Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Entsorgungsbetriebe Heilbronn - DEU-Heilbronn Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen Transport von Haushaltsabfällen Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle Dokument Nr...: 533834-2026 (ID: 2026080300504753651) Veröffentlicht: 03.08.2026 * DEU-Heilbronn: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Entsorgungsbetriebe Heilbronn 2026/S 147/2026 533834 Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Entsorgungsbetriebe Heilbronn OJ S 147/2026 03/08/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Entsorgungsbetriebe Heilbronn Beschreibung: Umschlag und Entsorgung/Verwertung von Restabfall Kennung des Verfahrens: 39ee1afd-95cc-4bc1-bc45-0b28fa67ecfc Interne Kennung: HN 70/06/25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001 - LOT 0003) aufgeführten Einzelleistungen. 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heilbronn Postleitzahl: 74072 Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet Zusätzliche Informationen: Gemäß § 39 (6) VgV erfolgt bei der Vergabebekanntmachung keine Nennung der Auftragssummen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Offenes Verfahren 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 1 Gestellung und Betrieb einer Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Heilbronn Beschreibung: Annahme, Umschlag und Verwiegung von Restabfall (Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) Interne Kennung: LOT-0001 HN 70/06/25 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heilbronn Postleitzahl: 74072 Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2029. Er verlängert sich max. zweimal jeweils um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030 bzw. 31.12.2031), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis 100% Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 12.000 14.500 Mg /a. Interne Kennung: LOT-0002 HN 70/06/25 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heilbronn Postleitzahl: 74072 Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2034. Er verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre (bis zum 31.12.2036), wenn er nicht von der Stadt Heilbronn als Auftraggeber bis zum 31.12.2031 gekündigt wird (Verlängerungsoption) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument Bewerbungs- und Angebotsbedingungen , Punkt 2.2.4) aufgeführt. Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument Bewerbungs- und Angebotsbedingungen , Punkt 2.2.4) aufgeführt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Los 3 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 5.500 6.500 Mg/a. Interne Kennung: LOT-0003 HN 70/06/25 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heilbronn Postleitzahl: 74072 Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2029. Er verlängert sich max. zweimal jeweils um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030 bzw. 31.12.2031), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument Bewerbungs- und Angebotsbedingungen , Punkt 2.2.4) aufgeführt. Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument Bewerbungs- und Angebotsbedingungen , Punkt 2.2.4) aufgeführt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: KURZ Entsorgung GmbH Angebot: Kennung des Angebots: KURZ Entsorgung GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: 0,01 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: KURZ Entsorgung GmbH Titel: Los 1 Gestellung und Betrieb einer Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Heilbronn Datum der Auswahl des Gewinners: 07/04/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 29/04/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: MVV Umwelt Asset GmbH Angebot: Kennung des Angebots: MVV Umwelt Asset GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert des Angebots: 0,01 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: MVV Umwelt Asset GmbH Titel: Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall Datum der Auswahl des Gewinners: 07/04/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 29/04/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0003 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: EEW Energy from Waste Göppingen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: EEW Energy from Waste Göppingen GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Wert des Angebots: 0,01 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: EEW Energy from Waste Göppingen GmbH Titel: Los 3 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall Datum der Auswahl des Gewinners: 07/04/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 29/04/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54 Postanschrift: Cäcilienstr. 49 Stadt: Heilbronn Postleitzahl: 74072 Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117) Land: Deutschland E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de Telefon: +49 7131561241 Fax: +49 713156161241 Internetadresse: https://heilbronn.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: KURZ Entsorgung GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE218399979 Postanschrift: Mühläckerstraße 26 Stadt: Ludwigsburg Postleitzahl: 71642 Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115) Land: Deutschland E-Mail: info@kurz-entsorgung.de Telefon: +49 7144 8442-0 Internetadresse: https://www.kurz-entsorgung.de/ Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: KURZ Entsorgung GmbH Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Postanschrift: Mühläckerstr. 26 Stadt: Ludwigsburg Postleitzahl: 71642 Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115) Land: Deutschland E-Mail: info@kurz-entsorgung.de Telefon: +49 7144 8442-0 Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: MVV Umwelt Asset GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE811244542 Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 1 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68169 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland E-Mail: info-umwelt@mvv.de Telefon: +49 621 290 4601 Internetadresse: https://www.mvv.de/ueber-uns/unternehmensgruppe/mvv-umwelt/thermische- abfallverwertung Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: MVV Umwelt Asset GmbH Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 1 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68169 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland E-Mail: info-umwelt@mvv.de Telefon: +49 621 290 4601 Gewinner dieser Lose: LOT-0002 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: EEW Energy from Waste Göppingen GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE 811 136 532 Postanschrift: Iltishofweg 40 Stadt: Göppingen Postleitzahl: 73037 Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114) Land: Deutschland Telefon: +49 7161 6716121 Internetadresse: https://www.eew-energyfromwaste.com/ Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: EEW Energy from Waste Göppingen GmbH Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Postanschrift: Iltishofweg 40 Stadt: Göppingen Postleitzahl: 73037 Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114) Land: Deutschland E-Mail: info@eew-energyfromwaste.com Telefon: +49 7161 6716121 Gewinner dieser Lose: LOT-0003 8.1. ORG-0006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77d48944-a147-4648-9279-091f2e6defc9 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 18:02:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 147/2026 Datum der Veröffentlichung: 03/08/2026 Referenzen: https://heilbronn.de https://www.eew-energyfromwaste.com/ https://www.kurz-entsorgung.de/ https://www.mvv.de/ueber-uns/unternehmensgruppe/mvv-umwelt/thermische-abfallverwertung http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-533834-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de