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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Oberkirch
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 104443-2017 (ID: 2017032109222717607)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
DE-Oberkirch: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 56/2017 104443
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Verordnung 2007/1370
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Oberkirch
Eisenbahnstr. 1
Kontaktstelle(n): Stadt Oberkirch
Zu Händen von: Herrn Mathias Benz
77704 Oberkirch
Deutschland
Telefon: +49 780282240
E-Mail: [1]m.benz@oberkirch.de
Fax: +49 780282414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.oberkirch.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Busverkehrsleistungen des Linienbündels Ringbus Oberkirch.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Oberkirch
(Ortenaukreis).
NUTS-Code DE134
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Ringbus-Linie 1: Oberkirch Tiergarten Haslach Stadelhofen
Zusenhofen Nußbach Bottenau Oberkirch;
Ringbus-Linie 2: Oberkirch Bottenau Nußbach Zusenhofen
Stedelhofen Haslach Tiergarten Ringelbach Oberkirch;
Ringbus-Linie 3: Oberkirch Hesselbach Ödsbach.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Unterauftragsvergabe von
Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates möglich.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Es sind ca. vier Busse nötig.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.2.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.5.2018
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für
sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre
(siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten
Linien ist zum 1.2.2019 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als
Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs.
2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge
(siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe
des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt.
Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Zusätzliche
Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gemäß § 8a
Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für Buslinien im
Linienbündel "Ringbus Oberkirch" (einschließlich Anlagen)
zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende
Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a
Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a
Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A).
Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download
unter folgendem Link zur Verfügung:
[3]http://www.oberkirch.de/index.php?id=294?&no_cache=1&publish[id]=554
005&publish[start]=
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert.
Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur
Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der
angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer
Informationen zu unterrichten.
D. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als
"Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge" ist
alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung
hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird
hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines
verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten
Vergabeverfahren erfolgen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.3.2017
References
1. mailto:m.benz@oberkirch.de?subject=TED
2. http://www.oberkirch.de/
3. http://www.oberkirch.de/index.php?id=294?&no_cache=1&publish
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