Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) - DEU-Bergisch Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Dokument Nr...: 371917-2026 (ID: 2026060102074788308) Veröffentlicht: 01.06.2026 * DEU-Bergisch: Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) 2026/S 103/2026 371917 Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) OJ S 103/2026 01/06/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC#Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC#Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC#Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden. Kennung des Verfahrens: 7d960366-bfba-4eec-8d36-f21fae968bce Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen). 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Bergisch Gladbach Postleitzahl: 51427 Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC#Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC#Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC#Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden. Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Bergisch Gladbach Postleitzahl: 51427 Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.5. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 176 500,00 EUR 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 50 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 50 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 176 073,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät Angebot: Kennung des Angebots: Angebot 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Wert der Ausschreibung: 176 073,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Z2r- FE SV.0021/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 26/05/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 176 083,00 EUR 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48 Postanschrift: Brüderstraße 53 Stadt: Bergisch Gladbach Postleitzahl: 51427 Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) Land: Deutschland Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Telefon: 000 Internetadresse: https://www.bast.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die den Auftrag unterzeichnet Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird Organisation, die die Zahlung ausführt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Registrierungsnummer: t:022894990 Abteilung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499 0 Fax: +49 228 9499163 Internetadresse: https://bundeskartellamt.bund.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: Land Baden Württemberg Stadt: Freiburg im Breisgau Postleitzahl: 79110 Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131) Land: Deutschland Internetadresse: www.uniklinikum-freiburg.de Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0000 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3084bf87-b080-47b6-8443-df67373d212c - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 12:42:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2026 Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026 Referenzen: https://bundeskartellamt.bund.de https://www.bast.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-371917-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de