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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Niebüll
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 157064-2017 (ID: 2017042609182180905)
Veröffentlicht: 26.04.2017
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DE-Niebüll: Kommunikationsnetz
2017/S 81/2017 157064
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Breitbandzweckverband Nordfriesland-Nord
Marktstraße 12
Niebüll
25899
Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Südtondern, z. Hd. Herrn Carsten Thiesen
Telefon: +49 4661601100
E-Mail: [1]info@breitband-zweckverband-nf-nord.de
Fax: +49 466160167100
NUTS-Code: DEF0A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betreibermodell Breitbandnetzinfrastruktur.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der BZV Nordfriesland-Nord beabsichtigt in den weißen NGA-Flecken in
den Außenbereichen der Mehrzahl der Gemeinden der Ämter Südtondern und
Mittleres Nordfriesland den Aufbau einer passiven Netzinfrastruktur für
die Breitbandversorgung. Diese soll dem hier gesuchten Betreiber in der
Form einer Dienstleistungskonzession verpachtet werden. Der Betreiber
berät beim Netzaufbau; entgeltliche Planungs- und Bauleistungen sind
jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Betreiber hat die
passive Netzinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und
das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Der
Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 50 Mbit/s
(Ziel: mind. 100 Mbit/s) im Downstream im Rahmen des Netzes
flächendeckend zu gewährleisten. Einzelheiten sind aus Platzgründen den
Vergabeunterlagen zu entnehmen, die öffentlich bereitstehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 12 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07
Hauptort der Ausführung:
Gemeinden in den Gebieten der Ämter Südtondern und Mittleres
Nordfriesland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
S. oben II.1.4 und Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 12 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.6 und II.1.5: Angabe bezieht sich auf einen vorsichtig
angenommenen Netto-Umsatz des Betreibers aus der Verwertung des Netzes
(=Internetversorgung) über 20 Jahre (konservativ, vgl.
Vergabeunterlagen Teil A)
Zu II.2.7: Der Vertragsentwurf sieht Verlängerungsoptionen für den BZV
vor (max. 2 x 5 Jahre) sowie Vorbehalte für Leistungsänderungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C.
Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
geregelt und zu beachten.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3 Steuern und Abgaben
PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL5 Keine Insolvenz o. Ä.
PL6 Keine schweren Verfehlungen
PL7 Keine Vertragsverletzungen
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher
Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J.
Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste Betrieb
TL 2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise
Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im
Referenzzeitraum (letzte 3 Jahre) mit vereinbarter Vertragsdauer von
mind. 7 Jahren
Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren
Projekts im Referenzzeitraum (anfängliche Akquise darf nicht weiter als
2011 zurückliegen).
Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Zu beachten sind insbesondere die Maßgaben des EU-Beihilferechts
(NGA-Rahmenregelung) und ggf. Zuwendungsrechts (Bundesförderprogramm),
insbes. die Gewährung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene.
Zudem hat der Betreiber den BZV bei Netzplanung und -aufbau
unentgeltlich zu beraten, um eine optimal betriebsfähige Netzstruktur
zu erreichen.
Die Durchführung der Investitionen wird durch Rücktrittsrechte von
einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht.
Zu diesen und weiteren Bedingungen vgl. die Vergabeunterlagen, insbes.:
Entwurf Pacht- und Betreibervertrag sowie Leistungsbeschreibung u.
Anlagen. Diese Dokumente unterliegen den Verhandlungen im Rahmen der
Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A).
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 30/05/2017
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aus Platzgründen wird auf die öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen verwiesen, insb. Teil A (Verfahrensregeln), die auch
Details für den Teilnahmewettbewerbs enthalten.
Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt (Teilnahmewettbewerb und
Verhandlungsverfahren).
Zunächst sind schriftlich Teilnahmeanträge mit den geforderten
Nachweisen zu stellen (Formulare unter Internetadresse I.3). Während
des Teilnahmewettbewerbs werden Antworten auf Fragen unter der Adresse
gem. I.3 veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Die Frist zu IV.2.2 ist die Frist zur Bewerbung (=Teilnahmeantrag).
Eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist
ausgeschlossen. Einzelheiten zu den Kommunikationsmitteln sind in den
Vergabeunterlagen geregelt.
Ein Kostenersatz/Entgelt für die Beteiligung am Verfahren wird nicht
gewährt.
Die Aufhebung des Verfahrens und die Nichterteilung des Zuschlags
bleiben gem. § 32 KonzVgV vorbehalten, insbes. mangels
Wirtschaftlichkeit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Technologie
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [4]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber hier: Konzessionsgeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber hier: Konzessionsgeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
hier: Konzessionsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers hier: des Konzessionsgebers , einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des
Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB,
also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation
und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig
erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
(Konzessions-)Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber hier: Konzessionsgeber über den Abschluss
des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber hier: Konzessionsgeber die
Auftragsvergabe hier: Konzessionsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2017
References
1. mailto:info@breitband-zweckverband-nf-nord.de?subject=TED
2. http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de/
3. http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de/
4. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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