Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Arzneimittel Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin - DEU-Stuttgart Arzneimittel Dokument Nr...: 138483-2025 (ID: 2025030301401951384) Veröffentlicht: 03.03.2025 * DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin 2025/S 43/2025 138483 Deutschland Arzneimittel Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin OJ S 43/2025 03/03/2025 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Lieferungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg E-Mail: am_versorgungsqualitaet@bw.aok.de Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin Beschreibung: Verlängerung der Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dapagliflozin (Forxiga® und Xigduo®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten. Kennung des Verfahrens: 16415379-16a7-48e5-a2f5-6d1f5abb9351 Vorherige Bekanntmachung: 100074-2023 Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Presselstraße 19 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70191 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Deutsch 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dapagliflozin (Forxiga® und Xigduo®) Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Presselstraße 19 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70191 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/02/2025 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es findet keine Gewichtung der Zuschlagskriterien statt, da die Auftragsvergabe aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dapagliflozin, der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel sowie des Umstandes, dass mit dem GKV- Spitzenverband ein Vertrag gemäß § 130b SGB V besteht, ausschließlich an den Auftragnehmer erfolgt. 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg 6. Ergebnisse Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 221 000,00 EUR Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 221 000,00 EUR Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden Sonstige Begründung: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dapagliflozin, die zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern sind, sind durch Patente des Auftragnehmers geschützt. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel und der Umstand, dass als Vertragspartner des § 130c-Vertrags nur derjenige pharmazeutische Unternehmer in Betracht kommt, der mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag gemäß § 130b SGB V geschlossen hat, schließen in ihrer Gesamtheit die Auftragsvergabe an Dritte aus. 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AstraZeneca GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Wirkstoff Dapagliflozin Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR Konzession Wert: Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Dapagliflozin Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin Datum des Vertragsabschlusses: 26/02/2025 Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein 6.1.4. Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg Registrierungsnummer: DE168368778 Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge Produkte Postanschrift: Presselstraße 19 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70191 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland E-Mail: am_versorgungsqualitaet@bw.aok.de Telefon: 0711 6525-21407 Internetadresse: www.aok.de/bw Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Registrierungsnummer: t004922894990 Postanschrift: Villemombler Straße 76 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53123 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0007 Offizielle Bezeichnung: AstraZeneca GmbH Registrierungsnummer: DE143080460 Postanschrift: Friesenweg 26 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22763 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: service.center@astrazeneca.com Telefon: 040-8090 34100 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0001 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union Registrierungsnummer: PUBL Stadt: Luxembourg Postleitzahl: 2417 Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000) Land: Luxemburg E-Mail: ted@publications.europa.eu Telefon: +352 29291 Internetadresse: https://op.europa.eu Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f196aafa-ff18-48e5-8774-21f4238a0f3e - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 09:31:28 (UTC) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025 Referenzen: http://www.aok.de/bw http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-138483-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de