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Ausschreibung: Sensoren - DE-Offenbach
Sensoren
Dokument Nr...: 153783-2017 (ID: 2017042509023877241)
Veröffentlicht: 25.04.2017
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  DE-Offenbach: Sensoren
   2017/S 80/2017 153783
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst
   Frankfurter Straße 135
   Offenbach
   63067
   Deutschland
   Telefon: +49 69-80623073
   E-Mail: [1]Beschaffung@dwd.de
   NUTS-Code: DE713
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.dwd.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Meteorologie
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Innovationspartnerschaft Hagelsensor.
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV-15/2017-POE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35125100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben wir eine Innovationspartnerschaft mit einem Bieter mit
   dem Zweck der Erstellung eines Hagelsensors gemäß Patent des Deutschen
   Wetterdienstes und ggfs. der anschließenden Lieferung von Seriengeräten
   und dem Lizenz-Vertrieb der Sensoren.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alle bekannten marktgängigen Sensoren und Detektoren für die Erfassung
   von Hagel basieren auf der Verwendung einer geschlossenen Prallfläche
   (ähnlich einer Trommel), auf der ein Hagelkorn beim Auftreffen ein
   lauteres Geräusch erzeugt als ein Wassertropfen. Das akustische Signal
   wird mit einem eingebauten Mikrofon abgenommen und in einer
   nachgeschalteten Elektronik bezüglich des Signalpegels ausgewertet.
   Frühere Versuche beim DWD mit einem derartigen Detektor der Firma
   Sommer ([5]www.sommer.at) haben ergeben, dass auch ein starker
   Regenschauer ähnlich hohe Geräuschpegel erzeugen kann wie ein leichter
   Hagelschauer. Außerdem enthält ein Hagelschauer in aller Regel auch
   Regeltropfen, welche auf einer geschlossenen Fläche einen Wasserfilm
   ausbilden, der den Aufprall von Hagelkörnern dämpft und auch die
   Ablagerung von Hagelkörnern auf der Prallfläche begünstigt, was
   ebenfalls zu einer Dämpfung führt.
   Dies hat im DWD zu der Überlegung geführt, die Prallfläche derart zu
   modifizieren, dass bei der Wechselwirkung eines Hagelkorns mit der
   Prallfläche deutlich mehr Impuls übertragen wird als bei der
   Wechselwirkung mit einem Regentropfen und eine Ablagerung von
   Flüssigwasser und/oder Hagelkörnern möglichst unterbunden wird. Eine
   ideale geometrische Struktur hierfür stellt ein dünner Draht dar. Um
   das entsprechende Gerät bei einer Messfläche von mindestens 100 cm^2
   kompakt zu halten, wurde die Idee entwickelt mehrere Drähte parallel zu
   spannen. Die Abnahme der Schwingungsinformation kann berührungslos
   durch einen induktiven Tonabnehmer erfolgen.
   Versuche mit einem ersten Prototypen bestätigten die Wirksamkeit dieser
   Methode und führten dazu, dass der DWD einen Patentantrag hierfür
   stellte.
   Da bisher am Markt kein derartiger Hageldetektor verfügbar ist und im
   Messnetz des DWD ein hoher Bedarf besteht, hat sich der DWD dazu
   entschlossen, erste Geräte im Rahmen einer Innovationspartnerschaft
   herstellen zu lassen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Option zur Lieferung der Seriengeräte.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Innovationspartnerschaft
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/05/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 09/06/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-9499421
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass
   die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen
   Auftraggeber eingehalten werden.
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
   öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3
   Nr. 2-3 GWB).
   Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15
   Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
   zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
   Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
   öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
   Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/04/2017
References
   1. mailto:Beschaffung@dwd.de?subject=TED
   2. http://www.dwd.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
   5. http://www.sommer.at/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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