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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Oberkirch
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 104443-2017 (ID: 2017032109222717607)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
  DE-Oberkirch: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 56/2017 104443
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Verordnung 2007/1370
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Oberkirch
   Eisenbahnstr. 1
   Kontaktstelle(n): Stadt Oberkirch
   Zu Händen von: Herrn Mathias Benz
   77704 Oberkirch
   Deutschland
   Telefon: +49 780282240
   E-Mail: [1]m.benz@oberkirch.de
   Fax: +49 780282414
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.oberkirch.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busverkehrsleistungen des Linienbündels Ringbus Oberkirch.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Oberkirch
   (Ortenaukreis).
   NUTS-Code DE134
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Ringbus-Linie 1: Oberkirch  Tiergarten  Haslach  Stadelhofen 
   Zusenhofen  Nußbach  Bottenau  Oberkirch;
   Ringbus-Linie 2: Oberkirch  Bottenau  Nußbach  Zusenhofen 
   Stedelhofen  Haslach  Tiergarten  Ringelbach  Oberkirch;
   Ringbus-Linie 3: Oberkirch  Hesselbach  Ödsbach.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Unterauftragsvergabe von
   Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates möglich.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Es sind ca. vier Busse nötig.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.2.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   2.5.2018
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
   der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
   stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für
   sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre
   (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten
   Linien ist zum 1.2.2019 aufzunehmen.
   B. Vergabe als Gesamtleistung:
   Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als
   Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs.
   2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge
   (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe
   des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
   C. Anforderungen:
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
   Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
   hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt.
   Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Zusätzliche
   Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gemäß § 8a
   Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für Buslinien im
   Linienbündel "Ringbus Oberkirch" (einschließlich Anlagen)
   zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende
   Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a
   Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a
   Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A).
   Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download
   unter folgendem Link zur Verfügung:
   [3]http://www.oberkirch.de/index.php?id=294?&no_cache=1&publish[id]=554
   005&publish[start]=
   Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
   weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert.
   Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur
   Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der
   angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer
   Informationen zu unterrichten.
   D. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als
   "Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge" ist
   alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung
   hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird
   hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines
   verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten
   Vergabeverfahren erfolgen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.3.2017
References
   1. mailto:m.benz@oberkirch.de?subject=TED
   2. http://www.oberkirch.de/
   3. http://www.oberkirch.de/index.php?id=294?&no_cache=1&publish
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