Ausschreibung: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. - DEU-Mannheim Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün Dokument Nr...: 138831-2025 (ID: 2025030301421451563) Veröffentlicht: 03.03.2025 * DEU-Mannheim: Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. 2025/S 43/2025 138831 Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. OJ S 43/2025 03/03/2025 Bekanntmachung der Auftragsänderungen Bauleistung 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH E-Mail: vergabe@rnv-online.de 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. Beschreibung: Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. Kennung des Verfahrens: 0b7304d1-54b8-4b3a-b023-c2e4960a537c Interne Kennung: 137-21-EK7 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht gemäß § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - § 22 Absatz 2 VOB/A EU. 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. Beschreibung: Auftragserweiterung Los 2: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. Interne Kennung: 137-21-EK7 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistung 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MV Mannheimer Verkehr GmbH Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: MV Mannheimer Verkehr GmbH 6. Ergebnisse 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Böttinger GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nachtrag 137-21-EK7 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Wert der Ausschreibung: 11 322,24 EUR Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Nachtrag 137-21-EK7 Datum des Vertragsabschlusses: 20/12/2024 7. Änderung 7.1. Änderung Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 133837-2025 Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000 Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Beschreibung: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. 7.1.1. Änderung Beschreibung der Änderungen: Infolge von Wildwuchses musste das Sedumgleis nochmals gepflegt werden. 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH Registrierungsnummer: DE811244559 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68165 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH E-Mail: vergabe@rnv-online.de Telefon: +49 621 465-0 Fax: +49 621 465-3111 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Böttinger GmbH Registrierungsnummer: DE157442861 Stadt: Dossenheim Postleitzahl: 69221 Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128) Land: Deutschland E-Mail: galabau@boettinger.com Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0000 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Registrierungsnummer: 08-A9866-40 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +497219268730 Fax: +497219263985 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5e57c29d-2f02-47ab-be7e-ad82e6817cf6 - 01 Formulartyp: Auftragsänderung Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen Unterart der Bekanntmachung: 38 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 09:34:56 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de