Ausschreibungen und Aufträge: Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG - DEU-Mannheim Öffentlicher Verkehr (Straße) Bedarfspersonenbeförderung Dokument Nr...: 724406-2025 (ID: 2025110300392358627) Veröffentlicht: 03.11.2025 * DEU-Mannheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Lampertheim Los 1: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2: Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG 2025/S 211/2025 724406 Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Lampertheim Los 1: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2: Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG OJ S 211/2025 03/11/2025 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH E-Mail: info@vrn.de Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Vergabe Linienbündel Lampertheim Los 1: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2: Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG Beschreibung: Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB beabsichtigt zum 16.08.2025 für das VRN Linienbündel Lampertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/- innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird. Kennung des Verfahrens: 5fb3cc20-8e26-4dde-aede-3e545f3c5a9d Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein- Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH -, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Lampertheim 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Änderung der mit TED-Veröffentlichungsnummer 2023/S 124- 392653 ursprünglich bekanntgegeben zuständigen Behörde. Die Neuvergabe des Linienbündels Lampertheim wird durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabeträgerorganisation im Kreis Bergstraße durchgeführt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Lampertheim 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 1 - Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Beschreibung: Linie 601: Lampertheim Bf Schulzentrum West Rosengarten Wehrzollhaus Hofheim Linie 602: Lampertheim Bf Neuschloß Hüttenfeld Linie 603: Schulverstärkerfahrten Kernstadt Lampertheim Linie 604A/604B: Rosenstock Lampertheim Bf Biedensand Linie 605: Neuschloß Pestalozzischule Interne Kennung: E3188631 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) Menge: 268 675 Kilometer 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Lampertheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/08/2025 Enddatum der Laufzeit: 09/06/2035 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Informationen über frühere Bekanntmachungen: Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 392653-2023 Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de /mam/verbund/dokumente/satzungen/2024- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2024.pdf. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht. hessen.de/bshe /document/jlr-VTGHE2021pP1. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 71,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 29,00 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Los 2 - Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG Beschreibung: Erbringung eines On-Demand-Betriebs als bedarfsgesteuerter Verkehr mit vollelektrischen Großraum-PKW im fahrplanfreien Flächenverkehr. Interne Kennung: E31886331 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Lampertheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/08/2025 Enddatum der Laufzeit: 09/06/2035 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Informationen über frühere Bekanntmachungen: Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 392653-2023 Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de /mam/verbund/dokumente/satzungen/2024- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2024.pdf. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht. hessen.de/bshe /document/jlr-VTGHE2021pP1. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 71,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 29,00 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Behles Bus GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0001 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rang in der Liste der Gewinner: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 1 Datum der Auswahl des Gewinners: 05/12/2024 Datum des Vertragsabschlusses: 17/12/2024 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.3. Nicht erfolgreiche Bieter Nicht erfolgreiche Bieter: Offizielle Bezeichnung: Behles Bus GmbH 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M2 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 5 Zahl sauberer Fahrzeuge: 5 Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998 Postanschrift: B 1, 3-5 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68159 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland E-Mail: info@vrn.de Telefon: 062110770-0 Internetadresse: https://www.vrn.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Beschaffungsdienstleister Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE812056745 Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: 06151126603 Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches- auftragswesen/vergabekammer Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Behles Bus GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE256087411 Postanschrift: Am Bahndamm 10 Stadt: Kirchheimbolanden Postleitzahl: 67292 Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D) Land: Deutschland E-Mail: info@behles-bus.de Telefon: 06352705750 Internetadresse: https://www.behles-bus.de Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3de35ee6-84b4-4454-9135- 6b7fe7ced925-01 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen Beschreibung: In LOT-0001 wurde die Menge der jährlichen Fahrplankilometer ergänzt. Die Angaben zur Richtlinie 2009/33 EG (CVD) wurden für LOT-0001 geändert. Die Angaben zur Gewichtung der Preis- und Qualitätswertung wurden geändert. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4905de8a-6d39-4213-936c-ec509e8ab3f4 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 12:03:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 211/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/11/2025 Referenzen: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer https://www.behles-bus.de https://www.vrn.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-724406-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de