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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Niebüll
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 157064-2017 (ID: 2017042609182180905)
Veröffentlicht: 26.04.2017
*
  DE-Niebüll: Kommunikationsnetz
   2017/S 81/2017 157064
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Breitbandzweckverband Nordfriesland-Nord
   Marktstraße 12
   Niebüll
   25899
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Amt Südtondern, z. Hd. Herrn Carsten Thiesen
   Telefon: +49 4661601100
   E-Mail: [1]info@breitband-zweckverband-nf-nord.de
   Fax: +49 466160167100
   NUTS-Code: DEF0A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betreibermodell Breitbandnetzinfrastruktur.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der BZV Nordfriesland-Nord beabsichtigt in den weißen NGA-Flecken in
   den Außenbereichen der Mehrzahl der Gemeinden der Ämter Südtondern und
   Mittleres Nordfriesland den Aufbau einer passiven Netzinfrastruktur für
   die Breitbandversorgung. Diese soll dem hier gesuchten Betreiber in der
   Form einer Dienstleistungskonzession verpachtet werden. Der Betreiber
   berät beim Netzaufbau; entgeltliche Planungs- und Bauleistungen sind
   jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Betreiber hat die
   passive Netzinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und
   das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Der
   Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 50 Mbit/s
   (Ziel: mind. 100 Mbit/s) im Downstream im Rahmen des Netzes
   flächendeckend zu gewährleisten. Einzelheiten sind aus Platzgründen den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen, die öffentlich bereitstehen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 12 600 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF07
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinden in den Gebieten der Ämter Südtondern und Mittleres
   Nordfriesland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   S. oben II.1.4 und Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 12 600 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.6 und II.1.5: Angabe bezieht sich auf einen vorsichtig
   angenommenen Netto-Umsatz des Betreibers aus der Verwertung des Netzes
   (=Internetversorgung) über 20 Jahre (konservativ, vgl.
   Vergabeunterlagen Teil A)
   Zu II.2.7: Der Vertragsentwurf sieht Verlängerungsoptionen für den BZV
   vor (max. 2 x 5 Jahre) sowie Vorbehalte für Leistungsänderungen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C.
   Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
   Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
   geregelt und zu beachten.
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   PL1 Unternehmensprofil
   PL2 Keine Straftaten
   PL3 Steuern und Abgaben
   PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
   PL5 Keine Insolvenz o. Ä.
   PL6 Keine schweren Verfehlungen
   PL7 Keine Vertragsverletzungen
   Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher
   Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
   Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten.
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   WL 1 Haftpflichtversicherung
   WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
   WL 3 Bankerklärung oder Rating
   Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J.
   Vertriebserfahrung/Referenzen.
   Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten.
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   TL1 Referenzliste Betrieb
   TL 2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise
   Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im
   Referenzzeitraum (letzte 3 Jahre) mit vereinbarter Vertragsdauer von
   mind. 7 Jahren
   Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren
   Projekts im Referenzzeitraum (anfängliche Akquise darf nicht weiter als
   2011 zurückliegen).
   Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Zu beachten sind insbesondere die Maßgaben des EU-Beihilferechts
   (NGA-Rahmenregelung) und ggf. Zuwendungsrechts (Bundesförderprogramm),
   insbes. die Gewährung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene.
   Zudem hat der Betreiber den BZV bei Netzplanung und -aufbau
   unentgeltlich zu beraten, um eine optimal betriebsfähige Netzstruktur
   zu erreichen.
   Die Durchführung der Investitionen wird durch Rücktrittsrechte von
   einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht.
   Zu diesen und weiteren Bedingungen vgl. die Vergabeunterlagen, insbes.:
   Entwurf Pacht- und Betreibervertrag sowie Leistungsbeschreibung u.
   Anlagen. Diese Dokumente unterliegen den Verhandlungen im Rahmen der
   Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 30/05/2017
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Aus Platzgründen wird auf die öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen verwiesen, insb. Teil A (Verfahrensregeln), die auch
   Details für den Teilnahmewettbewerbs enthalten.
   Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt (Teilnahmewettbewerb und
   Verhandlungsverfahren).
   Zunächst sind schriftlich Teilnahmeanträge mit den geforderten
   Nachweisen zu stellen (Formulare unter Internetadresse I.3). Während
   des Teilnahmewettbewerbs werden Antworten auf Fragen unter der Adresse
   gem. I.3 veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
   Die Frist zu IV.2.2 ist die Frist zur Bewerbung (=Teilnahmeantrag).
   Eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist
   ausgeschlossen. Einzelheiten zu den Kommunikationsmitteln sind in den
   Vergabeunterlagen geregelt.
   Ein Kostenersatz/Entgelt für die Beteiligung am Verfahren wird nicht
   gewährt.
   Die Aufhebung des Verfahrens und die Nichterteilung des Zuschlags
   bleiben gem. § 32 KonzVgV vorbehalten, insbes. mangels
   Wirtschaftlichkeit.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [4]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
   Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
    hier: Konzessionsgeber  gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers  hier: des Konzessionsgebers , einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
   spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des
   Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB).
   Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB,
   also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation
   und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig
   erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   (Konzessions-)Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  über den Abschluss
   des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  die
   Auftragsvergabe  hier: Konzessionsvergabe  im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/04/2017
References
   1. mailto:info@breitband-zweckverband-nf-nord.de?subject=TED
   2. http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de/
   3. http://www.breitband-zweckverband-nf-nord.de/
   4. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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