Ausschreibung: Deutschland Installation von Elektroanlagen HBS Elektro+PV - DEU-Hofheim Installation von Elektroanlagen Stromversorgungsanlagen Dokument Nr...: 139363-2025 (ID: 2025030301494452281) Veröffentlicht: 03.03.2025 * DEU-Hofheim: Deutschland Installation von Elektroanlagen HBS Elektro+PV 2025/S 43/2025 139363 Deutschland Installation von Elektroanlagen HBS Elektro+PV OJ S 43/2025 03/03/2025 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Bauleistung 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: HBS Elektro+PV Beschreibung: Elektroinstallation + Errichtung eienr PV-Anlage Kennung des Verfahrens: 52e4eb1a-d483-47f2-80be-e047c12ba10e Interne Kennung: HBS - 2025 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen Zusätzliche Einstufung (cpv): 45315300 Stromversorgungsanlagen 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Schulstraße 100 Stadt: Hattersheim Postleitzahl: 65795 Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375C2Z Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - 2.1.6. Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu Ausschlüssen von Vergabeverfahren. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Elektroinstallation + PV-Anlage Beschreibung: Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Heinrich-Böll-Schule, Schulstraße 100 in Hattersheim am Main. Es handelt sich um einen Schulerweiterungsbau im innerstädtischen Umfeld bzw. Stadtrand. Der Schulerweiterungsbau entsteht auf einem sich in Betrieb befindlichen Schulgelände. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen Zusätzliche Einstufung (cpv): 45315300 Stromversorgungsanlagen 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Schulstraße 100 Stadt: Hattersheim Postleitzahl: 65795 Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 09/06/2025 Enddatum der Laufzeit: 09/10/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignungskriterium Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Eignungskriterium Beschreibung: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Eignungskriterium Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Eignungskriterium Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: niedrigster Preis Beschreibung: Auftragskriterium $text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/03/2025 23:59:59 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375C2Z /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375C2Z 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375C2Z Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2025 09:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 02/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt Eigenerklärung Sanktions-VO beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Registrierungsnummer: DE113823995 Postanschrift: Am Kreishaus 1-5 Stadt: Hofheim am Taunus Postleitzahl: 65719 Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A) Land: Deutschland E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org Telefon: +49 6192201-6142 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Registrierungsnummer: 06151 12-6603 Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax: +49 6151125816 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 70c93a74-8860-4110-aed7-332d6745d93b - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 10:29:04 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025 Referenzen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375C2Z https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375C2Z/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-139363-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de