Ausschreibung: Deutschland Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 -Fachplanung Tragwerksplanung - DEU-München Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Dokument Nr...: 600237-2026 (ID: 2026090100523224467) Veröffentlicht: 01.09.2026 * DEU-München: Deutschland Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 -Fachplanung Tragwerksplanung 2026/S 168/2026 600237 Deutschland Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - Fachplanung Tragwerksplanung OJ S 168/2026 01/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - Fachplanung Tragwerksplanung Beschreibung: Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Kennung des Verfahrens: 4d068756-23c5-40be-a0b2-24552e67e989 Interne Kennung: Z.QOP1.A.000305.VgV.TWP.3139 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Hannover, Callinstraße 38 Postleitzahl: 30167 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de /evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4- 5805b2140489 Für die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt Teilnahmeantrag einreichen den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - Fachplanung Tragwerksplanung Beschreibung: Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Interne Kennung: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Hannover, Callinstraße 38 Postleitzahl: 30167 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 57 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt Angebotseinreichung den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bewerber in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 3 Personen (VZÄ). (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet). Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 5.000.000 EUR für Personenschäden und min. 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; je pro Jahr 2- fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert) Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen: (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 130.000 netto. (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet). Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen der Bewerber, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) 3 Mio. netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 6) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 18 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 12 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 2) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 10 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 8 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 6 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 4 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 2 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 2) 6 Punkte: 18.000.000 12 Punkte 5 Punkte: 15.000.000 10 Punkte 4 Punkte: 12.000.000 8 Punkte 3 Punkte: 9.000.000 6 Punkte 2 Punkte: 6.000.000 4 Punkte 1 Punkt: 3.000.000 2 Punkte - Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 4) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 4 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 4) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 12 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 8 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 4 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 60,00 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 2: (freiwillig) Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) 3 Mio. netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 3) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 9 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 6 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 Referenzangaben zur Rangfolgebildung unter Kurze Beschreibung der Leistung [...] bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 3 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 1) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 5 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 4 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 3 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 2 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 1) 6 Punkte: 18.000.000 6 Punkte 5 Punkte: 15.000.000 5 Punkte 4 Punkte: 12.000.000 4 Punkte 3 Punkte: 9.000.000 3 Punkte 2 Punkte: 6.000.000 2 Punkte 1 Punkt: 3.000.000 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 2) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 2 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld im Wohngebiet 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 2) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 6 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 4 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 25,00 Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 0 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Beschreibung: vgl. Anlage 01 Allgemeine Vergabeunterlage , Kap. 4.4, Bewertungssystematik und Anlage 05 Zuschlagskriterien Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe. bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten: Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU- Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag einverantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung wird mit Einreichung des Teilnahmeantrags durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bieterkommunikation Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bieterkommunikation Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bieterkommunikation Organisation, die Angebote bearbeitet: Bieterkommunikation 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung Registrierungsnummer: ef4ae513-1252-472f-a217-63adc11a85d5 Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Stadt: München Postleitzahl: 80539 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de Telefon: +49 8921080 Fax: +49 8921081344 Internetadresse: http://www.mpg.de Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Registrierungsnummer: aa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c Postanschrift: Maximilianstraße 39 Stadt: München Postleitzahl: 80538 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Bieterkommunikation Registrierungsnummer: 97d1f3bb-8aca-4056-b760-21e8384455bc Stadt: München Postleitzahl: 80539 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de Telefon: +49 8921080 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81510663-4167-40ad-a9c4-fc08951168c4 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2026 16:09:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 168/2026 Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026 Referenzen: http://www.mpg.de http://www.regierung.oberbayern.bayern.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-600237-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de