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Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Berlin
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 104385-2017 (ID: 2017032109231617702)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
DE-Berlin: Öffentlichkeitsarbeit
2017/S 56/2017 104385
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
Berlin
10557
Deutschland
E-Mail: [1]Tobias.Dueskow@50hertz.com
Fax: +49 3051502616
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.50hertz.com/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Ausschreibungsunterlagen%20Unt
erstützung%20Öffentlichkeitsbeteiligung%20Offshore_UW.zip
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Offshore-Projekten und
Umspannwerken.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Offshore-Vorhaben Cluster Westlich Adlergrund 1 und 2 sowie der
Hansa Power Bridge (Los 1) zum einen sowie zum anderen zu den
verschiedenen Umspannwerken (Los 2) in der 50Hertz-Regelzone soll die
Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt werden. Dazu zählen u. a. die
Stakeholderanalyse, Konzeption und Umsetzung verschiedener
Informations- und Dialogformate bis hin zu Informationsmaterialien.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offshore-Projekte
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
NUTS-Code: DE8
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, deutsche Ostseeküste.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für die Unterstützung der
Information und des Dialogs zum Vorhaben Ostwind 1 und 2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung: 4 x 6 Monate.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer
Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte
werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben
erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung
vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes
Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70
Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht
ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl
von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer
zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso
behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bewerber bis zur Höchstzahl von 8 zu erweitern, wenn es sachgerechte
Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in
formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich
unzureichende und inhaltlich unvollständige Teilnahmeanträge
auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die derart fehlerhafte
Teilnahmeanträge vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf
eine solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um
Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der vorgegebenen Frist
wie nachgefragt zu korrigieren. Der Sektorenauftraggeber behält sich
weiter vor, Bewerber, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht
fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine
Korrektur zu geben. Ebenso ist es denkbar, dass der Auftraggeber bei
einer misslungenen Korrektur den Ausschluss des Teilnehmers
entscheidet. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach
inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die
nachgefragten bzw. vorgelegten Eignungsnachweise. Er behält sich vor,
andere als die vorgelegten Informationen für die Eignungsprüfung
heranzuziehen. Das können z. B. Erkenntnisse von anderen als den
genannten ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern des Bewerbers sein
oder eigene Erfahrungen, die der Sektorenauftraggeber mit dem Bewerber
gesammelt hat. Insbesondere die Prüfung der vom Bewerber vorgesehenen
Einbeziehung anderer Unternehmen behält sich der Sektorenauftraggeber
vor; dabei wird u. a. bedeutsam sein, ob ein Bewerber kritische
Aufgaben nicht selbst wird übernehmen müssen, was der
Sektorenauftraggeber nach Sichtung des Teilnahmeantrags bewerten wird.
Er wird gegebenenfalls weitere Erklärungen bzw. Nachweise zu verlangen,
z. B. von einem Nachunternehmen. Für Nachforderungen gelten dieselben
Regeln wie unter II.2.9) Ablauf der Prüfung (1).
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf
Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, richtet sich nach dem in II.2.9) der
Bekanntmachung bezeichneten Verfahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional soll das Projekt KF CGS unterstützt werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umspannwerke
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
NUTS-Code: DE8
NUTS-Code: DE4
NUTS-Code: DE6
NUTS-Code: DED
NUTS-Code: DEE
NUTS-Code: DEG
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für die Unterstützung der
Information und des Dialogs zu Umspannwerksprojekten in der
50Hertz-Regelzone.
Dazu gehören u. a.:
Stakeholdermanagement, inkl. Analyse, Dialog und Reporting/
Evaluation,
Konzeption und Umsetzung von Stakeholderforen,
Fachlich- und methodische Kombination von Stakeholder- und
Issuemanagement.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung: 4 x 6 Monate.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer
Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte
werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben
erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung
vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes
Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70
Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht
ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl
von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer
zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso
behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bewerber bis zur Höchstzahl von 8 zu erweitern, wenn es sachgerechte
Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in
formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich
unzureichende und inhaltlich unvollständige Teilnahmeanträge
auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die derart fehlerhafte
Teilnahmeanträge vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf
eine solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um
Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der vorgegebenen Frist
wie nachgefragt zu korrigieren. Der Sektorenauftraggeber behält sich
weiter vor, Bewerber, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht
fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine
Korrektur zu geben. Ebenso ist es denkbar, dass der Auftraggeber bei
einer misslungenen Korrektur den Ausschluss des Teilnehmers
entscheidet. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach
inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die
nachgefragten bzw. vorgelegten Eignungsnachweise. Er behält sich vor,
andere als die vorgelegten Informationen für die Eignungsprüfung
heranzuziehen. Das können z. B. Erkenntnisse von anderen als den
genannten ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern des Bewerbers sein
oder eigene Erfahrungen, die der Sektorenauftraggeber mit dem Bewerber
gesammelt hat. Insbesondere die Prüfung der vom Bewerber vorgesehenen
Einbeziehung anderer Unternehmen behält sich der Sektorenauftraggeber
vor; dabei wird u. a. bedeutsam sein, ob ein Bewerber kritische
Aufgaben nicht selbst wird übernehmen müssen, was der
Sektorenauftraggeber nach Sichtung des Teilnahmeantrags bewerten wird.
Er wird gegebenenfalls weitere Erklärungen bzw. Nachweise zu verlangen,
z. B. von einem Nachunternehmen. Für Nachforderungen gelten dieselben
Regeln wie unter II.2.9) Ablauf der Prüfung (1).
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf
Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, richtet sich nach dem in II.2.9) der
Bekanntmachung bezeichneten Verfahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind nach Maßgabe der Formanforderungen gemäß
Punkt VI.3) der EU-Bekanntmachung die folgenden Bescheinigungen,
Unterlagen, Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben einzureichen:
1. Aktueller Handelsregisterauszug, soweit Registrierungspflicht
besteht, oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen
Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Sofern keine
Registrierungspflicht besteht, Nennung der Gesellschafts- bzw.
Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und
Beteiligungsstrukturen (soweit möglich).
2. Schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift
folgenden Inhalts: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB bestehen.
3. Schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift
folgenden Inhalts: Erklärung, mit welcher der Bewerber zusichert, dass
er die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags in
deutscher Sprache durchführen kann und die vollständige Dokumentation
in deutscher Sprache und beglaubigter englischer Übersetzung erstellen
kann.
4. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung (Eigenerklärung) über
die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie etwaiger tariflicher
Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter einzureichen.
Sämtliche Nachweise nach dieser Ziffer III.1.1) sind
Mindestbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht
älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung).
2. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebs-
und einer Berufshaftpflichtversicherung unter Nennung der
Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode)
für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden. Für die
Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestversicherungssumme von
10 000 000 EUR (pro Schadenfall, 2-fach maximiert) nachzuweisen.
3. Eigenerklärung, dass die Berufshaftpflichtversicherungssumme im
Auftragsfall auf mindestens 500 000 EUR erhöht wird.
4. Übergabe der Geschäftsberichte, alternativ der Bilanzen, der letzten
beiden Geschäftsjahre, sowie Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 vollen Geschäftsjahren.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind
Mindestbedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 1:
1. Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bieter jeweils
durch 3 aussagekräftige Referenzen als Projektsprecher o. ä.
nachgewiesen werden. Die Referenzliste ist in tabellarischer Form mit
Beschreibung der erbrachten Leistung (Methodik), Nennung von
Ansprechpartnern einschließlich Adressen und Telefonnummern und
Auftragsvolumen in Mio. EUR einzureichen.
2. Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal über
verhandlungssichere Anwendung der deutschen und der englischen Sprache
verfügt.
3. Eigenerklärung, dass ein belastbares Stakeholder-Netzwerk in
Mecklenburg-Vorpommern und der betroffenen Region vorhanden ist.
4. Die Verfügbarkeit von eigenen Fachleuten und Experten für die
Leistung der in II.2.4) genannten Tätigkeiten muss nachgewiesen werden:
Hierfür soll eine Liste mit folgenden Spalten mit dem Teilnahmeantrag
eingereicht werden: Name, Qualifikation, Zertifizierung (z. B. PMI,
BOSIET Offshore Training, etc.) und Beratungsschwerpunkt.
5. Zertifikat eines aktuell gültigen BOSIET Offshore Trainings (oder
vergleichbar) des für die Leistungserbringung vorgesehenen
Mitarbeiters.
Los 2:
1. Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bieter jeweils
durch 5 aussagekräftige Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) mit
vergleichbarer Aufgabenstellung aus vergleichbaren
Infrastrukturbranchen nachgewiesen werden. Die Referenzliste ist in
tabellarischer Form mit Beschreibung der erbrachten Leistung
(Methodik), Nennung von Ansprechpartnern einschließlich Adressen und
Telefonnummern und Auftragsvolumen in Mio. EUR einzureichen.
2. Die Verfügbarkeit von eigenen Fachleuten und Experten für die
Leistung der in II.2.4) genannten Tätigkeiten muss nachgewiesen werden:
Hierfür soll eine Liste mit folgenden Spalten mit dem Teilnahmeantrag
eingereicht werden: Name, Qualifikation, Zertifizierung (z. B. PMI,
etc.) und Beratungsschwerpunkt.
Alle hier aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in
Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben, in dem mind. die Umsatz- und
Beschäftigtenangaben enthalten sind.
(2) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils
hintereinander zu a), b) usw.
(3) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann
jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(4) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann
jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten
VI. 3) c) (5).
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI. 3) c) (4).
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien werden in Punkt VI. 3)
fortgesetzt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsverkehr in EUR.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2017
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, schriftlich und zudem auf
einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag
vorzulegen. Der Umschlag muss mit dem Wort vertraulich gekennzeichnet
an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein
und die von der EU vergebene Nummer der Bekanntmachung muss aufgetragen
sein. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht
berücksichtigt. Bei Zweifelsfragen gilt die schriftliche Version des
Teilnahmeantrags.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags.
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum
des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.
B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare
Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch
entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten
Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter
Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich
nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare
Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und auf Deutsch zu
erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig
ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der
Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer
III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine
Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur
von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine
gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen
ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur
Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für
Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für
Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung
anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere
Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im
Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung
erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber
verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche
anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die
Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer
Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie
der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen
vorgesehen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160
Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett
wiedergegeben. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind..
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2017
References
1. mailto:Tobias.Dueskow@50hertz.com?subject=TED
2. http://www.50hertz.com/
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