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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Viersen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 154690-2017 (ID: 2017042509201579084)
Veröffentlicht: 25.04.2017
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DE-Viersen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2017/S 80/2017 154690
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
Viersen
41747
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bruno Wesch
Telefon: +49 2162-391421
E-Mail: [1]bruno.wesch@kreis-viersen.de
Fax: +49 2162-391061
NUTS-Code: DEA1E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kreis-viersen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
assmann GmbH
Baroper Str. 237
Dortmund
44227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Dern
Telefon: +49 231-75445333
E-Mail: [4]dern@assmanngruppe.com
Fax: +49 231-754455333
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.vergabe.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau des Kreisarchivs Viersen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kreis Viersen beabsichtigt den Neubau eines Kreisarchives, welches
dem Kreis sowie den kreisangehörigen Städten Kempen, Nettetal,
Tönisvorst, Viersen, Willich und den Gemeinden Brüggen, Grefrath,
Niederkrüchten, Schwalmtal zur Archivierung von Unterlagen dienen soll.
Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen
Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im
laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20
Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren
vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber
als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Kreis Viersen erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb
zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit
der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude
und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach
Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils
mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 5 nach § 34 (Objektplanung)
HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen
Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
Bewerbungsfrist bis zum 24.5.2017, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag
eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des
Teilnahmeantrags beim Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, Kontaktdaten
s. o.). Teilnahmeanträge können per Post, per Fax oder per E-Mail
eingereicht werden.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet
unter der Adresse
[6]http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
heruntergeladen werden kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten:
Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon-
und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am
Wettbewerb teilnehmen wird;
Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Architekt;
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW
2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw.
Nachunternehmer);
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum
Wettbewerb nicht notwendig.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit außen deutlich sichtbarer
Aufschrift Wettbewerb Kreisarchiv Viersen bei dem für die Einreichung
der Teilnahmeanträge zuständigen Wettbewerbsbetreuer (assmann GmbH, s.
o.) einzureichen. Alternativ sind per Telefax oder E-Mail eingereichte
Teilnahmeanträge zulässig. Auch
diese sind deutlich mit o. g. Kennwort Wettbewerb Kreisarchiv Viersen
zu versehen. Bewerbungen per Mail sind ausschließlich als Scan im
pdf-Format zugelassen. Das Original ist auf Anfrage nachzureichen. Es
werden keine Eingangsbestätigungen für die Bewerbungen ausgestellt.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 15
Wettbewerbsteilnehmern sowie drei weiteren Bewerbern als potentiellen
Nachrückern nach dem unter o. g. Link im Bewerbermemorandum
beschriebenen Verfahren.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt (vgl. Erläuterungen unter o. g. Link im
Bewerbermemorandum).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ASA Alexander Schwab Architekten, Unterhaching
Banz + Riecks Architekten BDA, Bochum
Dichter Architektur, Berlin
Hänel furkert architekten Partnerschaft, Dresden
Waechter + Waechter Architekten BDA, Darmstadt
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt,
wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
Städtebauliche und architektonische Qualität;
Raumprogramm und Funktionalität;
Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2017
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 13/06/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 50 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 20 000 EUR;
2. Preis: 12 500 EUR;
3. Preis: 7 500 EUR;
2 Anerkennungen à: 5 000 EUR.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dr. Andreas Coenen, Landrat, Kreis Viersen
Ingo Schabrich, Kreisdirektor, Kreis Viersen
Sabine Anemüller, Bürgermeisterin, Stadt Viersen
Heiner Farwick, Architekt, Präsident des BDA, Ahaus
Frank Brünsing, Architekt, Krefeld
Beatrice Kamper, Stadtplanerin, Technische Beigeordnete, Stadt Viersen
Univ.-Prof. ir. Wim van den Bergh, Architekt, Aachen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere Informationen finden sich unter
[7]http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121 im
Bewerbermemorandum.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 0221-1473053
E-Mail: [8]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 0221-1472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren
unterlegenen Bieter über den Grund
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert
hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen
sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 0221-1473053
E-Mail: [9]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 0221-1472889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2017
References
1. mailto:bruno.wesch@kreis-viersen.de?subject=TED
2. http://www.kreis-viersen.de/
3. http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
4. mailto:dern@assmanngruppe.com?subject=TED
5. http://www.vergabe.assmanngruppe.com/
6. http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
7. http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
8. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
9. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
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