Ausschreibung: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon - DEU-Brilon Fotokopier- und Offsetdruckgeräte Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung Dokument Nr...: 136728-2025 (ID: 2025030301203049532) Veröffentlicht: 03.03.2025 * DEU-Brilon: Deutschland Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung Offenes Verfahren: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon 2025/S 43/2025 136728 Deutschland Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung Offenes Verfahren: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon OJ S 43/2025 03/03/2025 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon E-Mail: submission@brilon.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Offenes Verfahren: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon Beschreibung: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon Kennung des Verfahrens: da2c8fe8-85a8-4a35-9ea5-8413d8c0f9ad Interne Kennung: 25-03-20-023 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung Zusätzliche Einstufung (cpv): 30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Brilon Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT6WX1AFV Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt hauptsächlich bzw. ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz /informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (u.a. bzw. z. B. AGBs) Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind. Gewichtung: Preis 60 % Qualität 40 % davon System 10 % Software- und Bedienungskriterien 10 % Service 10 % Umwelt 10 % anhand der Anlage 2 Kriterien - Das Preisblatt (Anlage 1) ist in elektronischer Form als ausgefüllte Tabelle im Excel Format zu beantworten. - Die Beurteilungskriterien (Anlage 2) sind in elektronischer Form als ausgefüllte Tabelle im Excel- Format zu beantworten. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG- Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - Forposta , Rn. 27.) Schwer ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Entrichtung von Steuern: Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Offenes Verfahren: Leasing- und Wartungsvertrag von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Brilon Beschreibung: 57 Geräte: 25 Drucker und 32 Multifunktionsgeräte / Vertragslaufzeit 70 Monate 1 Gerät Sitzungsdienst / Vertragslaufzeit 60 Monate Interne Kennung: 25-03-20-023 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung Zusätzliche Einstufung (cpv): 30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Brilon Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 70 Monate 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht. 5.1.6. Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Laufzeiten : 57 Geräte: 25 Drucker und 32 Multifunktionsgeräte --> Vertragslaufzeit 70 Monate 1 Gerät Sitzungsdienst / --> Vertragslaufzeit 60 Monate 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Angaben/ Nachweise zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 324 angegeben haben Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: - Sollte der Bieter Händler für die angebotenen Systeme sein, ist ein aktueller Autorisierungsnachweis des Herstellers für Vertrieb und Wartung dem Angebot beizufügen. - Außerdem ist eine Patronatserklärung des Herstellers für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Systems über die gesamte Vertragslaufzeit für den Fall vorzulegen, dass Sie als Auftragnehmer Ihre vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr erfüllen können. - Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel spätestens bei Vertragsabschluss durch Vorlage eines Blauer-Engel-Zertifikates oder eines geeigneten Nachweises (in deutscher Sprache) von unabhängigen Stellen zu erbringen, welches den Anforderungen des Blauen Engels mit den neuesten Vergabekriterien entspricht. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen; - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Auf Anforderung müssen - Gefordert wird der Nachweis von mindesten drei vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben.(Bitte den Vordruck aus den Vergabeunterlagen verwenden) - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Der Anbieter verfügt über eine Zertifizierung ISO-27001:2022 und weist diese nach 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/03/2025 23:59:59 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice /CXS0Y4JYT6WX1AFV/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT6WX1AFV 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice /CXS0Y4JYT6WX1AFV Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 11:00:00 (UTC+1) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Bei Ausschreibungen gemäß VgV kann der öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen von den Bietern nachfordern. Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 18/03/2025 11:00:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - nachfolgende Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nachfolgende Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Brilon Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Brilon TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34 Postanschrift: Am Markt 1 Stadt: Brilon Postleitzahl: 59929 Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: submission@brilon.de Telefon: +49 2961794106 Fax: +49 2961794108 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Registrierungsnummer: 05515-03004-07 Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Stadt: Münster Postleitzahl: 48147 Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e6cccd03-46a0-4447-a2b8- 4b9941f3949f-01 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Die Bewertungskriterien wurden aufgrund einer Bieterfrage aktualisiert Änderung der Auftragsunterlagen am: 28/02/2025 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc4bd61b-2465-4ff2-bf7a-bd70b867829c - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 11:42:24 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025 Referenzen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT6WX1AFV https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT6WX1AFV/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-136728-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de