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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Regensburg
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 105989-2017 (ID: 2017032209085218694)
Veröffentlicht: 22.03.2017
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DE-Regensburg: Schlammentsorgung
2017/S 57/2017 105989
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Regensburg, Vergabeamt
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeamt
Telefon: +49 941/507-5629
E-Mail: [1]vergabestelle@regensburg.de
Fax: +49 941/507-4629
NUTS-Code: DE232
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.regensburg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.vergabe-bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
17 E 007 Thermische Verwertung von Klärschlamm.
Referenznummer der Bekanntmachung: 17 E 007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Siehe II.2.4).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232
Hauptort der Ausführung:
Klärwerk Regensburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsumfang:
Organisation der Klärschlammverwertung einschließlich der lückenlosen
Dokumentation;
Beladung der Transportfahrzeuge aus den Klärschlammsilos;
Transport des Klärschlammes ab der Übergabestelle zur
Verwertungsstelle;
ggf. Zwischenlagerung des Klärschlammes bei der Verwertungsstelle;
thermische Verwertung in geeigneten dafür zugelassenen Anlagen;
Entsorgung der Reststoffe.
Die jährliche Klärschlammmenge beträgt ca. 19 000 Tonnen.
Werktäglich sind zwischen 55 t und 120 t pro Tag abzufahren.
Vertragslaufzeit:
Feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2017 bis 31.12.2018.
Optionale vierteljährliche Vertragsverlängerung mit sukzessiver
Reduktion der Entsorgungsmenge.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2017
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe II.2.4) bzw. Leistungsbeschreibung Seite 104, Ziffer 10
Vertragslaufzeit.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach
Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG);
für die Verwertung: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 52
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG);
für Abfuhr: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 52
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG);
Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen
Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten
Klärschlammmenge und Laufzeit;
Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung
mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n;
Bei einem Vermittlungsgeschäft nach § 50 des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes ist vor Ausführung dieses Geschäftes dem AG die
Maklergenehmigung vorzulegen.
Folgende Nachweise sind auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers
innerhalb von sechs Kalendertagen einzureichen:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung des AN i. H. v. 2 500 000 EUR
für Personen- und/oder Sachschäden, Vermögensschäden bis 100 000 EUR,
je Versicherungsfall im Versicherungsjahr;
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Eigenerklärung, Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren
erbrachten Leistungen, mit Angabe des Auftraggebers, Art und Umfang der
Leistung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die von der der Vergabestelle anzufordernden Vergabeunterlagen sind
zwingend zu verwenden.
Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 7 des Angebotsvordrucks),
soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist. Für
Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2017
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/04/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende
Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n
und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n
(§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die
von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz
Vertretungsberechtigter:
nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR,
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3
des Dritten Buches Sozialgesetzbuchmit einer Geldbuße von wenigstens 2
500 EUR,
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a
oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass
diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige
Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche
in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt
einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand
unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem
Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder
Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder
E-Mail unter [4]vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von
Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf
[5]www.vergabe-bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse
kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine
Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck
oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der
betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und
Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum
Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an
den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen
Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir
Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform
[6]www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie
werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein
Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Regensburg, Vergabeamt
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Telefon: +49 9415075629
E-Mail: [7]vergabestelle@regensburg.de
Fax: +49 9415074629
Internet-Adresse:[8]http://www.regensburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2017
References
1. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
2. http://www.regensburg.de/
3. http://www.vergabe-bayern.de/
4. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
5. http://www.vergabe-bayern.de/
6. http://www.vergabe.bayern.de/
7. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
8. http://www.regensburg.de/
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