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Ausschreibung: Ausbildung des Personals - DE-Koblenz
Ausbildung des Personals
Dokument Nr...: 164771-2017 (ID: 2017042909222590121)
Veröffentlicht: 29.04.2017
*
  DE-Koblenz: Ausbildung des Personals
   2017/S 84/2017 164771
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
   Bundeswehr
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   Kontaktstelle(n): BAAINBw L2.2
   Zu Händen von: Herrn Schmidt
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [1]BAAINBwL2.2@bundeswehr.org
   Fax: +49 261/40016577
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://baain.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
   Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr  E1.3
   Angebotssammelstelle -
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   56073 Koblenz
   Deutschland
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   B/L2BM/HA039/HA100; Ausbildungsunterstützung Fliegerische Ausbildung
   TORNADO beim TaktLwG 51 I, Kropp/Jagel.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 20: Ausbildung, Schulung und Simulation in
   den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   TaktLwG 51 I, Bennebeker Chaussee,
   24848 Kropp.
   NUTS-Code DEF0C
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Gegenstand des vorgesehenen Vertrages ist die Ausbildungsunterstützung
   des TaktLwG 51 I für Fliegerische Ausbildung der
   Luftfahrzeugbesatzungen TORNADO, mit dem Schwerpunkt
   Simulator-Ausbildung, sowie der Erstellung und Durchführung von
   fliegertheoretischen Unterrichten in Bezug auf das WaSys PA 200 TORNADO
   am Standort Jagel.
   Die Unterstützung betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:
    Theoretische Unterrichte (Frontalunterricht im Klassenraum),
    Computer Unterstützte Ausbildung (CUA),
    Crew Ressource Management (CRM),
    Flug- und Taktiksimulator TORNADO (FTS),
    Tornado Desktop Trainer (TDT).
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   80511000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistungen beträgt 240
   Mitarbeiter-Monate. Dies entspricht einer Bereitstellung von 4
   Mitarbeitern über einen Zeitraum von 5 Jahren.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.10.2017. Abschluss 30.9.2022
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer Rechnung und
   den zahlungsbegründenden Unterlagen geleistet.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   1. Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für
   Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des
   Teilnahmeantrages noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die
   Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen
   zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt
   der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
   2. Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü2 (erweiterte
   Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SiÜG) muss für alle beteiligten
   Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorliegen. Sofern
   entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht
   vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die
   Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende
   Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen
   zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
   Formular BAAINBw-B-V 034/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
   unter [3]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
   Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 23
   VSVgV behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen
   Unzuverlässigkeit gemäß § 24 VSVgV auszuschließen.
   Ein Ausschluss kann gemäß § 147 GWB auch dann erfolgen, wenn das
   Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um
   Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen.
   Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des
   Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. diesbezügliche
   Bereitschaftserklärung (s. III.1.4)).
   Nachweis über das Vorliegen der erfolgreich abgeschlossenen
   Sicherheitsüberprüfung Ü2 bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung
   (s. III.1.4)).
   Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch
   Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB:
   Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
   unter [4]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
   Falls zutreffend: Abgabe einer Erklärung zum Schutz von
   Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs.
   3 GWB:
   Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
   unter [5]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
   Bewerber und ggf. vorhandene Unterauftragnehmer haben sich insbesondere
   zur Einhaltung der Bestimmungen des Merkblatts für die Behandlung von
   Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
   DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)  BAAINBw-B B96a zu verpflichten. Das Formular
   ist online abrufbar unter [6]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen
   zur Angebotsabgabe.
   Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der
   Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren
   Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie
   2009/81/EG.
   Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
   unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
   beizufügen.
   Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich
   selbst nachgewiesen werden. Die Nachweise sind von jedem Bewerber und
   jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen
   Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmer
   die Zuverlässigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren
   Bewertung ausgeschlossen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Es gelten die Kriterien, die auch für den
   Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis, dass der Bewerber in
   wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht in der Lage ist, den zu
   vergebenden Auftrag zu erfüllen, muss er über einen ausreichenden
   Gesamtumsatz verfügen. Es wird angenommen, dass der Bewerber über einen
   ausreichenden Gesamtumsatz verfügt, wenn er in der Lage ist, seinen
   laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und
   sonstigen Gläubigern nachzukommen.
   Der Bewerber muss über eine im Rahmen und Umfang marktübliche
   Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
   eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU
   verfügen, die ihn vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch
   seine betriebliche bzw. industrielle Tätigkeit verursacht werden,
   schützt. Der Bewerber wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des
   Vertragsverhältnisses aufrechterhalten.
   Hierzu werden folgende Nachweise verlangt:
    Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den
   Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
   (Ausbildungsunterstützung für öffentliche Auftraggeber), jeweils
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
    Abgabe einer Bankerklärung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber
   über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die notwendige
   Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen.
    Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum
   Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung
   auftragsspezifischer Risiken (Personen,- Sach- und Vermögensschäden)
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des
   Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
   unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
   beizufügen.
   Hinweis: Die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom
   Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen
   werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der
   Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit
   nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der
   Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung
   ausgeschlossen.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Allgemeine Angaben zum Bewerber, nachgewiesen durch Eigenerklärungen:
    Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens der letzten 5 Jahre.
    Nachweis der Erfahrung in der Erbringung von
   Ausbildungsunterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber, durch
   Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen und
   Lieferungen mit Rechnungswert und Leistungszeit innerhalb der letzten 3
   Jahre.
   Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
   unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
   beizufügen.
   Hinweise: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis
   III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, Unvollständigkeit
   kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
   Eine Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der für die
   Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personen ist im Rahmen
   des Teilnahmeantrages noch nicht erforderlich. Die unter Ziffer
   III.3.2) der Auftragsbekanntmachung genannte Bedingung ist als Hinweis
   auf die Anforderungen in späteren Phasen des Vergabeverfahrens zu
   verstehen.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die
   entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   B/L2BM/HA039/HA100
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   29.5.2017 - 14:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen
   und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt
   IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
   elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt
   werden.
   Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A, Abschnitt III
   aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
   Nicht öffnen  EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren,
   B/L2BM/HA039/HA100, Schlusstermin 29.5.2017  14:00 Uhr.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes -
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/94990
   Fax: +49 228/9499163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes -
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/94990
   Fax: +49 228/9499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27.4.2017
References
   1. mailto:BAAINBwL2.2@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://baain.de/
   3. http://www.baain.de/
   4. http://www.baain.de/
   5. http://www.baain.de/
   6. http://www.baain.de/
   7. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   8. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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