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Ausschreibung: Schulungsseminare - DE-Hamburg
Schulungsseminare
Dokument Nr...: 154299-2017 (ID: 2017042509080577780)
Veröffentlicht: 25.04.2017
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  DE-Hamburg: Schulungsseminare
   2017/S 80/2017 154299
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Behörde für Schule und Berufsbildung
   Hamburger Straße 41
   Hamburg
   22083
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibungen@bsb.hamburg.de
   Fax: +49 40427966183
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.hamburg.de/bsb/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.hamburg.de/ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.bieterportal.hamburg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   EDV-Schulungen und EDV-Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte
   Menschen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   80522000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung von behinderungsgerechten individuellen EDV-Schulungen und
   EDV-Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Menschen im
   Arbeitsleben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80522000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)  Behörde für Arbeit, Soziales,
   Familie und Integration/Integrationsamt Hamburg (kurz: Integrationsamt
   Hamburg)  als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über die Durchführung von behinderungsgerechten
   individuellen EDV-Schulungen und EDV-Unterstützungsleistungen für
   schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2017
   Ende: 30/09/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 30.9.2021.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/05/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/05/2017
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
   Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der
   Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht unverzüglich
   gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht
   später als 10 Kalendertage nach
   Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist
   gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
   mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/04/2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@bsb.hamburg.de?subject=TED
   2. http://www.hamburg.de/bsb/
   3. http://www.hamburg.de/ausschreibungen/
   4. http://www.bieterportal.hamburg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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