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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Karlsruhe
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 161080-2017 (ID: 2017042809110885719)
Veröffentlicht: 28.04.2017
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DE-Karlsruhe: Recycling von Siedlungsabfällen
2017/S 83/2017 161080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Karl-Friedrich-Str. 10
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klaudia Wild
Telefon: +49 721/133-1595
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.karlsruhe.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E35824358
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E35824358
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]https://www.subreport.de/E35824358
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Annahme, Transport, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung von
Alttextilien.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Stellung von je 3 Wechselbrücken
je Standort sowie Abholung der durch den Auftraggeber (nachfolgend als
AG bezeichnet) gesammelten Alttextilien, der Transport zur
Sortieranlage, Sortierung, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung
entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
durch den Auftragnehmer.
Es ist von einer Sammelmenge von ca. 1 200 Mg pro Jahr auszugehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Stellung von je 3 Wechselbrücken
je Standort, sowie Abholung der durch den Auftraggeber (nachfolgend als
AG bezeichnet) gesammelten Alttextilien, der Transport zur
Sortieranlage, Sortierung, Verwertung, Vermarktung und Entsorgung
entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
durch den Auftragnehmer.
Mengen und Qualität
Es ist von einer Sammelmenge von ca. 1 200 Mg pro Jahr auszugehen.
Bei den Mengenangaben handelt es sich um das ermittelte
durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungswerte der
Alttextilsammlung der letzten Jahre. Die Menge der Alttextilien
unterliegt jedoch Schwankungen, auf die der AG keinen Einfluss hat, so
dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind.
Mögliche Änderungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der AN hat ausschließlich den Anspruch auf die tatsächlich gesammelte
Menge.
Die Qualität liegt aus Erfahrungen der letzten Jahre im Bereich der
durchschnittlichen, marktüblichen Sammelware.
Grundlage der Abrechnung werden die tatsächlich gesammelten Mengen.
Dieser Wert kann sowohl nach oben wie nach unten abweichen und nicht
garantiert werden. Der AN hat ausschließlich den Anspruch auf die
tatsächlich gesammelte Menge.
Übernahme, Vorsortierung und Verwertung
Der AG sammelt die Alttextilien aus den im Stadtgebiet aufgestellten
Sammelbehältern und verbringt sie zu den beiden Übernahmeorte des AGs
im Stadtgebiet von Karlsruhe.
Dort werden die Alttextilien vom AG in vom AN bereitzustellende
Wechselbrücken verladen. An den beiden Übernahmeorten sind vom
Auftragnehmer jeweils 3 Wechselbrücken bereit zu stellen. Zur
Gewährleistung eines reibungslosen Vertragsübergangs erfolgt die erste
Bereitstellung 1 Woche vor Vertragsbeginn.
Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach telefonischem Abruf
durch den AG innerhalb von 48 Stunden durch den AN zu erfolgen. Im
Gegenzug sind leere Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort
anzuliefern.
Übernahmeorte:
a.) AfA Standort Anlagenverbund Ost Ochsenstr. 12 76227 Karlsruhe b.)
AfA Standort Deponie West Wikingerstr. 35 76189 Karlsruhe Abholzeiten:
Montags bis Freitags, mit Ausnahme von Feiertagen 7:00 15:00 Uhr
Dokumentation
Die Gewichtsermittlung der angelieferten Alttextilien erfolgt durch
Verwiegung beim AG. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die
monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der
Wiegemenge erfolgt in elektronischer Form als MS-Excel-Tabelle und wird
dem AN elektronisch übermittelt. Hierzu ist dem AG nach
Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse zu nennen.
Risiko- und Eigentumsübergang
Der Gefahrenübergang auf den AN erfolgt nach Verwiegung und Verladung
durch den AG. Das Eigentum an den Textilien geht nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung vom AG an den AN über.
Fehlwürfe
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Fehlwürfen obliegt
dem AN.
Eine Vorsortierung erfolgt bei der Entnahme aus den Containern durch
das Personal des AGs. In der Vorsortierung werden Schuhe gebündelt und
Textilien in Säcke verpackt.
Verwertung
Die Alttextilien sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen
Verwertung zuzuführen. Gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 KrWG erfolgt die
Verwertung ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des
KrWG steht. Sortierreste dürfen auch energetisch verwertet werden.
Die Verwertung unterliegt der Mindestanforderung von 60 % für die
Wiederverwertung und die stoffliche Verwertung von 15 % für die
übergebenen Alttextilien.
Schadstoffnorm
Die in der Transportkette des AN eingesetzten LKW müssen über eine
gültige grüne Umweltplakette und mindestens Schadstoffemissionsklasse
EURO 5 verfügen. Die Schadstoffemissionsklasse der zum Transport
benutzten Fahrzeuge ist im Angebot anzugeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Wertungssumme / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2017
Ende: 31/08/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann mit Frist zum 31.3.2018 durch den Auftraggeber um
weitere 12 Monate schriftlich bis zum 31.8.2019 verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass
nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB
vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder
Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB
verurteilt wurde,
der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat,
nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
vorliegen.
eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
2) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG) 3)
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und
Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung),
über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die
Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben
verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) dass, eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
500 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorliegt.
Soweit keine Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt
wird, abzugeben.
2) Nachweis zur vertraglichen Anbindung an dem Sortierbetrieb oder
Offenlegung der Geschäftsanteile an diesem 3) Kopie der
Betriebshaftpflichtversicherung 4) ggfl. Verzeichnis der Leistungen/
Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
schriftlich nachzuweisen.
1) Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung),
über Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung,
Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer, EmailAdresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit 2)
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57
Kreislaufwirtschaftsgesetz oder gleichwertiger Nachweis 3) Beschreibung
des Sortierbetriebes sowie der Sortiereinrichtungen und prozesse 4)
Angabe des Verwertungsortes, der Verwertungsart sowie der
Verwertungsquote in % 5) Angabe der Schadstoffemissionsklasse der zum
Transport benutzten Fahrzeuge.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens Schadstoffemissionsklasse EURO 5.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Im Auftragsfall ist eine Vertragserfüllungs- und
Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme in Form von
einer Bankbürgschaft zu leisten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/05/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/05/2017
Ortszeit: 12:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport
([6]www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt
über [7]www.subreport.de/E35824358 Eine Angebotsabgabe in Papierform
ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch
über subreport/ELViS möglich.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der
Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie
über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw.
Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der
Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der
Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu
richten. Auskünfte werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich über das elektronische Vergabinformationssystem ELViS
erteilt. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische
Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.karlsruhe.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[9]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2017
References
1. mailto:zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de?subject=TED
2. http://www.karlsruhe.de/
3. https://www.subreport.de/E35824358
4. https://www.subreport.de/E35824358
5. https://www.subreport.de/E35824358
6. http://www.subreport.de/
7. http://www.subreport.de/E35824358
8. mailto:vergabekammer@rpk.karlsruhe.de?subject=TED
9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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