Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt - DEU-Lahr Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 304148-2026 (ID: 2026050401095018981) Veröffentlicht: 04.05.2026 * DEU-Lahr: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt 2026/S 85/2026 304148 Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt OJ S 85/2026 04/05/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr E-Mail: ausschreibung@lahr.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt Beschreibung: Die zu vergebene Leistung umfasst die öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Lahr. Linie 100: Schlüssel Bahnhof/ZOB Einsteinallee Zalando Linie 101: Herzzentrum Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Lahr West Linie 102: Schlüssel Mietersheim Bahnhof/ZOB Industriegebiet Linie 103: Flugplatzstraße Bahnhof Schwarzwaldstraße Schlüssel Münchtal Linie 105: Langenhard Sulz Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Linie 107: Flugplatzstraße Bahnhof / ZOB Lammstraße Urteilsplatz Klinikum Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler Langenwinkel Bahnhof/ZOB Schwarzwaldstraße Schlüssel Kennung des Verfahrens: 66d692ba-3b77-40eb-90db-89d9d69d6d86 Interne Kennung: 111/2026 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Lahr/Schwarzwald Postleitzahl: 77933 Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Busverkehr Linienbündel Lahr Stadt Beschreibung: Die zu vergebene Leistung umfasst die öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Lahr. Linie 100: Schlüssel Bahnhof/ZOB Einsteinallee Zalando Linie 101: Herzzentrum Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Lahr West Linie 102: Schlüssel Mietersheim Bahnhof/ZOB Industriegebiet Linie 103: Flugplatzstraße Bahnhof Schwarzwaldstraße Schlüssel Münchtal Linie 105: Langenhard Sulz Schlüssel Schwarzwaldstraße Bahnhof/ZOB Linie 107: Flugplatzstraße Bahnhof / ZOB Lammstraße Urteilsplatz Klinikum Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler Langenwinkel Bahnhof/ZOB Schwarzwaldstraße Schlüssel Interne Kennung: df4bbfbe-4613-4123-af07-39213b7d814a 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Lahr/Schwarzwald Postleitzahl: 77933 Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 13/12/2026 Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.02.2026. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht. - Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.02.2026. Die Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe Angabe im Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenz-leistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 190.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis Referenzen eines Dritten als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag bzw. gem. § 18 Abs. 1 Betriebsführungsübertragungsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages bzw. des Betriebsführungsübertragungsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. vorstehend die Hinweise zu 3. sowie auch Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag bzw. zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag bzw. zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe. bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/ec6ea260-5b7c-46f7-98cb-3db396d4946a 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api /supplier/external/deeplink/subproject/ec6ea260-5b7c-46f7-98cb-3db396d4946a Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 51 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform; Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw /Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/index.html) Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lahr Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Lahr Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Lahr 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr Registrierungsnummer: 3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e Postanschrift: Rathausplatz 7 Stadt: Lahr Postleitzahl: 77933 Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134) Land: Deutschland E-Mail: ausschreibung@lahr.de Telefon: +49 78219100618 Internetadresse: https://www.lahr.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 187a40bf-da0c-4322-8c7f-4eb016b94558 Postanschrift: Kapellenstraße 17 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften Registrierungsnummer: dcf81d80-cab1-4a45-a628-df0ea9367f35 Abteilung: Liegenschaften und Verwaltungsservice Postanschrift: Rathausplatz 7 Stadt: Lahr Postleitzahl: 77933 Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134) Land: Deutschland Kontaktperson: Liegenschaften und Verwaltungsservice E-Mail: ausschreibung@lahr.de Telefon: +49 78219100663 Internetadresse: https://www.lahr.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 0ad1fe1b-09d0-458a-a09c-e04b3041b7f8-01 Hauptgrund für die Änderung : Korrektur Beschaffer Beschreibung : Nachfolgdende Termine wurden geändert bzw. angepasst: Frist Bieterfragen zulassen: 12.05.2026 um 10 Uhr Angebotsfrist: 27.05.2026 um 10:00 Uhr Bindefrist: 17.07.2026 Voraussichtlicher Versand GWB Schreiben: 03.07.2026 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a2d2abdb-34b0-44bf-9683-7882bae20b13 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 10:30:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 85/2026 Datum der Veröffentlichung: 04/05/2026 Referenzen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx https://www.lahr.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-304148-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de