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Ausschreibung: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte - DE-München
Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Dokument Nr...: 162019-2017 (ID: 2017042809195286640)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-München: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
   2017/S 83/2017 162019
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Klinikum rechts der Isar der TU München
   Ismaninger Str. 22
   81675 München
   Deutschland
   E-Mail: [1]wv.ausschreibungen@mri.tum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.mri.tum.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: Klinikum rechts der Isar der TU München
   Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München Ismaninger
   Str. 22
   81675 München
   Deutschland
   E-Mail: [4]wv.ausschreibungen@mri.tum.de
   Internet-Adresse: [5]http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Klinikum rechts der
   Isar der TU München, Kaufmännische Direktion  Wirtschaft/Versorgung
   Ismaninger Str. 22
   Zu Händen von: Sekretariat, Bau 502/1.OG Raum 2.1.14
   81675 München
   Deutschland
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Aktenzeichen Ultraschalluntersuchungsgeräte 2017 MRI2017/04.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   München.
   NUTS-Code DE212
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Ultraschalluntersuchungsgeräte für vaskuläre Anwendungen, MRI.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33120000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 42 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   S. Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   S. Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   S. Vergabeunterlagen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen 
   sind Teil der Ausschreibungsunterlagen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dürfen
   die Erklärungen und Nachweise vom Tag der
   Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als drei Monate sein. Die im
   Folgenden genannten Nachweise
   und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden;
   die Vorlage von einfachen
   Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen
   zwingend unterzeichnet sein. Notarielle
   Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind
   nicht erforderlich.
   Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
   ist zulässig. Hat die Vergabestelle
   nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an
   der Eignung eines Bieters, kann
   er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
   auffordern; im Übrigen behält sich die
   Vergabestelle auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise
   Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
   Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann,
   dass er die für die Führung des
   Betriebes geltenden Rechtsvorschriften einhält. Um die diesbezügliche
   Prüfung zu ermöglichen, legt der Bieter
   mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise vor:
   1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im
   Sinne von § 123 GWB (Formblatt 7)
   A 2. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR netto wird der
   Auftraggeber für den Bieter, auf
   dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der
   Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
   anfordern.
   3. Sofern zutreffend, Vorlage der Bietergemeinschaftserklärung.
   4. Sofern zutreffend, Benennung der Nachunternehmer und deren
   Leistungsgegenstandes (Formblatt 9 
   Nachunternehmererklärung).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines
   Bieters ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung
   des Auftraggebers der Bieter für die Aufnahme und
   ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen
   Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
   Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche
   Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur
   Sozialversicherung bestehen. Der Bieter hat
   seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die
   nachfolgenden Angaben, Erklärungen bzw. die Vorlage
   der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
   5. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
   Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die
   Gegenstand dieser Vergabe ist (jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre).
   6. Vorlage einer Eigenerklärung nach § 124 GWB.
   7. Eigenerklärung darüber, ob der Bieter bis zur Abgabe
   des Angebotes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
   Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur
   Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß
   nachgekommen ist;
   8. Eigenerklärung darüber, dass keine
   fälligen Steuerrückstände oder Beiträgen zur
   Sozialversicherung des Bieters bestehen. Beruft
   sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen
   Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B.
   seiner Muttergesellschaft, eines anderen verbundenen
   Unternehmens oder eines Nachunternehmers, so ist in
   diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
   anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend
   verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
   Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das
   andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche
   finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem
   Auftrag einzustehen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Ein Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist,
   dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
   zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich
   sind. Es muss des Weiteren anzunehmen sein, dass er
   über das zur Erbringung der Leistungen erforderliche
   Personal und die notwendige technische Ausrüstung
   verfügt. Der Bieter hat seine Fachkunde und seine
   personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch
   folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen
   nachzuweisen:
   Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten
   drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. In
   der Referenz sind folgende Informationen vollständig
   und eindeutig darzustellen:
    Auftraggeber;
    Auftragszeitraum (Beginn und ggf. Ende, Angabe
   jeweils Monat/Jahr);
    Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Mail)
   eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
   Die Durchführung entsprechender Leistungen in
   jedem der 3 Jahre ist nicht Voraussetzung für die
   Feststellung der Fachkunde. Sind die dargestellten
   Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen
   durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung,
   den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter
   angegebenen Referenzen durch telefonische
   Nachfrage zu überprüfen.
    Einreichung Zertifizierung des Unternehmens nach
   DIN EN ISO 9001.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   MRI2017/04
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   1.6.2017 - 10:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 18.8.2017
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabeunterlage sind abrufbar unter:
   [6]http://www.mri.tum.de/ausschreibungen Eine Versendung der Unterlagen
   findet nicht statt.
   Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag entweder auf dem
   Postweg oder direkt bei der unter Anhang A.II. genannten Stelle
   einzureichen und
   als solche zu kennzeichnen. Bieter haben die Angaben in der
   Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
   Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf
   Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und / oder die
   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieter Unklarheiten, so hat der
   Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw.
   Angebots die im Anhang A II) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf
   hinzuweisen. Die Bewerber / Bieter werden aufgefordert, im Interesse
   einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre
   Fragen per E-Mail an die unter Anhang A.II. benannte Stelle zu
   übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften
   unverzüglich zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind
   sie verpflichtet,
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen.
   Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
   Die Antworten auf etwaige sachdienliche Auskunftsersuchen werden
   seitens der Vergabestelle auf Seite
   [7]http://www.mri.tum.de/ausschreibungen veröffentlicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung Oberbayern  Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   80538 München
   Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
   die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   §134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information per
   Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch
   den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26.4.2017
References
   1. mailto:wv.ausschreibungen@mri.tum.de?subject=TED
   2. http://www.mri.tum.de/
   3. http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   4. mailto:wv.ausschreibungen@mri.tum.de?subject=TED
   5. http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   6. http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   7. http://www.mri.tum.de/ausschreibungen
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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