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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Frankfurt am Main
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 106508-2017 (ID: 2017032209124919184)
Veröffentlicht: 22.03.2017
*
  DE-Frankfurt am Main: Softwarepaket und Informationssysteme
   2017/S 57/2017 106508
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Beschaffung von Microsoft Office 365
   Frankfurt am Main
   Deutschland
   E-Mail: [1]bettina.hainthaler@deutschebahn.com
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Microsoft Office 365.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   DB Systel GmbH beabsichtigt für den DB Konzern betriebenen IT-Systeme
   im Office-Umfeld eine von Geräte- und Betriebssystemen unabhängige
   Angebotskombination aus Online-Diensten, Office-Webanwendungen und
   Desktopapplikationen zu beschaffen. Bestandteil ist eine
   Geräteunabhängige Bereitstellung cloudbasierter Office-Anwendungen,
   Onlinedienste, Webanwendungen, Desktopapplikationen und
   Speichermöglichkeiten, die sich abhängig von ihrer
   Vertraulichkeitseinstufung inner- od. außerhalb der eigen betriebenen
   RZ befinden können. Neben Ausfall- und Datensicherheit stehen die
   Nutzerfreundlichkeit bei der Bedienung der einzelnen Komponenten bzw.
   deren Gesamtheit ebenso im Vordergrund wie die Integration in
   bestehende Nutzermanagement- und Identitätsmanagementsysteme.
   Kompatibilität, Integration u. Koexistenz der neuen Dienste u
   Funktionen mit d vorhandenen Dokumentenformaten u bestehenden IT
   Systemen muss vorausgesetzt werden, um d. bestehenden Geschäftsprozesse
   d. DB Konzern nicht zu gefährden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   S. II.1.4.
   Die Begründung für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, finden Sie unter
   [3]https://www.dropbox.com/s/qj01l8259j1eeja/EU_Bekanntmachung_DB%20Sma
   rt%20Workplace%20Beschaffung.pdf?dl=0
   Bei Fragen oder technischen Probleme wenden Sie sich bitte umgehend an
   unter Abschnitt 1 genannte Kontaktperson.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Wie die Markterforschung des Auftraggebers, Anbietergespräche und
   Produktevaluierungen innerhalb von Praxistests eindeutig ergeben haben,
   erfüllt ausschließlich das Produkt Microsoft Office 365 die
   technischen Funktionalitäten, die aus Sicht des Auftraggebers zwingend
   gegeben sein müssen.,
   Ausschließlich die Lösung Microsoft Office 365 ermöglicht die
   uneingeschränkte Editierbarkeit von Dokumenten auf unterschiedlichen
   Geräten und Plattformen, bietet die geforderten Datenschutz- und
   Verschlüsselungsfunktionen sowie den parallelen Betrieb und
   Synchronisation von lokaler- und cloudbasierter Datenhaltung. Darauf
   kann die DB aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht verzichten. Für
   detaillierte Informationen s.
   [4]https://www.dropbox.com/s/qj01l8259j1eeja/EU_Bekanntmachung_DB%20Sma
   rt%20Workplace%20Beschaffung.pdf?dl=0
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   31/03/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Microsoft Ireland Operations Limited
   Irland
   Irland
   E-Mail: [5]fnikifor@microsoft.com
   NUTS-Code: IE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § GWB 135 Unwirksamkeit [Auszug]
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union
   vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   § GWB 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2017
References
   1. mailto:bettina.hainthaler@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/
   3. https://www.dropbox.com/s/qj01l8259j1eeja/EU_Bekanntmachung_DB%20Smart%20Workplace%20Beschaffung.pdf?dl=0
   4. https://www.dropbox.com/s/qj01l8259j1eeja/EU_Bekanntmachung_DB%20Smart%20Workplace%20Beschaffung.pdf?dl=0
   5. mailto:fnikifor@microsoft.com?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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