Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF) - DEU-Luckenwalde Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 71435-2025 (ID: 2025020301273182484) Veröffentlicht: 03.02.2025 * DEU-Luckenwalde: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF) 2025/S 23/2025 71435 Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF) OJ S 23/2025 03/02/2025 Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten Dienstleistungen 1. Zuständige Behörde 1.1. Zuständige Behörde Offizielle Bezeichnung: Landkreis-Teltow-Fläming E-Mail: rainer.grunert@teltow-flaeming.de Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft Der Erwerber ist ein Auftraggeber 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF) Beschreibung: Der Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 3, 5 ÖPNVG Brandenburg i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH (VTF) (Fortstraße 16, 14943 Luckenwalde, Geschäftsführerin Frau Antje Figas, E-Mail: a.figas@vtf-online.de, Tel.: +4933716281-0, Fax: +4933716281-23) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG Brandenburg. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Gesamtlinienbündels TF im Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam- Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 5,7 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr und ca. 1,3 Mio. Leistungskilometer im Bedarfsverkehr (Rufbusverkehr). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge sowie der dafür notwendigen Infrastruktur wie Betriebshöfe. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im Ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Interne Kennung: Inhouse-Vergabe ÖDA im Landkreis Teltow-Fläming Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007) 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional) Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt direkt (§ 8a Abs. 3 PBefG) und ist als Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 2 lit. h VO (EG) Nr. 1370/2007, Art. 12 RL 2014/24 EU, Art. 28 RL 2014/25 EU und § 108 GWB beabsichtigt. Die Angabe der Verfahrensart Wettbewerbsausschreibung erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB als Verfahrensart in diesem Portal nicht zur Verfügung steht. Der ÖDA wird nicht als Dienstleistungskonzession ausgestaltet, so dass Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nicht anwendbar ist. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG): Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste (Linienverkehre) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist am 01.08.2026 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Der Landkreis Teltow-Fläming geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises Teltow-Fläming möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Teltow-Fläming bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises Teltow-Fläming (einschl. Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.teltow-flaeming.de/ausschreibungen-vol-vob-details/vorabbekanntmachung- oeffentlicher-dienstleistungsauftrag Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der Landkreis Teltow-Fläming, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise: Der Landkreis Teltow-Fläming kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation ist zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU- Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL 2014/24/EU, Art. 28 RL 2014/25/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie und den §§ 97 ff. GWB fällt. Der Landkreis Teltow-Fläming übt über die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen aus. Zudem dienen mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von dem Landkreis Teltow-Fläming betraut wurde. Eine private Kapitalbeteiligung an der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH besteht nicht. Sie erbringt zudem den bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind, selbst. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. F. Nachprüfungsverfahren: Gegen die geplante Vergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg (Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam) gestellt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.04.2020, VI Verg 27 /19). Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF) Beschreibung: Siehe Beschreibung bei 2.1. Verfahren Interne Kennung: Inhouse-Vergabe ÖDA im Landkreis Teltow-Fläming 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Landkreis Teltow-Fläming Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Potsdam, Kreisfreie Stadt Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Landkreis Dahme-Spreewald Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Landkreis Elbe-Elster Land, Gliederung (NUTS): Elbe-Elster (DE407) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Landkreis Potsdam-Mittelmark Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E) Land: Deutschland 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Berlin Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags Datum des Beginns: 01/08/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis- Teltow-Fläming TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Landkreis-Teltow-Fläming Registrierungsnummer: DE426 Abteilung: Amt Wirtschaftsförderung und Investitionsmanagement SG Wirtschaft Postanschrift: Am Nuthefließ 2 Stadt: Luckenwalde Postleitzahl: 14943 Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H) Land: Deutschland Kontaktperson: Herr Grunert E-Mail: rainer.grunert@teltow-flaeming.de Telefon: +49 3371 608 1080 Fax: +49 3371 608 9010 Internetadresse: https://www.teltow-flaeming.de Profil des Erwerbers: https://www.teltow-flaeming.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung 11.1. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ad78ef99-3926-4a34-83ab-fd65e765c9ba - 01 Formulartyp: Planung Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten Unterart der Bekanntmachung: T01 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2025 00:00:00 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2. Informationen zur Veröffentlichung ABl. S Nummer der Ausgabe: 23/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/02/2025 Referenzen: https://www.teltow-flaeming.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-71435-2025-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de