Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017042809091185441" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Datenübertragung - DE-Hannover
Datenübertragung
Dokument Nr...: 160804-2017 (ID: 2017042809091185441)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-Hannover: Datenübertragung
   2017/S 83/2017 160804
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Logistik Zentrum Niedersachsen
   Podbielskistr. 166
   Hannover
   30177
   Deutschland
   E-Mail: [1]jacqueline.neubauer@lzn.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYHEM%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bargeldloser Zahlungsverkehr.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0009-DLG/2017-03.25-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72318000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es ist beabsichtigt für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
   eine Rahmenvereinbarung für ein elektronisches DV-gestütztes Verfahren
   für den mobilen Online-Einzug und die Abrechnung von
   Verwarnungsgeldern, Sicherheitsleistungen bei Verfolgung von
   Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Haftbefehlen, sowie
   Apostillenverfahren abzuschließen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung
   sind der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu
   entnehmen.
   Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung 
   Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 48 Monaten in Form
   einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV).
   Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten
   durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; dieses
   wiederum vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Nie-dersachsen
   (ZPD). Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit
   der Erteilung des Zuschlages.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es ist beabsichtigt für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
   eine Rahmenvereinbarung für ein elektronisches DV-gestütztes Verfahren
   für den mobilen Online-Einzug und die Abrechnung von
   Verwarnungsgeldern, Sicherheitsleistungen bei Verfolgung von
   Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Haftbefehlen, sowie
   Apostillenverfahren abzuschließen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung
   sind der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu
   entnehmen.
   Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag laut Leistungsbeschreibung 
   Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 48 Monaten in Form
   einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV).
   Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten
   durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; dieses
   wiederum vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Nie-dersachsen
   (ZPD). Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit
   der Erteilung des Zuschlages.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
   Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
   Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
   hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
   dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
   sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
   Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
   auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
   Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
   (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie
   2014/24/EU) zu erbringen  ohne sich zugleich auf deren
   Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen  , haben sie die
   hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und
   auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen
   und deren Eignung nachzuweisen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
   Einzelnen:
    Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten.
    Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit.
    unterschriebener Entwurf Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).
    Einverständniserklärung, dass sich alle Mitarbeiter, die im Rahmen
   dieses Auftrages die Liegenschaft der ZPD in Hannover betreten, einer
   Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 nach dem Niedersächsischen
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterziehen
    Benennung eines Projektleiters / festen Ansprechpartners o. ä. der
   als ständiger Ansprechpartner für die gesamte Projektzeit zur Verfügung
   steht (spätestens bei Zuschlagserteilung)
    Unterschriebener Entwurf des Vertrages gem. EVB-IT-Standard
    Projektplan inkl. Zeitstrahl
    Aussagekräftiges Rollout-Konzept
    Aussagekräftiges Schulungskonzept.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Zahlung eines Mindestentgelts entsprechend einem für allgemein
   verbindlich erklärten Tarifvertrags gem. § 4 Abs. 1 NTVergG (siehe
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil).
    Beim Einsatz von Nachunternehmen verpflichtet sich der Bieter gem. §
   13 NTVergG die Erklärung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG von
   den Nachunternehmen abzuverlangen soweit der Anteil des Auftrags, der
   auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3 000 EUR (ohne
   Umsatzsteuer) beträgt.
    Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
   Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil).
    Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/05/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/05/2017
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV)  ab einem geschätzten
   Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in
   einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs.
   5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: Angebotsunterlagen im
   Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! von außen
   sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
   Logistik Zentrum Niedersachsen  Landesbetrieb  Außenstelle Hannover,
   Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
   [4]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
   kostenlos heruntergeladen werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYHEM.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
   und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
   Lüneburg
   21310
   Deutschland
   Fax: +49 413115-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4
   GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
   der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10
   Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
   GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber, § 134 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
   und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
   Lüneburg
   21310
   Deutschland
   Fax: +49 413115-2943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/04/2017
References
   1. mailto:jacqueline.neubauer@lzn.de?subject=TED
   2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYHEM%22
   4. http://vergabe.niedersachsen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau