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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Berlin
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 161757-2017 (ID: 2017042809164486316)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-Berlin: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   2017/S 83/2017 161757
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027  Raum
   50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE424
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb
   eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und
   Support.
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2017-144
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb,
   Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800
   Section 5.4 inklusive Field-Service u. Hotline (First-, Second- und
   Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
    Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank
   des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
    Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung
   von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der
   Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
    ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
    Empfang, Verarbeitung, Versand von Baggage Information Messages (BIM)
   gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
    Konzeption, Abstimmung, Durchführung aller notwendigen
   Systemschulungen (Train-the-Trainer)
   und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations sowie mit
   mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit
   Datenkommunikation über WLAN u. aktuelle Mobilfunkstand.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   NUTS-Code: DE424
   Hauptort der Ausführung:
   Flughäfen Berlin Brandenburg TXL, SXF, BER.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb
   und Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA
   RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service und Hotline (First-, Second-
   und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
    Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank
   des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
    Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung
   von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der
   Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
    ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
    Empfang, Verarbeitung und Versand von Baggage Information Messages
   (BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
    Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen
   Systemschulungen (Train-the-Trainer);
   und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations inklusive der
   folgenden Komponenten in Variation (hier mit unterschiedlicher
   Zusammenstellung der Komponenten je Workstation):
    PC mit Monitor, Tastatur und Maus;
    Laserdrucker;
    Gepäcklabeldrucker, (BTP);
    Laser-Barcode-Handscanner
   sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals
   mit Datenkommunikation über WLAN und aktuelle Mobilfunkstandards und
   weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör.
   Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen:
    bis zu ca. 150 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag
   (Abflug und Ankunft);
    bis zu ca. 15 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer
   Spitzenstunde.
   Das BRS muss spezielle Mindestfunktionalitäten gemäß der AG
   vorgegebenen Leistungsbeschreibung erfüllen, u. a.
    Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim
   jeweiligen Bearbeitungsschritt;
    Tracking der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln
   aus BRS und angeschlossenen Systemen;
    Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints)
   durch den Bediener;
    Austausch dieser Tracking-Daten mit dem Leitrechner der
   Gepäckförderanlage des AG;
    Umfassende Reporting- und Statistik-Funktionen zur Auswertung der
   vorliegenden Daten.
   Bereitstellung durch AG:
    Aktive und passive lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN);
    Stromversorgung 230V;
    Möbelstücke für Workstation-PCs, Laserdrucker und BTPs;
    falls notwendig Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige
   Serverhardware.
   Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum
   Leistungsbeginn die Mindestanzahl von 15 Workstations und 150 Handheld
   Scanner Terminals benötigt wird.
   Der Betrieb muss mindestens 5 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt
   werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe II.2.11).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 24 Monate
   nach Ende der anfänglichen Laufzeit verlängert werden. Die Verlängerung
   muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende
   schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der
   Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er
   hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder
   Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen/Systeme,die innerhalb
   des Sicherheitsbereiches nach §8 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren
   für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden die Auftrags-bzw.
   Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
   Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit
   Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung stellen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für
   die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1)
   Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2)
   Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit
   keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer
   Existenznachweis vorzulegen.
   3)
   Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit
   anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   4)
   Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter
   und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
   BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung
   eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche
   Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären,
   dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
   ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
   inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
   zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
   die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5)
   Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1 dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   Die Umsatzangaben für 1) und 2) sind für jedes der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der
   Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem
   Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres
   anzugeben
   1)
   Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   2)
   Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen
   betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
   dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen
   Geschäftsjahr.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von
   2.900.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
   Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
   addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
   will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.)
   Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
   beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4)
   innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach April 2012, erbracht wurden.
   Bei Vorlage von mehr als einer Referenz hat der Bewerber/BWG eindeutig
   zu kennzeichnen, welche Referenz für die Prüfung der
   Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. 1. Ziffer 1.1), herangezogen
   werden soll.
   2.)
   Nennung des verantwortlichen Projektleiters des Bewerbers/BWG, welche
   im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung und für die
   Implementierung des BRS vorgesehen sind.
   Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von
   persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter
   Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten
   Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform
   erläutert werden.
    --
   Die Darstellung der Unternehmensreferenzen [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer
   1.) und 1.1)] und Referenzen Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt
   III.1.3 Ziffer 2.), 2.1. und 2.2)] hat in Tabellenform zu erfolgen.
   Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner
   Internetseite [4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur
   Verfügung, das von den Bewerbern/BWG genutzt werden soll.
   Je Unternehmensreferenz [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 1.) und 1.1)ff] sind
   folgende Daten anzugeben:
    Name und Adresse des Auftraggebers
    Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit
   Telefonnummer des Ansprechpartners
    Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
    Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
    Anzahl an Workstations u. Handheld Scanner Terminals, die je Referenz
   betrieben werden.
    Benennung und Beschreibung des stattgefundenen Field-Services
   inklusive der Angabe der Wiederherstellungszeiten (der Fieldservice
   muss nicht vom Bewerber/BWG selbst ausgeführt worden sein)
    Benennung und Beschreibung des Helpdesk und des durchgeführten
   Service-Level (Second-Level und/oder Third-Level) inklusive Laufzeit
   und Erreichbarkeitszeiten unter expliziter Angabe der mit dem Kunden
   vereinbarten Wiederherstellungszeiten
   .
   Je Referenz für den Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt III.1.3
   Ziffer 2.) und 2.1.)ff] sind folgende Daten anzugeben:
    Name und Adresse des Auftraggebers
    Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit
   Telefonnummer des Ansprechpartners
    Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
    Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
    Anzahl an Workstations und Handheld Scanner Terminals, die je
   Referenz betrieben werden.
   Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf
   Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen
   Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer
   III.1.3. auch für den Dritten /Nachunternehmer / konzernverbundene
   Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten /
   Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach
   dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen
   für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1.1)
   Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
   Bei der mindestens einen Referenz muss es sich um einen Auftrag
   gehandelt haben, bei dem an Flughäfen:
   a. ein Baggage Reconciliation System mit
   b. mindestens 5 Workstations und
   c. mindestens 30 Handheld Scanner Terminals zur Verfügung gestellt, in
   Betrieb genommen und
   d. mindestens 6 Monate betriebsbereit gehalten wurden.
   e) und ein Helpdesk (Second- und/oder Third-Level-Support) mit einer
   Erreichbarkeit von 24/7 und
   f) einer Wiederherstellungszeit von
   f1) 120 Minuten für zentrale Komponenten (Core/Server) und
   f2) Next Business Day für dezentrale Komponenten (z.B. Handheld Scanner
   Terminals) und
   g) einer Abstimmung mit dem Field-Service (First-Level-Support) und
   h) wurde / wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
   Die Nichterfüllung dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen Punkt III.1.3. Ziffer 1.1.) a) bis h) führt zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   2.1 .)
   Es gelten für den benannten Projektleiter, nachfolgend aufgeführte
   Mindestanforderungen:
   a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche
   Implementierung von mindestens einem vergleichbaren BRS innerhalb der
   letzten 5 Jahr, mithin nach April 2012.
   Vergleichbare BRS sind die, die mindestens BRS-Systeme mit 5
   Workstations und 30 Handheld Scanner Terminals nachweisen.
   b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
   Schrift.
   Sofern der Ansprechpartner des Teilnahmeantrages eine der
   Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. Ziffer 2.1.) a) und b) nicht
   erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG
   eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
   Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
   Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende
   Voraussetzungen erfüllen:
   a) Das einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums
   gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
   b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit
   einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und
   Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio.
   für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl.
   in beiden Fällen 500 000 EUR für Vermögensschäden. Sofern der
   Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur
   Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die
   Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten,
   bzw. abzuschließen.
   c) Die Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
   Schrift für den einzusetzenden Projektleiter ist Voraussetzung.
   Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
   vorliegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/05/2017
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1)
   Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben  *kein Angebot*. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
   2)
   Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
   Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des
   Aktenzeichens EA-2017-144 an die E-Mailadresse
   [5]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.5.2017,
   12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
   sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
   AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von
   Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
   daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
   aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u.
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   3)
   Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
   ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten
   Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
   unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG
   beizufügen.
   4)
   Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in
   deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter
   expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-144 auf dem verschlossenen
   Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
   Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
   der benannten Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax oder in
   elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
   ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
   verwenden.
   5)
   Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
   auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien Datenträger
   beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
   Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
   der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die
   Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u. mit den
   eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   6)
   Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   7)
   Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   8)
   Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   9)
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   10)
   Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
   EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
   zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
   Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
   vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331866-1617
   Fax: +49 331866-1652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden.
   2.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   AG gerügt werden.
   3.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
   Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
   4.
   Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
   Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
   5.
   Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/04/2017
References
   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur
   5. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   6. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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