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Ausschreibung: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung - DE-Hamburg
Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
Fernwärme
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Stromversorgungsanlagen
Bau von Wärmeübertragungsanlagen
Dokument Nr...: 162939-2017 (ID: 2017042909063188368)
Veröffentlicht: 29.04.2017
*
DE-Hamburg: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
2017/S 84/2017 162939
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
f & w fördern und wohnen AöR
Grüner Deich 17
Hamburg
20097
Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsmanagement
Telefon: +49 40428353335
E-Mail: [1]ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de
Fax: +49 40428353511
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.foerdernundwohnen.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.foerdernundwohnen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]http://www.foerdernundwohnen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
VV 129-2017 Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das
Bauprojekt Papenreye/Borsteler Bogen in Hamburg-Groß Borstel
(Arealversorgung).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251220
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales
Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der
öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) der Freien Hansestadt
Hamburg (FHH) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und
Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u.
Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende
Neubaugebiet Papenreye/Borsteler Bogen in Hamburg-Groß Borstel.
Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale
Leistungsbeschreibung enthalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09323000
65300000
45231000
45315300
45232142
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Wärmeversorgungsanlage als KWK-Anlage, für 6 Wohngebäude mit ca. 70
Personen Belegung je Gebäude. Die Wärmeversorgung soll durch ein BHKW
und einen Spitzenlastkessel erfolgen. Die Planung, (Vor-) Finanzierung,
Erstellung und Errichtung des erforderlichen Kesselhauses ist
Leistungsumfang des Bieters (Auftragnehmerleistung). Die Abgasführung
ist Auftragnehmerleistung.
Spitzenlastkessel, Leistung ca. 400 kW; BHKW, therm. Leistung ca. 90
kW, elektr. Leistung ca. 50 kW.
Jahresheizwärmebedarf der sechs Wohngebäude ist mit ca. 750 000 kWh/a
anzusetzen. Der dadurch entstehende Stromertrag mit ca. 450 000 kWh/a.
Einschließlich des in diesem Umfang zu erstellendem Nahwärmenetzes,
Vor-/ Rücklauf ca. 500 m einfache Länge und die dazugehörigen 6 Stück
Nahwärmeübergabestationen in den 6 Wohngebäuden.
Komplett zu erstellen einschl. den für die Nahwärmeleitung
erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Versorgung der vorgenannten 6
Wohngebäuden.
Weiterhin ist das gesamte Stromnetz, für eigengenutzten Strom und die
Versorgung des EVU' s auf dem Gelände bis in den Hausanschlussraum des
Gebäudes, durch den Auftragnehmer zu errichten. Die Zentrale der
KWK-Anlage erhält den Hausanschluss des Stromversorgers. Das Netz ist
so aufzubauen, das jede Wohnung der sechs Gebäude einen eigenen
Stromzähler erhält. Die Stromversorgung ist für die Bewohner optional,
so dass der Stromabsatz im Risiko des Betreibers liegt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption von 60 Monaten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die
Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden
anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden
Unterlagen bewertet. 1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter
Ziffer III.1.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen
festgestellt (PL1 bis PL3). Nur Bewerber, die die Erklärungen
anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit
als geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). 2. Die
Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 50 %
(Leistungsfähigkeit) zu 50 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden
(Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit
und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: 10 P. =
sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick
auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; 8 P. = gut: Bewerber
liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld
deutlich über dem Durchschnitt; 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber
liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld
im oberen Durchschnittsbereich; 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt
in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im
unteren Durchschnitt; 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf
das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur
Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten
können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren
Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die
textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden
Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums
mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro
Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem
jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.210) Varianten / Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten /
Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Bewerber-/ Bietergemeinschaften
haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck
ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Soweit unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3
lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber
das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen
oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder
unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen
über eine Nachforderung.
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 genannten
Kontaktstelle abzufordern. Die Abforderung und die Verwendung der
Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eine Abforderung per E-Mail ist
ausreichend.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit
ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zur Eignung gemäß (§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz,
Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.
B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen
Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der
Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das
Ausstellungsdatum darf nicht älter als 3 Monate sein).
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer
Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers
versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß
beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die
Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist;
das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf.
Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit
(z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen)
eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für
das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw.
Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich
relevant. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und auch vom
Nachunternehmer (NU) unterzeichnete Formblatt
Nachunternehmerleistungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
Bieter und etwaige NU mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen
vor.
Im Übrigen gelten die später in den Vergabeunterlagen enthaltenen
Angaben und Bedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die
wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis),
ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch
keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum
des Bestehens anzugeben.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber
einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die
Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich
der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
Bieter und etwaige NU mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen
vor.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3
Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben.
TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von
vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in
den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie
Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit
der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die
Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort
genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr
als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer
Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende
Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der
Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von
Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Die am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des
Verhandlungsverfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz
(HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen
beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden. 2. Es wird darauf
hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung
des vergaberechtlichen Mindestlohns nach §5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht
auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder NU im EU-Ausland
tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 3.
Auf die Bestimmungen der §§3, 5, 7 Abs. 2 und §10 HmbVgG bei der evtl.
Einbindung von NU wird hingewiesen. 4. In den Vergabeunterlagen,
insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln
vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2017/S 059-109280
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/05/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.Die Ausschreibung der Wärme- u. Stromversorg. als Contractoranlage
erfolgt im Verhandlungsverf. auf der Grundlage einer funktionalen
Leistungsbeschrei.. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben dem
Leistungsumfang bzw. dem Leistungskatalog insbes. die Preiskalkulation,
das Verfahren hinsichtl. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit,
sowie die Übernahme/Rückbau der Anlage nach der Vertragslaufzeit sein.
2.Die Bewerbungsunterl. (Vordr. u. Formul.) können unter der in Ziffer
I.1) genannten Internetadr. abgerufen werden. Die Verwendung der
Bewerbungsunterl. ist verbindlich. Sofern im Laufe des
Vergabeverfahrens weitere Info. oder Präzisierungen seitens des
Auftraggebers (AG)erforderl. werden sollten, werden diese Zusatzinfo.
ebenfalls unter der dort genannten Internetadr. veröffentlicht. Die
Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten
Internetadr. weitere Info. veröffentlicht wurden.
Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des
Teilnahmeantrags mit der gelben Post einen großen Sicherheitsvorlauf
von mehreren Tagen. Wenn Ihr Teilnahmeantrag erst kurz -also wenige
Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir
dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe
vorzunehmen.
3.Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterl. sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 4.5.2017 an die
E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor,
später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Info. dienen allein dem Zweck, den
Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über
die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und
Spezifizierungen im Rahmen der Verhandl. bleiben vorbehalten.
4.Teilnahmeanträge sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht
gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer
I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen.
Die Bewerber haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu
versehen.
5.Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung
geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen
werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise
und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht
auf das Nachfordern vertrauen.
6.Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur
zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache
vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann
Ausnahmen zulassen.
7.Elektro. übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung
ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Teilnahmeanträgen beim AG ist
mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich.
Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten
E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und
Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese
Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info.
geeignet.
8.Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen
aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -soweit
rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterl. stimmt der Bewerber dem zu.
9.Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
10.Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterl. vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbe. auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der
Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11.Vergabeunterl. einschließl. des Vertragswerks sowie der
Zuschlagskrit. werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbe.
ausgegeben. Der öff. AG behält sich vor nach Abschluss der Verhandl.
erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
E-Mail: [6]dieter.carmesin@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht
berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per
Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Tage.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
E-Mail: [7]dieter.carmesin@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2017
References
1. mailto:ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de?subject=TED
2. http://www.foerdernundwohnen.de/
3. http://www.foerdernundwohnen.de/
4. http://www.foerdernundwohnen.de/
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:109280-2017:TEXT:DE:HTML
6. mailto:dieter.carmesin@fb.hamburg.de?subject=TED
7. mailto:dieter.carmesin@fb.hamburg.de?subject=TED
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