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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Hofheim
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 438307-2013 (ID: 2013122704061408444)
Veröffentlicht: 27.12.2013
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  Baukonzession
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Main-Taunnus-Kreis
    Am Kreishaus 1-5
    Zu Händen von: Andreas Urner
    65719 Hofheim
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 61922011836
    E-Mail: hauptamt@mtk.org
    Fax: +49 619220171836
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.mtk.org
    Weitere Auskünfte erteilen: Main-Taunnus-Kreis
    Am Kreishaus 1-5
    Zu Händen von: Andreas Urner
    65719 Hofheim
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 61922011836
    E-Mail: hauptamt@mtk.org
    Fax: +49 619220171836
    Internet-Adresse: http://www.mtk.org
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: Main-Taunnus-Kreis
    Am Kreishaus 1-5
    Zu Händen von: Andreas Urner
    65719 Hofheim
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 61922011836
    E-Mail: hauptamt@mtk.org
    Fax: +49 619220171836
    Internet-Adresse: www.mtk.org
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Main-Taunnus-Kreis
    Am Kreishaus 1-5
    Zu Händen von: Andeas Urner
    65719 Hofheim
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 61922011836
    E-Mail: hauptamt@mtk.org
    Fax: +49 619220171836
    Internet-Adresse: http://www.mtk.org
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    1.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    1.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Gegenstand der Baukonzession
    II.1)  Beschreibung der Baukonzession
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Baukonzession zur Breitbanderschließung im Main-Taunus-Kreis.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der AusführungPlanung und Ausführung
    NUTS-Code DE71A
    Hauptausführungsort Main-Taunus-Kreis in den unter II.1.3) genannten
    Städten und ihren Ortsteilen, Gemeinden, 65719 Hofheim.
    II.1.3)  Kurze Beschreibung des Auftrags:
    Langfristig ist es erforderlich, dass private Haushalte und gerade auch
    Gewerbetreibende im Main-Taunus-Kreis Internetzugänge mit wesentlich
    höheren Anbindungsgeschwindigkeiten als die heute verfügbaren erhalten.
    Dieser Bedarf wurde durch den Main-Taunus-Kreis in einer öffentlichen
    Bedarfsabfrage festgestellt. Insofern verfolgt der Main-Taunus-Kreis das
    Ziel, den Auf- und Ausbau von kabelgebundenen Hochgeschwindigkeitsnetzen
    auf Glasfaserbasis (NGA - Next Generation Access) in unterirdisch
    verlegten Leerrohren im Kreisgebiet voranzutreiben.
    Das Projektgebiet umfasst den gesamten Main-Taunus-Kreis mit folgenden
    Städten, deren Ortsteile und Gemeinden mit insgesamt ca. 228 994
    Einwohnerinnen und Einwohnern:
    Bad Soden (Altenhain, Neuenhain)
    Eppstein (Bremthal, Ehlhalten, Niederjosbach, Vockenhausen)
    Eschborn (Niederhöchstadt)
    Flörsheim (Wicker, Weilbach)
    Hattersheim (Eddersheim, Okriftel)
    Hochheim (Massenheim)
    Hofheim (Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, Wildsachen)
    Kelkheim (Fischbach, Hornau, Eppenhain, Münster, Ruppertshain)
    Kriftel
    Liederbach
    Schwalbach
    Sulzbach
    Zielsetzung ist der Ausbau aller Kabelverzweiger im gesamten Projektgebiet
    zur Erreichung einer flächendeckenden Bandbreite (= mindestens 95 % aller
    Haushalte bzw.
    Gewerbetreibenden in jedem Stadtgebiet/Gemeindegebiet/Ortsteil steht die
    nachfolgend definierte Bandbreite zur Verfügung) für einen privaten
    Endnutzerkreis und ggf.
    Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter von bis zu 100 Mbit/s Downstream
    (mindestens aber flächendeckend 25 Mbit/s Downstream) und mindestens 25
    Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich.
    Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden
    Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern)
    soll eine Ausbaufähigkeit auf höhere Bandbreiten gegeben sein (z. B.
    FFTB/H Ausbau - Fiber to the Building/Home ebenso die Bereitstellung
    symmetrischer Dienste).
    II.1.4)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    32571000
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Mit diesem Verhandlungsverfahren sollen geeignete Bieter identifiziert
    werden, die das erforderliche flächendeckende passive und aktive Netz zur
    Erschließung aller im Projektgebiet vorhandenen technisch erschließbaren
    Kabelverzweiger errichten, warten und betreiben und den Endkunden
    entsprechende marktübliche Breitbanddienste (Telefonie, Internet,
    Mehrwertdienste) bereitstellen.
    Die Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) muss für einen
    privaten Endnutzerkreis und ggf. Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter
    bei bis zu 100 Mbit/s Downstream (mindestens aber flächendeckend 25 Mbit/s
    Downstream) und mindestens 25 Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich
    liegen.
    Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden
    Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern)
    soll eine Ausbaufähigkeit auf eine FTTB/H Architektur (Fiber to the
    Building/Home) mit marktüblichen 100 Mbit/s (auch symmetrisch) möglich
    sein.
    Angestrebt wird eine beihilfefreie Erbringung der ausgeschriebenen
    Leistungen. Sollte der Bieter gleichwohl nicht in der Lage sein, die
    ausgeschriebenen Leistungen ohne öffentlichen Zuschuss zu erbringen, ist
    die Wirtschaftlichkeitslücke in einem späteren Angebot nachvollziehbar und
    transparent darzulegen.
    Der Main-Taunus-Kreis behält sich vor, eine Förderung nach der
    Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren
    (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer
    flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre,
    nachstehend BRRL) zu gewähren.
    Gemäß § 3 der aktuell noch gültigen Fassung der BRRL kann eine Förderung
    lediglich durch Beistellung von baulichen Vorleistungen erfolgen. Der
    Ausgleich einer finanziellen Deckungslücke durch Gewährung einer Zahlung
    ist derzeitig ausgeschlossen. Der Main-Taunus-Kreis behält sich aber vor,
    die Förderung bei Änderung dieser Rechtslage im Einvernehmen mit den
    beteiligten Bietern auf eine finanzielle Förderung umzustellen.
    Sofern eine Deckungslücke nachvollziehbar und plausibel dargelegt wird,
    ist der Main-Taunus-Kreis ggf. bereit, gemäß § 3 Abs. 1 c) BRRL
    Erdarbeiten beizustellen, die für die Verlegung der Leerrohre erforderlich
    sind.
    Es wird darauf hingewiesen, dass für alle geförderten Trassen ein Open
    Access Zugang gemäß BRRL verbindlich zugesichert werden muss.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Teilnahmebedingungen
    III.1.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit
    der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.2) bis III.1.3) geforderten
    Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen.
    Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Die Einreichung zusätzlicher
    Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig.
    Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Antrag
    übersandten Nachweise. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der
    eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des
    Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten
    Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
    geforderter Unterlagen auffordern.
    Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit
    einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
    einzureichen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen
    Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den
    Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit sich der
    Bewerber/die Bewerbungsgemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
    Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde Dritter bedient, haben diese die
    unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen bereits
    mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie die Verfügbarkeit ihrer
    personellen, sachlichen und wirtschaftlichen Mittel einschließlich der
    erforderlichen Fachkenntnisse verbindlich nachzuweisen.
    Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als
    Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder als Nachunternehmer, sind
    unzulässig, wenn und soweit die Mehrfachbenennungen zu einer
    vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
    Erforderliche Angaben und Formalitäten von interessierten Bietern im
    Teilnahmeantrag:
    1. Firmenprofil des Bieters (Gesellschaftsform; Anzahl
    sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter
    Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter)
    2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
    3. Zulassung gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    4. (Eigen)Erklärungen der Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i)
    VOB/A, dass insbesondere:
     über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
    gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt
    oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
     sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
     sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre
    Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
     sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
    Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
     sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
    5. Eigenerklärung entsprechend § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis h) VOB/A,
    wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem
    Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129,
    129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, §
    2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 229 des
    Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes
    zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung
    oder wegen entsprechender Strafnormen anderer Staaten verurteilt worden
    ist.
    III.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen 1. Erklärung über den jeweiligen Umsatz des
    Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    2. Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen sowie Gewinn- und
    Verlustrechungen (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls
    deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates,
    in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
    Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses
    befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge und GuV des Konzerns
    vorzulegen. Falls für den Bewerber die Erstellung von Bilanzen,
    Bilanzauszügen und/oder GuV nach dem Gesellschaftsrecht des
    Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben
    ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des
    Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben
    ist, Vorlage einer Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche
    und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen
    Geschäftsjahren ergibt.
    3. Darstellung der Haftungs- und Beteiligungs- bzw. Eigentumsverhältnisse
    des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft und deren Mitglieder.
    III.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen 1. Referenzliste von vergleichbaren Projekten des
    Bieters
    2. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens, z. B.
    das Vorhandensein der erforderlichen personellen und sachlichen
    Ressourcen, um das Vorhaben in der geplanten Zeit durchführen zu können;
    Erklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3
    Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
    Personengruppen (technisch/kaufmännisch/gewerblich und Tätigkeitsfeld).
    3. Nachweis der fachlichen Kompetenz, insbesondere Angabe zur Erfahrung
    bei der Errichtung und dem Betrieb von kommunalen Versorgungsnetzen
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Zuschlagskriterien:
    Es wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die den Bewerbern, die ihre
    Eignung für den Auftrag nachweisen konnten, übermittelt werden wird.
    IV.2)  Verwaltungsangaben
    IV.2.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    12.2 Breitband Main-Taunus-Kre
    IV.2.2)  Schlusstermin für die Einreichung der Anträge
    Tag: 7.2.2014 - 23:59
    IV.2.3)  Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.2)  Zusätzliche Angaben:
    Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit
    der Aufschrift Nicht öffnen - Teilnahmeantrag Baukonzession zur
    Breitbanderschließung im Main-Taunus-Kreis bei der unter Ziffer I.1)
    genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den
    Eingang beim Auftraggeber an.
    Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex,
    Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
    Das Verfahren zur Vergabe der Baukonzession wird unter Anwendung des § 22
    VOB/A-EG durchgeführt. Das Vergabeverfahren erfolgt in Anlehnung an ein
    Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4
    VOB/A. Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt.
    Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die
    Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
    werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber innerhalb
    der unter IV.2.2 geregelten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der
    den unter III. 1.1 bis 1.3 geregelten Anforderungen genügen muss. Der
    Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach
    Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.
    Auf der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) wird die Vergabeunterlage,
    in der die Vorgaben für eine konkrete Angebotslegung niedergelegt werden,
    dann an diejenigen Bewerber übermittelt, die in der vorgegebenen
    Bewerbungsfrist Teilnahmeanträge eingereicht haben und die die
    erforderliche Eignung für den Auftrag nachweisen konnten.
    nachr. HAD-Ref. : 3028/46
    nachr. V-Nr/AKZ : 12.2 Breitband Main-Taunus-Kre
    VI.3)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 6151125816/ 6151126834
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht
    eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
    der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
    Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
    der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag
    unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.3.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 6151125816/ 6151126834
    VI.4)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    16.12.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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