Ausschreibung: Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich AzweiO kAöR -Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) - DEU-Ottersberg Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke Dienstleistungen im technischen Bereich Softwareprogrammierung und -beratung Dokument Nr...: 139012-2025 (ID: 2025030301454251899) Veröffentlicht: 03.03.2025 * DEU-Ottersberg: Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich AzweiO kAöR -Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) 2025/S 43/2025 139012 Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) OJ S 43/2025 03/03/2025 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) Beschreibung: Die AzweiO kommunale AöR hat im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz durch Radverkehr im September 2022 einen Zuwendungsbescheid erhalten, mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur nachweislichen Reduzierung des Co2 Ausstoßes beizutragen. Hierfür wurde ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept entwickelt, dass zu einer deutlichen Senkung der Treibhausgasemissionen führen und die umweltfreundliche Mobilität im Sinne des multimodalen Mobilitätswandels fördern soll. Neben investiven radverkehrsfördernden Maßnahmen und der Weiterentwicklung der bereits in der Basisversion bestehenden MobilitätsApp moin mobil werden die Kommunen Stadt Achim und Flecken Ottersberg ein öffentliches Bikesharing System in der Region einführen. Bislang wird in der Region bereits ein unternehmensgebundenes Bikesharing betrieben. Das nun ausgeschriebene öffentliche Bikesharing wird das bisherige Angebot ablösen und zukünftig allen interessierten NutzerInnen als stationsgebundenes Angebot zur Verfügung stellen. Kennung des Verfahrens: ee09e01b-69ed-44f6-971b-fc9fe66745c5 Interne Kennung: 1671-23 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen (siehe XIX.). Zusätzlich ist eine Bemusterung der vertragsgegenständlichen Fahrräder vorgesehen (siehe XX.). Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und Bemusterung einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen und oder der Bemusterung zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVII der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Ottersberg Postleitzahl: 28870 Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B) Land: Deutschland 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Achim Postleitzahl: 28832 Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5E5S Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter Schlusstermin für den Eingang der Angebote festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de /Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal Deutsches Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines stationsgebundenen Fahrradvermietsystems (Bikesharing) in der AzweiO Region (Betriebsgebiet). Zu dem Bikesharing gehören alle Komponenten und Leistungen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, von der Bereitstellung der technischen Infrastruktur über die betriebliche Logistik, den operativen Betrieb und den Kundenservice bis hin zum Servicebetrieb vor Ort. Die Darüber hinaus verkauft der Auftragnehmer dem Auftraggeber Fahrräder zu den Vereinbarungen im Vertrag, verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran und integriert diese Fahrräder in das Bikesharing. Spätester Leistungsbeginn ist der 15.01.2026. Interne Kennung: 1671-23 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Ottersberg Postleitzahl: 28870 Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Achim Postleitzahl: 28832 Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 5 Jahre 5.1.4. Verlängerung Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag mehrmals um jeweils zwei Jahre verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Vertragsende / Verlängerungsende anzeigt. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft /Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E- Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der diexder für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterxin bezeichnet ist, c) dass diexder bevollmächtigte Vertreterxin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft diexder bevollmächtigte Vertreterxin hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, ? dass ihrxihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; ? dass siexer sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; ? dass siexer bestätigt, dass siexer die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - mindestens 7,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sachschäden - mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig)). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags) 3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahres-durchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und den Betrieb von Fahrradvermietsystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhabende b) Mitarbeitende in Service/Support c) Mitarbeitende in der IT d) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft /Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestan-forderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt. Vergleichbar ist ein Projekt, wenn ein öffentliches stationsgebundenes Fahrradvermietsystem 1. mit mindestens 50 bereitzustellenden Fahrrädern, davon mindestens 10 E-Bikes UND 2. über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren betrieben wurde. Wobei Betrieb bedeutet, dass hierbei die gesamte Logistik, inkl. Wartung und Instandhaltung der Fahrräder und Fahrradstationen und Ladeinfrastruktur der E-Bikes, erfolgt sein muss. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend) 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungspunkte Beschreibung: Anzahl der Leistungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis $text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 50 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Wertungspreis gemäß Prreisblatt $text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 50 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 11:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 07/04/2025 11:01:00 (UTC+2) Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Tariftreueerklärung NTVergG Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg Registrierungsnummer: DE335386779 Postanschrift: Grüne Straße 24 Stadt: Ottersberg Postleitzahl: 28870 Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de Telefon: 0511 2200740 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Registrierungsnummer: keine Angabe Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131-153306 Fax: +49 4131-152943 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ed114e14-490a-42d0-acf2-ee55da8612d0 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 12:36:59 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025 Referenzen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-139012-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de