Ausschreibung: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Stadt Königswinter -Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Elektroarbeiten - DEU-Düsseldorf Bauarbeiten Elektroinstallationsarbeiten Dokument Nr...: 449549-2026 (ID: 2026070100451867581) Veröffentlicht: 01.07.2026 * DEU-Düsseldorf: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Stadt Königswinter -Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Elektroarbeiten 2026/S 124/2026 449549 Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Stadt Königswinter - Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Elektroarbeiten OJ S 124/2026 01/07/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Stadt Königswinter - Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Elektroarbeiten Beschreibung: Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück Auf dem Schnitzenbusch 7 im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße Auf dem Schnitzenbusch befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten. Vorliegend werden die Elektroarbeiten ausgeschrieben Kennung des Verfahrens: 0c9a56d5-3082-4bae-9072-fd7c63e17fb2 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Auf dem Schnitzenbusch 7 Stadt: Königswinter Postleitzahl: 53639 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www. subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E- Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und - dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Elektroarbeiten Beschreibung: Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück Auf dem Schnitzenbusch 7 im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße Auf dem Schnitzenbusch befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten. Vorliegend werden die Elektroarbeiten ausgeschrieben. Interne Kennung: LOT-0001 E63561689 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Auf dem Schnitzenbusch 7 Stadt: Königswinter Postleitzahl: 53639 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/06/2027 Enddatum der Laufzeit: 15/11/2027 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E63561689 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E63561689 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 30/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Königswinter Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Königswinter Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: KoPart eG Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Königswinter 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: KoPart eG Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243 Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201 Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40474 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland E-Mail: info@kopart.de Telefon: 004921159895755 Internetadresse: http://www.kopart.de Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter Registrierungsnummer: 53820024024-04001-64 Postanschrift: Dollendorfer Straße 39 Stadt: Königswinter Postleitzahl: 53639 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C) Land: Deutschland E-Mail: beschaffung@kommunalagentur.nrw Telefon: 0211430770 Internetadresse: http://www.koenigswinter.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2 10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.de Telefon: 02211473045 Fax: 02211472889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 767b25bb-c0fc-4099-bce4-9b43967f23a9 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 14:31:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 124/2026 Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026 Referenzen: https://www.subreport.de/E63561689 http://www.koenigswinter.de http://www.kopart.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-449549-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de