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Ausschreibung: Schädlingsbekämpfung - DE-Bayreuth
Schädlingsbekämpfung
Dokument Nr...: 867030-2018 (ID: 2018122712542351919)
Veröffentlicht: 27.12.2018
*
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
AUFTRAGGEBER
Universität Bayreuth
Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth, Deutschland
18.12.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 15
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 15
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 15
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 16
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 16
Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke Schädlingsbekämpfung .................................................................
17
Unterweisung von Fremdfirmen an der Universität
Bayreuth........................................................................... 18
Dokument-B---Allgemeine-Anweisungen-fuer-Fremdfirmen .................................................................... 18
Dokument-B---Unterweisungsprotokoll
.................................................................................................... 22
Dokument-H---Unterweisung-fuer-die-Schaedlingsbekaempfung............................................................ 24
Dokument-H---Unterweisungsprotokoll
.................................................................................................... 27
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 28
i
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 37
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 41
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
18.12.2018
Verfahren: 2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Schädlingsbekämpfung mit einer
Vertragslaufzeit von mind. 1 Jahr / max. 5 Jahren.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Universität Bayreuth
Liefer/Ausführungsort 95447 Bayreuth
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 60%: 40%
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 08.01.2019 12:00
Angebotsfrist 18.01.2019 10:00:00
Bindefrist 31.01.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
JavaScript muss aktiviert sein
Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
PopUps müssen erlaubt sein
Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach 126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für
Schädlingsbekämpfung mit einer Vertragslaufzeit von mind. 1 Jahr / max. 5 Jahren.
18.01.2019 10:00:00
31.01.2019
08.01.2019 12:00
2018ZV000030
VM000273
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
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Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
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in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
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Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
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4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
2018ZV000030
VM000273
18.01.2019 10:00:00
31.01.2019
01.02.2019
31.01.2024
vergabestelle@uni-bayreuth.de
18.12.2018
Stefan De Zanet
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018ZV000030
VM000273
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
11
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und
98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine
in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018ZV000030
VM000273
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018ZV000030
VM000273
Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
15
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
16
Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
Die Beachtung der folgenden Regelungen ist Grundlage für die Vertragsausführung:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die
Verwendung von Biozidprodukten
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Chemikaliengesetz (ChemG)
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen,
giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
DIN EN 16636 Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen Anforderungen und
Kompetenzen
DIN 10 523, Lebensmittelhygiene - Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich 2005-
07
17
Stand: Juli 2017
Bayreuth, 04.09.2017
Dr. Markus Zanner
-Kanzler-
RICHTLINIE
Unterweisung von Fremdfirmen an der
Universität Bayreuth
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
ZUR AUSGABE AN FREMDFIRMEN BEI
AUFTRAGSVERGABE
18
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
Stand: Juli 2017 Seite 2 von 4
1 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR UMBAU-, REPARATUR- UND
WARTUNGSARBEITEN, WARTUNGSVERTRÄGE
a) Der Auftrag wird seitens der Universität von der Zentralen Technik überwacht.
b) Angebotsumfang
Nach Abgabe des Angebotes kann der Bieter in der Regel keine Einwände vorbringen oder
Ansprüche stellen, die auf mangelhafte Kenntnisnahme des Angebotsumfanges
zurückzuführen sind. Spätere Ansprüche sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
c) Arbeitserlaubnis
VOR der Aufnahme der Arbeiten müssen sich universitätsfremde Firmen in der Leitwarte
der Zentralen Technik melden und eine Arbeitserlaubnis einholen. Nach Beendigung der
Arbeiten ist die Fertigstellung anzuzeigen.
Personalwechsel während der Auftragsausführung ist unverzüglich zu melden sowie der
Einsatz von Subunternehmen vorher anzuzeigen.
d) Ausführungsfristen-Unterbrechung
Der Auftragnehmer hat die Leistung zu den vereinbarten Terminen zu beginnen,
kontinuierlich fortzuführen und unter Vorlage des vollständigen Arbeitsberichtes mit
einer prüffähigen Gesamtrechnung abzurechnen. Sobald absehbar ist, dass die
Ausführungsfrist bzw. der vereinbarte Beginn der Arbeiten nicht eingehalten werden
kann, ist die Universität Bayreuth unverzüglich zu unterrichten. Hält der Auftragnehmer
die Fristen nicht ein, so kann die Universität ihm den Auftrag entziehen. Sie kann vom
Auftragnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der ihr dadurch entsteht. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt. Der Auftragnehmer hat jede
Unterbrechung oder Behinderung in der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
e) Hilfs- und Montagemittel, Lagerflächen, Stellflächen für Container sowie Aufenthalts- und
Sanitätsräume werden, soweit nichts anderes vereinbart, von der Universität nicht zur
Verfügung gestellt.
f) Abnahme
Nach Fertigstellung werden die Arbeiten vom Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam abgenommen. Ansprüche wegen verdeckter Mängel bleiben in jedem Fall
vorbehalten.
g) Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Einrichtungen und Arbeitsweisen der
Universität ist nicht gestattet. Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Gelände
der Universität verboten. Dies gilt ganz besonders für Einrichtungen der
Forschungsbereiche. Werden Mitarbeiter von Fremdfirmen beim Fotografieren oder
Filmen beobachtet, sind die Beschäftigen der Universität dazu berechtigt die Person
aufzuhalten und die Leitwarte über dieses Verhalten zu informieren. Diese leitet weitere
Schritte ein. Die Mitarbeiter der Fremdfirmen haben Stillschweigen gegenüber Dritten zu
bewahren.
h) Abweichungen von den ALLGEMEINEN ANWEISUNGEN binden die Vertragsparteien nur,
wenn Sie schriftlich vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
haben keine Gültigkeit.
Falls in diesen Vertragsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten ergänzend die
einschlägigen Bedingungen des BGB.
19
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
Stand: Juli 2017 Seite 3 von 4
2 ALLGEMEINE SICHERUNGSMAßNAHMEN
a) Werden Schweiß-, Brennschneid und sonstige feuergefährliche Arbeiten und/oder
Tätigkeiten, bei denen mit einer Staubentwicklung zu rechnen ist, ausgeführt, ist der
Leitwarte der Zentralen Technik rechtzeitig bis spätestens 3 Tage VOR Arbeitsbeginn
darüber zu informieren.
b) Müssen für Arbeiten Medien wie Gas, Wasser, Elektrizität, Wärme, Kälte, Druckluft,
Technische Gase oder Komponenten von betriebstechnischen Anlagen abgeschaltet
werden, ist dies bei der Leitwarte mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Lehrstühle/Einrichtungen müssen rechtzeitig über Einschränkungen informiert werden.
c) Der Aufenthalt ist nur in den zugewiesenen Bereichen erlaubt. Den Weisungen der
Beschäftigten der Universität ist Folge zu leisten. Ist der Aufenthalt in anderen Bereichen
erforderlich, ist vorab die Zustimmung der Leitwarte der Zentralen Technik einzuholen.
d) Firmenfahrzeuge dürfen mit Genehmigung der Zentralen Technik auf den zugewiesenen
Parkflächen nur zum Be- und Entladen abgestellt werden. Danach sind die Fahrzeuge wie
auch die Fahrzeuge der Beschäftigten der Fremdfirmen auf den öffentlichen Parkflächen
abzustellen. Es ist verboten, Feuerwehrzufahrten und Grünflächen als Parkplatz zu
nutzen.
e) In allen Gebäuden der Universität Bayreuth besteht absolutes Rauchverbot. Es gilt die
Brandschutzordnung der Universität.
f) Der Aufenthalt auf den Grundstücken und Gebäuden der Universität ist nur innerhalb der
vereinbarten Arbeitszeit erlaubt.
3 ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ
a) Die Fremdfirmen haben nachzuweisen, dass ihre Beschäftigten für die auszuführenden
Arbeiten entsprechende Sach- bzw. Fachkunde besitzen. In besonderen Fällen ist die
Vorlage des Sach- bzw. Fachkundenachweises erforderlich.
b) Vor Beginn der Arbeiten hat sich jeder Beschäftigte der ausführenden Firmen über die
Position von Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. anhand der aushängenden
Flucht- und Rettungsplänen) vor Ort zu informieren.
c) Es besteht grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. Fluchtwege bzw.
Notausgänge sind zu jeder Zeit freizuhalten, Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
nicht zu verstellen sowie Brandschutztüren nicht zu verkeilen.
d) Vor Verlassen des Arbeitsplatzes bei Arbeitsende sind Werkzeuge und Geräte unter
Verschluss zu bringen bzw. so zu sichern, dass keine Gefahr für Personen oder Sachen
davon ausgehen.
e) Für die auszuführenden Arbeiten ist stets die vorgeschriebene Persönliche
Schutzausrüstungen (PSA) zu tragen. Dies sind z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz,
Augenschutz bzw. Handschutz. Werden Beschäftigte von Fremdfirmen ohne
Schutzausrüstung angetroffen, haben die Beschäftigten der Universität die Befugnis die
Arbeiten zu unterbrechen und sind aufgefordert dies der Leitwarte der Zentralen Technik
zu melden.
f) Die Beschaffenheit der Ausrüstung für die Auftragserfüllung muss den geltenden
Vorschriften entsprechen. Auf dem Gelände und in den Gebäuden der Universität dürfen
20
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
Stand: Juli 2017 Seite 4 von 4
elektrischen Geräte nur eingesetzt werden, wenn diese regelmäßig geprüft und in einem
einwandfreiem Zustand sind. Die Zentrale Technik behält sich vor, dies vor
Arbeitsaufnahme zu kontrollieren.
g) Die Steckdosen in den Gebäuden der Universität weisen unterschiedliche
Schutzmaßnahmen auf. Um diese nutzen zu können und den Arbeitsschutz beim Umgang
mit elektrischer Energie zu gewährleisten, ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Dieser
kann durch eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (SPE-PRCD nach VDE
0661 oder auch PRCD-S, In 30 mA) realisiert werden. Diese ortsveränderliche
Schutzeinrichtung kann über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel
und eine Steckdose geschaltet werden oder in Betriebsmitteln, z. B. Leitungsroller,
integriert sein.
h) Werden Gefahrstoffe eingesetzt, ist dies anzuzeigen. Sicherheitsdatenblätter und
Gefahrstoffbetriebsanweisungen sind bei der Anmeldung vorzulegen.
i) Bestehen durch verwendete Gefahrstoffe gesundheitliche Gefährdungen für die
Beschäftigten der Universität ist dies 2 Wochen von Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Lehrstühle/Einrichtungen müssen rechtzeitig informiert werden.
j) Die Arbeitsplätze sind arbeitstäglich sauber und ordentlich zu verlassen, Verpackungen
und Abfälle zu entsorgen. Zurückgelassene Abfälle und erforderliche Sonderreinigungen
werden der Fremdfirma in Rechnung gestellt.
k) Im Gefahrenfall sind die Arbeitsmittel zu sichern und die Leitwarte (Tel. 2117) zu
informieren, bei Feueralarm sind die Gebäude unverzüglich zu verlassen, und den
Weisungen der Beschäftigten der Universität ist Folge zu leisten.
4 KONTAKTDATEN
Leitwarte der Zentralen Technik
Telefon:
07:00Uhr 16:00 Uhr 0921/55-2110
Ab 16:00Uhr 0921/55-2117
(Weiterleitung zum Sicherheitsdienst)
FAX: 0921/55-2109
E-Mail: service.zt@uni-bayreuth.de
21
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
UNTERWEISUNGSPROTOKOLL
Stand: Juli 2017 bitte wenden
NUR NACH VORLAGE DIESES UNTERWEISUNGSPROTOKOLLS BEI DER ANMELDUNG KANN EINE
ARBEITSERLAUBNIS ERTEILT WERDEN
Exemplar für:
Universität Bayreuth
Firma: ..
UNTERWIESENER BEREICH (zutreffendes ankreuzen)
Reinigung
Wartung/Reparatur/Installation
Arbeiten im Gelände (Grünschnitt, Straßen- und Gehwegreinigung, Schädlingsbekämpfung, )
Bauarbeiten
Sicherung
THEMEN DER UNTERWEISUNG (zutreffendes ankreuzen)
Ansprechpersonen
Flucht- und Rettungswege
Erste-Hilfe-Einrichtungen
Brandschutz
Zutritt zu den Räumen
Gefahrenkennzeichnung
Schutzausrüstung
CHECKLISTE für die Anmeldung in der Leitwarte der Zentralen Technik
Erforderliche Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffbetriebsanweisungen vorhanden?
Erforderliche Schutzausrüstung vorhanden?
Erforderliche Fachkunde- bzw. Sachkundenachweise vorhanden?
Sind verwendete elektrische Geräte geprüft? Ortsveränderliche Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung vorhanden?
Sind verwendete Leitern und Tritte geprüft, falls erforderlich Absturzsicherung?
Ersthelfer vor Ort an der Universität?
Sind erforderlich Wegesperrungen bei der Leitwarte angezeigt?
Sind erforderliche Eingriffe in den Straßenverkehr den zuständigen Behörden angezeigt?
DIE UNIVERSITÄT BAYREUTH WEISST DARAUF HIN, DASS BEI
NICHTEINHALTUNG DER ALLGEMEINEN ANWEISUNGEN DIE
ARBEITSERLAUBNIS VERWEIGERT ODER ENTZOGEN WERDEN KANN.
22
Dokument B
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
UNTERWEISUNGSPROTOKOLL
Stand: Juli 2017
Datum Name des Unterweisenden Unterschrift des Unterweisenden
TEILNEHMER
Datum Name des Unterwiesenen Unterschrift des Unterwiesenen
23
Stand: Juli 2017
Bayreuth, 04.09.2017
Dr. Markus Zanner
-Kanzler-
RICHTLINIE
Unterweisung von Fremdfirmen an der
Universität Bayreuth
Dokument H
UNTERWEISUNG FÜR DIE
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
24
Dokument H
UNTERWEISUNG FÜR DIE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Stand: Juli 2017 Seite 2 von 3
1 ZIEL DER UNTERWEISUNG
Ziel der Unterweisung ist der sichere Aufenthalt von Beschäftigten der durch die Universität
Bayreuth beauftragten Fremdfirmen auf dem Gelände der Universität.
2 UNTERWIESENE BEREICHE DER UNIVERSITÄT
In diesem Teil der Unterweisung wird die Firma für die Schädlingsbekämpfung unterwiesen.
3 UNTERWIESENER PERSONENKREIS
Die zuständige Abteilung der Zentralen Technik, ZT1, unterweist die Objektleitung/Vorarbeiter
der Fremdfirma und stellt sicher, dass die Beschäftigten der Fremdfirma unterwiesen sind.
4 INHALT DER UNTERWEISUNG
Den Fremdfirmen werden mit der Auftragserteilung die ALLGEMEINEN ANWEISUNGEN in
schriftlicher Form übermittelt.
Die Fremdfirma für die Schädlingsbekämpfung hat ihre Beschäftigten, die an der
Universität eingesetzt werden, vor der Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen der
Tätigkeit und im Weiteren regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, zu
unterweisen. Die Fremdfirma hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten entsprechend
ihrer Einsatzbereiche unterwiesen sind. Das entsprechende Unterweisungsprotokoll ist
bei der Anmeldung vorzulegen.
Der Einsatz von Subunternehmen ist nicht gestattet.
Es ist abschließend zur Unterweisung eine kurze Lernzielkontrolle, auch in mündlicher
Form durchzuführen.
DIE ARBEITEN DÜRFEN ERST NACH DER ERTEILUNG DER ARBEITSERLAUBNIS
AUFGENOMMEN WERDEN. DAS ZUGHÖRIGE FORMULAR IST ZU VERWENDEN.
Folgende Inhalte sind in der Unterweisung zu behandeln:
Die Beschäftigten der Fremdfirma dürfen sich ausschließlich in den Bereichen aufhalten,
für die sie beauftragt und unterwiesen sind.
Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Universität ist ausschließlich während
der vereinbarten Arbeitszeiten erlaubt.
Firmenfahrzeuge dürfen mit Genehmigung der Leitwarte auf zugewiesenen Parkflächen
nur zum Be- und Entladen abgestellt werden. Das Abstellen von Privatfahrzeugen ist
ausschließlich auf den öffentlichen Parkflächen erlaubt.
25
Dokument H
UNTERWEISUNG FÜR DIE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Stand: Juli 2017 Seite 3 von 3
Die Universität Bayreuth geht davon aus, dass die Vorgaben der gesetzlichen
Unfallversicherungen bekannt sind und eingehalten werden.
Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Flucht- und Rettungswege sowie
Rettungsmittel dürfen nicht verstellt werden. Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten.
Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Punkte zu unterweisen:
o Für alle Schädlingsbekämpfungsmittel, die an der Universität Bayreuth zum Einsatz
kommen können, sind die aktuellen Sicherheitsdatenblätter und die zugehörigen
Gefahrstoffbetriebsanweisungen bei der Abteilung ZT1 zu hinterlegen.
o Die Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffbetriebsanweisungen sind jährlich zu
aktualisieren.
o Werden im laufenden Jahr neue Mittel eingesetzt, so sind die entsprechenden
Dokumente unaufgefordert und unverzüglich ZT1 zu übergeben.
o Weiterhin sind alle Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffbetriebsanweisungen in
der jeweils aktuellen Version im Fahrzeug mitzuführen.
o Die Beschäftigten der Fremdfirma haben geeignete Schutzausrüstung zu tragen.
o Beim unmittelbaren Umgang mit den Schädlingsbekämpfungsmitteln sind mindestens
geeignete Handschuhe zu tragen.
o Unter keinen Umständen dürfen mit den benutzten Handschuhen Türdrücker,
Fahrstuhltasten und Ähnliches berührt werden.
o Die Hände sind regelmäßig zu waschen, in allen Gebäuden der Universität sind
Waschgelegenheiten in den Toiletten in ausreichender Anzahl.
Abfälle sind durch die Fremdfirma sachgerecht zu entsorgen. Die Einrichtungen der
Universität stehen dafür nicht zur Verfügung.
5 ERSTE HILFE / GEFAHRENSITUATIONEN
Die Beschäftigten der Fremdfirma üben ihre Tätigkeit häufig in Alleinarbeit aus. Sie
müssen in der Lage sein, jederzeit Hilfe rufen zu können.
In besonderen Gefahrensituationen ist die Leitwarte über 0921/55-2117 zu verständigen.
6 DOKUMENTATION
Alle Unterweisungen sind im zugehörigen Unterweisungsprotokoll zu dokumentieren.
Die beauftragte Fremdfirma hat ihre Unterweisungsprotokolle mindestens einmal jährlich
unaufgefordert der Abteilung ZT1 zu übergeben.
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Dokument H
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
UNTERWEISUNGSPROTOKOLL
Stand: Juli 2017
Exemplar für:
Zentrale Technik
Firma: ..
THEMEN DER UNTERWEISUNG (zutreffendes ankreuzen)
Verkehrs- und Parkordnung, Hausordnung
Unterweisung der Beschäftigten der Firma
Einsatz von Subunternehmen
Arbeitsschutz
Schutzkleidung
Alleinarbeit, Notruf
Datum Name des Unterweisenden Unterschrift des Unterweisenden
TEILNEHMER
Datum Name des Unterwiesenen Unterschrift des Unterwiesenen
27
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
18.12.2018
Verfahren: 2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis zur Vertragslaufzeit
Der tatsächliche Bedarf und somit der Auftragswert kann höher oder niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein
Anspruch auf Abnahme der angegebenen Mengen. Die Positionen der Leistungsbeschreibung geben den
geschätzten Jahresbedarf wieder.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von...........................
Anmerkung zur Dienstleistung
Bei Arbeitsaufnahme im Januar 2019 wünscht der AG (ZT1) einen ersten Bericht zum BefallsStatus in den Gebäuden der
Universität Bayreuth, speziell bei den Nagern und
Papierfischchen.
Es wird ein aktives und passives Monitoring erwartet, nach einer ersten Gefahrenanalyse soll die Einrichtung einer
ausreichenden Anzahl von Köderdepots an prädestinierten
und tatsächlichen Befallsstellen erfolgen.
Die verwendeten Depots müssen auf die spezielle Lebensweise der Zielorganismen ausgerichtet sein und sollen in ihrer Bauart
den Zulassungsauflagen der hier verwendeten
Ködermaterialien entsprechen.
Die z.B. für Motten, Dörrobstfliegen, Nager und Papierfischchen zum Einsatz kommenden Depots (Köderdosen) müssen per Foto
und Größenangaben detailliert dargestellt
werden.
Die verwendeten Ködermaterialien/ Präparate müssen unverzüglich angezeigt werden , das zugehörige Sicherheitsdatenblatt
sowie die entsprechende Betriebsanweisung sind
unaufgefordert dem AG in elektronischer Form (ExcellDatei) sowie in Papierform in aussagekräftiger Art zuzustellen.
Diese Datendarstellung und Übermittlung bitte ausführlich darstellen und beschreiben!
Die Pflegecheck Tätigkeiten (passives Monitoring) müssen nach jedem Aktionsende gemeinsam mit dem AG erläutert werden, die
erfassten BefallsZahlen und über
Barcodeauslesung gewonnenen Angaben/ Daten müssen bei Bedarf auch gleich auf einen entsprechend vorbereiteten PCZugang
aufgespielt werden können, von Vorteil wäre
hier eine von AG und AnSeite her bearbeitbare Software, um auch nötigenfalls diese sofort einer ersten Wertung (erkennen von
HOTSPOTS) Unterziehen zu können, um
zeitnah notwendige Behandlungsschritte einleiten zu können.
Die Berichterstattung des AN beinhaltet dann mindestens eine Auswertung der gewonnenen Daten, eine aussagekräftige Bewertung.
Innerhalb von 24 Stunden nach der letzten Kontrollmaßnahme ist eine bewertende Trendanalyse mit BefallsStatus, eine Wertung
der Merkmalsausprägung mit einer
entsprechenden Verbesserungsanalyse nebst Systembewertung und Entomologischer Bestimmung vor zu legen.
Eine jährliche Qualitäts und Kontrollinspektion im Zuge eines Audits zur Überprüfung der Qualität der Ausführung nach ISO
9001, DIN 10523/2015 und DIN 16636/2015 sowie
Leistungsverzeichnis 1/9
28
des eingesetzten Personals soll nach Aufforderung des AG innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.
Erwartet wird ein Barcode basiertes Berichtswesen, welches vereinbarte Vor und Nachbereitungsmaßnahmen nach dem Ausbringen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln
protokolliert, es sichergestellt wird, dass jedes Depot kontrolliert wurde und eine detaillierte Dokumentation aller Befunde
und Maßnahmen in Bezug auf das eingesetzte
Schädlingsbekämpfungsmittel in Art, Menge, und Anwendungstechnik erfolgt.
Die Berichtsdaten müssen innerhalb 24 Stunden, spätestens nach dem WE passwortgeschützt in elektronischer Form hinterlegt
und für den AG einsehbar sein.
Kurzfristig notwendige Maßnahmen müssen innerhalb von 5 Werktagen ausgeführt werden können.
Eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung von z.B. toten Hasen, Katzen, Vögeln und Nagern ist zu beschreiben.
1 Bekämpfung von Schadnagern (Ratten, Mäuse)
an/ in den Gebäuden
USt. [%]
19%
Menge
4.680,00
Einheit
Pauschale
GeoWissenschaften II (Geo II) 10 Mäuseköder
Naturwissenschaften I (NW I) 10 Rattenköder
Naturwissenschaften II (NW II) 4 Rattenköder
Rechtswissenschaften (RW) 6 Mäuseköder, 9 Rattenköder
Zentralbibliothek (ZB) 5 Rattenköder
Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) 4 Rattenköder
Zentrale Technik (ZT), Wertstoffhalle 9 Mäuseköder
Dr.HansFrischStr. 1, 95448 Bayreuth 13 Rattenköder
Wölfelstraße 2 95444 Bayreuth 6 Mäuseköder
Marktplatz 1, 95349 Thurnau 2 Mäuseköder
Kontrollu. Wartungsmaßnahmen in 4wöchigem Turnus (max. 13 x jährlich)
Im Inneren der Gebäude sowie im Außenbereich sind ausschließlich festverschließbare sowie
mechanisch ausreichend stabile und manipulationssichere Köderstationen zu verwenden.
Rodentizide Köder sind in den Köderstationen zu befestigen und die Köderstationen sind am
Standort zu sichern (befestigen).
Zum Einsatz gelangen in der Regel Ködermaterialien in fester Form (Blöcke) oder Pastenform.
Zur Nagerbekämpfung sind ausschließlich Präparate zu verwenden, die von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) gemäß Biozidverordnung zugelassen sind.
Zur Rattenbekämpfung sind ausschließlich, für den Anwendungsbereich zugelassene und in der
"Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von
tierischen Schädlingen nach 18 Infektionsschutzgesetz, Teil B Stand vom 20.10.2015
veröffentlichte Präparate und Geräte zu verwenden.
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Nagetiere werden entsprechend der rechtlich verpflichtend
umzusetzenden Vorgaben der Allgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von
Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch sachkundige Verwender
undberufsmäßige Verwender mit Sachkunde, Version 1.3, veröffentlicht durch die Baua 7/2014
durchgeführt.
Änderungen, die sich aufgrund der Wiederzulassung der antikoagulanten Rodentizide ab 2017
ergeben, sind in vollem Umfang zu berücksichtigen (s. Zusammenfassung der Eigenschaften des
Biozidproduktes (englisch: Summary of Product Characteristics, kurz SPC) und Gute fachliche
Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien. Für geschulte berufsmäßige
Verwender (Umweltbundesamt 8/2018)).
Alternativ dürfen tierartspezifische Schlagfallen, vornehmlich in entsprechenden Behältern
(Schlagfallentunnel) verwendet werden.
Zu einer Nagetierbekämpfungsmaßnahme gehört das Entfernen von toten Nagetieren,
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis 2/9
29
Kotpartikeln und daraus resultierende Desinfektionsmaßnahmen.
geschätzter Aufwand: 78 Kontroll und Wartungsmaßnahmen pro Monat
2 Ameisenbekämpfung USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stunde(n)
Die Ameisenart ist festzustellen und es sind artspezifische Bekämpfungsmaßnahmen
durchzuführen. Kontaminationsarme Köderverfahren sind insektiziden Spritz und
Sprühmaßnahmen grundsätzlich vorzuziehen. Spot und Hohlraumbehandlungen mit
Kontaktinsektiziden sind einer großflächigen Behandlung, vor allem in Gebäuden vorzuziehen.
Findet regelmäßig eine Zuwanderung von Ameisen in das Gebäude statt, ist das Nest im
Außenbereich zu lokalisieren und zu behandeln (Spitzverfahren).
Aufwand geschätzt: 10 Stunden pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Silber / Papierfischchenbekämpfung USt. [%]
19%
Menge
780,00
Einheit
Stunde(n)
Kontaminationsarme Köderverfahren sind insektiziden Spritz und Sprühmaßnahmen
grundsätzlich vorzuziehen. Spot und Hohlraumbehandlungen mit Kontaktinsektiziden sind einer
großflächigen Behandlung, vor allem in Gebäuden vorzuziehen.
In den Gebäuden RW I und ZUV, präventive Maßnahmen durch Köderfallen und Monitoring in der
ZB und in den Teilbibliotheken Geo II, NW II und RW II.
voraussichtlicher Aufwand: 156 Stunden pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis 3/9
30
4 Eichenprozessionsspinner USt. [%]
19%
Menge
150,00
Einheit
Stunde(n)
Eichenprozessionsspinner können präventiv durch die Spritzung des Baumes mittels eines
durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)
zugelassenen Insektizides behandelt werden.
Nachdem sich die Brennhaare auf den älteren Larven entwickelt haben, müssen die
Häutungsrückstände vom Baum entfernt werden, weil sich an den Rückständen noch wirksame
Brennhaare befinden.
Beschreibung des Entfernens der Raupen und Brennhaare
(Abflammen,Absaugen durch Industriesaugers der Filterklasse H, Fixierung der Brennhaare der
Raupen durch Sprühkleber.)
Der Zugang zu den betroffenen Eichen erfolgt durch eine Hubarbeitsbühne (Stellung durch AN)
bzw. durch Baumklettertechnik je nach örtlicher Gegebenheit.
geschätzter Aufwand: 30 Stunden pro Jahr
Notiz: Für diese Dienstleistung kann auch ein Subunternehmer eingesetzt werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Sonstige Insekten und Spinnentiere USt. [%]
19%
Menge
15,00
Einheit
Stunde(n)
(Schaben, Kellerasseln, Fliegen, Flöhe, Läuse, Vogelmilbe usw.)
Im Rahmen einer Inspektion ist die Schädlingsart zu bestimmen. Anschließend werden
tierartspezifische Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Werden zur Bekämpfung Sprüh
Spritz und/oder Nebelverfahren ausgewählt, ist der Auftraggeber vor der Maßnahme auf die
besonderen Risiken bei der Verwendung von Insektiziden Spritz, Sprüh und Nebelpräparaten
hinzuweisen
geschätzter Aufwand: 3 Stunden pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
6 Bekämpfung von Arthropoden: USt. [%]
19%
Menge
325,00
Einheit
Stunde(n)
Alle Mittel gegen Arthropoden sind so auszuwählen, dass bei Einhaltung der zuvor bekannt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis 4/9
31
gemachten und vereinbarten Vor und Nachbereitungen keine Gesundheitsgefährdungen für
Menschen, Bedarfsgegenstände oder Lebensmittel entstehen.
Kontaminationsarme Köderverfahren sind insektiziden Spritz, Sprüh und Nebelmaßnahmen
grundsätzlich vorzuziehen.
Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung findet vor jeder
Maßnahme eine Inspektion des Objektes statt.
geschätzter Aufwand: 10 Stunden pro Jahr
MottenPheromon Fallen in dem Gebäude Wölfelstraße 2, 95444 Bayreuth
und in der Kinderkrippe auf dem Campus
Zur Bekämpfung von nicht besonders geschützten Wespenarten (Deutsche Wespe, Gemeine
Wespe, Mittlere Wespe und Sächsische Wespe) wird ein insektizides Aerosol in das sichtbare
Nest appliziert. Wenn sich das Nest in einem Hohlraum befindet, wird ein insektizides Aerosol in
den Hohlraum appliziert und die Zugänge in den Hohlraum mit einem insektiziden Schaum
behandelt. Insektizide Stäube zur Hohlraumbehandlung dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet
werden. Dabei ist der Auftraggeber auf die besonderen Risiken bei der Verwendung von
insektiziden Stäuben hinzuweisen.
Umsiedeln besonders geschützter Hautflügler (Hymenoptera). Dazu zählen solitär und sozial
lebende Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen.
Hornissen sind besonders geschützt und dürfen nicht ohne eine Befreiung von den Verboten des
Bundesnaturschutzgesetzes bekämpft werden.
Der Kontakt zu den zuständigen Behörden und die Einholung der Befreiung erfolgt durch den
Schädlingsbekämpfer.
geschätzter Aufwand: 25 Stunden pro Jahr
Fledermäuse:
Bestimmung der Art und Umsiedlung von Fledermäusen aus Gebäuden.
Fledermäuse sind besonders geschützt und dürfen nicht ohne eine Befreiung von den Verboten
des Bundesnaturschutzgesetzes bekämpft werden.
Der Kontakt zu den zuständigen Behörden und die Einholung der Befreiung erfolgt durch den
Schädlingsbekämpfer.
geschätzter Aufwand: 30 Stunden pro Jahr
Leistungsverzeichnis 5/9
32
7 Vogelabwehr USt. [%]
19%
Menge
100,00
Einheit
Stunde(n)
Je nach Befalls Situation werden verschiedene Abwehrsysteme (Spanndraht,
Vogelabwehrspikes, Vogelschutznetze und elektrische Abwehrsysteme nach dem
Weidezaunprinzip) gegen verwilderte Haustauben, Möwen und Krähen verwendet. In
Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Auftraggeber können auch andere Verfahren
eingesetzt werden. Alle Verfahren und Mittel zur Bekämpfung von Vögeln müssen den
Anforderungen des Tierschutzes und des Naturschutzes entsprechen.
geschätzter Aufwand: 20 Stunden pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
8 Schimmel USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stunde(n)
Durchführung einer mikrobiologischen Analyse von Schimmelpilzen (innerhalb von 5 Werktagen)
mit anschließender zeitnaher Durchführung einer Flächendesinfektion gegen Schimmelpilze
geschätzter Aufwand: 10 Stunden pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
9 Kosten für Systemeinrichtung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Aufstellen und befestigen von 33 Mäuseköderboxen, 45 Rattenköderboxen inkl. Ködermaterial
und 5 MottenPheromonFallen sowie von PapierfischchenKöderdosen
(Gebäude RW, ZUV, Zentralbibliothek und Teilbibliotheken Geo II, NW II, RW II,
Eingangsbereiche, Bibliothek/ Lesesaal in der Dr.HansFrischStr.1).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis 6/9
33
10 An / Abfahrt USt. [%]
19%
Menge
40,00
Einheit
Pauschale
Kosten für An und Abfahrt von Regelleistungen
geschätzer Aufwand: 40 mal pro Jahr
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
11 Sonderleistungen EUR .........................
11.1 Stundenverrechnungssatz für Sonderleistungen USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stunde(n)
Bei auftretenden Befall von Wespen, Bienen, Hornissen sowie von bislang nicht aufgetretenen
und/oder identifizierten Schädlingen/ Lästlingen ist eine Reaktionszeit des AN von maximal 24
Stunden erforderlich.
Interventionsdienst bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen zur Beseitigung von Gefahren
für Personen, zur Herstellung der Versorgungssicherheit sowie zum Schutz des Eigentums des
Auftraggebers.(z.B. Wespennest, Bienenschwarm bei öffentlichen Veranstaltungen z.B. Tag der
offenen Tür, etc.)
Durchführung einer entomologischen Bestimmung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
11.2 An / Abfahrt für Sonderleistungen USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Pauschale
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis 7/9
34
11.3 Zuschlag für Abend / Samstag / Sonntag pro
Stunde
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stunde(n)
Montag bis Freitag 16.00 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Pläne
Pläne mit den bisherigen Standorten von Ratten, Mäuse, u. Pheromon
Köderfallen werden dem AN zur Verfügung gestellt.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis 8/9
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
18.12.2018
Verfahren: 2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis 9/9
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
18.12.2018
Verfahren: 2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 personelle Ausstattung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wir verfügen über eine ausreichende personelle Ausstattung, um die vereinbarte
Dienstleistungen in der festgelegten Reaktionszeit auszuführen, mindestens 2
Sachkundige nach Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (ausgebildeter
Schädlingsbekämpfer nach Berufsausbildungsverordnung, IHKgeprüfter
Schädlingsbekämpfer nach Umschulungsverordnung, Meister o. Geselle nach
altem DDRRecht, oder einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung , die von
der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt worden ist, z.B.
Teilsachkundiger für den Gesundheits und Vorratsschutz).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 wissenschaftliches Personal [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wir versichern, über wissenschaftliches Personal bzw. über eine wissenschaftliche
Betreuung/Beratung zur Einordnung und Klärung von Rechtsfragen im
Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung, Hygiene und sonstigen
Gesundheitsrisiken sowie zu Fragen der Entomologie zu verfügen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Referenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Es muss mindestens eine Referenz über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen bzw. laufende
Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung während der letzten drei Geschäftsjahre nachgewiesen werden können.
Ein entsprechender Nachweis wurde im Bereich "Eigene Anlagen" hochgeladen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 ISO 9001 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter erfüllt ISO 9001.
Ein entsprechendes Zertifikat wird im Bereich "Eigene Anlagen" hochgeladen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
5.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Kriterienkatalog 1/4
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Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
6 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
6.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
6.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog 2/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
18.12.2018
Verfahren: 2018ZV000030 Rahmenvereinbarung Schädlingsbekämpfung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Leistungskriterien [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungskriterien werden erfüllt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Dokumentation von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Dokumentation durch ein Barcode Erkennungssystem; jedem Köderdepot ist eine entsprechende Kennung zuzuordnen.
Der Barcode ist innerhalb der Falle anzubringen. Jedes Köderdepot ist deutlich sichtbar an einer umliegenden Wand bzw. Säule
oder
Pfosten dauerhaft zu kennzeichnen.
Die Dokumentationsunterlagen müssen dem Auftraggeber (AG) innerhalb von 24 Std. bzw. am ersten Werktag nach einem
Wochenende,Sonntag bzw. Feiertag auf elektronischem Wege (per Email) zugesandt werden und im Internet vom Server
(passwortgeschützt) des Auftragnehmers (AN) innerhalb von 24 Std. abrufbar sein.
Der Auftragnehmer hat folgende Dokumentationsunterlagen dem Auftraggeber fortlaufend auszuhändigen:
Dokumentierte Befallssituation bei Bekämpfungsmaßnahmen nach Feststellung eines Akutbefalls, bzw. zusätzlicher Anforderung.
Dokumentierte Risikobewertung, wenn aufgrund eines Ausnahmetatbestandes eine befallsunabhängige Dauerbeköderung (in
unserem Fall Ratten u. Mäuseköder) eingerichtet wurde. (Bewertende Trendanalyse)
Objektspezifischen Schädlingsbekämpfungsplan gemäß DIN 10523 und DIN EN 16636, in dem die Strategie und die
Verfahrensweisen beschrieben werden.
Sicherheitsmaßnahmen und Mitwirkungspflichten, die der Auftraggeber vor, während und nach der Maßnahme umzusetzen hat.
Detaillierte Dokumentation aller Befunde und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Monitoringsystem (Barcode basiertes
Berichtswesen) in Kontrolllisten und Köderstellenplänen.
Detaillierte(s) Dokumentation/Bekämpfungsprotokoll aller eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel je einzelnem Einsatzort
mit
Handelsnamen des Präparates, Menge und Anwendungstechnik. Sicherheitsdatenblätter sowie Gefährdungsanalyse und
Betriebsanweisung der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel sind vom AN auf elektronischen Weg dem AG vor dem Einsatz
unaufgefordert zuzusenden. Die Wirksamkeit von Bekämpfungsmaßnahmen ist nachzuweisen, ggf. mit weiteren Empfehlungen.
Detaillierte Dokumentation aller erkennbarer, direkter und indirekter Befallsursachen oder Befalls begünstigender Faktoren
begleitend
zu den Schädlingsinspektions und bekämpfungsmaßnahmen, einschließlich Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen.
Allgemeine Informationen zur Unterrichtung des Auftraggebers.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Konzepterstellung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Bieter haben ihrem Angebot ein Qualitätsmanagementkonzept beizufügen, welches folgende Themenbereiche abdeckt:
Bitte stellen Sie, Ihr Gesamtkonzept inklusive der inhaltlichen und zeitlichen Darstellung der einzelnen Projektphasen (welche
in den
nachfolgenden Punkten genannt werden) vor.
Bitte laden Sie Ihr Konzept im Bereich "Eigene Anlagen" hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Wertung des Konzeptes
Gewichtung: 100,00%
4.1 Hinweis zur Wertung
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
4.2 Ausführung
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 3
Ausführung der Dienstleistung
(z.B. Qualifikation und Schulung des Personals, Betriebsanweisung, Art der Köderdosen)
Kriterienkatalog 3/4
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[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Das Konzept ist gänzlich unbrauchbar oder fehlt. Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabestellungen nicht bzw.
die
geforderten Inhalte sind nicht dargestellt. (0)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen nur teilweise bzw. die geforderten Inhalte sind nur
teilweise
überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (1)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung, zum
Großteil Die geforderten Inhalte sind zum Großteil überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (2)
[ ] Das Konzept berücksichtigt alle wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung. Die
geforderten Inhalte sind überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (3)
Nur eine Antwort wählbar
4.3 Darstellung Befallsstatus
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 3
Darstellung / Beschreibung Befallsstatus am Beispiel von Nagern und Papierfischen
(z.B. Diagramm, Analyse, Beratung)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Das Konzept ist gänzlich unbrauchbar oder fehlt. Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabestellungen nicht bzw.
die
geforderten Inhalte sind nicht dargestellt. (0)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen nur teilweise bzw. die geforderten Inhalte sind nur
teilweise
überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (1)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung, zum
Großteil Die geforderten Inhalte sind zum Großteil überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (2)
[ ] Das Konzept berücksichtigt alle wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung. Die
geforderten Inhalte sind überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (3)
Nur eine Antwort wählbar
4.4 Reaktionszeit
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 3
Darstellung der Reaktionszeit optimale Reaktionszeit: 2 Std.
(sowohl MOFR, als auch für Wochenendeinsätze)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Das Konzept ist gänzlich unbrauchbar oder fehlt. Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabestellungen nicht bzw.
die
geforderten Inhalte sind nicht dargestellt. (0)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen nur teilweise bzw. die geforderten Inhalte sind nur
teilweise
überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (1)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung, zum
Großteil Die geforderten Inhalte sind zum Großteil überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (2)
[ ] Das Konzept berücksichtigt alle wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung. Die
geforderten Inhalte sind überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (3)
Nur eine Antwort wählbar
4.5 Monitoring
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 3
Monitoring der Bekämpfungsmaßnahmen
(z.B. Umfang der Berichterstattung, Form der Bewertung)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Das Konzept ist gänzlich unbrauchbar oder fehlt. Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabestellungen nicht bzw.
die
geforderten Inhalte sind nicht dargestellt. (0)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen nur teilweise bzw. die geforderten Inhalte sind nur
teilweise
überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (1)
[ ] Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung, zum
Großteil Die geforderten Inhalte sind zum Großteil überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (2)
[ ] Das Konzept berücksichtigt alle wesentlichen Aufgabenstellungen, ausgerichtet an die Anforderungen der Ausschreibung. Die
geforderten Inhalte sind überzeugend und nachvollziehbar dargestellt. (3)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog 4/4
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Name Dateiname Größe MIMEType
BayCeer_EG[1] BayCeer_EG[1].pdf 132,68 KB application/pdf
BayCeer_UG[1] BayCeer_UG[1].pdf 1,32 MB application/pdf
GEO_II_EG[1] GEO_II_EG[1].pdf 83,33 KB application/pdf
GW I_Außenbereich GW I_Außenbereich.pdf 326,56 KB application/pdf
NW I_EG NW I_EG.pdf 58,04 KB application/pdf
NW I_OG1 NW I_OG1.pdf 105,05 KB application/pdf
NW I_OG2 NW I_OG2.pdf 100,30 KB application/pdf
NW II_OG2 NW II_OG2.pdf 90,41 KB application/pdf
RW II_EG RW II_EG.pdf 265,85 KB application/pdf
RW II_UG RW II_UG.pdf 65,15 KB application/pdf
TZ_Wertstoffhalle_EG TZ_Wertstoffhalle_EG.pdf 35,02 KB application/pdf
Wölfelstr_EG Wölfelstr_EG.pdf 80,83 KB application/pdf
Wölfelstr_OG3 Wölfelstr_OG3.pdf 90,22 KB application/pdf
Wölfelstr_OG4 Wölfelstr_OG4.pdf 73,57 KB application/pdf
Wölfelstr_UG Wölfelstr_UG.pdf 73,62 KB application/pdf
ZBAußenbereich ZBAußenbereich.pdf 222,60 KB application/pdf
ZUVAußenbereich ZUVAußenbereich.pdf 340,99 KB application/pdf
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Source: 4
https://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/12/478e0db4-1cc8-4061-a154-19e999e84c4d.html?nn=4641482&typ
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