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Ausschreibung: Ausbildung des Personals - DE-Koblenz
Ausbildung des Personals
Dokument Nr...: 164771-2017 (ID: 2017042909222590121)
Veröffentlicht: 29.04.2017
*
DE-Koblenz: Ausbildung des Personals
2017/S 84/2017 164771
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktstelle(n): BAAINBw L2.2
Zu Händen von: Herrn Schmidt
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [1]BAAINBwL2.2@bundeswehr.org
Fax: +49 261/40016577
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://baain.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr E1.3
Angebotssammelstelle -
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
Deutschland
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
B/L2BM/HA039/HA100; Ausbildungsunterstützung Fliegerische Ausbildung
TORNADO beim TaktLwG 51 I, Kropp/Jagel.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 20: Ausbildung, Schulung und Simulation in
den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
TaktLwG 51 I, Bennebeker Chaussee,
24848 Kropp.
NUTS-Code DEF0C
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand des vorgesehenen Vertrages ist die Ausbildungsunterstützung
des TaktLwG 51 I für Fliegerische Ausbildung der
Luftfahrzeugbesatzungen TORNADO, mit dem Schwerpunkt
Simulator-Ausbildung, sowie der Erstellung und Durchführung von
fliegertheoretischen Unterrichten in Bezug auf das WaSys PA 200 TORNADO
am Standort Jagel.
Die Unterstützung betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:
Theoretische Unterrichte (Frontalunterricht im Klassenraum),
Computer Unterstützte Ausbildung (CUA),
Crew Ressource Management (CRM),
Flug- und Taktiksimulator TORNADO (FTS),
Tornado Desktop Trainer (TDT).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
80511000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistungen beträgt 240
Mitarbeiter-Monate. Dies entspricht einer Bereitstellung von 4
Mitarbeitern über einen Zeitraum von 5 Jahren.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.10.2017. Abschluss 30.9.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer Rechnung und
den zahlungsbegründenden Unterlagen geleistet.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
1. Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des
Teilnahmeantrages noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die
Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen
zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt
der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
2. Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü2 (erweiterte
Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SiÜG) muss für alle beteiligten
Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorliegen. Sofern
entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht
vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die
Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende
Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen
zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Formular BAAINBw-B-V 034/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
unter [3]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 23
VSVgV behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen
Unzuverlässigkeit gemäß § 24 VSVgV auszuschließen.
Ein Ausschluss kann gemäß § 147 GWB auch dann erfolgen, wenn das
Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um
Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen.
Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. diesbezügliche
Bereitschaftserklärung (s. III.1.4)).
Nachweis über das Vorliegen der erfolgreich abgeschlossenen
Sicherheitsüberprüfung Ü2 bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung
(s. III.1.4)).
Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch
Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB:
Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
unter [4]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Falls zutreffend: Abgabe einer Erklärung zum Schutz von
Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs.
3 GWB:
Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Das Formular ist online abrufbar
unter [5]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Bewerber und ggf. vorhandene Unterauftragnehmer haben sich insbesondere
zur Einhaltung der Bestimmungen des Merkblatts für die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) BAAINBw-B B96a zu verpflichten. Das Formular
ist online abrufbar unter [6]http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen
zur Angebotsabgabe.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der
Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren
Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie
2009/81/EG.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
beizufügen.
Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich
selbst nachgewiesen werden. Die Nachweise sind von jedem Bewerber und
jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen
Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmer
die Zuverlässigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren
Bewertung ausgeschlossen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Es gelten die Kriterien, die auch für den
Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis, dass der Bewerber in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht in der Lage ist, den zu
vergebenden Auftrag zu erfüllen, muss er über einen ausreichenden
Gesamtumsatz verfügen. Es wird angenommen, dass der Bewerber über einen
ausreichenden Gesamtumsatz verfügt, wenn er in der Lage ist, seinen
laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und
sonstigen Gläubigern nachzukommen.
Der Bewerber muss über eine im Rahmen und Umfang marktübliche
Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU
verfügen, die ihn vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch
seine betriebliche bzw. industrielle Tätigkeit verursacht werden,
schützt. Der Bewerber wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des
Vertragsverhältnisses aufrechterhalten.
Hierzu werden folgende Nachweise verlangt:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den
Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
(Ausbildungsunterstützung für öffentliche Auftraggeber), jeweils
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Abgabe einer Bankerklärung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber
über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die notwendige
Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen.
Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum
Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung
auftragsspezifischer Risiken (Personen,- Sach- und Vermögensschäden)
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
beizufügen.
Hinweis: Die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom
Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen
werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der
Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der
Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit
nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der
Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung
ausgeschlossen.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Angaben zum Bewerber, nachgewiesen durch Eigenerklärungen:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens der letzten 5 Jahre.
Nachweis der Erfahrung in der Erbringung von
Ausbildungsunterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber, durch
Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen und
Lieferungen mit Rechnungswert und Leistungszeit innerhalb der letzten 3
Jahre.
Die Erklärungen sind gesondert von einem Vertretungsberechtigten zu
unterzeichnen. Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis ist den Erklärungen
beizufügen.
Hinweise: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis
III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, Unvollständigkeit
kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Eine Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der für die
Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personen ist im Rahmen
des Teilnahmeantrages noch nicht erforderlich. Die unter Ziffer
III.3.2) der Auftragsbekanntmachung genannte Bedingung ist als Hinweis
auf die Anforderungen in späteren Phasen des Vergabeverfahrens zu
verstehen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die
entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B/L2BM/HA039/HA100
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
29.5.2017 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen
und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt
IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt
werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A, Abschnitt III
aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren,
B/L2BM/HA039/HA100, Schlusstermin 29.5.2017 14:00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27.4.2017
References
1. mailto:BAAINBwL2.2@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://baain.de/
3. http://www.baain.de/
4. http://www.baain.de/
5. http://www.baain.de/
6. http://www.baain.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
8. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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