Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des OZG Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau - DEU-Gießen IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 141178-2025 (ID: 2025030401313554268) Veröffentlicht: 04.03.2025 * DEU-Gießen: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des OZG Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau 2025/S 44/2025 141178 Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des OZG Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau OJ S 44/2025 04/03/2025 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen E-Mail: vergabestelle@ekom21.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des OZG Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau Beschreibung: Die ekom21 benötigt Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden OZG-Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau. Diese sollen bei Bedarf abgerufen werden können. Kennung des Verfahrens: 645af922-ff99-460e-8b59-fe03af1921a8 Interne Kennung: ekom21-2025-1 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Gießen Postleitzahl: 35398 Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante- Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau Beschreibung: Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden OZG-Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau als Funktion einer Projektleitung. Die ekom21 befindet sich in einem laufenden OZG-Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau. In diesem Zusammenhang benötigt die ekom21 Beratungs- und Unterstützungsleistungen, welche sowohl hinsichtlich des erforderlichen Know-how als auch des erforderlichen Umfangs nicht vollständig durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden können. Um das Vorhaben nicht zu gefährden, soll zusätzliche Unterstützung durch externe Beratung bis zum 30.06.2025 beschafft werden, die im Rahmen einer Projektleitung tätig ist. Folgende Leistungen sollen extern beauftragt werden: Projektmanagement Consulting Leistungen für die Entwicklung und den Roll-Out des OZG Vorhabens Die für die ekom21 zwingend erforderlichen Anforderungen im Kontext der Leistungserbringung sind: Kenntnisse über das Unternehmen ekom21 Kenntnisse im Hinblick auf das OZG-Vorhaben Digitaler Antrag Breitbandausbau Weitreichende Erfahrungen im Bereich Projektleitung und Projektmanagement Weitreichende Kenntnisse der Digitalisierungsplattform civento sowie der Schnittstellen xBreitband Der Auftraggeber veranschlagt eine Abnahmemenge von ca. 120 Personentagen vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung bis zum 31.12.2025 fortzusetzen (Fortsetzungoption). Die Abnahmemenge ist bei der Wahl der Fortsetzungsoption in Summe 250 Personentage. Interne Kennung: ekom21-2025-1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721) Land: Deutschland 5.1.6. Allgemeine Informationen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Optionen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.15. Techniken Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen 6. Ergebnisse Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist Sonstige Begründung: Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der bestehenden Projektplanung nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 KGRZ Hessen erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer. Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer umfassende Vorkenntnisse aufgrund der derzeitigen Begleitung des laufenden Projektes mit sich bringt. Weiterhin besitzt der Auftragnehmer umfassende Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen der ekom21. Der Auftragnehmer ist aktuell in die laufende Projektarbeit eingebunden und übernimmt ergebnisverantwortliche Tätigkeiten, welche nicht durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden bzw. werden können. Aufgrund der laufenden Projektarbeit und den vereinbarten Terminen und Meilensteinplanung muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten in die Firmenkultur sowie der einzelnen relevanten OZG-Vorhaben nur der in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen. Andernfalls würde dies den notwendigen zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts übersteigen. Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass die zu beschaffende Leistung allein durch den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann. Aus diesem Grund wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen. 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43 Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11 Stadt: Gießen Postleitzahl: 35398 Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721) Land: Deutschland Kontaktperson: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen E-Mail: vergabestelle@ekom21.de Telefon: 064198300 Internetadresse: https://www.ekom21.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Registrierungsnummer: DE 812 056 745 Postanschrift: Hilpertstraße 31 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64295 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126601 Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/ Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: DE118645675 Stadt: Frankfurt am Main Postleitzahl: 60528 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland E-Mail: info@t-systems.com Telefon: 069 20060 - 0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): DEA22 Land: Deutschland 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33959a99-1174-4fca-9098-c27c0820491a - 01 Formulartyp: Vorankündigung Direktvergabe Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Unterart der Bekanntmachung: 25 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 19:08:02 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 44/2025 Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025 Referenzen: https://rp-darmstadt.hessen.de/ https://www.ekom21.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-141178-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de