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Ausschreibung: Bau von Überführungen - DE-Stuttgart
Bau von Überführungen
Dokument Nr...: 104281-2017 (ID: 2017032109134016659)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
DE-Stuttgart: Bau von Überführungen
2017/S 56/2017 104281
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur
Telefon: +49 0
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Deutsche Bahn AG
Räpplenstr. 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur
Telefon: +49 0
E-Mail: [5]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.deutschebahn.com/bieterportal
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [7]www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.4, AS Wendlingen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25713
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233144
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21
erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des
Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des
Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der
Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8
unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt
mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel
Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA
1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt.
Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in
kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS)
Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei
Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau
mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte
Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche
Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7
Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die
Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart
Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die
Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart
(RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die
BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits
vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe Plochingen von der
Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die
Einfädelung der Rampe Karlsruhe Plochingen in die B 313 führt. Die
bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe
Nürtingen Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme
betroffenen Rampen Nürtingen München sowie Karlsruhe Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich
einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung
der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum
Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im
Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen München.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45233144
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21
erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des
Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des
Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der
Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8
unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt
mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel
Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA
1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt.
Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in
kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS)
Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei
Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau
mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte
Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche
Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7
Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die
Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart
Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die
Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart
(RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die
BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits
vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe Plochingen von der
Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die
Einfädelung der Rampe Karlsruhe Plochingen in die B 313 führt. Die
bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe
Nürtingen Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme
betroffenen Rampen Nürtingen München sowie Karlsruhe Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich
einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung
der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum
Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im
Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen München.
Ergänzend zu der durch den Bahnneubau veranlassten Umgestaltung der AS
Wendlingen, werden im Zuge des Umbaus des Verflechtungsbereiches Ost
folgende Ingenieurbauwerke einschl. Straßenbau erforderlich.
Gesamtmenge bzw. umfang:
Hauptmassen der Ausschreibung:
Konstruktiver Ingenieurbau:
Ca. 4 150 m Ortbetonpfähle;
Ca. 2 500 to Betonstahl;
Ca. 16 500 m³ Beton;
Ca. 1 300 m² Spritzbeton;
Ca. 1 090 m Geländer an Bauwerken;
Ca. 840 m Fahrzeugrückhaltesysteme;
Ca. 1 600 m² Blendschutz auf Bauwerken;
Ca. 98 600 m² Baugrubenaushub;
Ca. 36 000 m² Zementverfestigtes Material.
Straßenbau:
Ca. 315 000 m³ Erdabtrag Bodenmaterial;
Ca. 140 000 m³3 Einbau Bodenmaterial;
Ca. 15 000 m³ Aushub von Leitungsgräben;
Ca. 7 250 m Entwässerungsleitungen;
Ca. 5 400 m Sickerleitung;
Ca. 42 000 m³ bituminöse Tragschichten;
Ca. 60 000 m² Asphalttragschichten;
Ca. 52 000 m² Asphaltbinderschichten;
Ca. 64 000 m² Asphaltdeckschichten;
Ca. 10 500 m Schutzeinrichtungen an Fahrbahnrändern;
Ca. 16 000 m Fahrbahnmarkierungen.
Erdbau:
Ca. 2 500 m² Baustraße;
Ca. 80 000 m³ Baugrubenaushub;
Ca. 12 000 m³ Rohrgrabenaushub;
Ca. 170 000 m³ Boden einbauen;
Ca. 9 000 m² Frostschutzschicht;
Ca. 6 000 t Bindemittel zur Bodenverbesserung;
Ca. 1 100 m³ Herstellen Sickerstützscheiben;
Ca. 15 500 m Rüttelstopfsäulen;
Ca. 5 000 m² Blend- und Sichtschutzwände;
Ca. 15 000 m² Flies und Dichtungsbahnen;
Ca. 1 800 m Sickerleitung;
Ca. 1 400 m Entwässerungsleitungen;
Ca. 1 800 m Kabelschutzrohre..
Der angestrebte Leistungsbeginn ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm
der Transeuropäischen Netze (TEN)
Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Batislava, hier: Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der
aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten
Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen
(Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen
(z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ
ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital
über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen
([8]www.deutschebahn.com/bieterportal).
Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das
Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der
aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten
Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen
(Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen
(z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ
ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital
über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen
([9]www.deutschebahn.com/bieterportal).
Anlage 3: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3
Jahre:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden
ist.
Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 5: Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister.
Anlage 6: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention.
Anlage 7: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im
Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu
übermitteln.
Anlage 8: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex
für Geschäftspartner
([10]http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
([11]https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_de
utsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Anlage 9: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr
als 80 000 000 EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und
SÜ),Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind
jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
Als Anlage 10: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 3 000
000 EUR/Referenz (netto) für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter
mindestens eine Eisenbahnüberführung und mindestens eine
Straßenüberführung, aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der
Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
Als Anlage 11: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 10 000
000 EUR/Referenz (netto) für den Verkehrswegebau (Autobahn und
Bundesstraße) aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz
mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
Als Anlage 12: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 000
000 EUR/Referenz (netto) für die Entwässerungsanlagen aus den letzten 5
Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil,
Auftraggeber, Ansprechpartner.
Als Anlage 13: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 3 000
000 EUR/Referenz (netto) für den Erdbau aus den letzten 5 Jahren
anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil,
Auftraggeber, Ansprechpartner.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Interesse an der Ausschreibung mögen sich die potentiellen Bieter
bei der oben genannten Vergabestelle melden und sich die kompletten
Ausschreibungsunterlagen zusenden lassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der
Abrechnungssumme.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2016/S 194-350573
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/05/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Anlage X: Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG
beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich
verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder
wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt,
dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben
hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ing.-Büro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH, 80335 München;
2. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH, 65549 Limburg;
3. DB International GmbH, 70174 Stuttgart;
4. Dr. Spang GmbH, 73728 Esslingen;
5. INGE Beweissicherung Stuttgart 21;
6. Hemminger Ingenieurbüro, 73730 Esslingen;
7. GeoSoil GmbH, 65594 Runkel;
8. ELBAS GmbH, 01099 Dresden;
9. M-Plus mbH, 53757 Sankt Augustin;
10. FRITZ GmbH Beratende Ingenieure, 64693 Einhausen;
11. DHB Beraten und Planen, 91747 Westheim;
12. gbm Gesellschaft für Baubiologie und -meßtechnik mbH, 76275
Ettlingen;
13. Geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH, 70191
Stuttgart;
14. igi CONSULT, 91747 Westheim;
15. Aquasoil, 91747 Westheim;
16. Baugrund Dresden, 01097 Dresden;
17. CDM, 70499 Stuttgart;
18. German Rail Group S21/Wendlingen-Ulm GbR, Zerna Ingenieure GmbH,
70469 Stuttgart;
19. Grontmij BGS, Ingenieurgesellschaft mbH, 60314 Frankfurt am Main;
20. Schüßler Plan, Ingenieurgesellschaft mbH, 60598 Frankfurt am Main;
21. Zerna Ingenieure Gesellschaft mbH, 44892 Bochum;
22. Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik
GmbH, 73660 Urbach;
23. BUNG Bauconsult GmbH, 70565 Stuttgart;
24. EPLASS project collaboration GmbH, 97080 Würzburg.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2017
References
1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
5. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
6. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
10. http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
11. https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
12. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:350573-2016:TEXT:DE:HTML
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