Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Gebäudereinigung Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 -54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin -VOEK 505-25 - DEU-Bonn Gebäudereinigung Fensterreinigung Dokument Nr...: 222517-2026 (ID: 2026040100421235773) Veröffentlicht: 01.04.2026 * DEU-Bonn: Deutschland Gebäudereinigung Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 -54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin -VOEK 505-25 2026/S 64/2026 222517 Deutschland Gebäudereinigung Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25 OJ S 64/2026 01/04/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Wilhelmstraße 53 - 54 / Französische Straße 1 - 2 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 505-25 Beschreibung: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin Kennung des Verfahrens: 356a5070-a5ba-4388-9ede-c2f410c8fb1a Interne Kennung: VOEK 505-25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Dienstliegenschaft // WE 132618 // Wilhelmstraße 53 54 / Französische Straße 1 2, 10117 Berlin Stadt: Berlin Postleitzahl: 10117 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833 /2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 Bieterauskunft Eignungskriterien Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 19.11.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 12.11.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts FB Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.11.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha. bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14: 00 Uhr 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur mög- lich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits- überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftrag-geberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen. Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftrag-nehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kön-nen. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bediens-tete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforderung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzufordern. Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deut-schen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: VOEK 505-25 Los 1 Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 20.276,12m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.567.779,43 m². Der Haus 1 genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und 1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an den Neubau (Haus2) im Osten an den Hof zum Haus 3 und im Süden grenzt es an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt und einen Innenhof. Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz des Ministeriums. Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers erfasst. Der Haus 2 bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte Betonkernaktivierung mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann. Der Haus 3 bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900 In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule Hans Eisler. Interne Kennung: Los 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032). 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Dienstliegenschaft // WE 132618 // Wilhelmstraße 53 54 / Französische Straße 1 2, 10117 Berlin Stadt: Berlin Postleitzahl: 10117 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbereiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftrag-geberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfun-gen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheits- überprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Geheimschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich de-ren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüber-prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Geheimschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheim-schutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Per-sonen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Si-cherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzuset- zendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflich-tet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Re-gel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftrag-geberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen. Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftrag-nehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kön-nen. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bediens-tete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzu-verlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforde-rung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzu-fordern. Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausge-setzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deut-schen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Wertungspreis Beschreibung: Wertungspreis (Unterhaltsreinigung) pro Los: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnetto-preise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maß-gabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis). Die resultierenden Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet Gewichtung 70 % Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 70 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Angebotene Reinigungsstunden Beschreibung: Angebotene Reinigungsstunden pro Los: Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährli-chen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maß-gabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewer-tende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die resultierenden Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskri-teriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 % Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 30 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). 5.1. Los: LOT-0002 Titel: VOEK 505-25 Los 2 Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung für eine Dienstliegenschaft in 10117 Berlin Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 4.935,19 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Der Haus 1 genannte Altbau an der Wilhelmstraße wurde zwischen 1898 und 1900 als Sitz des Sitz des Geheimen Zivilkabinetts errichtet. Er grenzt im Norden an den Neubau (Haus2) im Osten an den Hof zum Haus 3 und im Süden grenzt es an die bestehende Blockbebauung der Wilhelmstraße. Es verfügt über eine Zufahrt und einen Innenhof. Im Zuge des Umzuges der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurde das Gebäude, nach einer grundlegenden Sanierung, im Jahr 2000 Berliner Dienstsitz des Ministeriums. Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Nummer 09030029 als Geheimes Civil-Cabinett des Kaisers erfasst. Der Haus 2 bezeichnete Neubau an der Französischen Straße wurde als Neubauteil der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Neubau grenzt westlich an die Wilhelmstraße und das Haus 1, nördlich an die Französische Straße, östlich grenzt die Zufahrt an die Blockbebauung, und südlich schließt sich Haus 3 an. Haus 1, Haus 2 und Haus 3 bilden einen gemeinsamen Innenhof der z.T. befahrbar ist. Ein Pressezugang befindet sich an der Französischen Straße. Eine bauliche Besonderheit bildet das Atrium im Innern des Neubaus. Es erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Baukörpers und reicht vom Erdgeschoss bis zum Glasdach. Dadurch wird der Erschließungsbereich gänzlich von Tageslicht beleuchtet. Im Erdgeschoss ist der Bereich verglast und begrünt. Des Weiteren verfügt der Neubau über eine sogenannte Betonkernaktivierung mittels der Wärme oder Kälte gespeichert und wieder abgegeben werden kann. Der Haus 3 bezeichnete Altbau wurde im Zuge der nördlichen Erweiterung des Dienstsitzes grundlegend saniert und im Frühjahr 2010 übergeben. Es grenzt nördlich an das Haus 1 und verläuft in Nord-Süd-Richtung innerhalb der Liegenschaft bis zur Grundstücksgrenze im Süden zum BMAS. An der östlichen Seite des Altbaus befindet sich, in Verlängerung der Zufahrt aus der Französischen Straße, der Hof mit Parkplätzen und dem Netzersatzaggregat in Containerbauweise. Gemeinsam mit Haus 1 im Westen und Haus 2 im Norden öffnet sich auf der Westseite des Haus 3 ein großzügiger begrünter Innenhof. Das Haus 3 gliedert sich wiederum in zwei ineinander übergehende Altbauteile. Teil I (nördlicher Teil) Erweiterungsbau des Preußischen Staatsministeriums (um 1900 ) Teil II (südlicher Teil) Das ehemalige Dienstgebäude der General- Lotterie-Direktion Berlin aus dem Jahr 1899/1900 In diesen Gebäudeteilen befand sich von 1949 bis 2005 die Musikhochschule Hans Eisler. Interne Kennung: Los 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032). 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Dienstliegenschaft // WE 132618 // Wilhelmstraße 53 54 / Französische Straße 1 2, 10117 Berlin Stadt: Berlin Postleitzahl: 10117 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Der Nutzer hat Sicherheitsbereiche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG). Ministerbereich bzw. Leitungsbe-reiche und IKT- Räume sind Sicherheitsbereiche i.S.d. Geheimschutzes. Für den Einsatz in diesen Bereichen müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Der AN verpflichtet sich, die für die Sicher- heitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Die Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. Die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche umfassen rund 90 Räume. Ein Zutritt zu diesen Bereichen ist nur möglich, wenn eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- Geheimschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG vorliegt. Zudem gibt es rund 15 Räume als sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV), für die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Sabotageschutz) erforderlich ist. Für den Bereich des Flures der Hausleitung/Leitungsbereiches ist insgesamt eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 SÜG (Ü 2 Geheimschutz) erforderlich. Der Auftragnehmer hat konkret Personen einschließlich deren Vertretung für die Tätigkeit in diesen Bereichen zu benennen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu ergreifen und zu erfüllen, die für die Durchführung der Sicher-heitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erforderlich sind, sodass der Auftragnehmer bei Auftragsübernahme ausreichend überprüftes Personal stellen kann. (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grund-sätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicher-heitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfa- che Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheits-überprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständig-keitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicher- heitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis zwölf (12) Monate in Anspruch nehmen. (4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörig-keit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU- Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheits-überprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab-schutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. (8) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuver-lässige Reinigungskräfte abzulehnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Aufforderung für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung auf eigene Kosten polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die Arbeits-kräfte auf seine Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer den Ausweis zurückzufordern. (9) Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Wertungspreis Beschreibung: Wertungspreis (Glasreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 % Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 2 186 967,30 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: Angebot Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Auftag Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 17/02/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 27 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Angebot: Kennung des Angebots: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Auftrag Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Datum des Vertragsabschlusses: 17/02/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Registrierungsnummer: 991-80032-33 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Kontaktperson: Verdingungsstelle E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de Telefon: 000 Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes Registrierungsnummer: 022894990 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 0228 9499-0 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE 117 663 782 Stadt: Berlin Postleitzahl: 13407 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: j.schulz@piepenbrock.de Telefon: +49 174 8660010 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Kleine Reinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE 272489620 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10407 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: vertrieb@kleine.berlin Telefon: 0151 15102486 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0002 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 13c85f80-27c1-4715-b944-d6aebbab89c7 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/03/2026 15:56:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 64/2026 Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026 Referenzen: https://www.bundesimmobilien.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-222517-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de