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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - D-Stollberg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 276258-2011 (ID: 2011090104110026428)
Veröffentlicht: 01.09.2011
*
  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
    Schlachthofstraße 12
    z. H. Frau Freitag
    09366 Stollberg
    DEUTSCHLAND
    Fax +49 3729666-125
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.za-sws.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem
    Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Hauptort der Dienstleistung Örtlich nicht vorgeschrieben.
    (siehe Vergabeunterlagen).
    NUTS-Code DED1A
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem
    Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
    (Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau).
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90500000, 90514000, 90513000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Ja
    sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
    Lose
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.
    Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des AG um 1
    Jahr.
    Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2013
    schriftlich ausgeübt werden.
    Zahl der möglichen Verlängerungen 1
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2013
    ANGABEN ZU DEN LOSEN
    LOS-Nr.: 1
    BEZEICHNUNG: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem
    Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord
    des Erzgebirgskreises.
    (Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau
    umfasst ca. 103 000 Einwohner).
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    90500000, 90514000, 90513000
    3)	MENGE ODER UMFANG
    Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.
    LOS-Nr.: 2
    BEZEICHNUNG: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem
    Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord
    des Erzgebirgskreises.
    (Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau
    umfasst ca. 103 000 Einwohner).
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    90500000, 90514000, 90513000
    3)	MENGE ODER UMFANG
    Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Der Auftragnehmer hat gemäß § 18 VOL/B spätestens bis 18 Tage nach
    Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
    prognostizierten Brutto-Auftragssumme vorzulegen. (siehe
    Vergabeunterlagen).
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Monatliche Rechnungen für ausgeführte Leistungen (nähere Angaben in den
    Vergabeunterlagen).
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt
    werden: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6
    EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren
    Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
    stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende
    Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. Angaben zur
    Rechtsform des Bieters und zu verbundenen Unternehmen.
    Auf Verlangen des Auftraggebers: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    (nicht älter als 6 Monate).
    Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung
    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz
    einholen.
    Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1
    als nach III.2.2 und III.2.3):
    Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot
    angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall
    zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung
    steht im Ermessen der Vergabestelle. Zusätzlich behält sich die
    Vergabestelle vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu
    fordern.
    Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl
    kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche,
    schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den
    Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der
    Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
    Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung
    des Bieters in das ULV Sachsen oder in das PQ-VOL akzeptiert.
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare
    Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
    dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung
    beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die
    Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von
    Originalen bzw. von Nachweisen der zuständigen Behörden und Versicherungen
    nachzufordern.
    Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeit
    (hier unter III.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
    Im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt
    werden: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie dessen
    Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in den
    letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Eigenerklärung, dass über
    das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein
    vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
    beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
    Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
    Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen; Eigenerklärung,
    dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
    Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
    Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit
    Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR
    für jeden Einzelfall und 2 500 000 EUR für alle Versichrungsfälle eines
    Jahres. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die
    geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im
    Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt. (weitere Angaben
    siehe Vergabeunterlagen).
    Auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
    von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur
    Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
    solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist; Nachweis
    über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
    gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten
    Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate); aktueller, d. h.
    bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer
    Berufsgenossenschaft.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden: Benennung mindestens
    eines Referenzauftrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus kommunaler Sammlung mit
    Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraumes,
    Bezeichnung des Auftraggebers (Telefon-Nr.), Verwertungsmenge und
    Vergütung pro Jahr.
    Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die
    ausgeschriebenen Leistungen oder Nachweis einer gleichwertigen
    Qualifikation oder gleichwertiger Nachweis entsprechend Vergabeunterlagen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    BE/04/2011
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig
    Preis 16,00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden nach
    Zahlungseingang des Betrages in Höhe von 16 EUR auf das Konto:
    Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Kontonummer:
    3711003531, BLZ 87054000 Sparkasse Erzgebirge (IBAN:
    DE72870540003711003531, BIC: WELADED1STB), Verwendungszweck: BE/04/2011
    versandt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    14.10.2011 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 12.12.2011
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 16.10.2011
    Ort
    Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstr. 12, 09366
    Stollberg.
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
    Braustraße 2
    04107 Leipzig
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Vergabekammer@ldl.sachsen.de
    Tel. +49 341977-1402
    Internet:
http://www.ld-leipzig.de/de/internet/die_behoerde/aufbau_aufgaben/buero/vergabekammer.
htm
    Fax +49 341977-1049
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
    das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
    der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl.I, Seite 2114) zuletzt
    geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl, Seite
    1102) Anwendung.
    Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte
    Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
    1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht ünverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in Bekanntmachung
    benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschiften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt wurden;
    4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren
    unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des
    Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
    Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann
    erhoben, wenn sie spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Vergabeverstoßes
    bei der Vergabestelle eingeht.
    Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB
    sind zwingend zu beachten.
    15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter
    ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a
    GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese
    Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der
    Information durch den Auftraggeber.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    29.8.2011
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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