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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Erfurt
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 160927-2017 (ID: 2017042809241587167)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-Erfurt: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2017/S 83/2017 160927
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Augustinerstraße 38
   Erfurt
   99084
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
   E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEG01
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.plus.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YRYY531%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Agenturleistungen ab 2018.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Agenturpartner als kommunikative Lead-Agentur.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   NUTS-Code: DEG
   Hauptort der Ausführung:
   01067.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sucht zum
   1.1.2018 einen Agenturpartner, der als kommunikative Lead-Agentur
   folgende Aufgaben übernimmt:
    Entwicklung von Kommunikationsstrategien auf Basis von der AOK PLUS
   vorgegebenen Zielgrößen und Inhalte;
    Media-Strategie und Media-Planung;
    Erstellung integrativer 360 Grad Kommunikationskonzepte;
    Arbeitgeberkommunikation;
    Digitale Kommunikation;
    Printmedien und Werbemittel (u. a. Printmedien entwickeln und
   optimieren);
    Dialogmarketing online und offline auf der Grundlage von
   Grob-Briefings;
    Kommunikationskonzepte und Community Management inkl. Umsetzung für
   den Bereich Social Media.
   Die Aufgaben sind unter Berücksichtigung von Ergebnissen der Markt- und
   Wettbewerbsbeobachtung inkl. Trends und Insights zu sehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1. Unternehmen (= 20 % insgesamt) mit folgenden Unterkriterien:
   a) durchschnittlicher Netto-Honorarumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
   (20 %),
   b) Fluktuationsquote der letzten 3 Jahre (40 %),
   c) Personelle Ausstattung (Stand 2016) (40 %);
   2. Referenzprojekt integriertes 360-Grad-Kommunikationskonzept und/oder
   -programm einschl. Media-Planung (= 50 % insgesamt) mit folgenden
   Unterkriterien:
   a) strategischer Planungsansatz (30 %),
   b) Kreation und Umsetzungsqualität (40 %),
   c) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem Auftragsgegenstand in
   Bezug auf Aufgabenfelder (15 %) und Medien/Kanäle (15 %);
   3. Referenzprojekt aus dem Bereich Social Media (Kommunikationskonzept
   und Community Management) (20 % insgesamt) mit folgenden
   Unterkriterien:
   a) Konzeption und Umsetzung (60 %),
   b) Anzahl der Kanäle, die im Referenzprojekt eingebunden waren (20 %),
   c) Größe der betreuten Community über alle eingesetzten Kanäle (10 %),
   d) Reichweite (Engagement) (10 %);
   4. Branchen- und Marktkenntnisse (10 % insgesamt).
   Es werden lediglich die Referenzprojekte bewertet, welche die unter
   Punkt III.1.3 geforderten Mindeststandards ausweisen. In Bezug auf die
   Kriterien zu 2 und 3 wird jedes Referenzprojekt einzeln bewertet. Das
   Referenzprojekt mit der insgesamt höchsten Punktzahl fließt jeweils in
   die Wertung ein. In Bezug auf das Kriterium zu 4 werden in der Wertung
   alle Referenzprojekte berücksichtigt. Die weiteren Einzelheiten,
   insbesondere die maximale Punktzahl mit Erläuterungen zur Bewertung,
   sind der Anlage 13 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb
   zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen. Bei Punktgleichheit
   erhält der Bewerber den Vorzug, der mit einer Referenz integriertes
   360-Grad-Kommunikationskonzept und/oder -programm einschließl.
   Media-Planung die meisten Punkte erreichen konnte; sollte
   diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, erhält der Bewerber den
   Vorzug, der mit einer Referenz aus dem Bereich Social Media
   (Kommunikationskonzept und Community Management) die meisten Punkte
   erreichen konnte; im Weiteren entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gesamtmenge bzw. -umfang:
   ca. 2 500 000 EUR p. a. inkl. MwSt. (Brutto-Honorarumsatz)
   Das dargestellte Volumen kann abhängig von der Markt- und Haushaltslage
   auch deutlich über- bzw. unterschritten werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachfolgend geforderte Eigenerklärung ist zwingend bis zum Ablauf
   der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
   Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen führen zum
   zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,
   124 GWB (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb
   zur Verfügung gestellten Unterlagen)
   Allgemeiner Hinweis:
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachfolgend unter den Punkten (1) bis (4) geforderten Erklärungen,
   Angaben oder sonstigen Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist
   für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Fehlende,
   unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen führen zum zwingenden
   Ausschluss des Teilnahmeantrages. Nur soweit einzelne Punkte als nicht
   zwingend gekennzeichnet sind, führt deren Fehlen nicht zum Ausschluss
   des Teilnahmeantrages.
   (1a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
   aufgesplittert je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin
   zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
   (1b) Eigenerklärung über den Anteil des Netto-Honorarumsatzes (=
   Honorare + Provisionen, exklusive Mehrwertsteuer) der letzten 3
   Geschäftsjahre am Gesamtumsatz, aufgesplittert je Geschäftsjahr (Anlage
   2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung
   gestellten Unterlagen).
   (2) Eigenerklärung, aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im Falle
   der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflicht- und
   Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2
   Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und einer Mindestdeckung von
   250.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung
   gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 100.000 EUR
   abschließen wird und dies der Auftraggeberin 4 Wochen vor
   Auftragsbeginn nachzuweisen hat (Anlage 3 der von der Auftraggeberin
   zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
   (3) Eigenerklärung, ob derzeit Vertragsbeziehungen zu Wettbewerbern der
   Auftraggeberin (sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen)
   bestehen (Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb
   zur Verfügung gestellten Unterlagen) (nicht zwingend).
   (4) Eigenerklärung, dass zum Vertragsbeginn kein Wettbewerbsausschluss
   aufgrund bestehender Vertragsbeziehungen oder bestandener
   Vertragsbeziehung (infolge von Nachwirkung) in den relevanten Bereichen
   besteht (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb
   zur Verfügung gestellten Unterlagen).
   Allgemeiner Hinweis:
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft die unter den Punkten (1a) bis (4) genannten
   Erklärungen einzeln vorzulegen mit Ausnahme der genannten Erklärung
   (2), welche für die Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht werden
   kann. Hierfür ist eine durch den im Auftragsfall bevollmächtigten
   Vertreter unterzeichnete Eigenerklärung für die Bewerbergemeinschaft
   einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche für die letzten 3
   Geschäftsjahre pro Geschäftsjahr einen Umsatz vorweisen und im Schnitt
   der letzten 3 Geschäftsjahre einen Netto-Honorarumsatz von mindestens
   2,4 Mio. EUR pro Geschäftsjahr nachweisen können. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft wird pro Geschäftsjahr der addierte
   Netto-Honorarumsatz der einzelnen Mitglieder zugrunde gelegt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachfolgend unter den Punkten (1) bis (4) geforderten Erklärungen,
   Angaben oder sonstigen Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist
   für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Fehlende,
   unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen führen zum zwingenden
   Ausschluss des Teilnahmeantrages. Nur soweit einzelne Punkte als nicht
   zwingend gekennzeichnet sind, führt deren Fehlen nicht zum Ausschluss
   des Teilnahmeantrages.
   (1) Unternehmensdarstellung unter Angabe folgender Eckdaten zum
   Unternehmen (Anlage 6 der von der Auftraggeberin zum
   Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen) (nicht
   zwingend): Gesellschaftsform, Tätigkeitsfelder, Management, Angabe des
   Hauptsitzes und der deutschen Standorte, Liste verbundener Unternehmen
   und strategischer Partner, Produkt- und Dienstleistungspalette.
   (2) Eigenerklärung zur personellen Ausstattung in den letzten 3 Jahren
   (2014  2016) unter Angabe der Mitarbeiterzahl gesamt und der Anzahl
   der Mitarbeiter gegliedert nach Sparten:
    Geschäftsführung;
    Projektleitung;
    Strategie/Beratung;
    Kreation (Text/Art);
    Digital (Konzeption, Umsetzung);
    Redaktion/PR;
    Social Media;
    Printproduktion;
    Grafik;
    Programmierung/Softwareentwicklung/Administration;
    Mediaplanung;
    Controlling, Disposition;
    FFF-Abteilung;
    Sonstige Mitarbeiter (Anlage 7 der von der Auftraggeberin zum
   Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
   Dabei ist die Anzahl der jeweils zum Jahresende beschäftigten
   Mitarbeiter und in Bezug auf die Gesamtmitarbeiterzahl zusätzlich die
   Anzahl der Mitarbeiter zu Jahresbeginn anzugeben. Die
   Gesamtmitarbeiterzahl ist exklusive Auszubildende, Werksstudenten,
   Volontäre o. ä. auszuweisen. Weiterhin ist die Anzahl der Mitarbeiter,
   welche insgesamt im jeweiligen Jahr das Unternehmen verlassen haben,
   auszuweisen (Anlage 7 der von der Auftraggeberin zum
   Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
   (3) Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre,
   aus welchen sich ergibt, dass der Bewerber die unter II.2.4) genannten
   Aufgabenfelder adäquat betreut hat unter Angabe von
   a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung ausreichend),
   b) Ansprechpartner mit Telefon (nicht zwingend),
   c) Branche des Auftraggebers,
   d) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands unter Angabe der
   Aufgaben und Ziele, Lösung/en der Agentur (einschließlich ggf.
   eingesetzte Medien), Beispiele der Umsetzung und die Erfolge des
   Referenzprojektes. Für das Referenzprojekt aus dem Bereich Social Media
   sollen zudem, soweit möglich, die bedienten Kanäle und die Größe der
   betreuten Community über alle eingesetzten Kanäle sowie die Reichweite
   (Engagement) angegeben werden (Diese Angaben zur Referenz aus dem
   Bereich Social Media: nicht zwingend).,
   e) Darstellung, welche fachlichen Kompetenzen im eigenen Unternehmen
   vorhanden sind und welche Kompetenzen innerhalb eines Firmennetzwerkes
   genutzt werden konnten (nicht zwingend),
   f) Größe des Projektteams (nicht zwingend),
   g) Auftragsvolumen (Netto-Honorarumsatz),
   h) Leistungszeitraum.
   unter Verwendung der Anlagen 8-1 bis 8-3 der von der Auftraggeberin zum
   Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen. Es sollen
   möglichst solche Referenzprojekte dargestellt werden, welche auf
   Branchenkenntnisse im Versicherungsmarkt sowie Marktkenntnisse in der
   Gesundheitsbranche schließen lassen (nicht zwingend).
   (4) Benennung des im Auftragsfall vorgesehenen Projektleiters (Anlage 9
   der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung
   gestellten Unterlagen)
   Allgemeiner Hinweis:
   Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können
   Bewerbergemeinschaften die Nachweise gemeinsam erbringen mit Ausnahme
   der unter Punkt (1) genannten Unternehmensdarstellung, welche für jedes
   Mitglied vorgelegt werden soll.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages
   lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche
   wenigstens ein Referenzprojekt mit einem Mindestauftragsvolumen von 50
   000 EUR (Netto-Honorarumsatz), welches ein integriertes
   360-Grad-Kommunikationskonzept und/oder -programm einschließlich einer
   Media-Planung und mindestens den Einsatz der Medien Hörfunk, Plakat und
   online zum Gegenstand hat, nachweisen können. Weiterhin sind
   Erfahrungen aus den Bereichen (1) Social Media (Kommunikationskonzept
   und Community Management in einem Referenzprojekt) und
   (2) Entwicklung und/oder Optimierung von Printmedien einschließlich
   Content durch ein oder mehrere Referenzprojekte nachzuweisen. Diese
   Erfahrungen können auch durch das Referenzprojekt, welches ein
   integriertes 360-Grad-Kommunikationskonzept und/oder -programm umfasst,
   nachgewiesen werden. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss von
   einem Referenzauftraggeber aus den Bereichen Banken, Versicherungen
   oder andere Dienstleistungen stammen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/06/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 12/07/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/11/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Der Auftrag wird gemäß §§ 119 Abs. 1, 5 GWB; 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3;
   17 Abs. 1; 21 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens mit
   Teilnahmewettbewerb vergeben.
   (2) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter [4]www.dtvp.de zur
   Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe
   (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im
   Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der
   Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen
   werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden
   nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert
   werden, zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen der
   Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb
   ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der
   Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich
   regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt
   der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst
   einzuholen. Die für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten
   Unterlagen sollen zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet
   werden. Soweit ergänzenden Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies
   deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die
   Teilnahmeanträge sind in 5-facher Ausfertigung bei der Auftraggeberin
   einzureichen.
   (3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen
   oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des
   Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage
   12).
   (4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche
   Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu
   kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 10
   zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen
   Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
   (5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter
   Punkt III.4. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten
   Erklärungen (Anlagen 1, 11a und 11b) sowie Nachweise einzureichen.
   (6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne
   Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber
   die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen,
   dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung
   einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der
   Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen
   (Anlagen 11 bis 11 c) sowie Nachweise einzureichen.
   Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf Punkt (2)  (6)
   wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise
   zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
   (7) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV
   Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen
   bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines
   Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
   Dies gilt für Dienstleistungen, die mit Marketingdienstleistungen (z.B.
   Markenführung, SEM-Betreuung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   interner Kommunikation, sonstige Magazine, Kreation und Umsetzung von
   digitalen Maßnahmen (Website etc.), Weiterentwicklung und Pflege des
   Corporate Design, Sonderprojekte wie VIP Kalender und Geschäftsbericht,
   Mediaeinkauf, Druckdienstleistungen) im Zusammenhang stehen, bis zu
   einem Auftragsvolumen von maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die
   Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag
   zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit
   anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY531.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 229499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134
   Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
   Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
   den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
   zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
   Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat? § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
   Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
   in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
   eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/04/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   2. http://www.plus.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRYY531%22
   4. http://www.dtvp.de/
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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