Ausschreibung: Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg - DEU-Bernburg Bau von Fußgängerbrücken Dokument Nr...: 301857-2026 (ID: 2026050400535516862) Veröffentlicht: 04.05.2026 * DEU-Bernburg: Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg 2026/S 85/2026 301857 Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg OJ S 85/2026 04/05/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis E-Mail: zvs@kreis-slk.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg Beschreibung: Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke Kennung des Verfahrens: 2df2fa38-8615-436b-aecb-19423fb3c1c2 Interne Kennung: 0020/2026 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Barby, OT Groß Rosenburg Postleitzahl: 39240 Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Korruption: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zahlungsunfähigkeit: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg Beschreibung: Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich der Fähre Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu schaffen und die regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch den Bau beidseitiger Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen Gnadau und Sachsendorf. Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m und eine lichte Höhe von mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader Linienführung. Die Stützweiten betragen 45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei parallelgurtigen Strebenfachwerken aus warmgefertigten Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt ca. 3,90 m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m. Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in wasserdichten Spundwandkästen mit Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als schiefwinklige Kastenwiderlager mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope Fahrbahnplatte mit reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen dürfen. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Barby, OT Groß Rosenburg Postleitzahl: 39240 Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Barby, Groß Rosenburg Postleitzahl: 39240 Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2 Referenzen mit dem Angebot entsprechend der Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können. Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß FB 124 Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis mit dem Angebot 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: 100 Prozent Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender- 19d2a470b39-4b174e4838c0d942 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Mindestbedingungen müssen mit dem Angebot sichtbar erfüllt sein. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 08/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Ort des Eröffnungstermins: Salzlandkreis Eröffnungstermin Beschreibung: digital Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salzlandkreis Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis Registrierungsnummer: DE309517036 Postanschrift: Karlsplatz 37 Stadt: Bernburg Postleitzahl: 06406 Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C) Land: Deutschland E-Mail: zvs@kreis-slk.de Telefon: +49 3471684-0 Fax: +49 3471684-561010 Internetadresse: https://www.salzlandkreis.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt Registrierungsnummer: 03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Stadt: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Fax: +49 03455141115 Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr /wirtschaft/vergabekammern Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 288a207e-341a-4a08-be12-5ff75dd8e41f-01 Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen Beschreibung : Änderung des Submissionstermin auf den 08.05.2026, 10:00 Uhr. 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0000 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7d540cbb-5389-44ea-83bb-92ae7a3b208e - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 11:21:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 85/2026 Datum der Veröffentlichung: 04/05/2026 Referenzen: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern https://www.salzlandkreis.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-301857-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de