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Ausschreibung: Briefpostdienste - D-Magdeburg
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 237558-2011 (ID: 2011072804105500288)
Veröffentlicht: 28.07.2011
*
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses
vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten als Leiter der
Oberfinanzdirektion Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 4
Kontakt: Oberfinanzdirektion Magdeburg Zentrale Vergabestelle
z. H. Herrn Alf Braunschweig
39104 Magdeburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: Alf.Braunschweig@sachsen-anhalt.de
Fax +49 3915453169
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ofd.sachsen-anhalt.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Wirtschaft und Finanzen
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Erbringung von Postdienstleistungen für die Oberfinanzdirektion Magdeburg.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 4
Hauptort der Dienstleistung Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen, Quedlinburg,
Stendal, Dessau-Roßlau.
NUTS-Code DEE03
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 2
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über
die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie
über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1.000 g.
Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger.
Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca.
9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise
werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen
Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen
zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem
versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen
oder diverse Aufforderungen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser
Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz u.s.w.) ist der Auftraggeber
darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in
Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der
Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Der Auftrag soll in 5 Losen vergeben werden.
Los 1:
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Das durchschnittliche tägliche
Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein
geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010/2011 zugrunde
liegen.
Los 2:
Finanzamt Magdeburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 3:
Finanzamt Quedlinburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 4:
Finanzamt Stendal. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen
beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem
Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 5:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau
und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt versendet Mitteilungen über die Bezüge
und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen
der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt. Das durchschnittliche tägliche
Briefausgangsvolumen beträgt ca. 700 Stück. Es handelt sich um ein
geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde
liegen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
64112000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Ja
sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
Lose
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit
endet zunächst am 31.12.2013. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige
Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 31.8.2013 für das
Optionsjahr 2014 bzw. bis zum 31.8.2014 für das Optionsjahr 2015 erklärt
werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen 2
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.1.2012. Ende: 31.12.2013
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-Nr.: 1
BEZEICHNUNG: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen.
1) KURZE BESCHREIBUNG
Das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen ist in einem Objekt in Bitterfeld-Wolfen
untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
Aufforderungen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
64112000
LOS-Nr.: 2
BEZEICHNUNG: Finanzamt Magdeburg.
1) KURZE BESCHREIBUNG
Das Finanzamt Magdeburg ist in einem Objekt in Magdeburg untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
Aufforderungen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
64112000
LOS-Nr.: 3
BEZEICHNUNG: Finanzamt Quedlinburg.
1) KURZE BESCHREIBUNG
Das Finanzamt Quedlinburg ist in einem Objekt in Quedlinburg
untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
Aufforderungen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
64112000
LOS-Nr.: 4
BEZEICHNUNG: Finanzamt Stendal.
1) KURZE BESCHREIBUNG
Das Finanzamt Stendal ist in einem Objekt in Stendal untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen
erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die
Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen
Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die
Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten
auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse
Aufforderungen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
64112000
LOS-Nr.: 5
BEZEICHNUNG: Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der
Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
1) KURZE BESCHREIBUNG
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau
und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt sind in einem Objekt in Dessau-Roßlau
untergebracht und versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der
Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
64112000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Der Auftragnehmer darf maximal 10 % der jährlichen Sendungsmenge mittels
Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass
sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose
bezüglich der Zustellgebiete maßgeblich geändert hat (ca. 90 % der
Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 9 % der Sendungen ins übrige
Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland).
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur Eintragung ins
Handelsregister (siehe Formblatt Eignungsangaben),
2. Nachweis einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG (Kopie),
3. Eigenerklärung, dass seit dem 1.1.2008 kein Lizenzentziehungsverfahren
eingeleitet wurde (siehe Formblatt Eignungsangaben),
4. Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor
Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine
Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Eine dem Bieter schon vorliegende
Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen,
5. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6
EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe
Formblatt Eignungsangaben);
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt
Eignungsangaben);
c) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben);
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer zuständigen
Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt Eignungsangaben);
e) Erklärung, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von
Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt
Eignungsangaben);
f) Erklärung, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit,
illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404
Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15,
15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
einzuhalten (siehe Formblatt Eignungsangaben).
6. Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in
der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten
Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der
rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der
Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist
rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach
im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer
Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch
haften (Erklärung der ARGE).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe
Formblatt Eignungsangaben),
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals unter
Nennung der Anzahl der Zusteller in den Jahren 2009 und 2010 (siehe
Formblatt Eignungsangaben).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards 1. Erklärung zum Umsatz des
Unternehmens zu Postdienstleistungen bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Hinsichtlich des mittleren Jahresumsatzes gelten folgende
Mindestanforderungskriterien:
Los 1: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 2: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 3: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 4: 150 000,00 EUR pro Jahr,
Los 5: 250 000,00 EUR pro Jahr.
Der geforderte Mindestumsatz kann beim Einsatz von Nachunternehmern nur
durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Angaben zur technischen Ausrüstung (Vorhandensein der erforderlichen
Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.), Vorhandensein der
erforderlichen EDV-Technik sowie Transportmittel),
2. Angaben zur räumlichen Ausstattung (Einrichtungen für Verteilung und
Zustellung),
3. Zustellgebiet: Auflistung, welche Postleitzahlenbezirke oder
Teilgebiete aus den Postleitzahlenbezirken im Land Sachsen-Anhalt weder
durch den Bieter noch durch Nachunternehmer bedient werden. Die DPAG gilt
im Fall der Auflieferung nicht als Nachunternehmer,
4. 3 Referenzen über die Ausführung von Briefdienstleistungen für
öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2008. Notwendige Angaben:
Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit
Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe
Formblatt Eignungsangaben),
5. Erklärung, dass alle Service-, Zustell- und Ansprechpartner die
deutsche Sprache sprechen und verstehen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
6. Erklärung, dass alle für das Projekt vorgesehenen Zusteller keine
Eintragung wegen für den Zustelldienst relevanter Straftatbestände
(insbesondere Verstöße gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz;
Eigentums-, Vermögensdelikte; Verkehrsstraftaten) in ihrem Führungszeugnis
aufweisen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
7. Erklärung zur Bereitschaft, dem Auftraggeber eine
Besichtigungsmöglichkeit eines Verteilerzentrums vor Zuschlagserteilung
einzuräumen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1. Eigene Zustellung durch Bieter/Bietergemeinschaftspartner bzw.
Nachunternehmer in mindestens 90 % der Fläche der Zustellbezirke des
Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Eine Auflieferung erfüllt dieses Kriterium
nicht (siehe Formblatt Eignungsangaben).
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2011/S 106-173878 vom 3.6.2011
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
25.8.2011 - 06:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 26.9.2011
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend
zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt
wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt,
2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von
Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise
(Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer
auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von
Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim
Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe
der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter
eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der
Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden
Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine
Entgeltgenehmigung erforderlich,
5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem
Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
6. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen
Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine
verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben,
7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte
Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen
nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen werden.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle an der Saale
DEUTSCHLAND
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de
Tel. +49 3455141536
Fax +49 3455141115
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
§ 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Sämtliche vorgenannte Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen
Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit
eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
25.7.2011
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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