Ausschreibung: Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff - DEU-Berlin Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Dokument Nr...: 370840-2026 (ID: 2026060102003287286) Veröffentlicht: 01.06.2026 * DEU-Berlin: Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff 2026/S 103/2026 370840 Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff OJ S 103/2026 01/06/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) E-Mail: Bartosz.Walaszczyk@deutschebahn.com Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff Beschreibung: Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff Kennung des Verfahrens: 482fb1bb-5df5-401a-9a45-f2cbc572558e Interne Kennung: 26FEI86112 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärungen /Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich unter Bezugnahme auf die Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem der Deutschen Bahn AG Bereich Beschaffung Infrastruktur (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) vor, vom jeweiligen Auftragnehmer im Zuge der Durchführung bzw. während der Geltungsdauer der jeweiligen Präqualifikation jederzeit im Hinblick auf das Vorhandensein bzw. das Fortbestehen der im PQ-Verfahren bewerteten Eignungskriterien zu überprüfen. Der Auftraggeber ist auf dieser Grundlage insbesondere berechtigt, sowohl im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens als auch jederzeit während der Laufzeit eines Vertrages die im Präqualifikationssystem hinterlegten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise erneut sowie wiederholt zur Vorlage zu verlangen. Insoweit behält der Auftraggeber sich insbesondere die (ggf. erstmalige) Vorlage von (qualifizierten) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Finanzamts, der Sozialkasse, der Krankenkasse(n) und der Berufsgenossenschaft vor. Die Vorlage der vorgenannten Nachweise kann für den Auftraggeber u.U. von wesentlicher Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die im gegenständlichen Leistungsbereich tätigen Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen. ///Hinweis zur Foreign Subsidies Regulation (FSR): Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU- Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen (Foreign Subsidies Regulation). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten. deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen /OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueberSubventionen-aus-Drittstaaten-11341426 Alle Bewerber müssen mit dem Teilnameantrag und in aktualisierter Fassung mit dem finalen Angebot entweder eine Meldung oder eine Erklärung einreichen! Im Falle einer Bewerber- /Bietergemeinschaft sind die Daten von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied in der Meldung/ Erklärung anzugeben. Es wird pro Bewerber-/Bietergemeinschaft aber nur eine Meldung/ Erklärung gesamthaft für alle abgegeben. Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen (sämtliche Loskombinationen sind zulässig) oder eine Gesamtvergabe in Betracht. ///// Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. ///// Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer bundesweiten Rahmenvereinbarung für Sicherungsleistungen und Bauaffine Dienstleistungen, um insbesondere die Bedarfe an Sicherungsleistungen gegen die Gefahren im Eisenbahnbetrieb und bauaffinen Dienstleistungen auf Baustellen der DB InfraGO AG zu decken. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf. ///// Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: bundesweit Postleitzahl: bundesweit Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// ///// HINWEIS: Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber- /Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend. //// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. ///// Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 34 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 34 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: N1 (KIE) Kiel Beschreibung: N1 (KIE) Kiel Interne Kennung: 7f3e8c17-b9b8-4c73-9540-0c32daa3e0eb 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0002 Titel: N4 (HMB) Hamburg Beschreibung: N4 (HMB) Hamburg Interne Kennung: 2c9e283c-4472-411e-8312-233d83f2bcec 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0003 Titel: N3 (HAN) Hannover Beschreibung: N3 (HAN) Hannover Interne Kennung: f08d364e-1826-4cbc-ad85-e60834c7d7c9 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0004 Titel: N2 (BRE) Bremen Beschreibung: N2 (BRE) Bremen Interne Kennung: 29320170-5240-4cf9-9aff-4dc0311fce8d 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0005 Titel: N5 (OSN) Osnabrück Beschreibung: N5 (OSN) Osnabrück Interne Kennung: 10a52ee7-4214-4e05-a5ad-e3eae586c567 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0006 Titel: O1 (SWE) Schwerin Beschreibung: O1 (SWE) Schwerin Interne Kennung: 8dc8c45e-ac5a-4fc2-b1ac-7644c99600c0 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0007 Titel: O2 (NSZ) Neustrelitz Beschreibung: O2 (NSZ) Neustrelitz Interne Kennung: 70e5a2b6-ac1a-4d01-b5c8-c16f7a3b589f 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0008 Titel: O3 (BLN) Berlin Beschreibung: O3 (BLN) Berlin Interne Kennung: 20161d65-acaa-4ba5-b4fa-142d8e2f640a 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0009 Titel: O4 (CS) Cottbus Beschreibung: O4 (CS) Cottbus Interne Kennung: 7a2971c2-2450-43f2-be66-194fe5fc3662 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0010 Titel: SO1 (HL) Halle Beschreibung: SO1 (HL) Halle Interne Kennung: 140011ba-aeea-4205-b82b-e5dbd9964abc 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0011 Titel: SO2 (EF) Erfurt Beschreibung: SO2 (EF) Erfurt Interne Kennung: 7a58a332-1f3f-4ea2-80af-d460bb67841d 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0012 Titel: SO3 (ZWI) Zwickau Beschreibung: SO3 (ZWI) Zwickau Interne Kennung: 9e144866-b8e2-4727-a44e-cc0bfb51deec 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0013 Titel: SO4 (MGB) Magdeburg Beschreibung: SO4 (MGB) Magdeburg Interne Kennung: 93eb0280-6eea-414e-baa3-6873d229f02a 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0014 Titel: SO5 (LPZ) Leipzig Beschreibung: SO5 (LPZ) Leipzig Interne Kennung: 866f2820-4ebc-40ba-9bfd-aebaf55501d0 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0015 Titel: SO6 (DRE) Dresden Beschreibung: SO6 (DRE) Dresden Interne Kennung: ca706e0e-5283-4ac9-8f00-63f2e798b2c9 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0016 Titel: W1 (HA) Hagen Beschreibung: W1 (HA) Hagen Interne Kennung: 1fd6d8bd-8557-4839-bb18-2490963a52b8 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0017 Titel: W2 (DÜS) Düsseldorf Beschreibung: W2 (DÜS) Düsseldorf Interne Kennung: 1c6fb77f-f208-467d-a3bf-f083bfcfb2da 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0018 Titel: W3 (KÖL) Köln Beschreibung: W3 (KÖL) Köln Interne Kennung: e1af4af3-404d-404d-bca8-bcc33ead6b2c 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0019 Titel: W4 (HM) Hamm Beschreibung: W4 (HM) Hamm Interne Kennung: 47b9f134-7abf-44f1-906e-e362795a2db8 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0020 Titel: W5 (DU) Duisburg Beschreibung: W5 (DU) Duisburg Interne Kennung: f0f31ed0-2240-4f0d-b675-8b63a7bab59e 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0021 Titel: M1 (KSL) Kassel Beschreibung: M1 (KSL) Kassel Interne Kennung: c36bed6d-59c0-4679-a7d8-d69bc88bd1ff 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0022 Titel: M2 (FFM) Frankfurt Beschreibung: M2 (FFM) Frankfurt Interne Kennung: dd9d05eb-574d-480c-8249-4dfb788cdf7f 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0023 Titel: M3 (KO) Koblenz Beschreibung: M3 (KO) Koblenz Interne Kennung: 4e277ad1-2149-42e6-86be-aced578202b7 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0024 Titel: M4 (MZ) Mainz Beschreibung: M4 (MZ) Mainz Interne Kennung: 40db02a1-c39a-4ab3-8022-d3ebe41845bc 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0025 Titel: SW1 (SBR) Saarbrücken Beschreibung: SW1 (SBR) Saarbrücken Interne Kennung: 5ec0a79e-9ccb-4c83-9010-2d053f0005ca 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0026 Titel: SW2 (STG) Stuttgart Beschreibung: SW2 (STG) Stuttgart Interne Kennung: f748d6f0-0bf7-4024-8914-70ab525d892b 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0027 Titel: SW3 (KAR) Karlsruhe Beschreibung: SW3 (KAR) Karlsruhe Interne Kennung: a985cbf4-d7f9-447e-a15c-598c93081f61 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0028 Titel: SW4 (ULM) Ulm Beschreibung: SW4 (ULM) Ulm Interne Kennung: 1cd4b2dd-550a-4f2c-b3b6-5243c8f71761 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0029 Titel: SW5 (FBU) Freiburg Beschreibung: SW5 (FBU) Freiburg Interne Kennung: a819b7ed-e3f5-4c4a-be18-d32201ad6b61 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0030 Titel: S1 (WÜR) Würzburg Beschreibung: S1 (WÜR) Würzburg Interne Kennung: 88a886ca-c5c7-4148-9d24-e968375ad7be 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0031 Titel: S3 (NÜR) Nürnberg Beschreibung: S3 (NÜR) Nürnberg Interne Kennung: 0d2ae866-481d-43b6-b82c-e8deb0362e96 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0032 Titel: S5 (REG) Regensburg Beschreibung: S5 (REG) Regensburg Interne Kennung: 25cc3586-a103-4aeb-9166-bb0ffb2c209a 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0033 Titel: S2 (AUG) Augsburg Beschreibung: S2 (AUG) Augsburg Interne Kennung: a1ca8f9f-caee-4a2a-8a50-5c0795a9f780 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 5.1. Los: LOT-0034 Titel: S4 (MÜ) München Beschreibung: S4 (MÜ) München Interne Kennung: b815ab4e-13ad-46a5-a231-faa3f5bab186 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Optionen: Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031- 31.12.2031 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance /geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// ///// Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber- /Bietergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die voraussichtlich ab 2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder in Ausbildungsplanung befinden. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Für Abrufe bzw. den Abschluss eines Einzelvertrages auf Basis der Rahmenvereinbarung ist die Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen zwingend notwendig.//// ////HINWEIS: Ohne die Erfüllung der vorstehenden Mindestanforderungen ist eine Leistungsausführung nicht möglich. Ab dem Inkrafttreten des Präqualifikationsverfahrens bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen ist eine Leistungsausführung ohne das Vorliegen dieser grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen.//// 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags muss die vorstehende Präqualifikation mindestens beantragt sein (Mindestanforderung). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft die Präqualifikation Verzeichnis IH oder I für die Warengruppe Sicherungsleistungen selbst erfüllen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorstehende Präqualifikation mindestens selbst beantragt haben (Mindestanforderung). Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags müssen sich die jeweiligen Personale jeweils mindestens bereits in Ausbildung oder Ausbildungsplanung befinden. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (ggf. Name, Ausweisnummer, ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 Nachweis Kapazität Qualifikation baD vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier /external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse IH, I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauaffine Dienstleistungen (BaD) durch den Auftragnehmer oder im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft mind. durch den für die Realisierung der BaD vorgesehene Bietergemeinschaftspartner ist eine Leistungsausführung nicht möglich. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt Allgemeine Informationen - Unterpunkt Zusätzliche Informationen sowie den Eignungskriterien zu entnehmen. Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Registrierungsnummer: 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321 Postanschrift: Potsdamer Platz 2 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10785 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: FE.EI 51 E-Mail: Bartosz.Walaszczyk@deutschebahn.com Telefon: +49 7219382037 Fax: +49 123 Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : f6caadbf-4682-48a8-b440-d05975d7e8d9-01 Hauptgrund für die Änderung : Korrektur Beschaffer Beschreibung : Am Freitag, den 29.05.2026 erfolgte ein Korrekturzyklus. In diesem Zuge wurde die Präqualifikation im Bereich Sicherungsleistungen Verzeichnis IH als zulässige Stufe in das Vergabeverfahren mitaufgenommen. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cb57da7b-5520-4e25-8cbb-c6a8bd3ece1c - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 17 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 11:12:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2026 Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026 Referenzen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/ffb49bc2-8f6f-4be4-b3ea-5e7dde3d01fb http://www.deutschebahn.com/bieterportal http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-370840-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de