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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Aschaffenburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 161830-2017 (ID: 2017042809180486478)
Veröffentlicht: 28.04.2017
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DE-Aschaffenburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 83/2017 161830
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Aschaffenburg
Bayernstraße 18
Kontaktstelle(n): Landkreis Aschaffenburg
Zu Händen von: Herrn Betz
63739 Aschaffenburg
Deutschland
E-Mail: [1]Karl-Heinz.Betz@lra-ab.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Landkreis Aschaffenburg.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Aschaffenburg.
NUTS-Code DE264
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Aschaffenburg beabsichtigt als zuständige Behörde i. S.
d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit
Bussen im Landkreis Aschaffenburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des
Linienbündels Kahlgrund-Spessart (inclusive Schülerverkehr) erfasst.
Dazu zählen die folgenden Linien:
27: Schöllkrippen Kleinkahl Edelbach Wiesen
28: Wiesen Heinrichsthal Jakobsthal Heigenbrücken
29: Blankenbach Krombach Geiselbach Schöllkrippen Vormwald
Es ist wenigtens der Leistungsumfang des derzeit genehmigten Fahrplanes
zu erbringen.
Der Landkreis Aschaffenburg kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2
VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Unterauftragsvergabe von
Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 möglich.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ca. 340 000 km/Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2018
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr spätestens drei Monate nach
der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen. Diese Frist wird durch die
vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten
Vergabe umfassten Linienverkehre
(siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der
bekanntmachungsgegenständlichen Linien ist zum 1.1.2018 aufzunehmen.
B Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als
Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs.
2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die
sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs.
2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz
zu versagen.
C Festlegungen gem. Festlegung gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs.
2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz hinsichtlich des Fahrplanes
i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz
Es ist wenigstens der Leistungsumfang des derzeit genehmigten
Fahrplanes zu erbringen. Es ist der Tarif der Verkehrsgemeinschaft am
bayerischen Untermain (VAB) sowie der RMV-VAB-Übergangstarif
anzuwenden. Gegebenenfalls hierzu notwendige Vertragswerke oder
Kooperationen sind insoweit abzuschließen bzw. einzugehen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
Deutschland
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.4.2017
References
1. mailto:Karl-Heinz.Betz@lra-ab.bayern.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
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