Energiemanagementsystem
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  3/3
39
Name Dateiname Größe MIMEType
40
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/02/99396d60-88a5-41d2-a7e3-a47fcc3fb2b7.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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