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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Hofheim
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 438307-2013 (ID: 2013122704061408444)
Veröffentlicht: 27.12.2013
*
Baukonzession
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Main-Taunnus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
Zu Händen von: Andreas Urner
65719 Hofheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 61922011836
E-Mail: hauptamt@mtk.org
Fax: +49 619220171836
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.mtk.org
Weitere Auskünfte erteilen: Main-Taunnus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
Zu Händen von: Andreas Urner
65719 Hofheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 61922011836
E-Mail: hauptamt@mtk.org
Fax: +49 619220171836
Internet-Adresse: http://www.mtk.org
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Main-Taunnus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
Zu Händen von: Andreas Urner
65719 Hofheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 61922011836
E-Mail: hauptamt@mtk.org
Fax: +49 619220171836
Internet-Adresse: www.mtk.org
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Main-Taunnus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
Zu Händen von: Andeas Urner
65719 Hofheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 61922011836
E-Mail: hauptamt@mtk.org
Fax: +49 619220171836
Internet-Adresse: http://www.mtk.org
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand der Baukonzession
II.1) Beschreibung der Baukonzession
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Baukonzession zur Breitbanderschließung im Main-Taunus-Kreis.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der AusführungPlanung und Ausführung
NUTS-Code DE71A
Hauptausführungsort Main-Taunus-Kreis in den unter II.1.3) genannten
Städten und ihren Ortsteilen, Gemeinden, 65719 Hofheim.
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags:
Langfristig ist es erforderlich, dass private Haushalte und gerade auch
Gewerbetreibende im Main-Taunus-Kreis Internetzugänge mit wesentlich
höheren Anbindungsgeschwindigkeiten als die heute verfügbaren erhalten.
Dieser Bedarf wurde durch den Main-Taunus-Kreis in einer öffentlichen
Bedarfsabfrage festgestellt. Insofern verfolgt der Main-Taunus-Kreis das
Ziel, den Auf- und Ausbau von kabelgebundenen Hochgeschwindigkeitsnetzen
auf Glasfaserbasis (NGA - Next Generation Access) in unterirdisch
verlegten Leerrohren im Kreisgebiet voranzutreiben.
Das Projektgebiet umfasst den gesamten Main-Taunus-Kreis mit folgenden
Städten, deren Ortsteile und Gemeinden mit insgesamt ca. 228 994
Einwohnerinnen und Einwohnern:
Bad Soden (Altenhain, Neuenhain)
Eppstein (Bremthal, Ehlhalten, Niederjosbach, Vockenhausen)
Eschborn (Niederhöchstadt)
Flörsheim (Wicker, Weilbach)
Hattersheim (Eddersheim, Okriftel)
Hochheim (Massenheim)
Hofheim (Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, Wildsachen)
Kelkheim (Fischbach, Hornau, Eppenhain, Münster, Ruppertshain)
Kriftel
Liederbach
Schwalbach
Sulzbach
Zielsetzung ist der Ausbau aller Kabelverzweiger im gesamten Projektgebiet
zur Erreichung einer flächendeckenden Bandbreite (= mindestens 95 % aller
Haushalte bzw.
Gewerbetreibenden in jedem Stadtgebiet/Gemeindegebiet/Ortsteil steht die
nachfolgend definierte Bandbreite zur Verfügung) für einen privaten
Endnutzerkreis und ggf.
Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter von bis zu 100 Mbit/s Downstream
(mindestens aber flächendeckend 25 Mbit/s Downstream) und mindestens 25
Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich.
Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden
Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern)
soll eine Ausbaufähigkeit auf höhere Bandbreiten gegeben sein (z. B.
FFTB/H Ausbau - Fiber to the Building/Home ebenso die Bereitstellung
symmetrischer Dienste).
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
32571000
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Mit diesem Verhandlungsverfahren sollen geeignete Bieter identifiziert
werden, die das erforderliche flächendeckende passive und aktive Netz zur
Erschließung aller im Projektgebiet vorhandenen technisch erschließbaren
Kabelverzweiger errichten, warten und betreiben und den Endkunden
entsprechende marktübliche Breitbanddienste (Telefonie, Internet,
Mehrwertdienste) bereitstellen.
Die Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) muss für einen
privaten Endnutzerkreis und ggf. Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter
bei bis zu 100 Mbit/s Downstream (mindestens aber flächendeckend 25 Mbit/s
Downstream) und mindestens 25 Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich
liegen.
Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden
Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern)
soll eine Ausbaufähigkeit auf eine FTTB/H Architektur (Fiber to the
Building/Home) mit marktüblichen 100 Mbit/s (auch symmetrisch) möglich
sein.
Angestrebt wird eine beihilfefreie Erbringung der ausgeschriebenen
Leistungen. Sollte der Bieter gleichwohl nicht in der Lage sein, die
ausgeschriebenen Leistungen ohne öffentlichen Zuschuss zu erbringen, ist
die Wirtschaftlichkeitslücke in einem späteren Angebot nachvollziehbar und
transparent darzulegen.
Der Main-Taunus-Kreis behält sich vor, eine Förderung nach der
Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren
(Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer
flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre,
nachstehend BRRL) zu gewähren.
Gemäß § 3 der aktuell noch gültigen Fassung der BRRL kann eine Förderung
lediglich durch Beistellung von baulichen Vorleistungen erfolgen. Der
Ausgleich einer finanziellen Deckungslücke durch Gewährung einer Zahlung
ist derzeitig ausgeschlossen. Der Main-Taunus-Kreis behält sich aber vor,
die Förderung bei Änderung dieser Rechtslage im Einvernehmen mit den
beteiligten Bietern auf eine finanzielle Förderung umzustellen.
Sofern eine Deckungslücke nachvollziehbar und plausibel dargelegt wird,
ist der Main-Taunus-Kreis ggf. bereit, gemäß § 3 Abs. 1 c) BRRL
Erdarbeiten beizustellen, die für die Verlegung der Leerrohre erforderlich
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass für alle geförderten Trassen ein Open
Access Zugang gemäß BRRL verbindlich zugesichert werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit
der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.2) bis III.1.3) geforderten
Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Die Einreichung zusätzlicher
Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig.
Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Antrag
übersandten Nachweise. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der
eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des
Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten
Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
geforderter Unterlagen auffordern.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit
einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
einzureichen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen
Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den
Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit sich der
Bewerber/die Bewerbungsgemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde Dritter bedient, haben diese die
unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen bereits
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie die Verfügbarkeit ihrer
personellen, sachlichen und wirtschaftlichen Mittel einschließlich der
erforderlichen Fachkenntnisse verbindlich nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als
Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder als Nachunternehmer, sind
unzulässig, wenn und soweit die Mehrfachbenennungen zu einer
vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Erforderliche Angaben und Formalitäten von interessierten Bietern im
Teilnahmeantrag:
1. Firmenprofil des Bieters (Gesellschaftsform; Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter
Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter)
2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
3. Zulassung gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
4. (Eigen)Erklärungen der Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i)
VOB/A, dass insbesondere:
über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
5. Eigenerklärung entsprechend § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis h) VOB/A,
wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129,
129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 229 des
Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung
oder wegen entsprechender Strafnormen anderer Staaten verurteilt worden
ist.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen 1. Erklärung über den jeweiligen Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen sowie Gewinn- und
Verlustrechungen (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates,
in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses
befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge und GuV des Konzerns
vorzulegen. Falls für den Bewerber die Erstellung von Bilanzen,
Bilanzauszügen und/oder GuV nach dem Gesellschaftsrecht des
Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben
ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des
Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben
ist, Vorlage einer Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche
und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren ergibt.
3. Darstellung der Haftungs- und Beteiligungs- bzw. Eigentumsverhältnisse
des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft und deren Mitglieder.
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen 1. Referenzliste von vergleichbaren Projekten des
Bieters
2. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens, z. B.
das Vorhandensein der erforderlichen personellen und sachlichen
Ressourcen, um das Vorhaben in der geplanten Zeit durchführen zu können;
Erklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3
Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Personengruppen (technisch/kaufmännisch/gewerblich und Tätigkeitsfeld).
3. Nachweis der fachlichen Kompetenz, insbesondere Angabe zur Erfahrung
bei der Errichtung und dem Betrieb von kommunalen Versorgungsnetzen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Zuschlagskriterien:
Es wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die den Bewerbern, die ihre
Eignung für den Auftrag nachweisen konnten, übermittelt werden wird.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
12.2 Breitband Main-Taunus-Kre
IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Anträge
Tag: 7.2.2014 - 23:59
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift Nicht öffnen - Teilnahmeantrag Baukonzession zur
Breitbanderschließung im Main-Taunus-Kreis bei der unter Ziffer I.1)
genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den
Eingang beim Auftraggeber an.
Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex,
Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das Verfahren zur Vergabe der Baukonzession wird unter Anwendung des § 22
VOB/A-EG durchgeführt. Das Vergabeverfahren erfolgt in Anlehnung an ein
Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4
VOB/A. Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt.
Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die
Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber innerhalb
der unter IV.2.2 geregelten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der
den unter III. 1.1 bis 1.3 geregelten Anforderungen genügen muss. Der
Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach
Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.
Auf der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) wird die Vergabeunterlage,
in der die Vorgaben für eine konkrete Angebotslegung niedergelegt werden,
dann an diejenigen Bewerber übermittelt, die in der vorgegebenen
Bewerbungsfrist Teilnahmeanträge eingereicht haben und die die
erforderliche Eignung für den Auftrag nachweisen konnten.
nachr. HAD-Ref. : 3028/46
nachr. V-Nr/AKZ : 12.2 Breitband Main-Taunus-Kre
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816/ 6151126834
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht
eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag
unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816/ 6151126834
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.12.2013
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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