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Ausschreibung: Briefpostdienste - D-Magdeburg
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 237558-2011 (ID: 2011072804105500288)
Veröffentlicht: 28.07.2011
*
  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses
    vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten als Leiter der
    Oberfinanzdirektion Magdeburg
    Otto-von-Guericke-Straße 4
    Kontakt: Oberfinanzdirektion Magdeburg Zentrale Vergabestelle
    z. H. Herrn Alf Braunschweig
    39104 Magdeburg
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Alf.Braunschweig@sachsen-anhalt.de
    Fax +49 3915453169
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ofd.sachsen-anhalt.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Regional- oder Lokalbehörde
    Wirtschaft und Finanzen
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Erbringung von Postdienstleistungen für die Oberfinanzdirektion Magdeburg.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 4
    Hauptort der Dienstleistung Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen, Quedlinburg,
    Stendal, Dessau-Roßlau.
    NUTS-Code DEE03
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 2
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über
    die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie
    über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der
    Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1.000 g.
    Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger.
    Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca.
    9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise
    werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen
    Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen
    zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem
    versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen
    oder diverse Aufforderungen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser
    Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz u.s.w.) ist der Auftraggeber
    darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in
    Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der
    Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
    Der Auftrag soll in 5 Losen vergeben werden.
    Los 1:
    Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Das durchschnittliche tägliche
    Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein
    geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010/2011 zugrunde
    liegen.
    Los 2:
    Finanzamt Magdeburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
    beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
    Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
    Los 3:
    Finanzamt Quedlinburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
    beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
    Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
    Los 4:
    Finanzamt Stendal. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
    beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
    Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
    Los 5:
    Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau
    und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt versendet Mitteilungen über die Bezüge
    und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen
    der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt. Das durchschnittliche tägliche
    Briefausgangsvolumen beträgt ca. 700 Stück. Es handelt sich um ein
    geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde
    liegen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    64112000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Ja
    sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
    Lose
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit
    endet zunächst am 31.12.2013. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige
    Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
    Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 31.8.2013 für das
    Optionsjahr 2014 bzw. bis zum 31.8.2014 für das Optionsjahr 2015 erklärt
    werden.
    Zahl der möglichen Verlängerungen 2
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2013
    ANGABEN ZU DEN LOSEN
    LOS-Nr.: 1
    BEZEICHNUNG: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen.
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen ist in einem Objekt in Bitterfeld-Wolfen
    untergebracht.
    Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
    erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
    Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
    Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
    Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
    auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
    Aufforderungen.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    64112000
    LOS-Nr.: 2
    BEZEICHNUNG: Finanzamt Magdeburg.
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Das Finanzamt Magdeburg ist in einem Objekt in Magdeburg untergebracht.
    Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
    erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
    Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
    Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
    Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
    auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
    Aufforderungen.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    64112000
    LOS-Nr.: 3
    BEZEICHNUNG: Finanzamt Quedlinburg.
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Das Finanzamt Quedlinburg ist in einem Objekt in Quedlinburg
    untergebracht.
    Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
    erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
    Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
    Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
    Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
    auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
    Aufforderungen.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    64112000
    LOS-Nr.: 4
    BEZEICHNUNG: Finanzamt Stendal.
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Das Finanzamt Stendal ist in einem Objekt in Stendal untergebracht.
    Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
    erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
    Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
    Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
    Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
    auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
    Aufforderungen.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    64112000
    LOS-Nr.: 5
    BEZEICHNUNG: Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der
    Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
    1)	KURZE BESCHREIBUNG
    Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau
    und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt sind in einem Objekt in Dessau-Roßlau
    untergebracht und versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der
    Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der
    Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
    2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
    64112000
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Ja
    Der Auftragnehmer darf maximal 10 % der jährlichen Sendungsmenge mittels
    Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass
    sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose
    bezüglich der Zustellgebiete maßgeblich geändert hat (ca. 90 % der
    Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 9 % der Sendungen ins übrige
    Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland).
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur Eintragung ins
    Handelsregister (siehe Formblatt Eignungsangaben),
    2. Nachweis einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
    PostG (Kopie),
    3. Eigenerklärung, dass seit dem 1.1.2008 kein Lizenzentziehungsverfahren
    eingeleitet wurde (siehe Formblatt Eignungsangaben),
    4. Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor
    Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine
    Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Eine dem Bieter schon vorliegende
    Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen,
    5. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
    zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6
    EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe
    Formblatt Eignungsangaben);
    b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
    Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
    oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
    worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt
    Eignungsangaben);
    c) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
    Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
    ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben);
    d) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer zuständigen
    Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt Eignungsangaben);
    e) Erklärung, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von
    Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von
    mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
    einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt
    Eignungsangaben);
    f) Erklärung, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit,
    illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch  (§ 404
    Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15,
    15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
    einzuhalten (siehe Formblatt Eignungsangaben).
    6. Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in
    der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten
    Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses
    Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der
    rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der
    Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist
    rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der
    Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach
    im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer
    Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle
    Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige
    Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch
    haften (Erklärung der ARGE).
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur
    Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe
    Formblatt Eignungsangaben),
    2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals unter
    Nennung der Anzahl der Zusteller in den Jahren 2009 und 2010 (siehe
    Formblatt Eignungsangaben).
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards 1. Erklärung zum Umsatz des
    Unternehmens zu Postdienstleistungen bezogen auf die letzten 3
    Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer (siehe Formblatt Eignungsangaben).
    Hinsichtlich des mittleren Jahresumsatzes gelten folgende
    Mindestanforderungskriterien:
    Los 1: 300 000,00 EUR pro Jahr,
    Los 2: 300 000,00 EUR pro Jahr,
    Los 3: 300 000,00 EUR pro Jahr,
    Los 4: 150 000,00 EUR pro Jahr,
    Los 5: 250 000,00 EUR pro Jahr.
    Der geforderte Mindestumsatz kann beim Einsatz von Nachunternehmern nur
    durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    1. Angaben zur technischen Ausrüstung (Vorhandensein der erforderlichen
    Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.), Vorhandensein der
    erforderlichen EDV-Technik sowie Transportmittel),
    2. Angaben zur räumlichen Ausstattung (Einrichtungen für Verteilung und
    Zustellung),
    3. Zustellgebiet: Auflistung, welche Postleitzahlenbezirke oder
    Teilgebiete aus den Postleitzahlenbezirken im Land Sachsen-Anhalt weder
    durch den Bieter noch durch Nachunternehmer bedient werden. Die DPAG gilt
    im Fall der Auflieferung nicht als Nachunternehmer,
    4. 3 Referenzen über die Ausführung von Briefdienstleistungen für
    öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2008. Notwendige Angaben:
    Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit
    Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe
    Formblatt Eignungsangaben),
    5. Erklärung, dass alle Service-, Zustell- und Ansprechpartner die
    deutsche Sprache sprechen und verstehen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
    6. Erklärung, dass alle für das Projekt vorgesehenen Zusteller keine
    Eintragung wegen für den Zustelldienst relevanter Straftatbestände
    (insbesondere Verstöße gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz;
    Eigentums-, Vermögensdelikte; Verkehrsstraftaten) in ihrem Führungszeugnis
    aufweisen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
    7. Erklärung zur Bereitschaft, dem Auftraggeber eine
    Besichtigungsmöglichkeit eines Verteilerzentrums vor Zuschlagserteilung
    einzuräumen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    1. Eigene Zustellung durch Bieter/Bietergemeinschaftspartner bzw.
    Nachunternehmer in mindestens 90 % der Fläche der Zustellbezirke des
    Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Eine Auflieferung erfüllt dieses Kriterium
    nicht (siehe Formblatt Eignungsangaben).
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Vorinformation
    Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2011/S 106-173878 vom 3.6.2011
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    25.8.2011 - 06:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 26.9.2011
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend
    zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt
    wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt,
    2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von
    Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise
    (Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer
    auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
    3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von
    Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim
    Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe
    der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
    4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter
    eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der
    Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden
    Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine
    Entgeltgenehmigung erforderlich,
    5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters
    Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens
    unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem
    Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
    6. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen
    Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine
    verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben,
    7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte
    Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom
    weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen
    nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren
    ausgeschlossen werden.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle an der Saale
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de
    Tel. +49 3455141536
    Fax +49 3455141115
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
    § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
    Nachprüfungsverfahrens:
    Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
    Sämtliche vorgenannte Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen
    Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit
    eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    25.7.2011
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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