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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - D-Stollberg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 276258-2011 (ID: 2011090104110026428)
Veröffentlicht: 01.09.2011
*
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Schlachthofstraße 12
z. H. Frau Freitag
09366 Stollberg
DEUTSCHLAND
Fax +49 3729666-125
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.za-sws.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem
Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Hauptort der Dienstleistung Örtlich nicht vorgeschrieben.
(siehe Vergabeunterlagen).
NUTS-Code DED1A
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem
Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90500000, 90514000, 90513000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Ja
sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
Lose
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.
Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des AG um 1
Jahr.
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2013
schriftlich ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen 1
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2013
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-Nr.: 1
BEZEICHNUNG: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem
Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
1) KURZE BESCHREIBUNG
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord
des Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau
umfasst ca. 103 000 Einwohner).
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
90500000, 90514000, 90513000
3) MENGE ODER UMFANG
Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.
LOS-Nr.: 2
BEZEICHNUNG: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem
Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
1) KURZE BESCHREIBUNG
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord
des Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau
umfasst ca. 103 000 Einwohner).
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
90500000, 90514000, 90513000
3) MENGE ODER UMFANG
Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Auftragnehmer hat gemäß § 18 VOL/B spätestens bis 18 Tage nach
Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
prognostizierten Brutto-Auftragssumme vorzulegen. (siehe
Vergabeunterlagen).
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Monatliche Rechnungen für ausgeführte Leistungen (nähere Angaben in den
Vergabeunterlagen).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt
werden: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6
EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren
Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. Angaben zur
Rechtsform des Bieters und zu verbundenen Unternehmen.
Auf Verlangen des Auftraggebers: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
(nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz
einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1
als nach III.2.2 und III.2.3):
Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot
angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall
zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung
steht im Ermessen der Vergabestelle. Zusätzlich behält sich die
Vergabestelle vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu
fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl
kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche,
schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den
Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der
Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung
des Bieters in das ULV Sachsen oder in das PQ-VOL akzeptiert.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare
Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die
Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von
Originalen bzw. von Nachweisen der zuständigen Behörden und Versicherungen
nachzufordern.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeit
(hier unter III.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt
werden: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie dessen
Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Eigenerklärung, dass über
das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen; Eigenerklärung,
dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR
für jeden Einzelfall und 2 500 000 EUR für alle Versichrungsfälle eines
Jahres. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die
geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im
Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt. (weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen).
Auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur
Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist; Nachweis
über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten
Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate); aktueller, d. h.
bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden: Benennung mindestens
eines Referenzauftrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus kommunaler Sammlung mit
Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraumes,
Bezeichnung des Auftraggebers (Telefon-Nr.), Verwertungsmenge und
Vergütung pro Jahr.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die
ausgeschriebenen Leistungen oder Nachweis einer gleichwertigen
Qualifikation oder gleichwertiger Nachweis entsprechend Vergabeunterlagen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
BE/04/2011
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 16,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden nach
Zahlungseingang des Betrages in Höhe von 16 EUR auf das Konto:
Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Kontonummer:
3711003531, BLZ 87054000 Sparkasse Erzgebirge (IBAN:
DE72870540003711003531, BIC: WELADED1STB), Verwendungszweck: BE/04/2011
versandt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
14.10.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 12.12.2011
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16.10.2011
Ort
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstr. 12, 09366
Stollberg.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
DEUTSCHLAND
E-Mail: Vergabekammer@ldl.sachsen.de
Tel. +49 341977-1402
Internet:
http://www.ld-leipzig.de/de/internet/die_behoerde/aufbau_aufgaben/buero/vergabekammer.
htm
Fax +49 341977-1049
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl.I, Seite 2114) zuletzt
geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl, Seite
1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte
Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht ünverzüglich
gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in Bekanntmachung
benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschiften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann
erhoben, wenn sie spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Vergabeverstoßes
bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB
sind zwingend zu beachten.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter
ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a
GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese
Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
29.8.2011
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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