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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Karlsruhe
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 161080-2017 (ID: 2017042809110885719)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-Karlsruhe: Recycling von Siedlungsabfällen
   2017/S 83/2017 161080
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Karlsruhe Hauptamt
   Karl-Friedrich-Str. 10
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Klaudia Wild
   Telefon: +49 721/133-1595
   E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
   NUTS-Code: DE122
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.karlsruhe.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E35824358
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E35824358
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]https://www.subreport.de/E35824358
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Annahme, Transport, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung von
   Alttextilien.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Stellung von je 3 Wechselbrücken
   je Standort sowie Abholung der durch den Auftraggeber (nachfolgend als
   AG bezeichnet) gesammelten Alttextilien, der Transport zur
   Sortieranlage, Sortierung, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung
   entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
   durch den Auftragnehmer.
   Es ist von einer Sammelmenge von ca. 1 200 Mg pro Jahr auszugehen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Auftragsgegenstand:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Stellung von je 3 Wechselbrücken
   je Standort, sowie Abholung der durch den Auftraggeber (nachfolgend als
   AG bezeichnet) gesammelten Alttextilien, der Transport zur
   Sortieranlage, Sortierung, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung
   entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
   durch den Auftragnehmer.
    Mengen und Qualität
   Es ist von einer Sammelmenge von ca. 1 200 Mg pro Jahr auszugehen.
   Bei den Mengenangaben handelt es sich um das ermittelte
   durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungswerte der
   Alttextilsammlung der letzten Jahre. Die Menge der Alttextilien
   unterliegt jedoch Schwankungen, auf die der AG keinen Einfluss hat, so
   dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind.
   Mögliche Änderungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
   Der AN hat ausschließlich den Anspruch auf die tatsächlich gesammelte
   Menge.
   Die Qualität liegt aus Erfahrungen der letzten Jahre im Bereich der
   durchschnittlichen, marktüblichen Sammelware.
   Grundlage der Abrechnung werden die tatsächlich gesammelten Mengen.
   Dieser Wert kann sowohl nach oben wie nach unten abweichen und nicht
   garantiert werden. Der AN hat ausschließlich den Anspruch auf die
   tatsächlich gesammelte Menge.
    Übernahme, Vorsortierung und Verwertung
   Der AG sammelt die Alttextilien aus den im Stadtgebiet aufgestellten
   Sammelbehältern und verbringt sie zu den beiden Übernahmeorte des AGs
   im Stadtgebiet von Karlsruhe.
   Dort werden die Alttextilien vom AG in vom AN bereitzustellende
   Wechselbrücken verladen. An den beiden Übernahmeorten sind vom
   Auftragnehmer jeweils 3 Wechselbrücken bereit zu stellen. Zur
   Gewährleistung eines reibungslosen Vertragsübergangs erfolgt die erste
   Bereitstellung 1 Woche vor Vertragsbeginn.
   Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach telefonischem Abruf
   durch den AG innerhalb von 48 Stunden durch den AN zu erfolgen. Im
   Gegenzug sind leere Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort
   anzuliefern.
    Übernahmeorte:
   a.) AfA Standort Anlagenverbund Ost Ochsenstr. 12 76227 Karlsruhe b.)
   AfA Standort Deponie West Wikingerstr. 35 76189 Karlsruhe Abholzeiten:
   Montags bis Freitags, mit Ausnahme von Feiertagen 7:00  15:00 Uhr 
   Dokumentation
   Die Gewichtsermittlung der angelieferten Alttextilien erfolgt durch
   Verwiegung beim AG. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die
   monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der
   Wiegemenge erfolgt in elektronischer Form als MS-Excel-Tabelle und wird
   dem AN elektronisch übermittelt. Hierzu ist dem AG nach
   Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse zu nennen.
    Risiko- und Eigentumsübergang
   Der Gefahrenübergang auf den AN erfolgt nach Verwiegung und Verladung
   durch den AG. Das Eigentum an den Textilien geht nach vollständiger
   Bezahlung der Vergütung vom AG an den AN über.
    Fehlwürfe
   Die ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Fehlwürfen obliegt
   dem AN.
   Eine Vorsortierung erfolgt bei der Entnahme aus den Containern durch
   das Personal des AGs. In der Vorsortierung werden Schuhe gebündelt und
   Textilien in Säcke verpackt.
    Verwertung
   Die Alttextilien sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen
   Verwertung zuzuführen. Gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 KrWG erfolgt die
   Verwertung ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des
   KrWG steht. Sortierreste dürfen auch energetisch verwertet werden.
   Die Verwertung unterliegt der Mindestanforderung von 60 % für die
   Wiederverwertung und die stoffliche Verwertung von 15 % für die
   übergebenen Alttextilien.
    Schadstoffnorm
   Die in der Transportkette des AN eingesetzten LKW müssen über eine
   gültige grüne Umweltplakette und mindestens Schadstoffemissionsklasse
   EURO 5 verfügen. Die Schadstoffemissionsklasse der zum Transport
   benutzten Fahrzeuge ist im Angebot anzugeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Wertungssumme / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2017
   Ende: 31/08/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann mit Frist zum 31.3.2018 durch den Auftraggeber um
   weitere 12 Monate schriftlich bis zum 31.8.2019 verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
   1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass 
   nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB
   vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder
   Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder
   Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB
   verurteilt wurde,
    der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   erfüllt hat,
    nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
   vorliegen.
    eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
   Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
    der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
    der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
   Erklärungen in Bezug auf die Eignung
   abgegeben hat.
   2) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach den Vorgaben des
   Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG) 3)
   Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
   Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und
   Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und
   Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
   1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung),
    über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die
   Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben
   verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)  dass, eine
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
   500 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorliegt.
   Soweit keine Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
   Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
   unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt
   wird, abzugeben.
   2) Nachweis zur vertraglichen Anbindung an dem Sortierbetrieb oder
   Offenlegung der Geschäftsanteile an diesem 3) Kopie der
   Betriebshaftpflichtversicherung 4) ggfl. Verzeichnis der Leistungen/
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
   schriftlich nachzuweisen.
   1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung),
    über Referenzprojekte (Mindestens 3):
   Liste geeigneter Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung,
   Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
   Telefonnummer, EmailAdresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit 2)
   Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57
   Kreislaufwirtschaftsgesetz oder gleichwertiger Nachweis 3) Beschreibung
   des Sortierbetriebes sowie der Sortiereinrichtungen und prozesse 4)
   Angabe des Verwertungsortes, der Verwertungsart sowie der
   Verwertungsquote in % 5) Angabe der Schadstoffemissionsklasse der zum
   Transport benutzten Fahrzeuge.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens Schadstoffemissionsklasse EURO 5.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Im Auftragsfall ist eine Vertragserfüllungs- und
   Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme in Form von
   einer Bankbürgschaft zu leisten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/05/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29/05/2017
   Ortszeit: 12:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
   Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport
   ([6]www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt
   über [7]www.subreport.de/E35824358 Eine Angebotsabgabe in Papierform
   ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch
   über subreport/ELViS möglich.
   Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
   Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der
   Vergabeunterlagen zu registrieren.
   Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie
   über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw.
   Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
   Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der
   Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
   Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
   ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der
   Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu
   richten. Auskünfte werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich über das elektronische Vergabinformationssystem ELViS
   erteilt. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
   Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische
   Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Schlossplatz 1-3
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-4049
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.karlsruhe.de
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[9]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
   soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/04/2017
References
   1. mailto:zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de?subject=TED
   2. http://www.karlsruhe.de/
   3. https://www.subreport.de/E35824358
   4. https://www.subreport.de/E35824358
   5. https://www.subreport.de/E35824358
   6. http://www.subreport.de/
   7. http://www.subreport.de/E35824358
   8. mailto:vergabekammer@rpk.karlsruhe.de?subject=TED
   9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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