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Ausschreibung: Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Empfangsdienstleistungen - DE-München
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 847591-2017 (ID: 2017032005552115223)
Veröffentlicht: 20.03.2017
*
  Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Empfangsdienstleistungen
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Vergabeunterlagen A
Ausschreibung: Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsdienstleistungen
1 Auftraggeber
FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Ort: 80538 München
Kontaktstelle(n): Einkauf FMS-WM
Telefon: +49 899547627516
Zu Händen von: Sourcing, Herr Klaus Vogginger
E-Mail: Einkauf@fms-wm.de
Web: www.fms-wm.de
CPV-Code: 79992000-4  Empfangsdienstleistung
Kennziffer Bund.de: 1882230
Angebote sind an die oben genannte Kontaktstelle zu richten. Die benötigten Formblätter sind im Anhang dieser Ausschreibung
zu finden und stehen auf oben genannter Internetseite unter der Rubrik Ausschreibungen zum Abruf bereit.
2 Auftragsgegenstand
Mit dieser Ausschreibung soll der Bedarf der FMS Wertmanagement AöR an Empfangsdienstleistungen gedeckt werden. Die FMS
Wertmanagement AöR benötigt zum 01.06.2017 für den Empfang ihrer Niederlassung in München entsprechende Servicekräfte.
Ziel ist der Abschluss eines exklusiven Dienstleistungsvertrags über die Erbringung der geforderten Empfangsdienstleistungen.
2.1 Kurze Beschreibung des Auftrags
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der
Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß  8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der
HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach
wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Der Empfang ist werktags (Montag bis Freitag) in zwei Schichten besetzt. Dabei ist eine Schicht bereits durch einen internen
Mitarbeiter der FMS-WM abgedeckt.
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Die Abdeckung der weiteren Schicht soll durch jeweils eine permanent anwesende Servicekraft erfolgen und muss in folgenden
Zeiträumen gewährleistet werden: - montags und donnerstags: 11:30  18:30 Uhr - dienstags und mittwochs: 11:00  18:30 Uhr -
freitags: 11:30  17:30 Uhr
Hinzu kommen ca. 320 Stunden jährlich Vertretungsbedarfe wegen Urlaub, Krankheit, etc., die durch einen weiteren Springer
abgedeckt werden müssen. Insgesamt müssen neben dem Objektleiter und dem festen Mitarbeiter, 2 weitere Springer dem
Auftraggeber zugeordnet und entsprechend eingearbeitet sein. Der Ort der Leistungserbringung ist München als Hauptstandort.
Aufgaben des Empfangs sollen u. a. sein:
- Empfangen, Registrieren und Verabschieden von Besuchern
- Besucherausweise erstellen und verwalten
- Entgegennahme und Weiterleitung von Gesprächen auf Deutsch und Englisch sowie Rückinformationen für
die Mitarbeiter
- Bestellungen bezüglich Taxi und Catering
- Verwaltung und Steuerung von Cateringanfragen
- Cateringlieferungen in Abstimmung mit Tagesdame kontrollieren
- Posteingang annehmen, bearbeiten und verteilen
- Postausgang ggfls. kuvertieren, frankieren und abgeben  evtl. Pakete zur Post bringen
- Annahme von Sendungen und Warensendungen, Lieferscheinverwaltung
- Arbeiten mit MS-Office Produkten: Word, Excel, PowerPoint und Outlook
- Koordination der Konferenzräume: tägliche Vorbereitung der Belegungsliste für Tagesdame
- Betreuung der Konferenzräume im Erdgeschoss (öffnen und schließen der mobilen Wände, nach Anforderung bestuhlen, etc.)
- Tägliche Kontrolle und Auffüllen von Büromaterial
- Wöchentliche Vorbereitung der Büromaterialbestellung für Corporate Service
- Abgleich von Bestellungen und Lieferscheinen für diverse Corporate Service Lieferungen
- Allgemeine administrative Unterstützung der Abteilung Corporate Service und ggfls. der internen Assistenzen
Weitere Details des Leistungsumfanges entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen B 1.Teil).
2.2 Vertragslaufzeit
Beginn: 01.06.2017
Laufzeit: Zwei Jahre
3 Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.1 Teilnahmebedingungen:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem 3.1.1Berufs- oder
Handelsregister:
Der hier ausgeschriebene Auftrag wird an einen zuverlässigen, leistungsfähigen und fachkundigen Bewerber vergeben. Die
Kriterien der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde sind durch Vorlage der nachfolgend geforderten Erklärungen
und Unterlagen nachzuweisen. Für die geforderten Erklärungen und
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Nachweise sind Formblätter zu verwenden (nachfolgend gekennzeichnet mit [Formblatt]), die der Auftraggeber den Bewerbern auf
Verlangen zur Verfügung stellt. Aus den Formblättern ergibt sich auch, ob und welche der nachstehend verlangten Erklärungen
und Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmern einzureichen sind.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt - vorbehaltlich einer
Nachforderungsentscheidung des Auftraggebers- zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers vom Verfahren. Es wird deshalb um
besondere Sorgfalt bei der Erstellung des Angebots gebeten.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
1. Basisinformationen  Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft: Eigenerklärung zum Unternehmen bzw. zu
den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift und Ansprechpartner) [Formblatt A1].
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Formblatt A2].
3. Eigenerklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und zur Vermeidung von Interessenskonflikten [Formblatt
A3] sowie Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung.
4. Erklärungen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder [Formblatt A4] über die Benennung des bevollmächtigten Vertreters sowie
dessen Handlungsbefugnis sowie Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
5. Im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern bzw. einer Eignungsleihe: Eigenerklärung des Bewerbers, ob und ggf. für
welche Leistungen er beabsichtigt, Nachunternehmer bzw. sonstige Dritte (Eignungsleihe) mit den ausschreibungsgegenständlichen
Leistungen zu beauftragen. In diesem Falle sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Nachunternehmer/sonstigen Dritten und zu
dessen Leistungsbereich zu machen sowie eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Nachunternehmers/sonstigen Dritten
einzureichen [Formblatt A5].
6. Eigenerklärung über den Besitz einer gültigen Genehmigung nach  1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis) für die Laufzeit des Vertrags [Formblatt A6].
7. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers bezogen auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen in den Geschäftsjahren
2016, 2015 und 2014 [Formblatt A7].
8. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen in den
Geschäftsjahren 2016, 2015 und 2014 [Formblatt A8].
9. Eigenerklärung zur Anzahl der betreuten Objekte in den Geschäftsjahren 2016, 2015 und 2014 [Formblatt A9].
10. Preisblatt mit Preisangaben für den Dienstleistungsvertrag [Formblatt A10].
11. Zusammensetzung und namentlichen Benennung des beim Kunden eingesetzten Teams mit Darstellung der Funktion des
Teammitglieds, Berufserfahrung, Qualifikation, branchen-spezifischen Erfahrung und der örtlichen Verfügbarkeit [Formblatt
A11].
12. Wesentliche, in den Geschäftsjahren 2016, 2015, 2014 mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten
Dienstleistungen mit einer Beschreibung des Auftragsinhalts, einer Benennung des Auftraggebers inkl. dessen Kontaktdaten, einer
Benennung des Auftrags- und Ausführungsdatums und des Leistungsumfangs inkl. des Auftragswertes [Formblatt A12].
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3.2 Bedingungen für den Auftrag sind wie folgt:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: 3.2.1
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, ist nicht vorgeschrieben. Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaften haben im Vergabeverfahren einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zu einer
gesamtschuldnerischen Haftung ( 421 BGB) gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten. Das von dem Auftraggeber hierfür
vorgegebene Formblatt [Formblatt A4] ist mit dem Angebot einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen: 3.2.2
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende Bedingungen:
 Bewerber haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, aus der sich ergibt, dass bei der Auftragsdurchführung alle
anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (u. a. nach dem BDSG) eingehalten werden. Im Falle von Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmern sind entsprechende Eigenerklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer abzugeben. Das hierfür von dem Auftraggeber vorgegebene Formblatt [Formblatt A3
und A4] ist zu verwenden.
 Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die den Besitz einer gültigen Genehmigung nach  1 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis) für die Laufzeit des Vertrags vorweisen können [siehe
Formblatt A6].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 3.2.3
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers bezogen auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen in den Geschäftsjahren
2016, 2015 und 2014 [Formblatt A7].
Mindestanforderung:
Der Mindest-Umsatz (netto) des Bewerbers für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen muss in jedem der vorgenannten
Geschäftsjahre größer als 100.000 EUR gewesen sein (Mindestanforderung). Umsätze von Nachunternehmern werden nur addiert,
wenn eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorgelegt wird [Formblatt A5].
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen in den
Geschäftsjahren 2016, 2015 und 2014 [Formblatt A8].
Mindestanforderung:
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre mindestens 10
betragen haben (Mindestanforderung). Mitarbeiterzahlen von Nachunternehmern werden nur addiert, wenn eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorgelegt wird [Formblatt A5].
3. Eigenerklärung zur Anzahl der betreuten Objekte in den Geschäftsjahren 2016, 2015 und 2014 [Formblatt A9].
Mindestanforderung:
Die durchschnittliche Anzahl der betreuten Objekte muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre mindestens 3 betragen haben
(Mindestanforderung). Objekte von
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Nachunternehmern werden nur addiert, wenn eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorgelegt wird [Formblatt A5].
3.3 Bewertungskriterien:
Bei der Prüfung der Angebote wird in einem ersten Schritt geprüft, ob die Bewerber die in dieser Bekanntmachung angegebenen
Mindestanforderung erfüllen (siehe 3.2.3) und dass alle notwendigen Formblätter (siehe 3.1.1) ausgefüllt vorliegen. Ist dies
nicht der Fall, wird das entsprechende Angebot ausgeschlossen. Im Falle der Erfüllung der Mindestanforderungen wird das von
Bewerbern eingereichte Angebot (inklusive der geforderten Konzepte und der Preise) bewertet. Den Zuschlag erhält der Bewerber
mit der höchsten Gesamtbewertung.
3.3.1. Preiswertung
Für den vom Bewerber angegebenen Preis werden bis zu 10 Punkte vergeben. Bitte benutzen Sie für Ihre Preisangaben das
separate Preisblatt [Formblatt A10]. Dabei muss zwingend 1.) eine monatliche Netto-Pauschale inklusive sämtlicher Nebenkosten
basierend auf der im Leistungsverzeichnis dargestellten, monatlich zu erbringenden Leistung angegeben werden, 2.) ein
Nettostundensatz inklusive sämtlicher Nebenkosten für zusätzlich anfallende Bedarfe, z. B. bei Urlaubs- und
Krankheitsvertretung angegeben werden.
Bei der Preiswertung wird die monatliche Pauschale mit 12 multipliziert, der Stundensatz wird mit 320 multipliziert. Beide
Werte werden zu einem Gesamtwert addiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält die volle Punktzahl von 10
Punkten. Der im Vergleich mit dem niedrigsten Gesamtwert dreifach so teure Wert erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende
Gesamtwerte werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Der Punktewert für den Preis wird mit 40%
gewichtet.
3.3.2. Profile der eingesetzten Mitarbeiter
Zusammensetzung und namentlichen Benennung des beim Kunden eingesetzten Teams mit Darstellung der Funktion des Teammitglieds,
Berufserfahrung, Qualifikation, branchen-spezifischen Erfahrung und der örtlichen Verfügbarkeit [Formblatt A11].
Bewertet werden die Angaben von bis zu vier Teammitgliedern (1 Objektleiter, 1 fester Mitarbeiter und bis zu 2 Springer).
Zwingend anzugeben sind die Angaben zu 1 Objektleiter, 1 festen Mitarbeiter und 1 Springer. Je Mitglied können im Hinblick auf
dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit maximal zehn Punkte erreicht
werden. Das heißt, bei der maximalen Anzahl von vier Teammitgliedern können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (4
Teammitglieder x max. 10 Punkte = 40 Punkte).
Für die von dem Bewerber vorgeschlagenen Teammitglieder (1 fester Mitarbeiter, 2 Springer und der verantwortliche
Objektleiter) werden unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Eine
Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Die Aggregation der Punkte für die Passgenauigkeit der Profile wird
durch 4 geteilt und dann mit 25% gewichtet.
10 Punkte: Die Angaben zu dem Teammitglied lassen im Hinblick auf dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische
Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit auf eine herausragende und sehr gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und
sehr hohe Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
7 Punkte: Die Angaben zu dem Teammitglied lassen im Hinblick auf dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische
Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit auf eine gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und gute Zuverlässigkeit und
Qualität der Leistungen schließen.
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3 Punkte: Die Angaben zu dem Teammitglied lassen im Hinblick auf dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische
Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit auf eine eingeschränkte, allenfalls gerade noch ausreichende Erfüllung der Gesamtheit
der Anforderungen und befriedigende Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
0 Punkte: Die Angaben zu dem Teammitglied lassen im Hinblick auf dessen Berufserfahrung, Qualifikation, branchenspezifische
Erfahrung und örtliche Verfügbarkeit in keiner Hinsicht eine Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und eine gute
Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen erwarten.
3.3.3 Referenzen
Wesentliche, in den Geschäftsjahren 2016, 2015, 2014 mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbaren erbrachten
Dienstleistungen, namentlich zur Empfangsdienstleistung für öffentlich-rechtlich und / oder privatrechtlich organisierte
Auftraggeber, mit einer Beschreibung des Auftragsinhalts, einer Benennung des Auftraggebers inkl. dessen Kontaktdaten, einer
Benennung des Auftrags- und Ausführungsdatums und des Leistungsumfangs inkl. des Auftragswertes [Formblatt A12]. Auch
laufende, d. h. nicht abgeschlossene Aufträge, werden bei entsprechenden Angaben des Bewerbers gewertet.
Bewertet werden bis zu vier (auch laufende) Referenzprojekte, deren Auftragsgegenstand mit Empfangsdienstleistungen
vergleichbar ist. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. Das heißt, bei der maximalen
Referenzprojektanzahl von vier Projekten können insgesamt 10 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max.
40 Punkte).
Die Vergabe der Punkte für die angegebenen Referenzen richtet sich nach den Kriterien der inhaltlichen Vergleichbarkeit, der
jeweils mit ihnen nachgewiesenen Inhalte von Art und Umfang der durchgeführten Leistungen, der Projektgrößen und der
Aussagekraft der Referenz und damit der darin jeweils zum Ausdruck kommenden spezifischen Erfahrung des Bewerbers. Eine
Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Die Aggregation der Punkte für die Passgenauigkeit der Referenzen
wird durch 4 geteilt und dann mit 5% gewichtet.
10 Punkte: Die Referenz ist in jeder Hinsicht vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Sie lässt auf eine
herausragende und sehr gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf sehr hohe Zuverlässigkeit und Qualität der
Leistungen schließen.
7 Punkte: Die Referenz ist vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Sie lässt auf eine gute Erfüllung der
Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gute Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
3 Punkte: Die Referenz ist nur eingeschränkt vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Sie lässt auf eine
ausreichende, aber eingeschränkte Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gerade noch ausreichende
Zuverlässigkeit und Qualität t der Leistungen schließen.
0 Punkte: Die Referenz ist nicht vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Es kann in keiner Hinsicht eine
Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und eine gute Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen erwartet werden.
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3.3.4 Konzept und Beschreibung des Personalauswahlverfahrens des Anbieters
Konzept und Beschreibung des Personalauswahlverfahrens des Anbieters bzw. zusätzlich bei Nachunternehmern deren
Personalauswahlverfahren (formlos, max. 5 Seiten / Slides). Bewertet werden die Inhalte, der logische Aufbau und die
Nachvollziehbarkeit des beschriebenen Verfahrens.
Für das von dem Bewerber dargestellte Konzept bzw. der Beschreibung des Personalauswahlverfahrens werden unter
Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung bis zu 10 Punkte vergeben. Eine Differenzierung im Nachkommastellenbereich
erfolgt nicht. Der Punktewert für das Personalauswahlverfahren wird dann mit 10% gewichtet.
10 Punkte: Das Auswahlverfahren für Personal ist in jeder Hinsicht vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Es
lässt auf eine herausragende und sehr gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf sehr hohe Zuverlässigkeit und
Qualität der Leistungen schließen.
7 Punkte: Das Auswahlverfahren für Personal ist vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Es lässt auf eine gute
Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gute Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
3 Punkte: Das Auswahlverfahren für Personal ist nur eingeschränkt vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Es
lässt auf eine ausreichende, aber eingeschränkte Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gerade noch
ausreichende Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
0 Punkte: Das Auswahlverfahren für Personal ist nicht vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Es kann in keiner
Hinsicht eine Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und eine gute Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen erwartet
werden.
3.3.5 Konzept und Beschreibung des Schulungskatalogs für die Mitarbeiter des Anbieters
Konzept und Beschreibung des Schulungskatalogs für die Mitarbeiter des Anbieters bzw. zusätzlich bei Nachunternehmern deren
Konzept bzw. Beschreibung ihres Schulungskatalogs (formlos, max. 5 Seiten / Slides). Bewertet werden die Inhalte, der logische
Aufbau und die Nachvollziehbarkeit des beschriebenen Vorgehens zur Weiterbildung der Mitarbeiter, die beim Auftraggeber
eingesetzt werden.
Nehmen seitens des Anbieters eingesetzte Mitarbeiter an Schulungen teil, wird der Anbieter dem Auftraggeber die entsprechenden
Teilnahmebescheinigungen zur Verfügung stellen.
Für das von dem Bewerber dargestellte Konzept zum Schulungsangebot bzw. dem Schulungskatalog für seine Mitarbeiter werden
unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung bis zu 10 Punkte vergeben. Eine Differenzierung im
Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Der Punktewert für dieses Konzept wird dann mit 10% gewichtet.
10 Punkte: Das Konzept bzw. der Schulungskatalog für das Personal ist in jeder Hinsicht vergleichbar mit den Anforderungen des
Auftraggebers. Er lässt auf eine herausragende und sehr gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf sehr hohe
Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
7 Punkte: Das Konzept bzw. der Schulungskatalog für das Personal ist vergleichbar mit den Anforderungen des Auftraggebers. Er
lässt auf eine gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gute Zuverlässigkeit und Qualität der
Leistungen schließen.
3 Punkte: Das Konzept bzw. der Schulungskatalog für das Personal ist nur eingeschränkt vergleichbar mit den Anforderungen des
Auftraggebers. Er lässt auf eine ausreichende, aber eingeschränkte Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine
gerade noch ausreichende Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
0 Punkte: Das Konzept bzw. der Schulungskatalog für das Personal ist nicht vergleichbar mit den Anforderungen des
Auftraggebers. Er kann in keiner Hinsicht eine Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und eine gute Zuverlässigkeit und
Qualität der Leistungen erwartet werden.3.3.6 Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden
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Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden, z. B. im Falle von Krankheit unserer fest
angestellten Servicekraft bzw. zusätzlich bei Nachunternehmern deren Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich
angefragten Vertretungsstunden (formlos, max. 5 Seiten / Slides). Bewertet werden die Inhalte, Reaktionszeit und die
Nachvollziehbarkeit des beschriebenen Vorgehens zum Umgang mit kurzfristig angefragten Vertretungsstunden, die beim
Auftraggeber eingesetzt werden.
Für das von dem Bewerber dargestellte Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden, z. B. im
Falle von Krankheit unserer fest angestellten Servicekraft, werden unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung
bis zu 10 Punkte vergeben. Eine Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. Der Punktewert für dieses Konzept
wird dann mit 10% gewichtet.
10 Punkte: Das Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden ist in jeder Hinsicht vergleichbar
mit den Anforderungen des Auftraggebers. Er lässt auf eine herausragende und sehr gute Erfüllung der Gesamtheit der
Anforderungen und auf sehr hohe Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
7 Punkte: Das Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden ist vergleichbar mit den
Anforderungen des Auftraggebers. Er lässt auf eine gute Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und auf eine gute
Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
3 Punkte: Das Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden ist nur eingeschränkt vergleichbar
mit den Anforderungen des Auftraggebers. Er lässt auf eine ausreichende, aber eingeschränkte Erfüllung der Gesamtheit der
Anforderungen und auf eine gerade noch ausreichende Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen schließen.
0 Punkte: Das Konzept zum Umgang mit kurzfristig zusätzlich angefragten Vertretungsstunden ist nicht vergleichbar mit den
Anforderungen des Auftraggebers. Er kann in keiner Hinsicht eine Erfüllung der Gesamtheit der Anforderungen und eine gute
Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen erwartet werden.
3.4 Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
07.04.2017, 12:00 Uhr
3.5 Sprache, in der Angebote verfasst werden können:
Folgende Amtssprache der EU: Deutsch
3.6 Fristen und weiterer voraussichtlicher Verfahrensgang:
15.03.2017 Versand Bekanntmachung 03.04.2017 Ende Frist Bewerberfragen 07.04.2017 Ende Angebotsfrist 18.04.2017 Ende
Auswertung/ggf. Nachforderung 24.04.2017 Zuschlagserteilung 01.06.2017 Leistungsbeginn
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4 Weitere Angaben
1. Bei der Zusammenstellung des Angebots ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen und eine übersichtliche Ausgestaltung zu
achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext und in den Formblättern vorgesehene Nummerierung zu verwenden.
2. Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein und schriftlich bei der in Ziffer 1 benannten Adresse eingereicht
werden. Eine elektronische Übermittlung oder Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
3. Das Angebot ist mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie
folgt eindeutig zu kennzeichnen: Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen CPV-Code 79992000-4. Nicht
vor Ablauf der Bewerbungsfrist öffnen. Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Klaus Vogginger".
4. Ist das Angebot nicht entsprechend gekennzeichnet und wird der Umschlag/das Paket aus diesem Grund vor dem Schlusstermin zur
Öffnung der Angebote geöffnet, kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
5. Das Angebot ist inkl. der Geheimhaltungsverpflichtung bis zu dem unter Abschnitt 3.4 genannten Schlusstermin einzureichen.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
6. Bewerber, die die nach dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise nicht mit dem Angebot vorlegen, können
von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die
Bewerber haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung.
7. Je Bewerber ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
8. Für den Fall, dass sich Unternehmen zur Teilnahme an dem vorliegenden Vergabeverfahren Unterauftragnehmer-Konstellationen
zusammenschließen, wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Änderungen an der
Bewerberkonstellation zugelassen werden können, die mit einem Identitätswechsel verbunden sind.
9. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht
zurückgesandt.
10. Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese
nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform
hinzuweisen.
11. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachigen Dokumenten
ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
12. Nach erfolgreicher Prüfung des Angebots sowie der Geheimhaltungsverpflichtung erfolgt die Auswertung aller Angebote und im
Anschluss die Bekanntmachung des Zuschlags bzw. der Absage jeweils nur an den einzelnen Anbieter.
13. Dem Angebot beiliegende eigene Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters respektive allgemeine Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Anbieters finden keine Anwendung.
14. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Anbieter mit dem der Ausschreibung beigefügten Vertragsentwurf inklusive seiner
Anlagen einverstanden.
Vergabeunterlage B 1.Teil - Leistungsbeschreibung Empfangsdienstleistung
Standort Prinzregentenstrasse 56, 80538 München  FMS-WM
Pos. Zu erbringende Leistungen/Einsatzzeiten FMS-WM Empfangsdienstleistung - Aufgabenbereich
1.0
Empfangen, registrieren und verabschieden von Besuchern
Die Abdeckung der Nachmittagsschicht soll durch eine permanente Arbeitskraft erfolgen und wird wie folgt eingesetzt:
Montags und donnerstags:
 11:30	18:30 Uhr
Dienstags und Mittwochs
 11:00	18:30 Uhr
Freitags 11:30	17:30 Uhr
Wöchentlich 35 Std. (beinhaltet Mittagspause aber ohne Berechnung)
2.0
Besucherausweise erstellen und verwalten
3.0
Telefonzentrale: Entgegennahme und Weiterleitung von Gesprächen auf Deutsch und Englisch sowie Rückinformationen für die
Mitarbeiter
4.0
Bestellungen = Taxi und Catering
5.0
Verwaltung und Steuerung von Cateringanfragen
5.1
Cateringlieferungen in Abstimmung mit Tagesdame kontrollieren
6.0
Posteingang annehmen, bearbeiten und verteilen
7.0
Postausgang ggfls. kuvertieren, frankieren und abgeben	evtl. Pakete zur Post bringen
8.0
Annahme von Sendungen und Warensendungen, Lieferscheinverwaltung
9.0
Arbeiten mit MS-Office Produkten: Word, Excel, PowerPoint und Outlook
10.0
Koordination der Konferenzräume: tägliche Vorbereitung der Belegungsliste für die Tagesdamen
11.0
Betreuung der Konferenzräume (Mobile Wände auf- oder zumachen u. nach Anforderung bestuhlen, etc.)
12.0
Tägliche Kontrolle und Auffüllen von Büromaterial
13.0
Wöchentliche Vorbereitung der Büromaterialbestellung für Corporate Service
14.0
Abgleich von Bestellungen und Lieferscheinen für diverse Corporate Service Lieferungen
15.0
Allgemeine administrative Unterstützung von Corporate Service und ggfls. interner Assistenzen Empfangsdienstleistung
Anforderungen und Kenntnisse der Empfangsmitarbeiter
1.0
Absolute Zuverlässigkeit sowie ein hohes Maß Verantwortungsbewusstsein und Diskretion
Vorstellung der Mitarbeiter durch den Dienstleister
Einarbeitung und Einsatz der Mitarbeiter nur durch Zustimmung der FMS-WM
2.0
Mehrjährige Berufserfahrung im Empfangsbereich
3.0
Strukturierte und selbständige Arbeitsweise
4.0
Gepflegte Erscheinung (auffälliger Körperschmuck oder Tattoos sind durch passende Kleidung zu verdecken) gemäß den
üblichen Anforderungen im internationalen Bankenumfeld
5.0
Freundliches, sympathisches und professionelles Auftreten
6.0
Teamfähigkeit und einwandfreie kommunikative Fähigkeiten
7.0
Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative sowie Flexibilität
8.0
Dienstkleidung: Businesskleidung gemäß den üblichen Anforderungen eines Empfangsbereich im internationalen Bankenumfeld. Es
wird ein schwarzer/dunkelblauer Anzug mit weißer/hellblauer Bluse/Hemd erwartet.
9.0
Bereitschaft zu wechselnde Arbeitszeiten
10.0
Ausbildung im Hotelfach oder im Kaufmännischen Bereich
11.0
Sicherer Umgang mit der internen Telefonzentrale und Software nach einer kurzen Einweisung
12.0
Gute Allgemeinbildung, schnelle Auffassungsgabe
13.0
Sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift mit wenig oder kein Akzent/Dialekt
14.0
Gute und sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift
15.0
Aktuelles und eintragsfreies, polizeiliches Führungszeugnis
Vergabeunterlage B 2.Teil - LeistungszeiterfassungEmpfangsdienstleistung
Standort Prinzregentenstrasse 56, 80538 München  FMS-WM
Abteilung:z.B.:Leistungszeitraum:DatumStartEndePauseArbeitszeit NormalzeitArbeitszeit
IndustriezeitAufgabenbeschreibungMontag01.06.20150:000,00Dienstag02.06.20150:000,00Mittwoch03.06.20150:000,00Donnerstag04.06.201
50:000,00Freitag05.06.20150:000,00Samstag06.06.20150:000,00Sonntag07.06.20150:000,00Montag08.06.20150:000,00Dienstag09.06.20150:
000,00Mittwoch10.06.20150:000,00Donnerstag11.06.20150:000,00Freitag12.06.20150:000,00Samstag13.06.20150:000,00Sonntag14.06.20150
:000,00Montag15.06.20150:000,00Dienstag16.06.20150:000,00Mittwoch17.06.20150:000,00Donnerstag18.06.20150:000,00Freitag19.06.2015
0:000,00Samstag20.06.20150:000,00Sonntag21.06.20150:000,00Montag22.06.20150:000,00Dienstag23.06.20150:000,00Mittwoch24.06.20150:
000,00Donnerstag25.06.20150:000,00Freitag26.06.20150:000,00Samstag27.06.20150:000,00Sonntag28.06.20150:000,00Montag29.06.20150:0
00,00Dienstag30.06.20150:000,000:000,00Summe Stunden0,00Ort, Datumgenehmigt FMS-WMUnterschrift
EmpfangsmitarbeiterEmpfangsdienstleistung LeistungserfassungMitarbeiter:Firma:Juni 2015Ort, Datum
Vergabeunterlagen C
Formblätter zum Vergabeverfahren
Empfangsdienstleistungen
der FMS Wertmanagement AöR
Frist für die Einreichung der Angebote 07. April 2017, 12:00 Uhr Kennzeichnung: Angebot im Vergabeverfahren Abschluss eines
Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen CPV-Code 79992000-4 Nicht vor Ablauf der Bewerbungsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Klaus Vogginger FMS Wertmanagement AöR z.Hd. Herrn Klaus Vogginger
Prinzregentenstraße 56 80538 München
Änderungen an den vorformulierten Texten sind unzulässig.
Änderungen an den Eintragungen des Bewerbers sind zweifelsfrei kenntlich zu machen
(nur relevant bei Eintragungen per Hand oder Schreibmaschine)!
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Lfd. Nr. Art der Unterlage Formblatt
1
Basisinformationen  Eigenerklärung zum Bewerber
A1
2
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
A2
3
Datenschutzerklärung und Erklärung über Interessenskollision
A3
4
Erklärungen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
A4
5
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer / Eignungsleihe
A5
6
Eigenerklärung über den Besitz einer gültigen Arbeitnehmerüberlas-sungserlaubnis
A6
7
Eigenerklärung zum Umsatz mit der Erbringung der ausschreibungsspe-zifischen Dienstleistungen
A7
8
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter für die Erbringung der ausschreibungsspezifischen Dienstleistungen
A8
9
Eigenerklärung zur Anzahl der betreuten Objekte
A9
10
Preisblatt  Empfangsdienstleistung
A10
11
Lebensläufe vorgeschlagener Mitarbeiter
A11
12
Unternehmensreferenzen
A12
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
Seite 3 von 18
A1  Basisinformationen  Eigenerklärung zum Bewerber
Hinweis: Alle grau hinterlegten Felder sind  soweit zutreffend  zwingend auszufüllen.
1. Für das Angebot eines (Einzel-)Bewerbers bitte nachfolgende Tabelle ausfüllen:
Name des Bewerbers
Rechtsform
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner
2. Für das Angebot einer Bewerbergemeinschaft bitte nachfolgende Tabellen ausfüllen:
Name der Bewerbergemeinschaft
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner/bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft (vgl. Formblatt A 4)
Name des Bewerbergemeinschaftsmitglieds (1)
Rechtsform
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner
Aufgabe innerhalb der Bewerbergemeinschaft, Darstellung des jeweiligen Leistungsanteils
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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Name des Bewerbergemeinschaftsmitglieds (2)
Rechtsform
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner
Aufgabe innerhalb der Bewerbergemeinschaft, Darstellung des jeweiligen Leistungsanteils
Name des Bewerbergemeinschaftsmitglieds (3)
Rechtsform
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner
Aufgabe innerhalb der Bewerbergemeinschaft, Darstellung des jeweiligen Leistungsanteils
(Formblatt ggf. vervielfältigen)
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Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
Seite 5 von 18
A2  Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Hinweis: Diese Erklärung ist von dem Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Bewerber-gemeinschaftsmitglied, bei
beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern von jedem Nachunter-nehmer und bei Eignungsleihe von dem geliehenen Dritten
abzugeben. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
Wir erklären für ___________________________ (Name des Unternehmens),
 dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verur-teilt ist wegen:
a)  129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetz-buches (Bildung terroristischer
Vereinigungen),  129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b)  261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermö-genswerte),
c)  263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu-ropäischen Gemeinschaften oder
gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Ge-meinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d)  264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäi-schen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e)  334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2  1 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste-chung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
und  2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g)  370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit  12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der
Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet,
die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Straf-normen anderer Staaten. Ein
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der
Führung der Geschäfte selbst-
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Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
Seite 6 von 18
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß  130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden,
rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
 dass keine der nachfolgende Ausschlussgründe vorliegen:
a) Wir befinden uns nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Wir haben unsere Tätigkeit nicht eingestellt und
wir befinden uns nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in
einer entsprechenden Lage.
b) Unser Unternehmen ist nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die unsere berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt.
c) Unser Unternehmen bzw. die Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurech-nen ist, haben im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
d) Unser Unternehmen hat die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt.
e) Unser Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit abgegeben.
___________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
(Formblatt ggf. vervielfältigen)
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A3  Datenschutzerklärung und Erklärung über Interessenskollision
Hinweis: Diese Erklärung ist von dem Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Bewerber-gemeinschaftsmitglied, bei
beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern von jedem Nachunter-nehmer und bei Eignungsleihe von dem geliehenen Dritten
abzugeben. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
1. Datenschutz
Wir erklären für ___________________________ (Name des Unternehmens),
alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (u.a. nach dem BDSG) einzuhalten. Insbeson-dere bestehen ausreichende
technische und organisatorische Maßnahmen nach  9 BDSG inkl. der Anlage hierzu. Das Unternehmen hat, sofern gesetzlich
vorgesehen, einen Datenschutzbeauftragten gemäß  4f f. BDSG schriftlich bestellt; alle Mitarbeiter sind auf das
Datengeheimnis nach  5 BDSG verpflichtet.
2. Interessenskollision
Wir erklären für ___________________________ (Name des Unternehmens), dass wir unsere Dienstleistung unabhängig von
Interessen Dritter erbringen.
___________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
(Formblatt ggf. vervielfältigen)
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A4  Erklärungen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
Hinweis: Dieses Formblatt ist nur bei einem Angebot einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es ist von sämtlichen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert auszufüllen und zu unter-schreiben. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend
auszufüllen.
Wir, ___________________________ (Name des Unternehmens), sind Mitglied der Bewerberge-meinschaft ___________________ (Name der
Bewerbergemeinschaft). Als Bewerbergemeinschafts-mitglied geben wir folgende Erklärung ab:
1. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
Wir bevollmächtigten ______________________ (Name), ___________________________ (Unternehmen), als Vertreter der
Bewerbergemeinschaft. Einen Wechsel des Bevollmächtigten zeigen die Bewerbergemeinschaftsmitglieder dem Auftraggeber
unverzüglich an.
2. Erklärung zur Handlungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters
Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft berechtigt ist, im Namen der
Bewerbergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindli-che Erklärungen im Vergabeverfahren
abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben.
3. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
Für Verbindlichkeiten, die Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, haften wir als
Gesamtschuldner ( 421 BGB). Wir erklären uns auch heute schon bereit, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der
Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft und Pflichten im Zusammenhang mit den abzuschließenden
Verträgen ge-samtschuldnerisch zu haften.
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
(Formblatt ggf. vervielfältigen)
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Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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A5  Verpflichtungserklärung Nachunternehmer / Eignungsleihe
Hinweis: Dieses Formblatt ist nur einzureichen, soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der
Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (z.B. bei Referenzen) auf den Einsatz von Nachunternehmern beruft oder der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft sonst den Einsatz von drit-ten Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung beabsichtigt. In diesem Fall ist
von jedem Nachun-ternehmer und ggf. von deren Nachunternehmern bzw. von dem sonstigen dritten Unternehmen diese
Verpflichtungserklärung einzureichen. Alle grau hinterlegten Felder sind  soweit zutreffend  zwin-gend auszufüllen.
_________________________________________________________________________________
[Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche(r) plant, Nachunternehmer zu beauftragen]
1. Angaben zum Nachunternehmer / Dritten Name des Nachunternehmers / Dritten
Rechtsform
Anschrift
Telefon
Telefax
E-Mail
Ansprechpartner
2. Angaben zur Leistung
Vom Nachunternehmer / Dritten zu überneh-mende Leistungen / Leistungsbestandteile
3. Erklärung des Nachunternehmers / Dritten im Falle der Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer / Dritten
Wir verpflichten uns, bei einer Beauftragung des o. g. Bewerbers / der o. g. Bewerbergemeinschaft den Leistungsbestandteil,
für welchen wir als verantwortlich benannt worden sind, als Nachunterneh-mer auszuführen oder die erforderlichen Mittel zur
Erfüllung des Auftrags zur Verfügung zu stellen.
___________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift des Nachunternehmers / Dritten
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
(Formblatt ggf. vervielfältigen)
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A6  Eigenerklärung über den Besitz einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Hinweis: Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Erklärung über den Besitz einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis:
Hiermit bestätigen wir, dass eine gültige Genehmigung nach  1 des Arbeitnehmerüberlassungsge-setzes
(Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis) für die Laufzeit des geplanten Vertrags (ab 01.06.2017 für zwei Jahre) für unser
Unternehmen und die eingesetzten Mitarbeiter vorliegt.
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
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A7  Eigenerklärung zum Umsatz mit der Erbringung der ausschreibungsspezifischen Dienst-leistungen
Hinweis: Von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft ist der mit der Erbringung der aus-schreibungsspezifischen
Dienstleistungen erzielte Umsatz (netto) des Bewerbers (ggf. einschl. der Nachunternehmer) bzw. der Bewerbergemeinschaft (ggf.
einschl. der Nachunternehmer) in den Ge-schäftsjahren 2016, 2015 und 2014 anzugeben. Die Umsätze von Mitgliedern einer
Bewerbergemein-schaft werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern / von geliehenen Dritten werden nur addiert, wenn eine
Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt A 5 vorgelegt wird. Der Mindest-Umsatz (netto) für die
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre größer als 100.000 EUR gewesen sein
(Mindestanforderung).
Alle grau hinterlegten Felder sind  soweit zutreffend  zwingend auszufüllen.
1. Für das Angebot eines (Einzel-)Bewerbers bitte nachfolgende Tabelle ausfüllen:
__________________________ (Name des Bewerbers eintragen)
Umsatz bezogen auf die ausschreibungsgegenständ-lichen Dienstleistungen Geschäftsjahr:2016 Geschäftsjahr:2015
Geschäftsjahr:2014
Bewerber Nachunternehmer 1: _______________________ Nachunternehmer 2: _______________________ (ggf. Tabelle fortführen)
Summe
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
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2. Für das Angebot einer Bewerbergemeinschaft bitte nachfolgende Tabelle ausfüllen:
__________________________ (Name der Bewerbergemeinschaft eintragen)
Umsatz bezogen auf die aus-schreibungsgegenständlichen Dienstleistungen Geschäfts-jahr:2016 Geschäfts-jahr:2015
Geschäfts-jahr:2014 (Mitglied): _______________________ (Mitglied): _______________________ (Mitglied):
_______________________ Nachunternehmer 1: _______________________ Nachunternehmer 2: _______________________ (ggf. Tabelle
fortführen)
Summe:
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
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A8  Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter für die Erbringung der ausschreibungsspezifi-schen Dienstleistungen in den
Geschäftsjahren 2016, 2015, 2014
Hinweise: Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre mindestens
10 betragen haben (Mindestanforderung). Mitarbeiterzahlen von Nachunter-nehmern werden nur addiert, wenn eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorgelegt wird.
Jahr Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2016
2015
2014
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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A9  Eigenerklärung zur Anzahl der betreuten Objekte in den Geschäftsjahren 2016, 2015, 2014
Hinweise: Die durchschnittliche Anzahl der betreuten Objekte muss in jedem der vorgenannten Ge-schäftsjahre mindestens 3
betragen haben (Mindestanforderung). Objekte von Nachunternehmern werden nur addiert, wenn eine Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers vorgelegt wird
Jahr Durchschnittliche Anzahl der betreuten Objekte 2016
2015
2014
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
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A10  Preisblatt  Empfangsdienstleistung
Hinweise: Bitte geben Sie Netto-Preise inklusive sämtlicher Neben- und Zusatzkosten an und unter-schreiben Sie das Preisblatt,
damit es als gültig gewertet werden kann. Die hier angegebenen Preise werden im Falle eines Zuschlags Bestandteil des
Dienstleistungsvertrags.
Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Preis
Pauschalbetrag pro Monat (netto in ) basierend auf dem der Ausschreibungsbekanntmachung beiliegenden Leistungsverzeichnis,
welches die zu erbringende Leistung pro Monat für eine Ser-vicekraft detailliert beschreibt.
Stundensatz (netto in ) für zusätzlich angefragte Vertretungsstunden, z. B. im Falle von Krankheit oder Urlaub unserer fest
angestellten Service-kraft, die zusätzlich zu der standardmäßig ange-fragten monatlichen Leistung erbracht werden soll. Wir
kalkulieren mit ca. 320 Stunden im Jahr.
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
Formblätter für die Abgabe der Angebote
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A11  Lebensläufe vorgeschlagener Mitarbeiter
Hinweis: Bewertet werden Angaben zu bis zu vier Teammitgliedern (1 Objektleiter, 1 fester Mitarbei-ter und bis zu 2 Springer).
Zwingend anzugeben sind die Angaben zu 1 Objektleiter, 1 festen Mitarbeiter und 1 Springer.
Vorname, Name, Titel
Ausbildung
Berufserfahrung
Übersicht bisheriger Projekteinsätze/
Arbeitgeber
Fachkenntnisse, Spezialisierung, ausgeübte Tätigkeit
Zusatzausbildung
Arbeitszeugnisse
Sprachkenntnisse
Starttermin
ggf. Formblatt vervielfältigen!
______________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
Name des Rahmen-vertragspartners:
Foto des vorge-schlagenen Mit-arbeiters hier einfügen
(freiwillig)
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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A12  Unternehmensreferenzen
Hinweise: Von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ende der Bewerbungsfrist;
auch laufende Aufträge) für von Unternehmen aus der Finanzbranche erbrachte und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Leistungen anzugeben (Unternehmensreferenzen). Referenzen von Nachunternehmern / Dritten sind nur wertbar, wenn eine
Verpflichtungserklärung des betreffenden Nachunternehmers / Dritten gemäß Formblatt A 5 vor-gelegt wird. Bewertet werden bis
zu vier (auch laufende) Aufträge. Gibt der Bewerber mehr als vier Referenzen an, werden die von dem Bewerber genannten ersten
vier Referenzen bewertet. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Referenz # 1
Auftragsbezeichnung und -beschreibung
Auftraggeber/Art des Auftraggebers/
Kontaktdaten
Auftrags-/Ausführungsdatum
Rechnungswert
Leistungsumfang
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Nachunternehmern/Dritten ist das Unter-nehmen zu benennen, welches Inhaber der
Re-ferenz ist
Referenz # 2
Auftragsbezeichnung und -beschreibung
Auftraggeber/Art des Auftraggebers/
Kontaktdaten
Auftrags-/Ausführungsdatum
Rechnungswert
Leistungsumfang
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Nachunternehmern/Dritten ist das Unter-nehmen zu benennen, welches Inhaber der
Re-ferenz ist
Formblätter für die Abgabe der Angebote
Vergabeverfahren Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Empfangsleistungen
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Referenz # 3
Auftragsbezeichnung und -beschreibung
Auftraggeber/Art des Auftraggebers/
Kontaktdaten
Auftrags-/Ausführungsdatum
Rechnungswert
Leistungsumfang
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Nachunternehmen/Dritten ist das Unterneh-men zu benennen, welches Inhaber der
Referenz ist
Referenz # 4
Auftragsbezeichnung und -beschreibung
Auftraggeber/Art des Auftraggebers/
Kontaktdaten
Auftrags-/Ausführungsdatum
Rechnungswert
Leistungsumfang
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. beim Einsatz von Nachunternehmen/Dritten ist das Unterneh-men zu benennen, welches Inhaber der
Referenz ist
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
________________________________
Unterschrift in Blockschrift
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
1
VERTRAG [Nummer ergänzen]
zwischen
FMS Wertmanagement AöR
Prinzregentenstraße 56 80538 München
(nachfolgend: FMS-WM")
und
[exakte Bezeichnung des Vertragspartners/Firma], [Adresse], ggf. eingetragen im Handelsregister unter [exakte
Handelsregisterbezeichnung]
(nachfolgend: Auftragnehmer")
über die
ERBRINGUNG VON EMPFANGSDIENSTLEISTUNGEN
 1 PRÄAMBEL
Die FMS-WM möchte Leistungen des Auftragnehmers auf dem Gebiet der Empfangsdienstleistungen für die FMS-WM in dem Objekt
Prinzregentenstraße 56, 80538 München in Anspruch nehmen. Dies vorausgeschickt, schließen die FMS-WM und der Auftragnehmer
(im Folgenden gemeinsam: Vertragsparteien") den vorliegenden Vertrag.
 2 GRUNDLAGE DES VERTRAGS
Die FMS-WM hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom 15.03.2017, auf der
nationalen Vergabeplattform bund.de) und aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen
bzw. eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom [Datum ergänzen] für den Bereich
Empfangsdienstleistung für die FMS-WM am Standort Prinzregentenstraße 56, 80538 München an den Auftragnehmer vergeben.
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
2
 3 GEGENSTAND DES VERTRAGS
Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den Ver-tragsparteien sowie die im
Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehört
insbesondere die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B).
 4 LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS IM EINZELNEN
Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich ferner im Einzelnen aus
der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom 15.03.2017, auf der
nationalen Vergabeplattform bund.de) Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B in den Vergabeunterlagen) ist
Vertragsbestandteil und ist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt.
Zusatz- und Sonderaufgaben, die gemäß dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz für Sondereinsätze abzurechnen sind, werden
im Einzelfall durch den Leiter Corporate Service der FMS-WM gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt und vereinbart. Die
Parteien dokumentieren diese Vereinbarung durch einen Vertragsnachtrag.
Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die FMS-WM eine angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Diese Betriebshaftpflicht muss mindestens
eine Schadenshöhe von EUR 500.000,00 abdecken und mindestens eine zweifache Maximierung aufweisen. Auf Verlangen der FMS-WM
hat der Auftragnehmer der FMS-WM den nach diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter sämtliche Anforderungen gemäß
Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) erfüllen. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang sehr großen Wert auf die
verwendete Dienstkleidung, repräsentativ für den Empfangsbereich eines international agierenden Finanzunternehmens. Im Falle
einer nicht angemessenen Dienstkleidung wird der Auftraggeber in jedem Einzelfall den Objektleiter des Auftragnehmers umgehend
per Email und/oder Telefon informieren. Der Objektleiter wird hierzu unverzüglich für Abhilfe sorgen. Sollten in einem
Kalendermonat aufgrund unpassender Dienstkleidung mehr wie 3 (drei) Meldungen an den Objektleiter erfolgen, akzeptiert der
Auftragnehmer ab der vierten Meldung je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des gesamten Auftragswertes.
 5 HAFTUNG
Der Auftragnehmer hat alle vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß und sorgfältig zu erbringen.
Bei seiner Leistungserbringung hat der Auftragnehmer gesetzliche, behördliche, berufsrechtliche und berufsgenossenschaftliche
Vorschriften zu erfüllen und die im jeweiligen Dienstleistungsgewerbe geltenden Gewohnheiten und Gebräuche zu beachten. Er
wird über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FMS-WM sowie ihren verbundenen Unternehmen und ihm während der
Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge sowie das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrages während der Dauer
und nach Beendigung dieses Vertrags Stillschweigen bewahren und seine Mitarbeiter im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrages in
gleicher Weise verpflichten.
Ein Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Pfandrecht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die dem
jeweiligen Recht zugrunde gelegten Ansprüche des Auftragnehmers sind von der FMS-WM anerkannt oder rechtskräftig oder im Wege
eines gerichtlichen Vergleiches festgestellt worden. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die FMS-WM kann sich jederzeit von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten. Auf Wunsch sind ihr die zur
Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
3
Im Falle eines Verstoßes gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag schuldet der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem (1) Prozent der Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer , die die FMS-WM für die laufenden Dienste des Auftragnehmers in dem
Kalenderjahr schuldet (Jahresvergütung). Vertragsstrafen insgesamt aus diesem Vertrag können pro Kalenderjahr nicht mehr als
fünf (5) % der Jahresvergütung betragen. Über Vertragsstrafen wird unverzüglich nach Abschluss eines Kalenderquartals
abgerechnet; vorläufig gilt hierbei die Vorjahresvergütung. Eine Anrechnung von Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche
findet nicht statt.
Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Auftragnehmers ist
nicht vereinbart.
 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER FMS-WM
6.1 BENENNUNG EINES ANSPRECHPARTNERS
Die FMS-WM benennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner für die Begleitung der durch den Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen.
6.2 BEREITSTELLUNG VON ARBEITSMITTELN
Das durch den Auftragnehmer eingesetzte Personal versieht seinen Dienst in Dienstkleidung. Diese wird vom Auftragnehmer auf
dessen Kosten bereitgestellt.
Die FMS-WM stellt für das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal einen Dienstraum mit Beleuchtung, Telefon und Heizung sowie
sanitären Einrichtungen kostenlos zur Verfügung. Die FMS-WM steht nicht dafür ein, dass der Dienstraum den Anforderungen der
Arbeitsstättenverordnung oder anderen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.
 7 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
7.1 VERGÜTUNG
Der Auftragnehmer stellt die gemäß der Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen unter Zugrun-delegung der in dem
Angebotsblatt (Formblatt A10), das Bestandteil des nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom 15.03.2017, auf der
nationalen Vergabeplattform bund.de und dieses Vertrages ist, zum angegebenen Pauschalpreis monatlich in Rechnung (Anlage II).
Zusatz- und Sonderaufträge werden gemäß der im Angebotsblatt (Formblatt A10) angegebenen Stundenverrechnungssätze gesondert
und detailliert abgerechnet.
7.2 FÄLLIGKEIT
Der Auftragnehmer wird die seinerseits erbrachten Leistungen jeweils zum Ende des Monats, in dem die Leistungen erbracht
wurden, gegenüber der FMS-WM in Rechnung stellen. Die durch den Auftragnehmer erstellten Rechnungen werden 30 Tage nach Zugang
der ordnungsgemäßen Rechnung des Auftragnehmers sowie einer Übersicht des Auftragnehmers (Anlage III
Leistungserfassungsbogen), aus dem sich die im Einzelnen durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen ergeben, bei der FMS-WM
zur Zahlung fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt netto zuzüglich ggf. gesetzlich anfallender und gesondert auszuweisender Umsatzsteuer.
Rechnungsadresse:
FMS Wertmanagement AöR
Anstalt des öffentlichen Rechts
Corporate Service
Prinzregentenstrasse 56
80538 München
Deutschland
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
4
 8 MITARBEITER
Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete und zuverlässige Mitarbeiter ein. Die
zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor
Aufnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen in Textform benennen.
Der Auftragnehmer darf die seinerseits für die Erbringung der geschuldeten Leistungen eingesetzten Mitarbeiter nur mit
vorheriger Zustimmung der FMS-WM austauschen.
Während der Laufzeit dieses Vertrags kann die FMS-WM den unverzüglichen Austausch einzelner Mitarbeiter des Auftragnehmers
verlangen, wenn diese gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen oder sich erst im Nachhinein herausstellt, dass diese
nicht die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung oder Zuverlässigkeit aufweisen. Der Auftragnehmer wird in diesem Falle
unverzüglich andere für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete und zuverlässige Mitarbeiter
vorschlagen.
Der Auftragnehmer wird	auch ohne gesondertes Verlange der FMS-WM  den Austausch eines Mitarbeiters dann vornehmen, wenn es die
Abwicklung oder die Anforderungen der Leistungserbringung erforderlich machen sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Krankheit
des Mitarbeiters) und die FMS-WM  sofern keine Eilbedürftigkeit vorliegt  dem Austausch vorher zustimmt. Die FMS-WM wird ihre
Zustimmung nicht unbillig verweigern.
 9 DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
9.1. DAUER DER VERTRAGS
Der Vertrag beginnt am 01.06.2017 und endet am 31.05.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9.2 VERTRAGSANPASSUNG
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, während der Vertragslaufzeit aufgrund heute unvorhersehbarer Ereignisse eine Reduzierung
wie auch eine Erhöhung des Leistungsumfangs zu fordern. Der Auftraggeber wird für diesbzgl. Forderungen dem Auftraggeber ein
Angebot vorlegen, welches diesen Änderungswunsch unter Einbindung der anzupassenden Preisfaktoren abbildet. Im
Beauftragungsfall erfolgt die Umsetzung binnen 60 Kalendertagen.
9.3 KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag sowohl von der FMS-WM, als auch von dem Auftrag-nehmer jederzeit unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Schrift- oder Textform zum Monats-ende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Insbesondere besteht für die FMS-WM ein Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn nach Vertragsschluss Interessenkonflikte und/oder berechtigte Zweifel im
Hinblick auf die Zuverlässigkeit, Eignung und die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Mitarbeiter auftreten,
die eine Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer gefährden oder für die FMS-WM unzumutbar
machen.
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
5
 10 VERTRAULICHKEIT UND WERBEKLAUSEL
10.1 VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einzuhalten und alle Informationen
sowie Unterlagen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der FMS-WM erhält, streng vertraulich zu behandeln und
nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten und der FMS-WM auf deren
Verlangen die Verpflichtung nachweisen.
Dem Auftragnehmer überlassene Dokumente und Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie nur für Zwecke der Vertragserfüllung
zugänglich sind und sind zum Vertragsende zurückzugeben. Der Auf-tragnehmer kann von Unterlagen, die er der FMS-WM
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfer-tigen und zurückbehalten, soweit dies zur Erfüllung zwingender rechtlicher
Vorschriften erforderlich ist. Darüber ist die FMS-WM auf Anforderung zu informieren.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, alle Daten, die ihm im Rahmen der Durchführung des vorlie-genden Vertrags zur
Kenntnis gelangen, weder außerhalb der Zweckbindung des Vertrags zu verar-beiten, noch sie bekannt zu geben, zugänglich zu
machen oder sonst zu nutzen. Von dieser Verpflich-tung ausgenommen sind solche Daten, die der Auftragnehmer aus öffentlich
zugänglichen Quellen bezieht.
Weiterhin verpflichten sich die Vertragspartner bezüglich des Inhalts dieses Vertrages strengstes Still-schweigen zu bewahren.
Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung verpflichten und
geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch ergreifen. Die FMS-WM wird den Auftragnehmer bei Verdacht auf
Vertragsverletzung unverzüglich unterrichten.
10.2 WERBEKLAUSEL
Werbemaßnahmen, Presseerklärungen oder andere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen des Auf-tragnehmers, in denen direkt oder
indirekt auf die FMS-WM oder die für die FMS-WM erbrachten oder zu erbringenden Leistungen hingewiesen werden, bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung der FMS-WM.
 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Regelung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die
Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich am ehesten entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform ( 126 BGB), soweit keine strengere Form gesetzlich
angeordnet ist oder sofern in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Insbesondere gelten ergänzend die Bestimmungen des Bür-gerlichen Gesetzbuchs.
Erfüllungsort im Sinne des  29 ZPO ist München.
Von dem Vertrag haben die Vertragsparteien jeweils ein durch die Vertragsparteien unterzeichnetes Exemplar erhalten.
Vergabeunterlage D - Vertragsentwurf
6
FMS Wertmanagement AÖR
München,
[Firma/Name des Auftragnehmers]
, den
...
Vorname Nachname
Anlage I Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B, 1. Teil)
Anlage II Angebotsblatt (Vergabeunterlage C, Formblatt A10)
Anlage III Leistungserfassungsbogen (Vergabeunterlage B 2.Teil)
Anlage IV Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach  11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Seite 1 von 5
Anlage V Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach
 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Vereinbarung
zwischen
FMS Wertmanagement AöR
Prinzregentenstraße 56
80538 München
(nachfolgend: Auftraggeber)
und
[..] [..] [..]
(nachfolgend: Auftragnehmer)
(gemeinsam nachfolgend: Parteien)
1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
1.1 Gegenstand des Auftrags: Der Auftragnehmer er-hebt, verarbeitet und/oder nutzt personenbezogene Daten (nachfolgend wird die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verkürzt Datenverarbeitung genannt) des Auftraggebers in dessen
Auftrag gemäß  11 BDSG im Rahmen des Vertrages [] vom [].[].[] (nachfolgend Hauptvertrag) oder der Zugriff auf solche
personenbezogenen Daten kann nicht ausge-schlossen werden (Fall des  11 Abs. 5 BDSG). Der Auftrag-geber ist im Rahmen dieses
Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbe-sondere für die Rechtmäßigkeit der
Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenver-arbeitung alleine verantwortlich
(verantwortliche Stelle i.S.d.	3 Abs. 7 BDSG).
1.2 Dauer des Auftrags: Die Laufzeit dieser Vereinba-rung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages und endet nach
schriftlicher Kündigung und Erfüllung der Pflichten nach Ziffer 10. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
2. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung, Art der Daten und Kreis der Betroffenen
2.1 Umfang, Art und Zweck der Leistungen, bei denen eine Datenverarbeitung erfolgt oder bei denen ein Zugriff auf
personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
2.2 Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich insbesondere um Daten, die im Hauptvertrag benannt sind.
2.3 Der Kreis der Betroffenen ergibt sich aus dem Hauptvertrag.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
3.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber rechtzei-tig vor Beginn der Datenverarbeitung eine vollständige
Kon-trolldokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß  9 BDSG und dem Anhang zu  9 S. 1 BDSG gemäß
der Anlage Kontrolldokumentation zur Verfügung. Diese Kontrolldokumentation ist auf Wunsch des Auftraggebers von einer
unabhängigen und datenschutz-rechtlich kompetenten externen Stelle zu bestätigen.
3.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterent-wicklung.
Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alter-native adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der
festgelegten Maßnahmen nicht unter-schritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu doku-mentieren und dieser Vereinbarung
als überarbeitete Anlage technisch-organisatorische Maßnahmen beizufügen.
4. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Da-ten
4.1 Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe des jeweils geltenden Datenschutzrechts sowie nach Weisung des Auf-traggebers zur
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten verpflichtet. Aufgrund der Verantwortlichkeit des Auf-traggebers für die
Auftragsdatenverarbeitung kann der Auf-traggeber insbesondere jederzeit die Berichtigung, Lö-schung, Sperrung oder Herausgabe
der Daten verlangen.
4.2 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auf-tragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Da-ten wenden
sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und dessen Weisung abwarten.
4.3 Ist der Auftraggeber aufgrund geltender Daten-schutzgesetze gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei
unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen.
5. Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftrag-nehmers
5.1 Die Parteien haben jeweils Datenschutzbeauftragte schriftlich bestellt. Deren Kontaktdaten sind dieser Vereinba-rung als
Anlage Datenschutzbeauftragter zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme beigefügt. Hat der Auftrag-nehmer keinen
Datenschutzbeauftragten bestellt, hat die Geschäftsführung selbst die durch das Bundesdatenschutz-gesetz vorgeschriebenen
Maßnahmen zu treffen. Änderun-gen werden die Parteien der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Zeit mitteilen.
5.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter bei dem Auf-tragnehmer auf
das Datengeheimnis nach  5 BDSG ver-pflichtet sind. Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nur solche Mitarbeiter ein, die gemäß  5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
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5.3 Der Auftragnehmer wird der Aufsichtsbehörde auf Verlangen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte
nach Maßgabe von  38 Abs. 3 BDSG unverzüg-lich erteilen.
5.4 Der Auftragnehmer erfüllt die Pflichten nach  11 Abs. 4 BDSG, insbesondere die sich für ihn aus  4f, 4g, 5, 38 BDSG
ergebenden Pflichten.
5.5 Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftrag-nehmer die getroffenen technisch-organisatorischen Maß-nahmen
regelmäßig gegenüber diesem in einem Umfang nachweisen, dass der Auftraggeber seiner Prüfpflicht gemäß  11 Abs. 2 BDSG
nachkommen kann. Hierzu kann der Auf-traggeber auch Testate, Berichte oder Berichtsauszüge un-abhängiger Instanzen (z.B.
Wirtschaftsprüfer, Datenschutz-beauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine
geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) verlangen.
5.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von
Ge-schäftsgeheimnissen des Auftraggebers vertraulich zu be-handeln.
5.7 Die Datenverarbeitung findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitglieds-staat der
Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR)
statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag-gebers und darf nur
erfolgen, wenn die besonderen Voraus-setzungen der  4b, 4c BDSG erfüllt sind.
6. Unterauftragsverhältnisse
6.1 Der Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustim-mung des Auftraggebers berechtigt Unterauftragnehmer zu beauftragen.
Für die in der Anlage Unterauftragnehmer namentlich genannten Unterauftragnehmer gilt diese Zu-stimmung als erteilt.
6.2 Soweit Unterauftragnehmer durch den Auftragneh-mer eingeschaltet werden, so müssen die vertraglichen Ver-einbarungen so
gestaltet werden, dass sie den Anforderun-gen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern
dieses Vertrages entspre-chen. Der Auftragnehmer versichert, dass er den Unterauf-tragnehmer unter besonderer Berücksichtigung
der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig ausgewählt hat. Der Auftragnehmer
hat die Einhaltung der Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Der Auftraggeber ist zur Kontrolle und Überprüfung gemäß
Ziffer 7. berechtigt. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftrag-geber auf dessen Aufforderung hin Auskunft über den we-sentlichen
Vertragsinhalt (Leistungen) und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Pflichten des Unterauftragneh-mers.
6.3 Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der
Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstüt-zung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, ins-besondere
Telekommunikationsleistungen.
7. Kontrollrechte des Auftraggebers und Dul-dungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Angemessen-heit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und
organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdaten-verarbeitung jeweils geltenden einschlägigen
datenschutz-rechtlichen Vorschriften zu überzeugen. Er kann im Ge-schäftsbetrieb des Auftragnehmers Stichprobenkontrollen
durchführen, die im Regelfall vorher anzumelden sind. Der Auftragnehmer wird die Kontrollen des Auftraggebers nach dieser
Vereinbarung dulden und Mitwirkungsleistungen er-bringen, die für die Kontrolle des Auftraggebers nach diesem Vertrag
erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dem Auf-traggeber die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auf-tragskontrolle
erforderlichen Auskünfte unverzüglich erteilen und die entsprechenden Nachweise verfügbar machen. Der Auftragnehmer
ermöglicht dem Auftraggeber insbesondere, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmä-ßig von der Einhaltung
der bei dem Auftragnehmer getroffe-nen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
8. Mitteilung von Verstößen
8.1 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich bei Verstößen des Auftragnehmers oder der bei ihm
beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag ge-troffenen
Festlegungen, insbesondere auch bei schwerwie-genden Störungen des Betriebsablaufes und bei Verdacht auf
Datenschutzverletzungen.
8.2 Nach Maßgabe von  42a BDSG können Informati-onspflichten im Falle des Abhandenkommens oder der un-rechtmäßigen
Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten bestehen. Der Auftragnehmer teilt derartige Vorfälle ohne
Ansehen der Verursachung un-verzüglich dem Auftraggeber mit. Der Auftragnehmer wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber
angemessene Maßnah-men zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung mögli-cher nachteiliger Folgen für Betroffene ergreifen.
9. Weisungsgebundenheit
9.1 Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des
Auftraggebers. Dem Auftraggeber bleibt im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes
Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfah-ren der Datenverarbeitung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG
vorbehalten, das er durch Einzel-weisungen nach freiem Ermessen konkretisieren kann.
9.2 Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutz-mäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung,
Herausgabe) des Auftragnehmers mit personen-bezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen
werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder Textform durch
eine einzelne Wei-sung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen wird der Auftraggeber
unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Änderun-gen des Verarbeitungsgegenstandes und
Verfahrensände-rungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentie-ren.
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9.3 Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Wei-sung des Auftraggebers gegen das Bundesdatenschutzge-setz oder andere
Vorschriften über den Datenschutz ver-stößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuwei-sen. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim
Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
10. Maßnahmen bei Beendigung des Auftrags
10.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen und gesetzlicher oder satzungsmäßiger Pflichten ist der Auftrag-nehmer nach
Vertragsende verpflichtet, ihm überlassene Datenträger an den Auftraggeber unverzüglich zurück zu geben und alle ihm im
Zusammenhang mit dem Auftrag übergebenen und bis dahin noch nicht verarbeiteten bzw. gelöschten personenbezogenen Daten zu
löschen. Wenn der Auftragnehmer zu vernichtende Unterlagen oder Datenträger mit personenbezogenen Daten dem Auftraggeber
nicht zu-rückgibt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Unterla-gen ordnungsgemäß zu entsorgen, ohne dass unbefugte
Dritte von den Daten Kenntnis erlangen können. Über die Herausgabe oder Löschung wird der Auftraggeber innerhalb einer
angemessenen Frist entscheiden.
10.2 Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den
Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Auf-bewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzube-wahren. Er kann diese
nach seiner Wahl zu seiner Entlas-tung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben, der den Empfang quittieren wird.
11. Sonstige Pflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der
Auftragsergebnisse feststellt.
11.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von
Ge-schäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Sollten Daten des Auftraggebers beim Auftragneh-mer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insol-venz- oder
Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereig-nisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusam-menhang Verantwortliche
unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließ-lich beim Auftraggeber als
verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG liegt.
12.2 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bun-desrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter
Ausschluss der Vorschriften des Inter-nationalen Privatrechts.
12.3 Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftraggebers;
dieser ist nach seiner Wahl auch berechtigt, am Sitz des Auftragnehmers Klage zu erheben.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinba-rung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen der Vereinbarung davon nicht berührt. Soweit diese Vereinbarung
Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,
welche die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt
hätten.
- Unterschriften
Für den Auftraggeber:
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
(Name, Position)
Für den Auftragnehmer:
_______________________________________________
(Ort, Datum)
______________________________________________
(Unterschrift)
______________________________________________
(Name, Position)
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I. Anlage technisch-organisatorische Maßnahmen
Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen nach  9 BDSG und Anlage
Der Auftragnehmer hat folgende technisch-organisatorische Maßnahmen nach  9 BDSG nebst Anlage hierzu umgesetzt:
1. Zutrittskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezoge-nen Daten
verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren.]
Technische bzw. organisatorische Maßnahmen zur Zutritts-kontrolle, insbesondere auch zur Legitimation der Berechtig-ten: []
2. Zugangskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Daten-verarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden kön-nen.] []
3. Zugriffskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtig-ten
ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterlie-genden Daten zugreifen können, und dass personenbezoge-ne Daten
bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Spei-cherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden
können.]
Es erfolgt eine bedarfsorientierte Ausgestaltung des Berech-tigungskonzepts und der Zugriffsrechte sowie deren Über-wachung
und Protokollierung: []
4. Weitergabekontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertra-gung oder
während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt
werden können, und dass überprüft und festge-stellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener
Daten durch Einrichtungen zur Daten-übertragung vorgesehen ist.]
Die Maßnahmen bei Transport, Übertragung und Übermitt-lung oder Speicherung auf Datenträger (manuell oder elekt-ronisch)
sowie bei der nachträglichen Überprüfung genügen den Anforderungen des  9 BDSG: []
5. Eingabekontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem
personenbezogene Daten in Datenverarbeitungs-systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.]
Die Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfung, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt (ge-löscht) worden
sind, sind datenschutzrechtlich ausreichend: []
6. Auftragskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur
entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verar-beitet werden können.]
Die Maßnahmen (technisch / organisatorisch) zur Abgren-zung der Kompetenzen zwischen Auftraggeber und Auftrag-nehmer sind
datenschutzrechtlich ausreichend geregelt: []
7. Verfügbarkeitskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust
geschützt sind.]
Maßnahmen zur Datensicherung (physikalisch / logisch): []
8. Trennungskontrolle
[Maßnahmen, die geeignet sind, zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verar-beitet
werden können.]
Die Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Löschung, Übermittlung) von Daten mit
unter-schiedlichen Zwecken sind gewährleistet: []
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II. Anlage Datenschutzbeauftragter
Beim Auftragnehmer ist als externer Beauftragter für den Datenschutz schriftlich bestellt:
[xxx]
Beim Auftraggeber ist als Beauftragter für den Datenschutz schriftlich bestellt:
Herr Dr. Johannes Starke
Phone:
+49 89 954 7627 621
Mobile:
+49 172 8154 105
Fax:
+49 89 954 7627 7621
Email:
johannes.starke@fms-wm.de
III. Anlage Unterauftragnehmer
Folgende namentlich genannte Unternehmen darf der Auf-tragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers mit der
gesetzlich gebotenen Sorgfalt als Unterauftragneh-mer einsetzen (vgl. Ziffer 6.):
__________________________________
__________________________________
__________________________________
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__________________________________
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/FMS-Wertmanagement/2017/03/1882230.html
Data Acquisition via: p8000000
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