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Ausschreibung: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen - DE-Nürnberg
Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Installation von Schaltanlagen
Dokument Nr...: 162576-2017 (ID: 2017042909030588003)
Veröffentlicht: 29.04.2017
*
DE-Nürnberg: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
2017/S 84/2017 162576
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Ulmenstr. 52
Nürnberg
90443
Deutschland
Kontaktstelle(n): Siehe nachstehend
Telefon: +49 911-1335-335
E-Mail: [1]thomas.huebner@nuernberg.ihk.de
Fax: +49 911-1335-150335
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://ihk-nuernberg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Raible + Partner GmbH & Co. KG
Schuckertstraße 27
Ditzingen
71254
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle IHK Tischler Gebäudeautomation 408
E-Mail: [4]1365-ihk-n@raible.de
Fax: +49 7156-9356-36
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.raible.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
GCA projektmanagement + consulting gmbh
Frankenstraße 148
Nürnberg
90461
Deutschland
E-Mail: [6]ihk@gca-projekte.de
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://gca-projekte.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Auftraggeber ist kein Öffentlicher Auftraggeber im Sinne
des §99 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalsanierung Haus der Wirtschaft Vergabe 408 Gebäudeautomation.
Referenznummer der Bekanntmachung: IHK-GA-408
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers.
Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im
Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand
ursprünglich aus 4 teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche
sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und
werden neu errichtet. 2 Gebäude unterliegen teilweise
Denkmalschutzauflagen und werden umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis
soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen
Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des
Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Gebäudeautomation) umfassen
folgende Leistungen:
MSR-Technik für Anlagen HLSK, bestehend aus
Feldgeräten,
Automationsstationen, ca. 2 000 IP,
Managementebene,
Schaltanlagen, ca. 30 Felder,
Anschlussarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45315700
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254
Hauptort der Ausführung:
Nürnberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Gebäudeautomation) umfassen
folgende Leistungen:
MSR-Technik für Anlagen HLSK, bestehend aus
Feldgeräten,
Automationsstationen, ca. 2 000 IP,
Managementebene,
Schaltanlagen, ca. 30 Felder,
Anschlussarbeiten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/07/2017
Ende: 31/10/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur
Eignung-EU) des VHB Bayern (s.Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 (ABl. EU L 3 vom 6.1.2016, Seite 16), auszufüllen und mit
dem Angebot einzureichen u. a.mit Angaben zum Unternehmen, zur
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder
Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von
Steuern und Abgabe sowie Beiträgen zur Sozialversicherung und zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für
diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen
vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer, Gewerbezentralregisterauszug,
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der
Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer
gültigen Eintragung für die drei Leistungsbereiche 112-15
Tischlerarbeiten, 111-16 Metallbauarbeiten und 112-18
Verglasungsarbeiten (die drei Leistungsbereiche sind kumulativ
erforderlich) in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden
Präqualifikation anerkannter gleichwertiger Register (z.B. HPQR)
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die
Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die (insbesondere
auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren
Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie vom Bieter entsprechend zu ergänzen.
Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung
(Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder
Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene
Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden
Kapazitäten sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den
anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter
die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass
ihm die fremden Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur
Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen
Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von
anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen
(Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile
im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die
Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm
die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen
Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch
Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der
Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend
Absatz 1 oder 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete
Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in
der alle Mitglieder bezeichnet sind, ein Mitglied als bevollmächtigter
Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft und eine Haftung aller Mitglieder als
Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den
Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das
Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt
a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u. a. mit Angaben zu
den Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben
Nachweise bzw. Bescheinigungen vorzulegen (z.B. testierte
Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer
III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
(2) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz
3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der
anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang
der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw.
finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die
Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung
eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom
Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die
anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen,
soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im
Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und
Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1
(Umsätze) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile
auf Verlangen nachzuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das
Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt
a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in
den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung
erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3
Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der
erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers
beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2
(PQ-Liste) gilt entsprechend.
Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz
3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen (z. B. Referenzen/Erfahrung, technische Fachkräfte,
Studiennachweise, Bescheinigungen über die
berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese
Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer)
ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist
für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte,
Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im
Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und
Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1
(Arbeitskräfte, Referenzen) entsprechend den von diesen zu
übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung: Mindestens 3 in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen zum
Einbau von Lüftungsanlagen. Maßgeblich ist die Abnahme der
Referenzleistungen (§ 640 BGB, § 12 VOB/B).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Kautionen/Sicherheiten
Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung
in Höhe von 5 bzw. 3 % der Brutto-Auftragssumme gem. Ziffer 5 Formblatt
214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000
EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR. für Sach- und
Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Gemäß § 16 VOB/B und Ziffer 15 f. Formblatt 215 (Zusätzliche
Vertragsbedingungen) des VHB Bayern Sonstiges
Vertragsbestandteil sind u. a. die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen Teil B (VOB/B) Ausgabe 2016 (BAnz AT 19.01.16 B3) sowie
die Formblätter 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 215 (Zusätzliche
Vertragsbedingungen) 241 (Abfall) und 244 (Datenverarbeitung) des
Vergabehandbuchs Bayern (VHB Bayern Stand April 2016) Download:
[8]http://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/baua
uftraege/
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2015/S 237-429682
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/06/2017
Ortszeit: 14:00
Ort:
GCA projektmanagement + consulting GmbH, Frankenstr. 148, 90461
Nürnberg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im
Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden
(vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 Az.: 1/ SVK/033-15). Der
zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag
im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für
den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner
Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder
vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. Öffentlicher
Auftraggeber, Öffentlicher Auftrag oder Offenes Verfahren), so
folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die
Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte
herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgemeinen Bestimmungen
für die Vergabe
von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und
nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den
Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung
dieser Bestimmungen.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern),
die sich nicht über das Vergabeportal [10]www.deutsche-evergabe.de beim
Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3
Rentschler und Riedesser GmbH) entweder mit Abforderung der
Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes
einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse
zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen,
Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen
sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der
Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit
nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die
Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote
selbst verantwortlich.
(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum
Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3 Rentschler und Riedesser GmbH)
unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer
IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote
mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers
sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor,
später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu
berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß
Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber
allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn
und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
(4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom
Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar
auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden.
(5) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf)
kostenfrei über das Vergabeportal [11]www.deutsche-evergabe.de
abgerufen werden (Suchbegriff: IHK-GA-408). Die Nutzung dieses
Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung
ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer
durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3 Absatz 2).
Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen
Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3
Rentschler und Riedesser GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in
Papierform erfolgt nicht.
(6) Es gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen EU IHK Nürnberg mit
weiteren Einzelheiten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981-53-1277
E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981-53-1837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für
Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf
Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur
statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass
der Auftraggeber ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im
Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für
sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
eröffnet.
(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern
darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für
ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde
ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie
und Technologie,Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt
voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor
rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer
VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem
Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem
angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig
verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn
der angebliche Rechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum
Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben
wurde.
(4) Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass
seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
(5) Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses
gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht
wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss kann erfolgen entweder
(a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage
nach Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem
Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem
Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der
folenden Fristen abgelaufen ist: (a) 30 Kalendertage nach der
Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den
Vertragsschluss, (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
oder (c) 6 Monate nach Vertragsschluss.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken,
Geschäftsbereich Recht und Steuern
Ulmenstraße 52
Nürnberg
90443
Deutschland
Telefon: +49 911-1335-388
E-Mail: [13]oliver.baumbach@nuernberg.ihk.de
Fax: +49 911-1335-150463
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2017
References
1. mailto:thomas.huebner@nuernberg.ihk.de?subject=TED
2. http://ihk-nuernberg.de/
3. http://deutsche-evergabe.de/
4. mailto:1365-ihk-n@raible.de?subject=TED
5. http://www.raible.de/
6. mailto:ihk@gca-projekte.de?subject=TED
7. http://gca-projekte.de/
8. http://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/
9. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429682-2015:TEXT:DE:HTML
10. http://www.deutsche-evergabe.de/
11. http://www.deutsche-evergabe.de/
12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
13. mailto:oliver.baumbach@nuernberg.ihk.de?subject=TED
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